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Ich habe bis heute keine Möglichkeit gefunden, die Englisch Level 6 Prüfung mit sinnvollem Aufwand abzulegen (d.h. nicht quer durch die Republik reisen und viel Geld bezahlen) und Französisch Level 4+ bekomme ich auch nicht in meine Lizenz. Die Sprachlevels sind wirklich ein extremes Ärgernis, schlimmer als ZÜP und der meiste andere Quark.
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Achim,
lies mal in der EU VO1178 Teil FCL 055 nach. Sprachkenntnisse. Wenn Du einen Englischen Eintrag, egal welches Levels hast, darfat Du in allen Sprachen funken, wenn du es kannst.....
FCL.055 Sprachkenntnisse
a) Allgemeines. Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und
Luftschiffen, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, dürfen die mit ihren Lizenzen verbundenen
Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder
für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird. In dem Vermerk müssen die
Sprache, das Niveau der Sprachkenntnisse und das Gültigkeitsdatum angegeben sein.
Die Formulierung ist i allen Sprachen der fCL055 derart klar, das sie gar keine Intrepretationsmöglichkeiten bietet.
Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte das man in jeder Sprache, in der man funkt, einen Spracheintrag hat, dann hätte er eine andere Formulierung gewählt.
Über Sinn und Zweck, wollen wir und aber hier nicht unterhalten....
Marry X mas
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> Marry X mas
Mit dem 'Marry' wird es nix mit Level 6 in English.
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Ja, das ist ne olle Kamelle aber die Wunschinterpretation wird nicht überall geteilt. Fakt ist, dass ich bei einer Landung an einem mit "fr" gekennzeichneten Flugplatz den Funk besser in französisch durchführe und dass dann der Gedanke sehr nahe liegt, dass man hierfür eine Sprachberechtigung benötigt. Ich spreche die Sprache seit frühester Kindheit und bin willig, das zu beweisen aber es ist alles viel zu umständlich. Es muss doch möglich sein, zumindestens Englisch Level 6 hier im Umkreis ohne großen Aufwand und Kosten zu erledigen, zumal die Level 6 Prüfung die einfachste ist, denn sie folgt keinem Schema, ist nur ein Gespräch.
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Also ich hab die Level6 Prüfung ganz entspannt in nem Münchner Vorort gemacht, letztes Jahr. War geschäftlich eh in der Gegend, war also kein großer act...
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Ich habe mal einen Skill Test in U.K. geflogen, Level 6 gab's da als Dreingabe ohne jedweden Aufwand. Sehr zu empfehlen.
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Die Erfahrung bei den Sprachprüfungen ist leider sehr unterschiedlich und ein einheitlicher Standard eher nicht erkennbar. In der Bandbreite gibt es Prüfungen von einem lockeren Gespräch (was vermutlich am ehesten der Intention der LP entspricht) bis zur späten Rache des deutschen 70-80er Jahre Sprachlabors.
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Bei mir war's ersteres ;-)
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Mit meinem frz. Schein mußte ich meine Prüfung bisher in FR ablegen und da ist es wenigstens einheitlich gehalten
(https://www.developpement-durable.gouv .fr/Presentation-FCL-1-028,10267.html), wenn auch leider nicht mit einem Gespräch mal eben so einfach zu erledigen. Netterweise kann man alles ganz gut einsehen bzw. mal reinhören auf der Webseite, mit was man so in der Prüfung vorgelegt bekommt.
Endlich, neu und positiv: für Level 4 und 5 werden in FR (und wohl in allen EU Ländern) seit September 2013 jetzt wohl auch Prüfungen einer LPO aus anderen EU Ländern anerkannt, nur Level 6 muß noch vor einer frz. LPO abgelegt werden.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Heisse nicht Daniel, aber habe evtl am gleichen Ort (Groebenzell) mein LP6 abgelegt.
Suche mal nach ATPL-Coaching (Brunnbauer) oder Tibo Aviation. Die beiden boten das vor 2 Jahren noch an.
Fair und ich fand beide entspannt und freundlich.
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Hi,
ich habe heute den Online-Test bei https://www.ilpt.net/ gemacht -- 149€. Ich bin gespannt, was rauskommt. Wurde von einem Foristen hier (per PM) empfohlen...
Viele Grüsse Matthias (bisher Level 5 aus Kostengründen..)
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Wo hast Du denn Deine Lizenz?
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Bisher Berlin-Brandenburg, demnächst LBA. Das wurde (hier im Forum bzw. per PM) zumindest einmal bestätigt, dass das funktioniert hat, ich schaue gleich nochmal. Die Website behauptet es auch.
Deshalb meinte ich ja auch, mal schauen, was rauskommt...wenn das LBA das nicht einträgt, gibt es ja wohl einen Grund, sein Geld zurück zu verlangen.

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Wo hast Du denn Deine Lizenz?
Falls beim LBA, könnte die 3. DV LuftPersV hinderlich werden: Nach der wird ELP 6 nur noch eingetragen, wenn Englisch nachweislich die Erstsprache ist oder man die (nicht "in der") Sprache mindestens drei Jahre lang an einer Hochschule studiert hat.
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/L/L2/Sprachpruefung/3_Durchf_VO.pdf?__blob=publicationFile&v=1
EDIT: Das stimmt so nicht - siehe Posting von Wolfgang Lamminger weiter unten!
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Ok, dann war das wohl aller Voraussicht nach ein Reinfall.
Mal sehen, was dieser Sprachprüfer dann dazu sagt..beworben wird es ja damit, dass es eingetragen wird.
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Gibt es in genanntem Fall Besitzstandswahrung ?
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Bis jetzt weiß ich nichts Gegenteiliges...
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Bei meiner Übertragung der Lizenz zum LBA im März wurde das LP6 für Engl. anstandslos mitgenommen.
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... sprich, das Bundesverkehrsmninisterium macht aus der Stufe 6 das Gleiche wie Muttersprache?
Woher haben die das Mandat dafür?
Und wieso handhaben das die anderen Länder anders?
Die ICAO hat das ja irgendwie anders definiert ...
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Tobias,
das hatten wir hier im Forum schon mal angesprochen:
Achtung, der von Dir angesprochene Teil der 3. DVO bezieht sich nur auf folgende Regelung:
Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) § 125 Nachweis von Sprachkenntnissen (1) (...)Sprachkenntnisse auf Expertenniveau *) können auch durch Vorlage geeigneter Dokumente bei der nach § 5 zuständigen Stelle nachgewiesen werden.
D. h. die Bewertung durch eine Prüfung bei einer für Level 6 anerkannten Stelle ist natürlich weiter möglich.
*) Expertenniveau = Level 6
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Achtung, der von Dir angesprochene Teil der 3. DVO bezieht sich nur auf folgende RegelungSatz 2>
Stimmt - da lag ich falsch. Danke für die Korrektur!
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Also doch alles wieder offen ;-)
Wenn man in den Formularen beim LBA rumklickt, steht dort, dass auf Antrag auch die Prüfung durch eine anderswo zugelassenen LTO eingetragen wird:
Auf Antrag kann auch ein in einem EU-Mitgliedstaat erworbener Sprachnachweis anerkannt werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Stelle, die den Nachweis ausgestellt hat, in dem jeweiligen Mitgliedstaat hierzu berechtigt ist.
https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Lizenzierung/Eintrag_Sprachkenntnisse.html?nn=701744
Man darf gespannt sein...ich werde berichten.
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So, hier auch noch kurz als Referenz:
Das LBA hat mir den Level 6 von www.ilpt.net anstandslos eingetragen. Wer sich fit fühlt in Englisch (und sich traut, für diesen Anlass den Flash-Player auf seinem Rechner zu installieren...) kann dort für überschaubares Geld das leidige Englisch-LP-Thema für immer* erledigen. Test geht jederzeit, hab ihn Freitag 16h gemacht und Sonntag 13h das Ergebnis per Mail erhalten inkl. aller Unterlagen, die das LBA braucht.
*bis zur nächsten ICAO/EASA Optimierung der Regeln
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Das ist wirklich klasse! 149 € per Internet versus 300 € + und weit reisen wie bei mir ist natürlich tausendmal besser.
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