Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

108 Beiträge Seite 1 von 5

 1 2 3 4 5 
 

25. November 2014: Von Wolff E. an Lutz D.
Lutz. Ich weiß es selber nicht. Aber ob es die "Fehlnutzung" von Drohnen minimiert, glaube ich nicht.
25. November 2014: Von Erik N. an Wolff E.
Das Video zeigt es ja deutlich, es gibt noch mehr davon. Muss ja nur ein Rettungshubschrauber des Weges kommen.....

Die Drohnen sind per Videolink verbunden, damit ist die "Sichtweite", die normalerweise bei Flugmodellen begrenzend wirkt, aufgehoben, und es gelten nur noch die Reichweiten der Sendeleistung. Das macht es gefährlich, wenn Menschen unwissentlich damit umgehen, die es nicht besser wissen.

Und letztlich schwebte so ein Teil auch neulich direkt vor A.Merkel ...bei 0:49.
Hätte auch von der ISIS sein können...
25. November 2014: Von Dirk Beerbohm an Erik N.
Sichtweite heisst "Das Modell sehen", nicht "mit dem Modell sehen" - ein kleiner aber feiner Unterschied...
25. November 2014: Von Lutz D. an Wolff E.

Die Frage war ganz ernst gemeint. Ich bin da nämlich unsicher, auf welche Seite wir uns da stellen sollten.

Grundsätzlich halte ich mal fest, dass wir uns selbst ja als verantwortungsvolle Gruppe sehen, der man mehr Freiheiten als derzeit einräumen sollte.

Das verträgt sich grundsätzlich erstmal nicht mit dem Ansatz, eine andere Gruppe unter Generalverdacht zu stellen und für diese neue Regeln zu fordern.

25. November 2014: Von Olaf Musch an Lutz D.
Hallo Lutz,

Das verträgt sich grundsätzlich erstmal nicht mit dem Ansatz, eine andere Gruppe unter Generalverdacht zu stellen und für diese neue Regeln zu fordern.

Recht hast Du, aber wir könnten zumindest vergleichbare Regelungen für diese Gruppe fordern, wie sie auch für uns gelten oder wie wir sie "höchstens" gerne auch selbst hätten.

Als Mit-Luftraumnutzer würde ich während meines Fluges von einer Drohne und ihrem Piloten mindestens erwarten:
- Kenntnisse und Einhaltung von Luftrecht (Vorflugregeln, ...) und Luftraumstrukturen
- Grundkenntnisse über Wake Turbulences, nicht das mein Heli von seiner Drohne umgepustet wird (oder war's umgekehrt?)
- Verwendung aktueller Luftfahrtkarten (Wo darf ich, wo nicht)
- Berücksichtigung/Einhaltung von aktuell gültigen NOTAMS
- Geeignete Beleuchtung, damit die Drohne auch für andere sichtbar ist

Und so was wie Navigation, Wetterkunde, menschl. Leistungsvermögen, Aerodynamik, ... wäre mir bei den Drohnenpiloten "egal". Wenn deren Maschine vom Himmel fällt, dann wird die zuständige Haftpflichtversicherung schon für entsprechende Vorbedingungen sorgen.

Als "Fußgänger" und erdgebundenes Lebewesen würde ich aber bei diesen letzten Punkten auch erwarten, dass mir so ein Multicopter-Ding nicht einfach auf den Kopf oder ins Haus/Auto/Garten... rasselt, sondern dass der Pilot weiß, bei welchem Wind er noch sicher steuern kann, wie nah er an Gebäude darf, wie hoch/niedrig er über bewohntem Gebiet fliegen darf, wie Notfallverfahren aussehen (ComingHome-Funktion o.ä.).

Das erwarten Fußgänger zu Recht auch von uns "mitfliegenden" Piloten, das sollten DrohnenPiloten also auch in irgendeiner Weise erfüllen können.

Oder greife ich da "zu hoch"?

Da ich kein Modellflieger bin: Wie sehen denn für diese Kollegen derzeit die geltenden Richtlinien aus? Letztlich sind ja zumindest die kleineren Drohnen auch "nur" Flugmodelle, oder?

Olaf
25. November 2014: Von Malte Höltken an Lutz D.
Naja, es müssen, denke ich, gemeinsame Regeln gefunden werden, um auch den neuen Technologien gerecht zu werden. Ich sehe eine Lizenz eher als eine Schulung, die ein Grundsatz an Wissen vermitteln und für die Belange des restlichen Luftverkehrs sensibilisieren soll. Das muß kein 120-Stunden-600-Fragen Monster werden, alleine schon, weil ja in erster Linie Luftrecht relevant ist. Eine "Lizenz" kann man schließlich in vielerlei Weise mit Leben füllen.
25. November 2014: Von Dirk Beerbohm an Lutz D.
Lutz,

schau' einfach mal in YouTube rein, was mit den Drohnen gemacht wird - WAHNSINN!!!!

Schon fast ein Wunder, dass da noch nix Gravierendes passiert ist. Ich bin ja auch schon Modellfliegern
im LR "C" begegnet -aber das ist gegen die Drohnenfliegerei harmlos...

Aber um ehrlich zu sein, ich weiss auch nicht, auf welche Seite man sich stellen sollte....
25. November 2014: Von Lutz D. an Dirk Beerbohm

Also, mein instinktives Gefühl sagt mir ja auch - das kann so nicht weitergehen. Wenn der Drohnenmarkt weiter exponentiell wächst ist der Zeitpunkt eines Zusammenstoßes wirklich nicht mehr weit entfernt.

Mir scheint klar, dass wir

a) die Einhaltung bestehender Regeln (unabhängig von deren Qualität) unbedingt von den Drohnennutzern einfordern müssen

b) die Regeln selbst an die veränderte Situatione anpassen müssen.

Bei b) meine ich, dass wir als Flieger folgende Maßstäbe ansetzen sollten, um nicht unglaubwürdig zu werden:

- Grundsätzlich Zugang der Drohnenpiloten zu einem gemeinsam genutzten Luftraum

- Akzeptanz der Drohnenpiloten als per se gleichberechtigt (so wie wir gegenüber der Lufthansa gleichberechtigt seien wollen)

- keine prohibitiv wirkenden Eintrittshürden (wie beim alten IFR)

- keine Gesinnungstests (ZÜP etc.)

- statt Luftfahrtzulassung gute Versicherung

Das wären so meine Gedanken ins unreine.

25. November 2014: Von Olaf Musch an Dirk Beerbohm
Ich weiß nicht, ob es da "Seiten" geben sollte.

Die Drohnenpiloten wollen den Luftraum nutzen. Das tun wir als Piloten schon längst.
Ganz verbieten wollte ich es denen nicht, denn sonst kommt jemand und verbietet es mit ähnlichen Argumenten mir. Ohne Auflagen erlauben, wollte ich es aber auch nicht, denn da sehe ich mein persönliches Sicherheitsinteresse berührt, wenn ich selbst fliege.

Vielleicht ist das - zumindest für die GA - auch eine Chance, im gleichen Atemzug auch Vereinfachungen zu erreichen. Nach dem Motto: "Ja, wir verstehen, dass es die Drohnenflieger an der und der Stelle einfach haben wollen, aber dann würden wir das gerne genauso einfach haben wollen".

Das wird sicherlich nicht in allen Bereichen klappen (menschl. Leistungsvermögen), aber hoffentlich in einigen.

AOPA, DULV, DAeC, ...? Machen die da schon was?

Olaf
25. November 2014: Von Lothar Ka an Olaf Musch
Wie wäre es mit Flugplatz zwang und Haftpflicht Versicherung Pflicht?

Gibt es das nicht bei den Modellfliegern?
25. November 2014: Von Erik N. an Lothar Ka
Modellflieger unterliegen zwar keinem Flugplatzzwang, realistisch sind aber zumindest die benzingetriebenen Modelle meist auf speziellen Modellflugplätzen unterwegs, weil sie sehr laut sind und auch z.T. gefährlich. Seit die batteriegetriebenen aber ebenfalls gute Leistungen erzielen, ist das etwas aufgeweicht. Der eingefleischte "Modellflieger" organisiert sich in Vereinen, das ist ähnlich wie bei den Fliegerclubs. Halt RC.

Die Modelle dürfen nur so weit geflogen werden, wie es möglich ist, Fluglage und -richtung zu beobachten. Das sind glaube ich 150 Meter. Die sind aber in der Regel nicht so weit unterwegs, weil das schöne Flugzeug ja lang gebastelt wurde und man es sehen und herzeigen will. Und nicht im Wald verlieren. Die Modellflieger sind nicht das Problem.

Das Problem sind die Drohnen aus einem Grund: Man kann sie steuern, in dem man einen Videolink mit einer Kamera an Bord aufbaut, der auf einen Bildschirm (iPAD, o.ä.), oder eine Videobrille mündet. Die Reichweite kann bei entsprechender Ausrüstung 2 Kilometer betragen, oder weiter. In Verbindung mit einer GPS Einheit sind die also sehr viel weiter unterwegs, und bleiben auch steuerbar, in alle Richtungen, auch nach oben, das sind im Extremfall dann eben 5000 oder mehr Fuß. Man ist dann per Videobrille praktisch an Bord, wie ein richtiger Pilot, aber mit eingeschränkter Sicht, weil man zur Luftraumbeobachtung das ganze Teil schwenken muß.

Das ist es was sie gefährlich macht. Wie gesagt, ohne Absicht, die wollen halt Spaß damit haben, was die Dinger auch auf jeden Fall bringen :)
25. November 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Lothar Ka Bewertung: +1.00 [1]
Haftpflichtversicherung ist zwar nett, aber wenn DJI & Co wirklich einmal eien Airliner vom Himmel holen solltenist die halbe Million nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

DIE Modellflieger, die sich um eine Haftpflichtversicherung bemühen, sind nicht mein Problem, die kümmern sich vermutlich auch um andere Regeln.
Die Idioten, die VFR-Anflugrouten in denselben Höhen wie der an- und abfliegende Verkehr kreuzen und Hochhäuser attackieren (beides in Wien geschehen), DIE sind mein Problem.
25. November 2014: Von Viktor Molnar an Flieger Max L.oitfelder
Wir fliegen nach "see and avoid" und hier liegt das Problem bei ferngesteuerten Objekten, die aus dem Sichtbereich heraus sind: Mit der onboard-Kamera geht das nicht. Es müßte dann eine Art Antikollisionssystem vorhanden sein - das haben noch nicht mal wir durchgehend.

Vic
25. November 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Viktor Molnar
Mit "Drohnen" in Form von Multikoptern ist es sowieso eine andere Sache, weil in alle Richtungen gleichwertig zu fliegen. Und wenn ich ein Video eines Objekts aus zunehmender Entfernung herstellen will dann fliege ich eben rückwärts weg, in Flugrichtung sehe ich dann gar nix.
26. November 2014: Von Alexander Callidus an Viktor Molnar
Es gab schon vor einigen Jahren nichtkommerzielle Drohnen-Prototypen, die selbstständig um Bäume herumflogen und ihr GPS-Ziel weiter verfolgten. Technisch wäre eine Kollisionsvermeidung bestimmt kein Problem - nur in der nächsten Zeit für alles unterhalb von Militär-Gerät zu teuer - und das Militär weicht eh nicht aus.
26. November 2014: Von Stefan Jaudas an Lothar Ka Bewertung: +3.00 [3]
nicht nur:
  • Flugplatzzwang,
  • Versicherungspflicht,

sondern auch:

  • Musterzulassung,
  • Verkehrszulassung,
  • Kennzeichenpflicht (30cm / 50cm ... ;-) ),
  • Frequenzzuteilung,
  • ausdrückliche Genehmigung der jeweiligen Flugplätze für diese Art von Luftfahrzeugen,
  • ausdrückliche Außenstartgenehmigungen bei Betrieb abseits zulassener Fluggelände,
  • Beschränkung der Betriebszeiten,
  • Beschränkung der Startzahlen bei den entsprechenden Plätzen,
  • Lizenzierung des Personals,
  • Wartung und Instanhaltung ausschließlich in entsprechenden EASA-Betrieben,
  • Meldung von Störungen an BFU,
  • usw., usw.

Wenn die gleichberechtigte Teilnehmer am Luftverkehr sein wollen, dann müssen auch die gleichen Regeln gelten. Und die gleichen Einschränkungen. Gibt es einen "equivalent level of safety" ohne einen dieser Punkte müßte man ernsthaft fragen, ob es auch bei der manntragenden Luftfahrt ohne die entsprechende Regel geht.

26. November 2014: Von Lutz D. an Stefan Jaudas
Genau Dein letzter Punkt ist aber doch der zutreffende.
27. November 2014: Von Markus Doerr an Stefan Jaudas
Hallo Stefan,

Das deckt sich quasi mit den Forderungen der VC hier


Die VC fordert deshalb generell:

  • Keine operationellen Einschränkungen und zusätz- liche Verfahren für bemannte Luftfahrzeuge durch den Betrieb von unbemannten Flugsystemen

  • Kein uneingeschränkter Betrieb von RPAS ohne voll- ständige Regulierung der Zulassung des Geräts und des Betriebs sowie Lizensierung der Piloten auf ei- nem äquivalenten Niveau zur bemannten Luftfahrt

  • Kein Betrieb im gemeinsamen Luftraum ohne nach- gewiesene Technologie, die in der Lage ist andere Flugsysteme zu erkennen und auszuweichen („SEN- SE AND AVOID“-Technologie)

  • Versicherungspflicht

  • Regelungen für den Nachtflugbetrieb

• Die Ausweichverantwortung soll beim RPAS/Betreiber liegen

• Berücksichtigung der Kollisionsrisiken aus Zertifizierungssicht

Für den beschränkten Betrieb kleiner und kleinster RPAS fordert die VC außerdem:

  • Einschränkung der räumlichen Betriebsgrenzen (max. 100 Fuß/30m vertikal, max. 500m horizontal um den Piloten)

  • Gewichtsbeschränkung für den Betrieb aus luftsportlichen Gründen außerhalb von Modellflugplätzen

  • Optische Antikollisions-Markierung für alle RPAS („Strobe-light“)

  • „Geräteregistrierung“ bzw. Kennzeichnungspflicht, einschließlich einer Zuordnungsmöglichkeit des jeweiligen Betreibers/Halters

  • Aufklärung der professionellen und „Hobby“-Betrei- ber der Luftfahrtgeräte durch z.B. Sicherheitshinweise (nach den Forderungen des Dachverbands für Unbemannte Luftfahrzeuge, UAV DACH)

  • Information und Bewusstseinsschaffung der breiten Öffentlichkeit auch durch die Regierung

27. November 2014: Von Lothar Ka an Stefan Jaudas
meine Modellflieger Zeit liegt lange zurück, aber da gab es das Problem von gleichzeitigen Frequenznutzungen und Störsendern....
Ist dies in heutiger Zeit kein Thema mehr???
Digitalisierung und Verschlüsselung kann Schutz vor Fremdsteuerungen bieten, aber vor Störsendern wüsste ich noch keine Absicherung....
27. November 2014: Von Daniel Krippner an Lothar Ka
Nein, ist nicht mehr wirklich ein Thema, zumindest nicht wenn man nicht gleichzeitig alle WLANs etc in der Umgebung stören will.

Die Sender senden auf mehreren Kanälen, inklusive Frequenzhopping, und verhandeln die Details andauernd neu mit dem Empfänger (DSSS und FHSS und wie sie alle heißen).

Reichweite ist ein Thema, aber eher deswegen weil die erlaubte Senderleistung in D recht stark beschränkt ist.
27. November 2014: Von Erik N. an Daniel Krippner
Es gibt Möglichkeiten, die WLAN Verbindungen bis zu >2km auszudehnen... Man müsste im Flieger einen Störsender installieren, der eine Art Blase bildet, und jedes WLAN stört. Dann fällt die Drohne bei Annäherung eines Fliegers runter auf eine andere Flighöhe und fängt sich wieder wenn man vorbei ist. Ist aber wahrscheinlich weder legal noch technisch wirklich zuverlässig, daher.... nur mal 'ne Idee.
27. November 2014: Von Stefan Jaudas an Erik N.
... naja, wenn ich da Drohnenkonstrukteur wäre, würde ich als ein Trägheitsnavigationssystem als Backup mit einbauen. Dann wären mir reine Störsender erst mal egal.

Wenn ich das richtig verstanden habe, (Laser-) Kreisel haben die besseren Systeme sowieso schon?
27. November 2014: Von Wolff E. an Erik N.
Man kann mit WLAN mehr als 2 km funken, Kein Problem. Aber dann ist die Antenne ein Sektor oder sogar eine Richtantenne und schon etwas größer als nur 5 cm. Eher so 15 x 15 cm oder noch größer. Und diese Antennen haben dann einen Richtwirkung mit einem Öffnungswinkel von ca 20-40 Grad. Wenn die Drohne mehr von der Seite kommt, ist nicht das Signal vermutlich nicht stark genug, die Drohne zu stören. Ganz abgesehen davon, das man mit WLAN nur 100 mW EIRP senden darf und im ms Takt die Frequenz wechslen müsste. Und es gibt WLAN im 2,4 und 5 Ghz Bereich. Also braucht man 2 Antennen. Des weiteren "hoppen" die Signale und der Kanal ist sehr schmal (1 Mhz).
27. November 2014: Von Lothar Ka an Erik N.
Dann fällt die Drohne bei Annäherung eines Fliegers runter auf eine andere Flighöhe

.... und fällt dann auf den eigenen Flieger drauf?? ;)
27. November 2014: Von Lutz D. an Lothar Ka
Wenn eine Drohne den Funkkontakt verliert, geht sie in einen vorgewählten fail safe modus. Da kann zwischen 'Return home' und 'Hold position' alles hinterlegt werden. Das bringt also gar nichts.

108 Beiträge Seite 1 von 5

 1 2 3 4 5 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang