|
87 Beiträge Seite 1 von 4
1 2 3 4 |
⇢
⇥
|
|
|
|
klinkt ja schon mal ganz gut... WAS muss ich denn jetzt noch tun? Muss ich jetzt wieder irgendwelchen Prüfungsspuk über mich ergehen lassen? Ich habe Language 5 und eben dt. PPL/IR und bei dem Flieger SR20 oder SR22 habe ich schon ein endorsement, um mal beim angelsächsischen Begriff für Berechtigung zu bleiben.
|
|
|
Letzte Frage auch wenn etwas o/t: Mal angenommen ich habe eine EASA PPL ohne Nacht VFR und mache dann die US Validation. Dann darf ich Tag VFR auf US Maschinen weltweit fliegen. Und natürlich auf EASA registrierten Maschinen mit der EASA Lizenz. Mal angenommen ich mache nach der Validation die Nachr VFR Ausbildung in Deutschland. Gilt die dann "automatisch" für die USA mit oder muss das dann noch mal extra bestätigt werden?
|
|
|
WAS muss ich denn jetzt noch tun? Muss ich jetzt wieder irgendwelchen Prüfungsspuk über mich ergehen lassen?
Bin zwar nicht Tobias, erlaube mir aber Mal zu antworten...
|
|
|
Mal angenommen ich mache nach der Validation die Nachr VFR Ausbildung in Deutschland. Gilt die dann "automatisch" für die USA mit oder muss das dann noch mal extra bestätigt werden?
Nein, in der US-Lizenz mit Validation steht "All limitations and restrictions on the ... pilot license apply"...
Beispiel siehe hier...
Aber beachten: auch mit "Validation" ist, sofern die US-Lizenz genutzt wird, ein Flight review nach "14 CFR § 61.56 - Flight review." mit einem CFI oder CFII erforderlich. Beste Gelegenheit, den dann zu fragen, was man mit der Validation der US-Lizenz dann alles darf ;-)
US-Fluglehrer (CFI, CFII) findet man am Besten hier: https://www.pilotundflugzeug.de/store/leserflugzeug --> Fluglehrer und Prüfer für Lisa-Checkout ...
|
|
|
All limitations and restrictions on the ... pilot license apply
Zu ergänzen wäre noch, dass man auch eine Validation "aufbohren" kann, also zum Beispiel in den USA ein IR oder ein ME-Rating erwerben und in die Validation eintragen lassen kann. Dann stimmt das mit den "limitations on the ... license apply" plötzlich nicht mehr :-).
|
|
|
Bin zwar nicht Tobias, erlaube mir aber Mal zu antworten...
Auch hierzu noch eine kleine Ergänzung - der OP schrieb, dass er einen PPL mit IR besitzt.
Das IR wird nur dann in die Validation eingetragen, wenn man den "Foreign Instrument Pilots Knowledge Test" (14 CFR 61.75 (d)(2)) abgelegt hat. Und da kommt der Haken - das geht aktuell meines Wissens nach nirgends in Europa...
|
|
|
Doch ,u.a. in Ramstein. Musst nur aktiver US-Militärangehöriger sein...
|
|
|
Nee, Ramstein geht auch nicht mehr. Aber Education Center in Wiesbaden. Laut FAA-EASA TIP-L stellt die FAA für Inhaber einer EASA FCL Lizenz keine "Validations" mehr aus. Man muss das TIP-L Verfahren durchlaufen.
|
|
|
Der Vermerk "Night Flying Prohibited" muss von der FAA validation getilgt werden.
|
|
|
Laut FAA-EASA TIP-L stellt die FAA für Inhaber einer EASA FCL Lizenz keine "Validations" mehr aus. Man muss das TIP-L Verfahren durchlaufen
Das wäre absoluter Sprengstoff und würde die Sache deutlich verkomplizieren (Theorieprüfung, auch für PPL-VFR!). Gibt es dazu eine Quelle? Oder ist das hier
2.2 Private Pilot Certificate – Eligibility Requirements 2.2.1 General (a) The FAA will not issue an FAA private pilot certificate in the airplane category single-engine land and/or multi-engine land class to a person who holds a valid Part-FCL pilot license for airplanes with a single-pilot SEP land and/or single-pilot MEP land class rating unless the applicable requirements of Annex 3 and this Section are met
so zu interpretieren?
Was passiert dann bei dem AOPA-Validation-Event im Dezember?
Kann ich ehrlich gesagt noch nicht ganz glauben, dass das den kompletten 61.75-Pfad für EASA-Lizenzinhaber killt.
|
|
|
Danke für die Erläuterungen... alle Klarheiten beseitigt;). Ne ernsthaft die Logik dahinter erschließt sich mir schon - aber man muss schon aufpassen bei den Fallstricken. Unabhängig davon dass ich nicht vor habe kurzfristig in den USA zu fliegen.
|
|
|
Unabhängig davon dass ich nicht vor habe kurzfristig in den USA zu fliegen.
Sich aber die Frage durchaus ergeben kann, wenn man zB „Lisa“ chartert, und damit einen Abstecher nach Dänemark, Holland, … machen möchte …
|
|
|
Der Vermerk "Night Flying Prohibited" muss von der FAA validation getilgt werden.
Gibt es diesen Eintrag noch? "All restrictions and limitations ......" schließt doch Nachtflug ein.
|
|
|
was für ein Durcheinander...also, ich fliege einfach in Europa mit einer N-Maschine. Fragt sowieso keiner nach einer Lizenz und wenn, dann habe ich noch eine Uralt-Ami-Lizenz.. based on german licence...steht da. Wenn mich also einer fragt und - womöglich bemängelt - dass ich keine US-Lizenz habe, dann zeige ich einfach dieses Ding. Bin gespannt, was dann wohl passiert. Vielleicht werde ich dann verhaftet? Glaube ich kaum. Ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, dass im europäischen Ausland jemand mit diesen ganz Vorschriften was anfangen kann.
Wolfgang
|
|
|
Auf der „based on“ license steht aber auch eine Nummer, wenn die nicht passt, weil vor FCL ausgestellt, ist die nichts mehr wert.
|
|
|
Fliegst du zufällig einen Lear 24?
|
|
|
"was für ein Durcheinander...also, ich fliege einfach in Europa mit einer N-Maschine. Fragt sowieso keiner nach einer Lizenz und wenn, dann habe ich noch eine Uralt-Ami-Lizenz.. based on german licence...steht da. Wenn mich also einer fragt und - womöglich bemängelt - dass ich keine US-Lizenz habe, dann zeige ich einfach dieses Ding. Bin gespannt, was dann wohl passiert. Vielleicht werde ich dann verhaftet? Glaube ich kaum. Ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, dass im europäischen Ausland jemand mit diesen ganz Vorschriften was anfangen kann.
Wolfgang"
Du stellst eine Frage und die wird Dir kompetent beantwortet. Die Antwort passt Dir nicht, daher interessiert sie Dich nicht und Du fliegst einfach so weiter ohne gültige Lizenz? Das ist nämlich so, wenn die Lizenznummer der Validation nicht mehr passt. Du fliegst auch ohne gültige Berechtigung, wenn Du im Ausland IFR fliegst und nicht den US IFR Test hast und IFR fliegst. Hat übrigens sehr wenig mit deutscher Bürokratie zu tun, aber das schrieben ja andere auch schon.
Warum fragst Du dann überhaupt?
Du wirst beim Ramp Check nicht gleich verhaftet, aber Du darfst die Heimreise mit einem anderen Verkehrsmittel antreten und wirst eine Anzeige bekommen.
|
|
|
Zur Info. Ich würde in Frankreich kontrolliert. Die wussten ganz genau, welche Lizenzen ich benötigte. EASA und FAA. Aber vermutlich bis du auch so Troll....
|
|
|
eine Versicherung wird das ggfs. als willkommenen Grund zur Leistungsverweigerung nutzen.
|
|
|
Ja das hat mir "mein" FAA-Lehrer auch berichtet. Es ging um nicht vorhandene Endorsements (high altitude in diesem Fall).
Schon erstaunlich, was mache Menschen so für ein mindset haben...
|
|
|
"Fliegen, bis es jemand merkt" :-)
|
|
|
o,k. jetzt weiß ich Bescheid, vielen Dank
|
|
|
Neue Lizenznummer (nach Umstellung auf Part FCL) erfordert neue Validierung: https://aopa.de/2014/05/09/antrag-auf-neue-faa-lizenz-nach-umstellung-von-jaa-auf-easa-part-fcl-ab-sofort-beim-lba-moeglich/
Hier wird der Prozess der Validation ganz gut beschrieben: https://www.flightschoolusa.com/validation/
https://www.faa.gov/licenses_certificates/airmen_certification/foreign_lice
Ich würde mich tatsächlich beschleunigt um eine aktualisierte Validierung kümmern. Das kann echt ins Auge gehen, weil die FAA klargestellt hat, dass sie eine neue Validierung fordern.
Restricted Use: Das sind die Limitations Deiner deutschen Lizenz und jene der amerikanischen. Bei der heutigen FAA Lizenz steht das nicht mehr drin. Die Restrictions werden aufgeführt.
Eine der Restrictions: IFR nur, wenn dort U.S. Test Passed steht (Knowledge Test; früher auch Instrument Proficiency Check). https://www.law.cornell.edu/cfr/text/14/61.75
|
|
|
den Insiderwitz mit dem Lear 24 hab ich nicht verstanden. Macht sich jemand doe Mühe ihn zu erklären?
|
|
|
|
|
|
|
87 Beiträge Seite 1 von 4
1 2 3 4 |
⇢
⇥
|
|