Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

22. Februar 2011: Von Stefan Kondorffer an Othmar Crepaz
Hmm, das Risiko scheint mir zwar nicht vernachlässigbar, aber dennoch nicht so gross. Denn der Halter oder Eigentümer wird in der Regel ja nicht über die Versicherungssumme hinaus in Haft genommen, sondern - gerade bei nicht mitversicherter grober Fahrlässigkeit - der Pilot. Und der haftet ja nicht mit seinem Betriebsvermögen, nur weil er irgendwo Geschäftsführer einer GmbH ist...
22. Februar 2011: Von  an Stefan Kondorffer
Herr Dr. Kondorffer,

das gilt aber wirklich nur für Kapitalgesellschaften mit Haftungsbegrenzung. Für einen eK oder eine klassische KG mit richtigem Menschen als Komplementär ist der Risikoaspekt von großer Bedeutung.

Am besten ist immer noch Dr. Sutters Konzept mit AG in der Schweiz, erweitert um Verlagerung der deutschen Firma nach Zug und Wohnsitznahme im Kanton St. Gallen. Dort gibt es Gemeinden, die geringe Kommunalsteuern mit unverbaubaren Blick auf den Bodensee kombinieren. Direkte Seegrundstücke kosten allerdings richtiges Geld, d.h. CHF anstelle von Eurodrachmen.


Beste Grüße
Dr. Banane
22. Februar 2011: Von Max Sutter an 
"Dr. Sutters ..."

Bitte keinen Dr., ich heiße nicht zu Guttenberg.
22. Februar 2011: Von Stefan Kondorffer an Max Sutter
Hmm, Herr Pohl, bin kein Jurist, aber die Haftungsbeschraenkung bei Kapitalgesellschaften bzw deren Fehlen bezieht sich ja auf die Haftung des Unternehmens. Bei Fehlverhalten als Pilot hafte ich ggf unbegrenzt, da wird dann ggf natuerlich auch Beteiligungsvermögen herangezogen. Wenn Sie also vergessen zu tanken, dann ist das voellig wurscht, wo der Flieger in den Büchern steht.
Viel wichtiger ist es also, den Piloten auszusourcen, bzw seine Haftung zu beschraenken.

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang