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Steuerrecht ist mal so ganz sicher nicht meine starke Seite, aber kann mir jemand sagen, warum die Gewinnerzielungsabsicht hier immer angeführt wird? Mein firmeneigener PKW ist weit weg davon, im Unternehmen einen Gewinn zu erzielen (kein einziger Euro Einnahmen seit 4 Jahren). Ganz zu schweigen von den Kosten für Heizung und Telefon (ebenfalls nur ein Ausgabeposten), die ich auch nicht in separaten Kommunikations- oder Energieunternehmen ausgelagert hab. Mach ich da was falsch, taugt mein Steuerberater nicht oder bin ich einfach nur zu naiv?
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Vielleicht einfach nur ein bisschen zu kurz gedacht: ohne Firmenwagen auch keine Geschäftsmeetings in mehr als 150 Meter ums Büro. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie den Flieger benutzen, um damit Termine zu realisieren, am besten sogar noch Termine, die mit dem Auto gar nicht machbar gewesen wären, dann sieht das m.E. nach ganz gut aus.
Habe seit 5 Jahren erst eine C172, dann eine C182 in der Firma. Nutze die nicht nur selbst, sondern verchartere sie auch. Die Vercharterung zahlt meine Fixkosten (kein Witz), meine Firma zahlt eigentlich nur den selbstgeflogenen Sprit. Weiss nicht, warum mir das ein Finanzbeamter um die Ohren hauen sollte.
Ich brauche den auch wirklich, lässt sich problemlos nachweisen. Fliege gut 350 Stunden / Jahr, das meiste davon IFR. Kann mir nicht vorstellen, dass mir das wer kaputt machen kann...
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Von Helgoland aus gibt es als schnelle Alternative zum Flieger eigentlich nur die Wasserskis. Dass das aber im Februar nicht zumutbar ist, begreifen oft sogar Finanzbeamte ...
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" ... warum die Gewinnerzielungsabsicht hier immer angeführt wird? Mein firmeneigener PKW ist weit weg davon..."
der PKW ist Werbungskosten, der muss nicht Gewinn machen. Sofern der Flieger als Werbungskosten (für eine komplett andere Tätigkeit) anerkannt wird, kann er ebenfalls als das bleiben was er ist: Kostenfaktor.
Jedoch zu bedenken, selbst ein Max ist für ein Fliegermagazin manchmal zu groß oder zu teuer dimensioniert - entsprechend wird sowas nicht einfach als Kostenfaktor akzeptiert, und muss entsprechend selbst sein Geld verdienen (grober Richtfaktor: wenn das Fluggerät um einen Faktor größer ist als die Haupttätigkeit, wird Werbungskostenabzug nicht nur nach FA Logik unsinnig)
besteuerte grüße, udo
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