Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

229 Beiträge Seite 1 von 10

 1 2 3 4 5 6 7 ... 9 
 

18. Dezember 2013: Von Achim H. an Ursus Saxum-is Bewertung: +1.00 [1]
Ich habe bis heute keine Möglichkeit gefunden, die Englisch Level 6 Prüfung mit sinnvollem Aufwand abzulegen (d.h. nicht quer durch die Republik reisen und viel Geld bezahlen) und Französisch Level 4+ bekomme ich auch nicht in meine Lizenz. Die Sprachlevels sind wirklich ein extremes Ärgernis, schlimmer als ZÜP und der meiste andere Quark.
18. Dezember 2013: Von Thomas Dietrich an Achim H.
Achim,

lies mal in der EU VO1178 Teil FCL 055 nach. Sprachkenntnisse. Wenn Du einen Englischen Eintrag, egal welches Levels hast, darfat Du in allen Sprachen funken, wenn du es kannst.....


FCL.055 Sprachkenntnisse
a) Allgemeines. Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und
Luftschiffen, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, dürfen die mit ihren Lizenzen verbundenen
Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder
für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird. In dem Vermerk müssen die
Sprache, das Niveau der Sprachkenntnisse und das Gültigkeitsdatum angegeben sein.

Die Formulierung ist i allen Sprachen der fCL055 derart klar, das sie gar keine Intrepretationsmöglichkeiten bietet.
Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte das man in jeder Sprache, in der man funkt, einen Spracheintrag hat, dann hätte er eine andere Formulierung gewählt.



Über Sinn und Zweck, wollen wir und aber hier nicht unterhalten....


Marry X mas
18. Dezember 2013: Von Christophe Dupond an Thomas Dietrich Bewertung: +2.00 [2]
> Marry X mas

Mit dem 'Marry' wird es nix mit Level 6 in English.
18. Dezember 2013: Von Achim H. an Thomas Dietrich
Ja, das ist ne olle Kamelle aber die Wunschinterpretation wird nicht überall geteilt. Fakt ist, dass ich bei einer Landung an einem mit "fr" gekennzeichneten Flugplatz den Funk besser in französisch durchführe und dass dann der Gedanke sehr nahe liegt, dass man hierfür eine Sprachberechtigung benötigt. Ich spreche die Sprache seit frühester Kindheit und bin willig, das zu beweisen aber es ist alles viel zu umständlich. Es muss doch möglich sein, zumindestens Englisch Level 6 hier im Umkreis ohne großen Aufwand und Kosten zu erledigen, zumal die Level 6 Prüfung die einfachste ist, denn sie folgt keinem Schema, ist nur ein Gespräch.
18. Dezember 2013: Von Daniel Krippner an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Also ich hab die Level6 Prüfung ganz entspannt in nem Münchner Vorort gemacht, letztes Jahr. War geschäftlich eh in der Gegend, war also kein großer act...
18. Dezember 2013: Von David S. an Daniel Krippner
Ich habe mal einen Skill Test in U.K. geflogen, Level 6 gab's da als Dreingabe ohne jedweden Aufwand. Sehr zu empfehlen.
18. Dezember 2013: Von Ursus Saxum-is an Daniel Krippner
Die Erfahrung bei den Sprachprüfungen ist leider sehr unterschiedlich und ein einheitlicher Standard eher nicht erkennbar. In der Bandbreite gibt es Prüfungen von einem lockeren Gespräch (was vermutlich am ehesten der Intention der LP entspricht) bis zur späten Rache des deutschen 70-80er Jahre Sprachlabors.
18. Dezember 2013: Von Daniel Krippner an Ursus Saxum-is
Bei mir war's ersteres ;-)
18. Dezember 2013: Von Marion Siedler an Achim H.
Mit meinem frz. Schein mußte ich meine Prüfung bisher in FR ablegen und da ist es wenigstens einheitlich gehalten
(https://www.developpement-durable.gouv.fr/Presentation-FCL-1-028,10267.html), wenn auch leider nicht mit einem Gespräch mal eben so einfach zu erledigen. Netterweise kann man alles ganz gut einsehen bzw. mal reinhören auf der Webseite, mit was man so in der Prüfung vorgelegt bekommt.
Endlich, neu und positiv: für Level 4 und 5 werden in FR (und wohl in allen EU Ländern) seit September 2013 jetzt wohl auch Prüfungen einer LPO aus anderen EU Ländern anerkannt, nur Level 6 muß noch vor einer frz. LPO abgelegt werden.
9. November 2018: Von Thomas Witt an Daniel Krippner
Beitrag vom Autor gelöscht
9. November 2018: Von ch ess an Thomas Witt

Heisse nicht Daniel, aber habe evtl am gleichen Ort (Groebenzell) mein LP6 abgelegt.

Suche mal nach ATPL-Coaching (Brunnbauer) oder Tibo Aviation. Die beiden boten das vor 2 Jahren noch an.

Fair und ich fand beide entspannt und freundlich.

9. November 2018: Von Matthias Reinacher an ch ess

Hi,

ich habe heute den Online-Test bei https://www.ilpt.net/ gemacht -- 149€. Ich bin gespannt, was rauskommt. Wurde von einem Foristen hier (per PM) empfohlen...

Viele Grüsse
Matthias (bisher Level 5 aus Kostengründen..)

9. November 2018: Von Lutz D. an Matthias Reinacher

Wo hast Du denn Deine Lizenz?

9. November 2018: Von Matthias Reinacher an Lutz D.

Bisher Berlin-Brandenburg, demnächst LBA. Das wurde (hier im Forum bzw. per PM) zumindest einmal bestätigt, dass das funktioniert hat, ich schaue gleich nochmal. Die Website behauptet es auch.

Deshalb meinte ich ja auch, mal schauen, was rauskommt...wenn das LBA das nicht einträgt, gibt es ja wohl einen Grund, sein Geld zurück zu verlangen.

9. November 2018: Von Tobias Schnell an Lutz D.

Wo hast Du denn Deine Lizenz?

Falls beim LBA, könnte die 3. DV LuftPersV hinderlich werden: Nach der wird ELP 6 nur noch eingetragen, wenn Englisch nachweislich die Erstsprache ist oder man die (nicht "in der") Sprache mindestens drei Jahre lang an einer Hochschule studiert hat.

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/L/L2/Sprachpruefung/3_Durchf_VO.pdf?__blob=publicationFile&v=1

EDIT: Das stimmt so nicht - siehe Posting von Wolfgang Lamminger weiter unten!

9. November 2018: Von Matthias Reinacher an Tobias Schnell

Ok, dann war das wohl aller Voraussicht nach ein Reinfall.

Mal sehen, was dieser Sprachprüfer dann dazu sagt..beworben wird es ja damit, dass es eingetragen wird.

9. November 2018: Von Carmine B. an Tobias Schnell

Gibt es in genanntem Fall Besitzstandswahrung ?

9. November 2018: Von Tobias Schnell an Carmine B.

Bis jetzt weiß ich nichts Gegenteiliges...

9. November 2018: Von T. Magin an Carmine B.

Bei meiner Übertragung der Lizenz zum LBA im März wurde das LP6 für Engl. anstandslos mitgenommen.

10. November 2018: Von Stefan Jaudas an Tobias Schnell

... sprich, das Bundesverkehrsmninisterium macht aus der Stufe 6 das Gleiche wie Muttersprache?

Woher haben die das Mandat dafür?

Und wieso handhaben das die anderen Länder anders?

Die ICAO hat das ja irgendwie anders definiert ...

10. November 2018: Von Wolfgang Lamminger an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Tobias,

das hatten wir hier im Forum schon mal angesprochen:

Achtung, der von Dir angesprochene Teil der 3. DVO bezieht sich nur auf folgende Regelung:

Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
§ 125 Nachweis von Sprachkenntnissen
(1) (...)Sprachkenntnisse auf Expertenniveau *) können auch durch Vorlage geeigneter Dokumente bei der nach § 5 zuständigen Stelle nachgewiesen werden.

D. h. die Bewertung durch eine Prüfung bei einer für Level 6 anerkannten Stelle ist natürlich weiter möglich.

*) Expertenniveau = Level 6

10. November 2018: Von Tobias Schnell an Wolfgang Lamminger

Achtung, der von Dir angesprochene Teil der 3. DVO bezieht sich nur auf folgende RegelungSatz 2>

Stimmt - da lag ich falsch. Danke für die Korrektur!

10. November 2018: Von Matthias Reinacher an Tobias Schnell

Also doch alles wieder offen ;-)

Wenn man in den Formularen beim LBA rumklickt, steht dort, dass auf Antrag auch die Prüfung durch eine anderswo zugelassenen LTO eingetragen wird:

Auf Antrag kann auch ein in einem EU-Mitgliedstaat erworbener Sprachnachweis anerkannt werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Stelle, die den Nachweis ausgestellt hat, in dem jeweiligen Mitgliedstaat hierzu berechtigt ist.

https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Lizenzierung/Eintrag_Sprachkenntnisse.html?nn=701744

Man darf gespannt sein...ich werde berichten.

23. November 2018: Von Matthias Reinacher an Lutz D. Bewertung: +4.00 [4]

So, hier auch noch kurz als Referenz:

Das LBA hat mir den Level 6 von www.ilpt.net anstandslos eingetragen. Wer sich fit fühlt in Englisch (und sich traut, für diesen Anlass den Flash-Player auf seinem Rechner zu installieren...) kann dort für überschaubares Geld das leidige Englisch-LP-Thema für immer* erledigen. Test geht jederzeit, hab ihn Freitag 16h gemacht und Sonntag 13h das Ergebnis per Mail erhalten inkl. aller Unterlagen, die das LBA braucht.

*bis zur nächsten ICAO/EASA Optimierung der Regeln

23. November 2018: Von Achim H. an Matthias Reinacher Bewertung: +1.00 [1]

Das ist wirklich klasse! 149 € per Internet versus 300 € + und weit reisen wie bei mir ist natürlich tausendmal besser.


229 Beiträge Seite 1 von 10

 1 2 3 4 5 6 7 ... 9 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang