
Dass Piloten mit diesen Zetteln ihr Geld verdienen scheint nicht allen im Referat L4 klar zu sein. Acht Monate Bearbeitungszeit und dann die Rücknahme aller wichtigen Berechtigungen aufgrund eines simplen Formfehlers sind neu beim LBA! Solche Vorgänge hat es nach unseren Erfahrungen unter dem vorherigen Leiter des L4, Matthias Petersen, nicht gegeben. |
Es geht um eine ungeheuerlich lange Bearbeitungszeit eines Antrags, eine unglaubliche Kleinlichkeit bei der Prüfungsdokumentation und diametral entgegengesetzte Aussagen von L4-Mitarbeitern, gefolgt von de facto Lizenzentzug und Grounding! Das volle Programm also.
Außerdem geht es um die Kommunikationsstruktur und -kultur, die nach unseren Erfahrungen unter der neuen Referatsleiterin Yvonne-Christine Schmidt stark gelitten hat.
Stein des Anstoßes ist das „MP ops“ Rating für Single-Pilot-Flugzeuge. Eine Erfindung des LBA, die von kaum einer anderen EASA-Competent Authority so umgesetzt wird. Demnach muss ein Pilot für ein Single-Pilot-Flugzeug zwei Typeratings halten, wenn er Single- und Multipilot (MP) unterwegs sein will (also z.B. in einem AOC oder bei einem Operator, der den Betrieb mit zwei Piloten vorschreibt) – „SP ops“ und „MP ops“.
Wir halten diese aus dem TRI(A) abgeleitete Praxis für falsch, aber darum soll es heute nicht gehen. So macht es das LBA jedenfalls im Moment. Und selbst dem Autor geht es irgendwann auch nicht mehr ums Rechtbehalten, sondern auch ums Weiterfliegen.
Der Vorgang
Nachdem diese Rechte zum Betrieb mit mehreren Piloten in meiner alten JAR-Lizenz enthalten waren (weil da gar nicht differenziert wurde) und in meinem neuen EASA-Schein nicht mehr, kontaktierte ich im Juni 2013 das Referat L4. Vom damaligen Leiter L4, Matthias Petersen, wurde mir eine Veröffentlichung zu diesem Thema auf der LBA-Homepage angekündigt.
Diese erfolgte nicht. Also stellte ich am 9. Oktober 2013 den Antrag auf Erweiterung der Rechte bei Typerating und Lehrberechtigung auf den Betrieb mit mehreren Piloten (MP ops). Die recht simple Begründung: Durfte ich mit meiner alten Lizenz, möchte ich auch weiter machen!
Schließlich wird im gewerblichen Bereich IFR fast nur noch mit zwei Piloten geflogen, und dieses Tätigkeits- und Ausbildungsfeld möchte ich mir nicht verbauen.
Auf den Antrag hin passierte nichts. Gar nichts. Inzwischen hatte ich im Austausch mit anderen Betroffenen erfahren, dass sich offenbar eine Praxis eingebürgert hatte, bei Vorliegen von 500 Stunden MP ops oder eines MCC-Kurses diese Rechte ohne großen Heckmeck einzutragen. Ich hielt das zwar für problematisch (denn mit meiner alten Lizenz hätte ich das auch ohne 500 Stunden oder MCC-Kurs gedurft), entschied mich aber, in dieser Sache mal kein Fass aufzumachen und – da ich über die entsprechende Flugzeit verfügte – den Weg des geringsten Widerstands zu gehen.
Doch noch immer passierte nichts mit meinem Antrag, der nachweislich per Fax und Post beim LBA eingegangen war. Eine schriftliche Erinnerung (Fax) vier Wochen später brachte auch keine Reaktion.
Und auch die zweite Erinnerung nach acht Wochen verursachte genau gar keine Reaktion aus Braunschweig. Ebenso die dritte schriftliche (Fax) Erinnerung nach 14 Wochen. Jetzt hätte ich schon Untätigkeitsklage erheben können, verzichtete aber, weil ich zum einen mit der Errichtung unserer ATO ziemlich beschäftigt war und mir zum anderen diese überformalistische Klagerei mächtig auf den Keks geht.
Am 11. April 2014, also sieben Monate nach Antragsstellung, nahm ich den Vorgang dann erneut auf, diesmal etwas dringlicher per Telefon. Die neu eingerichtete „Hotline“ des LBA verwies mich an die Referatsleiterin Frau Yvonne-Christine Schmidt, die den Vorgang bearbeitet. Ich solle eine E-Mail schreiben oder nochmal anrufen. Die Mail ging am gleichen Tag noch raus, das Resultat kann der geneigte Leser wohl schon ahnen ... null.
Nicht weniger als neunzehn Rückrufbitten und Versuche, Frau Schmidt am Dienstapparat telefonisch zu erreichen, führten ins Leere, der 20. Versuch am 5. Mai 2014 hatte Erfolg.
Frau Schmidt erklärte, der Vorgang liege „mit oberster Priorität“ auf ihrem Schreibtisch und würde bald bearbeitet werden. Ich fragte, ob alle Unterlagen vollständig seien oder ob es Probleme gebe. Es folgte kein Hinweis auf Probleme und keine Anforderung weiterer Unterlagen.
Inzwischen lagen aber immerhin drei weitere Anträge von mir im Referat L4, die nichts mit dem MP ops-Antrag zu tun hatten (der nächste, eine einfache FI(A)-Verlängerung seit 24. März, also auch schon stattliche sechs Wochen). Daher schrieb ich am gleichen Tag eine Zusammenfassung aller vier Anträge, um Verwechslungen zu vermeiden und dem Amt bei der Strukturierung der Vorgänge zu helfen.
Denn angesichts der Bearbeitungszeiten von knapp acht Monaten(!) in einem und schon sechs Wochen in einem anderen Fall hegte ich allmählich die Befürchtung, dass es auf dem Schreibtisch in Braunschweig vielleicht sogar noch wüster aussieht als auf meinem eigenen.
Am 13. Mai dann die frohe Botschaft. Eine E-Mail:
Sehr geehrter Herr Brill,
ich nehme Bezug auf unser Telefonat am 5. Mai 2014 und teile Ihnen mit,
dass über Ihre Anträge mit Bescheid vom 13. Mai 2014 entschieden wurde.
Die Lizenz wird morgen per Post an Ihre Adresse in Wiesbaden gesendet
werden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Yvonne Schmidt
Da kommt Freude auf! Diese verflog jedoch beim Öffnen des Briefs am 16. Mai recht schnell. Die Lizenz war komplett wertlos. Denn Frau Schmidt hatte nicht weniger als fünf Berechtigungen „zurückgenommen“:
- Typerating PA31/42
- Lehrberechtigung PA31/42
- MEP IR
- SEP IR
- Prüferberechtigung PA31/42 (diese entfiel automatisch mit der Lehrberechtigung)
Wow! Frau Schmidt, mit der ich bis dahin außer dem Telefonat am 5. Mai rein gar nichts zu tun gehabt hatte, hatte jetzt meine ungeteilte Aufmerksamkeit!

Unser Suchbildrätsel im Juni: Erkennen Sie den Unterschied zwischen den beiden Formularen? Welches würden Sie für einen Checkflug TR SP Complex HPA SP ops nehmen? Selbst eingefleischte Profis hatten damit Anfang des Jahres so ihre Mühe. Während die Sachbearbeiter bei L4 bei Verwechslungen vernünftigerweise den Fall erstmal telefonisch abklärten, entzog Referatsleiterin Yvonne-Christine Schmidt bei Verwechslung ohne Vorwarnung, Anhörung oder Rücksprache sofort sämtliche Berechtigungen. |
Allerdings galt dies leider nicht umgekehrt. Denn trotz zigfacher Rückrufbitten, Faxe und E-Mails war Frau Schmidt weder telefonisch zu erreichen noch antwortete sie (bis jetzt!) per E-Mail.
Das war besonders ärgerlich, da auf dem von ihr unterzeichneten Schreiben absolut kein Hinweis zu finden war, wie ich die fünf Berechtigungen denn wiedererlangen könnte!
In dieser Situation als Berufspilot keine Antwort vom Amt zu bekommen, wie die Sache zu beheben sei, verschlimmert die Lage erheblich, denn jeder Tag ohne Rating, Prüf- und Lehrberechtigung bedeutet einen empfindlichen Einkommensausfall.
Der formale Grund für die Rücknahme stellte sich nach einigen Recherchen heraus. Der Prüfer im gewerblichen Flugbetrieb, in dem ich gelegentlich tätig bin, hatte bei meinem letzten Checkflug am 31. Januar 2014 das falsche Formular genommen.
Nicht etwa das komplett falsche Formular, sondern nur ein ganz geringfügig anderes, das eigentlich nur zwei zusätzliche Checkboxes aufweist.
Aufgrund der Tatsache, dass die Formulare nur Wochen zuvor alle komplett umgestellt worden waren und die zwei Formulartitel nahezu undurchdringlich sind, ein eher alltäglicher Fehler, der mir selbst an anderer Stelle auch schon mehrfach unterlaufen ist.
Frau Schmidt war nun der Ansicht, damit habe der gesamte Checkflug nicht oder nicht nach den vorgegebenen Regeln stattgefunden, und widerrief alle mit dem Checkflug verlängerten bzw. davon abhängigen Berechtigungen! Und um eine schnelle Klärung des Vorfalls von vornherein auszuschließen, fügte sie ihrem Schreiben keine Erläuterungen zur Heilung des Vorgangs an und war bis Redaktionsschluss weder telefonisch noch schriftlich erreichbar.
Die anderen Mitarbeiter verwiesen den Vorgang strikt an Frau Schmidt, was man ihnen angesichts der sich hier abzeichnenden plasma-heißen Kartoffel nicht verübeln kann.
Aber es kommt noch besser: Besonders pikant wird der Vorgang, wenn man weiß, dass das Referat L4 bereits am 18. März über die Verwechslung des Formulars informiert war. Dies war im Flugbetrieb nämlich dreimal kurz hintereinander passiert. Und eine offensichtlich sehr viel kommunikations- und bürgerfreundlichere Sachbearbeiterin im L4 tat, was vernünftige Menschen in einem solchen Fall tun: Sie wies den Prüfer ganz einfach telefonisch und auch schriftlich darauf hin.
Dieser bedauerte seinen Fehler und bot selbstverständlich an, die Prüfungsberichte auf dem richtigen Formular neu auszustellen. Dies sei nicht nötig, nur in Zukunft sei bitte das richtige Formblatt zu verwenden, beruhigte ihn die Sachbearbeiterin.
Uns ist in unserer gesamten Praxis kein Fall bekannt, in dem eine Lizenzstelle in Deutschland aufgrund einer simplen Falschdokumentation ohne vorherige Anhörung des Betroffenen die beruflich dringend benötigten Berechtigungen entzog. Zumal in diesem Fall das Amt sogar schon lange vorher Kenntnis hatte und auf eine Nachbesserung der Dokumentation verzichtete. Dafür gibt es nach unserer Ansicht zwei mögliche Gründe:
- Sehr, sehr wenig Erfahrung im Luftfahrtbereich und eine ausgeprägte Kaltschnäuzigkeit im Umgang mit dem Bürger oder
- eine Retourkutsche für eine nur Tage zuvor in einem Bericht von Pilot und Flugzeug erschienene kritische Bemerkung zu den im Unterschied zur Zeit von Herrn Petersen sehr viel längeren Bearbeitungszeiten im Referat L4.
Möglichkeit zwei wäre zwar skandalös, müsste man in der Praxis aber sportlich sehen. Ich befürchte aber, dass es sich eher um Möglichkeit eins handelt.
Die eigentliche Respektlosigkeit ist aber gegenüber dem Prüfer erfolgt. Wenn man nur mal für einen Moment annimmt, dass ein erfahrener Prüfer und Flugbetriebsleiter in einem alteingesessenen und angesehenen Unternehmen, der diesen Job seit Jahren zur Zufriedenheit der Behörde erledigt, nicht plötzlich „off the deep end“ geht und wild Prüfungen abnimmt, für die er gar keine Anerkennung und der Prüfling gar keine Berechtigung hat (denn das wäre die Folge, wenn man das falsche Formular wörtlich nimmt), dann gibt es in so einer banalen Situation eigentlich nur zwei Erklärungen:
- Er wusste es nicht besser oder
- er hat ganz einfach das falsche Formular gegriffen.
In einem professionellen, respektvollen und vernunftbegabten Umfeld sollte nach unserem Verständnis also der erste Griff zum Telefonhörer oder zum E-Mail-Client gehen und die im Verwaltungsrecht so bezeichnete „Anhörung“ des Betroffenen erfolgen.
Die Abklärung des Sachverhalts („Was war denn bei der Prüfung am 31.1. vom Brill? War die Single-Pilot oder Multi?“) dauert dann ca. 40 Sekunden und erspart dem betroffenen Piloten (der hier ausnahmsweise mal gar nichts verkehrt gemacht hatte!) und auch dem Amt eine Unmenge an Ärger. Dafür braucht man aber Erfahrung. Unsere Kritik an Referatsleiterin Yvonne-Christine Schmidt bezieht sich hier auch nur auf die Kommunikation bzw. das Fehlen derselben.
Fachlich kam genau das, was kommen musste. Denn es ist schlechterdings unvorstellbar, dass jemand, der sich nicht schon Jahre mit Part-FCL, JAR, Luft-PersV und all den zig Nebenbestimmungen, Verordnungen und AMCs befasst, eine solche Aufgabe auf Anhieb bewältigen kann.
Wir befassen uns in der Redaktion von Pilot und Flugzeug intensiv mit nur einem kleinen Teilbereich dieser Regelwerke und lernen trotzdem täglich dazu, müssen feststellen, dass wir uns irren oder dass Annahmen falsch oder überholt sind.
Die Referatsleiterin verfügt nach ihrem
öffentlichen Karriereprofil über eine Ausbildung im Verwaltungsrecht und dann u.a. über Erfahrung im EU Emissions Trading Scheme beim Bundesumweltamt und über drei Jahre in der EU-Kommission, in der sie ebenfalls vorrangig am EU Emissionshandel (ETS) und an dessen Anwendung auf die Luftfahrt arbeitete.
Das ist nach unserer Auffassung kaum eine geeignete Vorbereitung auf den Neueinstieg in die ungeheuer komplexen Fragestellungen und Einzelfälle im Lizenzierungsreferat des Luftfahrt-Bundesamtes, zumal in einer Zeit, in der Rechte und Lizenzen aus drei unterschiedlichen Lizenzsystemen zusammengeführt werden.
Es ist nach unserer Auffassung auch keine optimale Vorbereitung auf den direkten Umgang mit dem Bürger in einem Kernbereich seiner beruflichen Existenz, den man als Leiter L4 aber nun mal pflegen muss.
Die Referatsleiterin ist aus unserer Sicht Opfer einer komplett verfehlten Personalpolitik. An diese Stelle oder an ihre Seite hätte dringend ein „alter Hase“ gemusst. Jemand, der weiß, dass so etwas fast immer ein Dokumentationsproblem ist und kein Fall von „Examiner-Gone-Wild“.
Jemand, der selber in seiner Praxis schon mit den Formularen gekämpft hat, der weiß, dass man erst mal mit den Berufspiloten und Prüfern redet – den Sachverhalt klärt. Jemand, dem klar ist, dass die Leute, mit denen man es zu tun hat, Spezialisten sind – aber nicht unbedingt für Paperwork – und dass man etwas mehr in der Hand haben sollte als nur eine Unstimmigkeit im Formular, bevor man bei einem aktiven und vollkommen unschuldigen Berufspiloten die lizenztechnische Nuklearbombe zündet.
Tatsächlich verfolgen andere nationale Luftfahrtbehörden auch eine ganz andere Politik. Selbstverständlich findet man in der Lizenzierungsabteilung des BAZL Berufspiloten, Prüfer und Lehrer mit langer Berufserfahrung „draußen“. Alles andere wäre undenkbar. Dass die in ihrer Behördenfunktion aber keineswegs laxer sind als die Verwaltungsfachleute im LBA, das weiß jeder, der schon mal als Pilot mit dem BAZL zu tun hatte. Fachkompetenz bedeutet keine ungebührliche Nähe zum Subjekt der Regelung.

Schade, passt aber ins Bild. Einer der positiven und sympathischen Aspekte des Amts wird abgeschafft. Der hauseigene Beech-Jet kommt weg. |
© flugzeuge.de |
Trifft man privat einen FAA-Mitarbeiter, ist „So have you done any flying recently“ meist ein guter Ice-Breaker. Die Vorstellung, einen LBA-Mitarbeiter mit Flieger-Geplauder aus der Reserve zu locken, ist hingegen bestenfalls komisch.
In dieses Bild passt, dass das LBA einen der wirklich positiven und sympathischen Aspekte des Amts verliert: Der hauseigene Beech-Jet wird abgeschafft. Leider.
Die Lösung des Problems war dann übrigens ganz einfach: Der Prüfer schickte auf Verdacht (wir hatten noch immer keine Information aus dem Referat L4) einen E-Mail-Zweizeiler an die Behörde, in dem er die Verwechslung der Formulare bestätigte und eine Neuausstellung anbot. Auch diesmal bedurfte es keines neuen Formulars. Als so gering war der Formfehler zu bewerten.
Ein nicht zu beneidender Sachbearbeiter wurde dann fünf Tage nach dem Eintreffen der Lizenzbriefbombe vorgeschickt, um die Rücknahme der Rücknahme abzuwickeln. Das tat er freundlich, kompetent und ausgesprochen schnell.
Die Folge für den Autor: Zwei geplatzte Checkflüge als Examiner, eine geplatzte Unterschiedsschulung und ein nicht angetretener Flugdienst. In Summe ca. 2.300 Euro Einkommensverlust in sechs Arbeitstagen ohne Lizenz. Und das in diesem Fall ausnahmsweise wirklich ganz ohne eigenes Verschulden. Herzlichen Dank!
Chronologie: Acht Monate für einen Antrag
Umwandlung JAR-Lizenz in Teil-FCL-Lizenz. Der neuen Lizenz fehlen bei Lehrberechtigung TRI(A) und Musterberechtigung PA31/42 die Rechte zu Tätigkeit und Ausbildung im Betrieb mit mehreren Piloten, welche die alte JAR-Lizenz noch beinhaltete.
E-Mail von Herrn Petersen, dass zu diesem Problem bald eine Veröffentlichung auf der LBA-Homepage erfolgen solle und weitere Anfragen an die Pressestelle zu richten seien.
Da keine Veröffentlichung erfolgte, stelle ich Antrag auf Ergänzung der Muster- und Lehrberechtigung PA31/42 um „MP ops“ (Betrieb mit mehreren Piloten).
1. schriftliche Erinnerung an den Antrag (Fax und E-Mail).
2. schriftliche Erinnerung an den Antrag (Fax und E-Mail).
3. schriftliche Erinnerung an den Antrag (Fax und E-Mail), jetzt auch direkt an Frau Schmidt – nicht mehr nur an die L4-Sammeladresse.
Beim Checkflug für das Muster PA31/42 verwendet ein Prüfer des gewerblichen Flugbetriebs versehentlich das falsche Formular. „TR MPA and SP Complex HPA (MP- and SP-OPS) / ATPL / MPL“ statt „TR SP Complex HPA (SP-OPS)“.
Die Verwendung des falschen Formulars wird durch Frau Schattschneider im Referat L4 beanstandet. Auf eine Neuausstellung des Prüfungsberichts verzichtet sie jedoch.
Telefonische Nachfrage in der „Hotline“ des Referats L4. Auskunft: Der Vorgang liege bei Frau Schmidt, ich solle eine E-Mail schicken. Es werde aber sicher „noch eine Woche“ dauern.
4. schriftliche Erinnerung an den Antrag (Fax und E-Mail), ebenfalls an Frau Schmidt.
Nach unzähligen Versuchen erreiche ich Frau Schmidt telefonisch. Auskunft: Der Antrag liege auf ihrem Schreibtisch und werde mit Priorität bearbeitet. Eine Rückfrage meinerseits, ob alle Unterlagen vollständig seien oder anderweitig noch Informationen benötigt würden, ergab keine Beanstandungen.
Im Nachgang des Telefonats erneute strukturierte Zusammenfassung sämtlicher bei L4 von mir vorliegender Anträge (vier Stück) an Frau Schmidt, um Verwechslungen mit anderen Anträgen zu vermeiden.
E-Mail von Frau Schmidt: „Über Ihre Anträge [ist] mit Bescheid vom 13. Mai 2014 entschieden [worden]. Die Lizenz wird morgen per Post an Ihre Adresse in Wiesbaden gesendet werden.“
Lizenz trifft ein. Fünf Berechtigungen, darunter das Typerating PA31/42 „SP ops“ und alle IRs wurden zurückgenommen, da am 31. Januar 2014 beim Checkflug das falsche Formular verwendet wurde! Einreden, dass dies bereits am 18. März 2014 beanstandet wurde und damals auf eine Neuausstellung verzichtet wurde, bleiben unbeantwortet.
Keine berufliche Tätigkeit als Pilot, Lehrer oder Prüfer auf dem Muster möglich. Erfolglose Versuche, Frau Schmidt telefonisch, per Fax oder per E-Mail zu erreichen ...
23. Mai 2014
Nach der sehr freundlichen Rückmeldung eines Sachbearbeiters trifft eine neue Lizenz ein, die nun wieder die alten Rechte enthält. In der Zwischenzeit sind jedoch rund 2.300 Euro Einkommensverlust angefallen.
28. Mai 2014
Nach Einreichen eines erneuten MP ops Checkflugs und einer weiteren Bescheinigung des Flugbetriebs trifft die Lizenz mit den am 9. Oktober 2013 erstmals beantragten MP ops Rechten ein.
Lesen Sie in den weiteren Teilen unserer LBA-Serie:
Am 29 Mai, Teil 1: Kennzeichen D – Das Rad wird neu erfunden. Und der Bürger zahlt!
Die vollständige Serie finden Sie auch in der
Juni-Ausgabe von Pilot und Flugzeug.