Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
BAF: Lieber Straftat als Bußgeld?
Änderungen und Anpassungen im Lizenzwesen
Florida-Bahamas: Ausflug ins Inselparadies
ADS-B-in-Dienste in Europa
Ausfallsicherheit im Cockpit managen
Unfall: Tödliche Ablenkung
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

31 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Luftrecht und Behörden | ELT/PLB - Was ist in DE erlaubt?  
11. März 2025 11:36 Uhr: Von Florian Geraets 

Hallo zusammen,

wir registrieren gerade unsere Arrow von G- nach D- um. Im Zuge dessen sagt die betreuende Werft, es müsse ein ELT eingebaut werden.

Aktuell befinden sich im Flugzeug zwei PLBs, hier im Forum habe ich rausgelesen, dass man diese bei der Britischen Küstenwache auf sich registrieren kann. Die Werft sagt aber, da man PLBs in DE nicht registrieren kann, sei ein ELT unbedingt notwendig.

Da ich mehrere Eigentümer kenne, die mit D-registrierten Flugzeugen nur mit PLB fliegen, gehe ich mal davon aus, dass das prinzipiell legal sein sollte. Leider kann mir keiner der betreffenden keine Quelle dazu nennen, ich habe auf die Schnelle auch nichts gefunden.

Daher meine Bitte: Kann mir jemand eine Quelle nennen, aus der hervorgeht, ob ich in DE mit D-Reg Flugzeug nur mit PLB unterwegs sein darf?

11. März 2025 11:44 Uhr: Von Thomas R. an Florian Geraets Bewertung: +1.00 [1]

Das LBA legt das so aus, scheint aber eine Einzelmeinung zu sein. Ich kenne auch mehrere D-registrierte SEPs, die mit PLB statt ELT durch die Gegend fliegen.

11. März 2025 11:53 Uhr: Von Mark Juhrig an Florian Geraets Bewertung: +1.00 [1]

Ich kenne keine Quelle, die das explizit erlaubt, kann aber sagen, wie es bei mir z.z. ist: mein Flieger (ex G- jetzt D-) hat ein PLB. Genaugesagt habe ich das PLB, da es immer personenbezogen ist, sagt ja schon der Name. Registriert ist es bei der UK-Küstenwach, die haben mich "on-file" und der Flieger mit dem deutschen Kennzeichen ist ebenfalls "on-file", siehe Registrierungsdaten unten. Sollte jetzt mein PLB aktiviert werden, dann ist über dessen Kennung/ID ersichtlich, dass es inUK registriert ist, und wenn man für weitere Daten ansprechen müsste. Meines Erachtens ist es unerheblich, ob das in D oder UK ist, solange es absolut eindeutig ist.



1 / 1

PLB_250311_120544_1.jpg

11. März 2025 12:25 Uhr: Von T. Magin an Florian Geraets Bewertung: +1.00 [1]

Die Diskussion kommt mir sehr bekannt vor und auch wir mussten bei der Umregistrierung von G-Reg auf D-Reg Ueberzeugungsarbeit leisten. Die Meinung des LBA ist bekannt, aber es ist eben auch nur eine Meinung, kein Gesetz. Denn dafuer gibt es zumindet fuer uns Kleinflieger die NCO.IDE und dort unter A.170 das Kapitel Notsender. Die AOPA hatte da mal eine Zusammenfassung herausgegeben. Siehe Anhang auf der letzten Seite.

Wenn Dein PLB ausloest wird das genauso in Muenster oder Gluecksburg empfangen wie jedes ELT; voellig unabhaengig davon ob und wo es registriert ist. Und dann druecken wir die Daumen, dass nicht mal wieder alle SAR-Hubschrauber INOP sind ... Denn auch die SAR-Leitstellen koennen ueber die UK-Registrierung bestimmen, welcher Typ von Maschine da jetzt in Not ist. Das hat ueberhaupt nichts damit zu tun, wo Dein PLB registriert ist. Waere ja sonst auch uebel fuer jede Maschine die aus dem Ausland kommt und in Deutschland in eine Notlage geraet.



Attachments: 2

Adobe PDF
33_ASL_Euro..
..BETRIEB.pdf

Not in slideshow.

Adobe PDF
33_ASL_Euro..
..BETRIEB.pdf

Not in slideshow.
11. März 2025 13:16 Uhr: Von Hubert Eckl an Mark Juhrig

Genau diese Diskussion hatte ich vor einigen Wochen. Das AIRKing ELT funktionierte noch einwandfrei, es gab sogar Batteriesätze zu kaufen falls nötig. Nix da, gültet nicht mehr, der Laden ist verschwunden.

ACAM bestätigt ( an zum Glück einem anderen Flieger), daß PLB ausreichend. War mir persönlich nicht einleuchtet ist die Zulassung trotz mangelnden Alarms im Falle ich kann das PLB nicht manuell auslösen. ( Da bleibt wohl nur der Alarm in der apple watch.) KANNAD ist ein echtes ELT, 1.300,-€ >

11. März 2025 13:26 Uhr: Von Nico Hege an Florian Geraets Bewertung: +1.00 [1]

Moin Florian,

ich beschäftige mich z.Zt. ebenfalls mit dem Thema PLB/ELT.

Laut EASA heißt es:
NCO.IDE.A.170 Emergency locator transmitter (ELT)
Regulation (EU) No 800/2013
(a) Aeroplanes shall be equipped with:
(1) an ELT of any type, when first issued with an individual CofA on or before 1 July 2008;
(2) an automatic ELT, when first issued with an individual CofA after 1 July 2008; or
(3) a survival ELT (ELT(S)) or a personal locator beacon (PLB), carried by a crew member or a
passenger, when certified for a maximum passenger seating configuration of six or less.
(b) ELTs of any type and PLBs shall be capable of transmitting simultaneously on 121,5 MHz and
406 MHz.

Laut meinem Kenntnisstand müsste EASA-Recht auch in DE greifen. Vom LBA bekommt man wohl keine klare Aussage.

Die Bundesnetzagentur schreib:

In Deutschland ist keine Registrierung möglich. Notfallalarmierungen durch PLBs sind in der bestehenden Rettungskette nicht vorgesehen.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Seefunk/_faq2/faq-table5.html#FAQ648660

Wie das beim nächsten ARC bei einer deutschen Werft aussieht, kann ich nicht sagen. Ggf. hat da wer schon Erfahrungen gemacht?

11. März 2025 13:29 Uhr: Von Udo R. an Mark Juhrig

Weiß jemand, ob das LBA das unterschiedlich handhabt je nachdem ob der Flieger VFR oder IFR betrieben werden soll? Früher oder später könnte ich mir auch vorstellen auf PLB umzusteigen, hatte aber irgendwie im Kopf, dass das wegen IFR nicht geht.

11. März 2025 14:09 Uhr: Von P.B. S. an Florian Geraets

Wenn mich meine schwache Erinnerung der Kackophonie seit des 2009/2010 Vorstoß nicht trübt, gibt es zwar keine generelle ELT Pflicht, aber für bestimmte Länder und Lufträume die Anforderung für ein ELT. War es nicht so, daß z.B. in AT eine ELT Pflicht herrscht?

Vor dem Hintergrund dass das ein Flickenteppich ist (?) ergibt sich im wesentlichen wahrscheinlich auch mindestens indirekt die ELT Pflicht im IFR Betrieb, auch weil man da wohl doch mal mit "Remote Areas" im Sinne der Vorschriften argumentieren muss. Ich hätte jedenfalls keine Lust in den Vorschriften zu wühlen ob ich irgendwo potentiell illegal werden könnte.

11. März 2025 14:09 Uhr: Von T. Magin an Nico Hege Bewertung: +4.00 [4]

"Notfallalarmierungen durch PLBs sind in der bestehenden Rettungskette nicht vorgesehen."

Das ist eine inhaltsleere Schutzbehauptung um sich nicht damit befassen zu muessen, oder zu wollen. Jede SAR-Stelle ueberall auf der Welt wird einem Notsignal eines PLBs nachgehen. M.W. koennen die auch gar nicht unterscheiden, ob das Notsignal von einem ELT oder PLB kommt. Und schon dreimal wird da nicht unterschieden, wenn die internationale Datenbank eine Flugzeugregistrierung ausspuckt.

Viele Piloten, deren Maschine ein ELT hat, haben zusaetzlich PLBs z.B. fuer Notwasserungen, wo ein ELT 100% nutzlos wird. Will mit jetzt jemand erzaehlen, dass ich Dank der Bundesnetzagentur in meiner Rettungsinsel verloren bin, weil mein PLB an der Schwimmweste in der Rettungskette nicht vorgesehen ist?

Und nein, beim ARC gab es noch nie Probleme.

11. März 2025 14:21 Uhr: Von P.B. S. an T. Magin

Für die Atlantiküberquerungen kenne ich sogar die Empfehlung ELT im Flugzeug plus jeder an Bord ein PLB am Körper ... und ja, ich hatte auch lange Jahre ein UK registriertes ELT und war da super zufrieden mit (viel zufriedener als jetzt unter D-reg).

11. März 2025 14:34 Uhr: Von Matthias Reinacher an Florian Geraets Bewertung: +1.00 [1]

Wir haben mal einen Flieger von OY- nach D- umregistriert und da wurde nach dem Thema ELT gar nicht gefragt. Wir haben einfach das entsprechende Formular nicht abgegeben und der Flieger wurde problemlos zugelassen.

Der Flieger kam aus Dänemark mit einem als ELT codierten (!) PLB.

Dass Deutschland generell keine PLBs registriert ist auch wieder einmal so ein Witz...

11. März 2025 15:52 Uhr: Von Mark Juhrig an Udo R.

Dem LBA musste ich bei der Umregistrierung in keinem (der unnötig vielen) Formulare angeben, ob ich ein ELT oder ein PLB habe. Das sollte auch bei einem IFR ausgerüsteten Flieger nicht anders sein. Auch das Thema ARC war nie ein Thema. In meiner Laufzeitübersicht für den Flieger ist die Batterie des PLB enthalten (obwohl das sicher keine Notwendigkeit ist, da das PLB ja mir und nicht dem Flieger zugeordnet ist). Natürlich muss ich als Nutzer des PLB dessen Batterie auf dem Schirm haben, da die EASA Dies fordert.

11. März 2025 16:02 Uhr: Von Mark Juhrig an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

War mir persönlich nicht einleuchtet ist die Zulassung trotz mangelnden Alarms im Falle ich kann das PLB nicht manuell auslösen.

zu diesem Punkt, natürlich dekt ein ELT nicht alle Möglichkeiten eines ELT ab. Hier ermöglicht die EASA dem Piloten, dies einfach in Kauf zu nehmen. Ein nicht fest eingebautes ELT ist schließlich auch zulässig. Im Vergleich dazu bietet ein PLB mehr Sicherheit. Ich bin schon mehrfach mit Flugzeugen (mit eigenen und fremden Flugzeugen, mit und ohne ELT) über den Ärmelkanal geflogen. Dabei hatte ich mein PLB immer um den Hals hängen und hätte es sicher in dem Moment ausgelöst, in dem der Prop stehen geblieben wäre.

11. März 2025 16:22 Uhr: Von T. Magin an Mark Juhrig

"Dem LBA musste ich bei der Umregistrierung in keinem (der unnötig vielen) Formulare angeben, ob ich ein ELT oder ein PLB habe."

Nein, das ist bei einer Umregistrierung viel generischer. Da gibt es das Formular mit der pauschalen "Bestaetigung der Einhaltung nationaler Forderungen". Und das muss von einem LTB unterschrieben werden und da gibt's eben einige, die immer noch Stress machen (wollen).

11. März 2025 16:35 Uhr: Von Florian Geraets an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

Antwort an alle:

Vielen Dank! Gerade der Text aus NCO.IDE.A.170 hilft sehr, genauso wie der Tipp mit der Registrierung bei der UK-Küstenwache. Habe das mal so an die betreuende Werft weitergeleitet.

Insgesamt schade, dass das LBA hier wieder einmal eine abweichende Rechtsauffassung vertritt...

11. März 2025 16:36 Uhr: Von Mark Juhrig an T. Magin

Verstehe, das Formular "Bestaetigung der Einhaltung nationaler Forderungen" hat mein Prüfer natürlich unterschrieben.

Welche nationale Forderung, verlangt denn ein ELT bzw. würde ein PLB als Ersatz ausschließen, da die EASA je ein PLB explizit als Ersatz erlaubt?

11. März 2025 16:50 Uhr: Von P.B. S. an Mark Juhrig

Als erstes fällt mir da die faktische Unfähigkeit ein eine Registrierung in Deutschland ohne zugeordnetes Kennzeichen machen zu können (das war lange Jahre mein Grund das mobile ELT in UK registriert zu lassen - weil D das schlicht nicht konnte/kann, weswegen UK der Registrierung auch zugestimmt hat unter der Maßgabe dass ich wechseln müsste wenn D das endlich könnte). Ob das dann in irgendwelche Vorschriften gegossen ist, hat mich dann ehrlicherweise nicht weiter interessiert.

11. März 2025 17:32 Uhr: Von Stefan Jaudas an P.B. S. Bewertung: +1.00 [1]

Auch hier scheint Deutschland einen Sonderweg zu beschreiten. Ohne jeglichen Sicherheitsgewinn.

Bitter, und nicht nachvollziehbar, warum es in D-Land nicht möglich sein soll, PLBs offiziell zu registrieren. Und auch ein Herr Wissing war dazu nicht in der Lage, da was dran zu ändern. Ob es der oder die Nächste besser macht?

11. März 2025 18:07 Uhr: Von T. Magin an Mark Juhrig

"Welche nationale Forderung, verlangt denn ein ELT bzw. würde ein PLB als Ersatz ausschließen"

M.W. keine. Auch die FSAV nicht, die aber nach meinem laienhaften juristischen Wissen seit NCO.IDE sowieso nicht mehr relevant ist.

11. März 2025 18:16 Uhr: Von T. Magin an Stefan Jaudas

Im Anhang ein Schreiben des LBAs von vor ca. 6 Jahren, auf das sich heute noch gerne Avioniker und LTBs berufen. Daher hoert man auch so oft: "Das LTB hat gesagt, ...". Ja, hat es. Aber wir sind ein freies Land und auch das LBA darf frei seine Meinung aeussern. Das heisst aber nicht unbedingt, dass diese Meinung konform ist mit den gueltigen Regularien.



1 / 1

LBA_Kommentar_zu_PLB_s.jpg

11. März 2025 18:46 Uhr: Von Mark Juhrig an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Interessant finde ich den Hinweis darauf, dass man in Deutschland keine PLB-Registrierung möchte, damit die SAR-Leitstellen nicht überlastet werden. Das ist in etwa so als würde man die Notrufnummer abschaffen, damit die Rettungsdienste nicht mit der steigenden Anzahl der Einwohner Schritthalten müssen, um nicht überlastet zu werden.

Irgendwo habe mal gelesen, dass Deutschland eigentlich verpflichtet ist PLBs für jedermann zu ermöglichen, da der Staat so etwas wie eine Fürsorgepflicht für seine Bürger hat und somit den Bürgern die Nutzung von "state of the art" Rettungsmittel nicht vorenthalten darf. Weiß dazu jemand etwas.

Interessanter Fun-Fakt, die Ummeldung meines Fliegers von UK nach D hatte ich der UK-PLB-Registrierungstelle nicht mitgeteilt (habe es schlicht vergessen). Irgendwann haben sie mir dann einen neuen PLB-Auszug Post geschickt, mit dem neuen deutschen Kennzeichen darin. Möglicherweise haben sie die Ummeldung von der CAA mitgeteilt bekommen. Das neue Kennzeichen kennt allerdings auch die CAA nicht. Möglicherweise hat dann ein Flugzeugaffiner Mitarbeiter ein wenig gegoogelt (Bildersuche) und hat so das neue Kennzeichen rausgefunden. Das Anschreiben war sehr freundlich gehalten und es wurde mir auch kein Vorwurf gemacht, dass ich das neue Kennzeichen nicht selber gemeldet oder online eingetragen habe.

11. März 2025 19:28 Uhr: Von Stefan Jaudas an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Das ist in meinen Augen ein reines Scheinargument.

Weil ja niemand verlangt, dass "alle" PLBs registrieren lassen sollen können.

Für mich eher ein reiner Vorwand nichts tun zu müssen.

Hört man etwa aus anderen Ländern irgendwelche Klagen über eine "Überlastung" der dortigen Rettungsleitstellen? Zum Beispiel aus GB, wo ja offensichtlich viele Nichteinwohner ihre PLBs registrieren?

11. März 2025 19:37 Uhr: Von Markus S. an Stefan Jaudas Bewertung: +2.00 [2]

Alles vollkommen weltfremd. Ein PLB = Personal Locator Beacon dient genau für den Zweck Personen in Notlagen schnell auffinden zu können, weltweit und in allen Bereichen und dazu nutzt man wohl am besten das SAR.

Das gilt für Outdoor, Bergsteiger, Piloten, Gleitschirmflieger, Bootfahrer, Segler uvm...

Man kann so ein Gerät sogar ganz legal im Segelbedarf kaufen. ;-)

https://www.compass24.de/ausruestung?sPartner=adw-d&sPartner=adw-d&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI1efz1tWCjAMVnA4GAB3c_ic_EAAYAyAAEgIxSfD_BwE#168a/mobile/m=and&q=PLB

....und das ist gut so. Vielleicht sollte in Deutschland mehr Geld für das SAR bereit gestellt werden genauso wie für Löschflugzeuge wenn es immer trockener wird. Aber bekanntlich wurde ja in den letzten 20 Jahren in D an allen Ecken und Enden gespart, sodass mich solche Aussagen nicht wundern.

11. März 2025 19:39 Uhr: Von Hubert Eckl an Mark Juhrig Bewertung: +1.00 [1]

Interessant finde ich den Hinweis darauf, dass man in Deutschland keine PLB-Registrierung möchte, damit die SAR-Leitstellen nicht überlastet werden.

Das ist lustig! Wissen diese Experten wieviel Millionen Smartphoneträger mittlerweile die Leitstellen wirklich mit "Störgeräuschen" penetrieren? Beim Skifoan am besten smartwatch et al wegsperren..

11. März 2025 20:09 Uhr: Von F. S. an T. Magin

Da ist offensichtlich das LBA mal unschuldig!

Da steht ja kein Wort davon, dass man nicht statt ELT auch PLB mitführen darf. Da steht lediglich, dass diese in Deutschland nicht registrierbar sind und es das LBA deswegen für praktisch nicht umsetzbar hält, ein registriertes PLB zu haben.

Ein im Ausland registriertes PLB widerspricht keinem Wort dieses Schreibens - wenn eine Werft oder ein Prüfer das glauben, dann können sie offenbar nicht lesen!


31 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.07
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang