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28. November 2021: Von Wolfgang Schütz an Tobias Schnell

klinkt ja schon mal ganz gut... WAS muss ich denn jetzt noch tun? Muss ich jetzt wieder irgendwelchen Prüfungsspuk über mich ergehen lassen? Ich habe Language 5 und eben dt. PPL/IR und bei dem Flieger SR20 oder SR22 habe ich schon ein endorsement, um mal beim angelsächsischen Begriff für Berechtigung zu bleiben.

28. November 2021: Von Michael Söchtig an Wolfgang Schütz
Letzte Frage auch wenn etwas o/t: Mal angenommen ich habe eine EASA PPL ohne Nacht VFR und mache dann die US Validation.

Dann darf ich Tag VFR auf US Maschinen weltweit fliegen. Und natürlich auf EASA registrierten Maschinen mit der EASA Lizenz.

Mal angenommen ich mache nach der Validation die Nachr VFR Ausbildung in Deutschland. Gilt die dann "automatisch" für die USA mit oder muss das dann noch mal extra bestätigt werden?
28. November 2021: Von Wolfgang Lamminger an Wolfgang Schütz

WAS muss ich denn jetzt noch tun? Muss ich jetzt wieder irgendwelchen Prüfungsspuk über mich ergehen lassen?

Bin zwar nicht Tobias, erlaube mir aber Mal zu antworten...

28. November 2021: Von Wolfgang Lamminger an Michael Söchtig

Mal angenommen ich mache nach der Validation die Nachr VFR Ausbildung in Deutschland. Gilt die dann "automatisch" für die USA mit oder muss das dann noch mal extra bestätigt werden?

Nein, in der US-Lizenz mit Validation steht "All limitations and restrictions on the ... pilot license apply"...

Beispiel siehe hier...

Aber beachten: auch mit "Validation" ist, sofern die US-Lizenz genutzt wird, ein Flight review nach "14 CFR § 61.56 - Flight review." mit einem CFI oder CFII erforderlich. Beste Gelegenheit, den dann zu fragen, was man mit der Validation der US-Lizenz dann alles darf ;-)

US-Fluglehrer (CFI, CFII) findet man am Besten hier: https://www.pilotundflugzeug.de/store/leserflugzeug --> Fluglehrer und Prüfer für Lisa-Checkout ...

28. November 2021: Von Tobias Schnell an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]

All limitations and restrictions on the ... pilot license apply

Zu ergänzen wäre noch, dass man auch eine Validation "aufbohren" kann, also zum Beispiel in den USA ein IR oder ein ME-Rating erwerben und in die Validation eintragen lassen kann. Dann stimmt das mit den "limitations on the ... license apply" plötzlich nicht mehr :-).

28. November 2021: Von Tobias Schnell an Wolfgang Lamminger

Bin zwar nicht Tobias, erlaube mir aber Mal zu antworten...

Auch hierzu noch eine kleine Ergänzung - der OP schrieb, dass er einen PPL mit IR besitzt.

Das IR wird nur dann in die Validation eingetragen, wenn man den "Foreign Instrument Pilots Knowledge Test" (14 CFR 61.75 (d)(2)) abgelegt hat. Und da kommt der Haken - das geht aktuell meines Wissens nach nirgends in Europa...

28. November 2021: Von Sven Walter an Tobias Schnell
Doch ,u.a. in Ramstein. Musst nur aktiver US-Militärangehöriger sein...
28. November 2021: Von Stephen Ryan an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Nee, Ramstein geht auch nicht mehr. Aber Education Center in Wiesbaden. Laut FAA-EASA TIP-L stellt die FAA für Inhaber einer EASA FCL Lizenz keine "Validations" mehr aus. Man muss das TIP-L Verfahren durchlaufen.

28. November 2021: Von Stephen Ryan an Michael Söchtig

Der Vermerk "Night Flying Prohibited" muss von der FAA validation getilgt werden.

28. November 2021: Von Tobias Schnell an Stephen Ryan

Laut FAA-EASA TIP-L stellt die FAA für Inhaber einer EASA FCL Lizenz keine "Validations" mehr aus. Man muss das TIP-L Verfahren durchlaufen

Das wäre absoluter Sprengstoff und würde die Sache deutlich verkomplizieren (Theorieprüfung, auch für PPL-VFR!). Gibt es dazu eine Quelle? Oder ist das hier

2.2 Private Pilot Certificate – Eligibility Requirements
2.2.1 General
(a) The FAA will not issue an FAA private pilot certificate in the airplane category single-engine land and/or multi-engine land class to a person who holds a valid Part-FCL pilot license for airplanes with a single-pilot SEP land and/or single-pilot MEP land class rating unless the applicable requirements of Annex 3 and this Section are met


so zu interpretieren?

Was passiert dann bei dem AOPA-Validation-Event im Dezember?

Kann ich ehrlich gesagt noch nicht ganz glauben, dass das den kompletten 61.75-Pfad für EASA-Lizenzinhaber killt.

28. November 2021: Von Michael Söchtig an Tobias Schnell
Danke für die Erläuterungen... alle Klarheiten beseitigt;).

Ne ernsthaft die Logik dahinter erschließt sich mir schon - aber man muss schon aufpassen bei den Fallstricken. Unabhängig davon dass ich nicht vor habe kurzfristig in den USA zu fliegen.
28. November 2021: Von Wolfgang Lamminger an Michael Söchtig Bewertung: +3.00 [3]

Unabhängig davon dass ich nicht vor habe kurzfristig in den USA zu fliegen.

Sich aber die Frage durchaus ergeben kann, wenn man zB „Lisa“ chartert, und damit einen Abstecher nach Dänemark, Holland, … machen möchte …

28. November 2021: Von Dieter Kleinschmidt an Stephen Ryan

Der Vermerk "Night Flying Prohibited" muss von der FAA validation getilgt werden.

Gibt es diesen Eintrag noch? "All restrictions and limitations ......" schließt doch Nachtflug ein.

29. November 2021: Von Wolfgang Schütz an Stephen Ryan

was für ein Durcheinander...also, ich fliege einfach in Europa mit einer N-Maschine. Fragt sowieso keiner nach einer Lizenz und wenn, dann habe ich noch eine Uralt-Ami-Lizenz.. based on german licence...steht da. Wenn mich also einer fragt und - womöglich bemängelt - dass ich keine US-Lizenz habe, dann zeige ich einfach dieses Ding. Bin gespannt, was dann wohl passiert. Vielleicht werde ich dann verhaftet? Glaube ich kaum. Ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, dass im europäischen Ausland jemand mit diesen ganz Vorschriften was anfangen kann.

Wolfgang

29. November 2021: Von Tobias Rad an Wolfgang Schütz Bewertung: +3.00 [3]
Auf der „based on“ license steht aber auch eine Nummer, wenn die nicht passt, weil vor FCL ausgestellt, ist die nichts mehr wert.
29. November 2021: Von Joachim P. an Wolfgang Schütz Bewertung: +8.00 [8]

Fliegst du zufällig einen Lear 24?

29. November 2021: Von Andreas KuNovemberZi an Wolfgang Schütz Bewertung: +12.67 [13]

"was für ein Durcheinander...also, ich fliege einfach in Europa mit einer N-Maschine. Fragt sowieso keiner nach einer Lizenz und wenn, dann habe ich noch eine Uralt-Ami-Lizenz.. based on german licence...steht da. Wenn mich also einer fragt und - womöglich bemängelt - dass ich keine US-Lizenz habe, dann zeige ich einfach dieses Ding. Bin gespannt, was dann wohl passiert. Vielleicht werde ich dann verhaftet? Glaube ich kaum. Ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, dass im europäischen Ausland jemand mit diesen ganz Vorschriften was anfangen kann.

Wolfgang"

Du stellst eine Frage und die wird Dir kompetent beantwortet. Die Antwort passt Dir nicht, daher interessiert sie Dich nicht und Du fliegst einfach so weiter ohne gültige Lizenz? Das ist nämlich so, wenn die Lizenznummer der Validation nicht mehr passt. Du fliegst auch ohne gültige Berechtigung, wenn Du im Ausland IFR fliegst und nicht den US IFR Test hast und IFR fliegst. Hat übrigens sehr wenig mit deutscher Bürokratie zu tun, aber das schrieben ja andere auch schon.

Warum fragst Du dann überhaupt?

Du wirst beim Ramp Check nicht gleich verhaftet, aber Du darfst die Heimreise mit einem anderen Verkehrsmittel antreten und wirst eine Anzeige bekommen.

29. November 2021: Von Wolff E. an Wolfgang Schütz Bewertung: +3.00 [3]
Zur Info. Ich würde in Frankreich kontrolliert. Die wussten ganz genau, welche Lizenzen ich benötigte. EASA und FAA. Aber vermutlich bis du auch so Troll....
29. November 2021: Von Bernhard Tenzler an Wolfgang Schütz Bewertung: +5.00 [5]

eine Versicherung wird das ggfs. als willkommenen Grund zur Leistungsverweigerung nutzen.

29. November 2021: Von Timm H. an Bernhard Tenzler

Ja das hat mir "mein" FAA-Lehrer auch berichtet. Es ging um nicht vorhandene Endorsements (high altitude in diesem Fall).

Schon erstaunlich, was mache Menschen so für ein mindset haben...

30. November 2021: Von Chris _____ an Timm H.

"Fliegen, bis es jemand merkt" :-)

30. November 2021: Von Wolfgang Schütz an Andreas KuNovemberZi

o,k. jetzt weiß ich Bescheid, vielen Dank

30. November 2021: Von Andreas KuNovemberZi an Wolfgang Schütz Bewertung: +1.00 [1]

Neue Lizenznummer (nach Umstellung auf Part FCL) erfordert neue Validierung:
https://aopa.de/2014/05/09/antrag-auf-neue-faa-lizenz-nach-umstellung-von-jaa-auf-easa-part-fcl-ab-sofort-beim-lba-moeglich/

Hier wird der Prozess der Validation ganz gut beschrieben:
https://www.flightschoolusa.com/validation/

https://www.faa.gov/licenses_certificates/airmen_certification/foreign_lice

Ich würde mich tatsächlich beschleunigt um eine aktualisierte Validierung kümmern. Das kann echt ins Auge gehen, weil die FAA klargestellt hat, dass sie eine neue Validierung fordern.

Restricted Use:
Das sind die Limitations Deiner deutschen Lizenz und jene der amerikanischen. Bei der heutigen FAA Lizenz steht das nicht mehr drin. Die Restrictions werden aufgeführt.

Eine der Restrictions: IFR nur, wenn dort U.S. Test Passed steht (Knowledge Test; früher auch Instrument Proficiency Check).
https://www.law.cornell.edu/cfr/text/14/61.75

30. November 2021: Von Chris _____ an Joachim P.
den Insiderwitz mit dem Lear 24 hab ich nicht verstanden. Macht sich jemand doe Mühe ihn zu erklären?
30. November 2021: Von Wolff E. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

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