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11. März 2025 18:46 Uhr: Von Mark Juhrig an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Interessant finde ich den Hinweis darauf, dass man in Deutschland keine PLB-Registrierung möchte, damit die SAR-Leitstellen nicht überlastet werden. Das ist in etwa so als würde man die Notrufnummer abschaffen, damit die Rettungsdienste nicht mit der steigenden Anzahl der Einwohner Schritthalten müssen, um nicht überlastet zu werden.

Irgendwo habe mal gelesen, dass Deutschland eigentlich verpflichtet ist PLBs für jedermann zu ermöglichen, da der Staat so etwas wie eine Fürsorgepflicht für seine Bürger hat und somit den Bürgern die Nutzung von "state of the art" Rettungsmittel nicht vorenthalten darf. Weiß dazu jemand etwas.

Interessanter Fun-Fakt, die Ummeldung meines Fliegers von UK nach D hatte ich der UK-PLB-Registrierungstelle nicht mitgeteilt (habe es schlicht vergessen). Irgendwann haben sie mir dann einen neuen PLB-Auszug Post geschickt, mit dem neuen deutschen Kennzeichen darin. Möglicherweise haben sie die Ummeldung von der CAA mitgeteilt bekommen. Das neue Kennzeichen kennt allerdings auch die CAA nicht. Möglicherweise hat dann ein Flugzeugaffiner Mitarbeiter ein wenig gegoogelt (Bildersuche) und hat so das neue Kennzeichen rausgefunden. Das Anschreiben war sehr freundlich gehalten und es wurde mir auch kein Vorwurf gemacht, dass ich das neue Kennzeichen nicht selber gemeldet oder online eingetragen habe.

11. März 2025 19:39 Uhr: Von Hubert Eckl an Mark Juhrig Bewertung: +1.00 [1]

Interessant finde ich den Hinweis darauf, dass man in Deutschland keine PLB-Registrierung möchte, damit die SAR-Leitstellen nicht überlastet werden.

Das ist lustig! Wissen diese Experten wieviel Millionen Smartphoneträger mittlerweile die Leitstellen wirklich mit "Störgeräuschen" penetrieren? Beim Skifoan am besten smartwatch et al wegsperren..

11. März 2025 23:20 Uhr: Von Sven Walter an Mark Juhrig Bewertung: +1.00 [1]

Wie ein Parlament eine solche Fürsorgepflicht ausgestaltet, ist dem Parlament vorbehalten. Wenn du das aus Normen herauslesen willst, geht das mE noch am ehesten übers Staatshaftungsrecht (839 BGB iVm 34 GG), aber das ist dann erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Dass vorher ein Bürger nicht darauf verpflichtend klagen kann, ist dann quasi Ausfluss unserer demokratischen Ordnung. (Plastisches Beispiel: Die Alarme auf Mobiltelefone nach reiner Geographie kannte ich schon mindestens 10 Jahre aus den USA, Stichwort Tornadowarnung im Mittleren Westen, lange vor der Ahrtaltragödie. Das hätte Seehofer schon lange vorher aufgleisen können, hatte dann aber ganz viele Ausreden. Nur: Als Bürger hätte man eine verpflichtende Gesetzgebung nicht einklagen können.)

Eine Verpflichtung beispielsweise der Bundesländer, Rettungsdienste vorzuhalten, ist dann jeweils gesetzgeberisch geregelt, auch in Details. Da musst du dann aber beim jeweiligen Bundesland nachgucken. Auf Bundesebene wüsste ich es aus dem Kopf nicht, und da wäre ja gerade für das offene Meer der Bedarf mit am größten.

Verkehrssicherungspflicht sichert dann ja nur das gefährliche Objekt (Beispiel Löschteiche, in denen dann 7-Jährige ertrinken...).

12. März 2025 10:52 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter Bewertung: -1.00 [1]

da hast du schon recht....aber das führt immer weiter in die vollkaskomentalität ohne EV (eigenverantwortung)...die man als erwachsener haben sollte - auch das recht, gewisse gesetze nicht zu befolgen!


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