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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. Februar 2011: Von Peter Schneider an B. Quax F.
"auch zu Geschäftlichen zwecken"

genau. Es herscht das Grundprinzip der freien Wahl des Transportmittels. Auch wenn ich mit dem Rasenmäherfallschirm oder meinem Freizeitflieger zu einer Fortbildungs- oder Geschäftsreise aufbreche, VFR oder nicht ist wurscht, dann kann das geltend gemacht werden, incl. Landegebühren, Parken, Händling, Kartenmaterial und Taxifahrt zum Airport. Wird und muß unter Vorlage der Belege akzeptiert werden. Wichtig dabei ist, daß der Kostenrahmen dabei nicht über die 1. Klasse Bundesbahn hinaus geht. Aufregung entstünde vielleicht, wenn man einen L39-Flug von Stuttgart nach Hamburg absetzen möchte, auf dem gleich mal 700 Liter Kerosin verheizt werden...

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