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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Berufliche Flugzeugnutzung und das Fianzamt
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21. Februar 2011: Von Klaus Dreyer an Frank Naumann
Hallo Frau Behrle,

ja, wenn Sie natürlich sooo ein teures Flugzeug fliegen, dann mag sich das tatsächlich lohnen, den entsprechende Aufwand zu treiben. Meine alte Mooney fliegt mehr in der 50.000 € -Liga.

Steuerrechtliche Bedenken sollte es eigentlich nicht geben mit meinem Modell. Mein Steuerberater hat mir das nämlich so empfohlen – bin also auch nicht von allein darauf gekommen.

Mein Modell hat noch einen weiteren Vorteil: Nirgends in meiner Buchhaltung taucht das Reizwort „Flugzeug“ auf. Das wird einfach unter Reisekosten subsumiert.

@ Frank Neumann:

Ja, Sie haben vollkommen Recht. Als ich noch als Angestellter beschäftigt war, bin ich mal ein Jahr lang täglich zwischen meinem Arbeitsplatz (an einem Flugplatz) und meinem Wohnort (unmittelbar bei einem Flugplatz) hin und her geflogen. Das Flugzeug habe ich von meinem Arbeitgeber gechartert, der brauchte es über Nacht sowieso nicht. Und die Kosten hat das Finanzamt problemlos als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit anerkannt.

Liebe Grüße
21. Februar 2011: Von B. Quax F. an Frank Naumann
Nochmals vielen Dank für die rege Beteiligung. Die Ideen und Umsetzungen sind sehr gut. Ich besitze auch noch kein Flugzeug, ich befinde mich da noch in der Pfindungsphase. Wahrscheinlich wird es sinvoller sein vorerst zu chartern und dann seinen tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Absetzen lassen sich die Kosten nach dem was ich gelesen habe so und so.
22. Februar 2011: Von Othmar Crepaz an B. Quax F.
Ein Aspekt wurde bisher völlig übersehen oder ausgeklammert: Das Risiko.
Der Flieger in der eigenen Firma kann diese ruinieren, etwa bei einem Unfall mit "grober Fahrlässigkeit". Schauen wir die Unfallberichte an - beim Tanken verschätzt, womöglich mit vorher nicht erkanntem Restalkohol nach einer Außenlandung wegen Triebwerksproblemen ertappt oder was auch immer.
Wenn es dabei zu (Personen-)Schäden Unbeteiligter kommt, kann die Firma den Bach hinunter gehen. Alleine deswegen ist es sinnvoll, den Flieger in eine separate Firma auszulagern.
22. Februar 2011: Von Stefan Kondorffer an Othmar Crepaz
Hmm, das Risiko scheint mir zwar nicht vernachlässigbar, aber dennoch nicht so gross. Denn der Halter oder Eigentümer wird in der Regel ja nicht über die Versicherungssumme hinaus in Haft genommen, sondern - gerade bei nicht mitversicherter grober Fahrlässigkeit - der Pilot. Und der haftet ja nicht mit seinem Betriebsvermögen, nur weil er irgendwo Geschäftsführer einer GmbH ist...
22. Februar 2011: Von  an Stefan Kondorffer
Herr Dr. Kondorffer,

das gilt aber wirklich nur für Kapitalgesellschaften mit Haftungsbegrenzung. Für einen eK oder eine klassische KG mit richtigem Menschen als Komplementär ist der Risikoaspekt von großer Bedeutung.

Am besten ist immer noch Dr. Sutters Konzept mit AG in der Schweiz, erweitert um Verlagerung der deutschen Firma nach Zug und Wohnsitznahme im Kanton St. Gallen. Dort gibt es Gemeinden, die geringe Kommunalsteuern mit unverbaubaren Blick auf den Bodensee kombinieren. Direkte Seegrundstücke kosten allerdings richtiges Geld, d.h. CHF anstelle von Eurodrachmen.


Beste Grüße
Dr. Banane
22. Februar 2011: Von Max Sutter an 
"Dr. Sutters ..."

Bitte keinen Dr., ich heiße nicht zu Guttenberg.
22. Februar 2011: Von Stefan Kondorffer an Max Sutter
Hmm, Herr Pohl, bin kein Jurist, aber die Haftungsbeschraenkung bei Kapitalgesellschaften bzw deren Fehlen bezieht sich ja auf die Haftung des Unternehmens. Bei Fehlverhalten als Pilot hafte ich ggf unbegrenzt, da wird dann ggf natuerlich auch Beteiligungsvermögen herangezogen. Wenn Sie also vergessen zu tanken, dann ist das voellig wurscht, wo der Flieger in den Büchern steht.
Viel wichtiger ist es also, den Piloten auszusourcen, bzw seine Haftung zu beschraenken.
13. April 2011: Von christof brenner an 
Steuerrecht ist mal so ganz sicher nicht meine starke Seite, aber kann mir jemand sagen, warum die Gewinnerzielungsabsicht hier immer angeführt wird? Mein firmeneigener PKW ist weit weg davon, im Unternehmen einen Gewinn zu erzielen (kein einziger Euro Einnahmen seit 4 Jahren). Ganz zu schweigen von den Kosten für Heizung und Telefon (ebenfalls nur ein Ausgabeposten), die ich auch nicht in separaten Kommunikations- oder Energieunternehmen ausgelagert hab. Mach ich da was falsch, taugt mein Steuerberater nicht oder bin ich einfach nur zu naiv?
13. April 2011: Von Thore L. an christof brenner
Vielleicht einfach nur ein bisschen zu kurz gedacht: ohne Firmenwagen auch keine Geschäftsmeetings in mehr als 150 Meter ums Büro. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie den Flieger benutzen, um damit Termine zu realisieren, am besten sogar noch Termine, die mit dem Auto gar nicht machbar gewesen wären, dann sieht das m.E. nach ganz gut aus.

Habe seit 5 Jahren erst eine C172, dann eine C182 in der Firma. Nutze die nicht nur selbst, sondern verchartere sie auch. Die Vercharterung zahlt meine Fixkosten (kein Witz), meine Firma zahlt eigentlich nur den selbstgeflogenen Sprit. Weiss nicht, warum mir das ein Finanzbeamter um die Ohren hauen sollte.

Ich brauche den auch wirklich, lässt sich problemlos nachweisen. Fliege gut 350 Stunden / Jahr, das meiste davon IFR. Kann mir nicht vorstellen, dass mir das wer kaputt machen kann...
13. April 2011: Von Max Sutter an Thore L.
Von Helgoland aus gibt es als schnelle Alternative zum Flieger eigentlich nur die Wasserskis. Dass das aber im Februar nicht zumutbar ist, begreifen oft sogar Finanzbeamte ...
14. April 2011: Von joy ride an christof brenner
" ... warum die Gewinnerzielungsabsicht hier immer angeführt wird? Mein firmeneigener PKW ist weit weg davon..."

der PKW ist Werbungskosten, der muss nicht Gewinn machen.
Sofern der Flieger als Werbungskosten (für eine komplett andere Tätigkeit) anerkannt wird, kann er ebenfalls als das bleiben was er ist: Kostenfaktor.

Jedoch zu bedenken, selbst ein Max ist für ein Fliegermagazin manchmal zu groß oder zu teuer dimensioniert - entsprechend wird sowas nicht einfach als Kostenfaktor akzeptiert, und muss entsprechend selbst sein Geld verdienen (grober Richtfaktor: wenn das Fluggerät um einen Faktor größer ist als die Haupttätigkeit, wird Werbungskostenabzug nicht nur nach FA Logik unsinnig)

besteuerte grüße,
udo

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