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11. März 2025 13:29 Uhr: Von Udo R. an Mark Juhrig

Weiß jemand, ob das LBA das unterschiedlich handhabt je nachdem ob der Flieger VFR oder IFR betrieben werden soll? Früher oder später könnte ich mir auch vorstellen auf PLB umzusteigen, hatte aber irgendwie im Kopf, dass das wegen IFR nicht geht.

11. März 2025 15:52 Uhr: Von Mark Juhrig an Udo R.

Dem LBA musste ich bei der Umregistrierung in keinem (der unnötig vielen) Formulare angeben, ob ich ein ELT oder ein PLB habe. Das sollte auch bei einem IFR ausgerüsteten Flieger nicht anders sein. Auch das Thema ARC war nie ein Thema. In meiner Laufzeitübersicht für den Flieger ist die Batterie des PLB enthalten (obwohl das sicher keine Notwendigkeit ist, da das PLB ja mir und nicht dem Flieger zugeordnet ist). Natürlich muss ich als Nutzer des PLB dessen Batterie auf dem Schirm haben, da die EASA Dies fordert.

11. März 2025 16:22 Uhr: Von T. Magin an Mark Juhrig

"Dem LBA musste ich bei der Umregistrierung in keinem (der unnötig vielen) Formulare angeben, ob ich ein ELT oder ein PLB habe."

Nein, das ist bei einer Umregistrierung viel generischer. Da gibt es das Formular mit der pauschalen "Bestaetigung der Einhaltung nationaler Forderungen". Und das muss von einem LTB unterschrieben werden und da gibt's eben einige, die immer noch Stress machen (wollen).

11. März 2025 16:36 Uhr: Von Mark Juhrig an T. Magin

Verstehe, das Formular "Bestaetigung der Einhaltung nationaler Forderungen" hat mein Prüfer natürlich unterschrieben.

Welche nationale Forderung, verlangt denn ein ELT bzw. würde ein PLB als Ersatz ausschließen, da die EASA je ein PLB explizit als Ersatz erlaubt?

11. März 2025 16:50 Uhr: Von P.B. S. an Mark Juhrig

Als erstes fällt mir da die faktische Unfähigkeit ein eine Registrierung in Deutschland ohne zugeordnetes Kennzeichen machen zu können (das war lange Jahre mein Grund das mobile ELT in UK registriert zu lassen - weil D das schlicht nicht konnte/kann, weswegen UK der Registrierung auch zugestimmt hat unter der Maßgabe dass ich wechseln müsste wenn D das endlich könnte). Ob das dann in irgendwelche Vorschriften gegossen ist, hat mich dann ehrlicherweise nicht weiter interessiert.

11. März 2025 17:32 Uhr: Von Stefan Jaudas an P.B. S. Bewertung: +1.00 [1]

Auch hier scheint Deutschland einen Sonderweg zu beschreiten. Ohne jeglichen Sicherheitsgewinn.

Bitter, und nicht nachvollziehbar, warum es in D-Land nicht möglich sein soll, PLBs offiziell zu registrieren. Und auch ein Herr Wissing war dazu nicht in der Lage, da was dran zu ändern. Ob es der oder die Nächste besser macht?

11. März 2025 18:07 Uhr: Von T. Magin an Mark Juhrig

"Welche nationale Forderung, verlangt denn ein ELT bzw. würde ein PLB als Ersatz ausschließen"

M.W. keine. Auch die FSAV nicht, die aber nach meinem laienhaften juristischen Wissen seit NCO.IDE sowieso nicht mehr relevant ist.

11. März 2025 18:16 Uhr: Von T. Magin an Stefan Jaudas

Im Anhang ein Schreiben des LBAs von vor ca. 6 Jahren, auf das sich heute noch gerne Avioniker und LTBs berufen. Daher hoert man auch so oft: "Das LTB hat gesagt, ...". Ja, hat es. Aber wir sind ein freies Land und auch das LBA darf frei seine Meinung aeussern. Das heisst aber nicht unbedingt, dass diese Meinung konform ist mit den gueltigen Regularien.



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LBA_Kommentar_zu_PLB_s.jpg

11. März 2025 18:46 Uhr: Von Mark Juhrig an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Interessant finde ich den Hinweis darauf, dass man in Deutschland keine PLB-Registrierung möchte, damit die SAR-Leitstellen nicht überlastet werden. Das ist in etwa so als würde man die Notrufnummer abschaffen, damit die Rettungsdienste nicht mit der steigenden Anzahl der Einwohner Schritthalten müssen, um nicht überlastet zu werden.

Irgendwo habe mal gelesen, dass Deutschland eigentlich verpflichtet ist PLBs für jedermann zu ermöglichen, da der Staat so etwas wie eine Fürsorgepflicht für seine Bürger hat und somit den Bürgern die Nutzung von "state of the art" Rettungsmittel nicht vorenthalten darf. Weiß dazu jemand etwas.

Interessanter Fun-Fakt, die Ummeldung meines Fliegers von UK nach D hatte ich der UK-PLB-Registrierungstelle nicht mitgeteilt (habe es schlicht vergessen). Irgendwann haben sie mir dann einen neuen PLB-Auszug Post geschickt, mit dem neuen deutschen Kennzeichen darin. Möglicherweise haben sie die Ummeldung von der CAA mitgeteilt bekommen. Das neue Kennzeichen kennt allerdings auch die CAA nicht. Möglicherweise hat dann ein Flugzeugaffiner Mitarbeiter ein wenig gegoogelt (Bildersuche) und hat so das neue Kennzeichen rausgefunden. Das Anschreiben war sehr freundlich gehalten und es wurde mir auch kein Vorwurf gemacht, dass ich das neue Kennzeichen nicht selber gemeldet oder online eingetragen habe.

11. März 2025 19:28 Uhr: Von Stefan Jaudas an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Das ist in meinen Augen ein reines Scheinargument.

Weil ja niemand verlangt, dass "alle" PLBs registrieren lassen sollen können.

Für mich eher ein reiner Vorwand nichts tun zu müssen.

Hört man etwa aus anderen Ländern irgendwelche Klagen über eine "Überlastung" der dortigen Rettungsleitstellen? Zum Beispiel aus GB, wo ja offensichtlich viele Nichteinwohner ihre PLBs registrieren?

11. März 2025 19:37 Uhr: Von Markus S. an Stefan Jaudas Bewertung: +2.00 [2]

Alles vollkommen weltfremd. Ein PLB = Personal Locator Beacon dient genau für den Zweck Personen in Notlagen schnell auffinden zu können, weltweit und in allen Bereichen und dazu nutzt man wohl am besten das SAR.

Das gilt für Outdoor, Bergsteiger, Piloten, Gleitschirmflieger, Bootfahrer, Segler uvm...

Man kann so ein Gerät sogar ganz legal im Segelbedarf kaufen. ;-)

https://www.compass24.de/ausruestung?sPartner=adw-d&sPartner=adw-d&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI1efz1tWCjAMVnA4GAB3c_ic_EAAYAyAAEgIxSfD_BwE#168a/mobile/m=and&q=PLB

....und das ist gut so. Vielleicht sollte in Deutschland mehr Geld für das SAR bereit gestellt werden genauso wie für Löschflugzeuge wenn es immer trockener wird. Aber bekanntlich wurde ja in den letzten 20 Jahren in D an allen Ecken und Enden gespart, sodass mich solche Aussagen nicht wundern.

11. März 2025 19:39 Uhr: Von Hubert Eckl an Mark Juhrig Bewertung: +1.00 [1]

Interessant finde ich den Hinweis darauf, dass man in Deutschland keine PLB-Registrierung möchte, damit die SAR-Leitstellen nicht überlastet werden.

Das ist lustig! Wissen diese Experten wieviel Millionen Smartphoneträger mittlerweile die Leitstellen wirklich mit "Störgeräuschen" penetrieren? Beim Skifoan am besten smartwatch et al wegsperren..

11. März 2025 20:09 Uhr: Von F. S. an T. Magin

Da ist offensichtlich das LBA mal unschuldig!

Da steht ja kein Wort davon, dass man nicht statt ELT auch PLB mitführen darf. Da steht lediglich, dass diese in Deutschland nicht registrierbar sind und es das LBA deswegen für praktisch nicht umsetzbar hält, ein registriertes PLB zu haben.

Ein im Ausland registriertes PLB widerspricht keinem Wort dieses Schreibens - wenn eine Werft oder ein Prüfer das glauben, dann können sie offenbar nicht lesen!

11. März 2025 20:24 Uhr: Von T. Magin an F. S.

Da steht wortwörtlich, dass man PLBs für keine Alternative (zu ELTs) hält. Wenigstens nicht zum Zeitpunkt des Schreibens. Und dieses war an Avioniker und LTBs gerichtet um bitte was zu erreichen?

11. März 2025 21:53 Uhr: Von F. S. an T. Magin

Aber nicht, weil sie nicht zulässig wären, sondern nur, weil sich der deutsche Bürokrat nicht vorstellen kann, dass man eines hat - weil es ja in Deutschland keine Registrierungsstelle gibt.

Sie halten es für praktisch unmöglich, aber nicht für verboten.

11. März 2025 23:15 Uhr: Von Sven Walter an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

Bitter, und nicht nachvollziehbar, warum es in D-Land nicht möglich sein soll, PLBs offiziell zu registrieren. Und auch ein Herr Wissing war dazu nicht in der Lage, da was dran zu ändern. Ob es der oder die Nächste besser macht?

Einer der wenigen Punkte, wo auch ein Merz mal diskret dem LBA Präsi beiläufig sagen könnte, dass er diese Rechtsauslegung des LBA nicht so überzeugend fände, wenn man sich den Wortlaut der Verordnung anguckt. Das dürfte dann schon für stillen, "vorauseilenden" Gehorsam sorgen, ohne dass sich Merz exponiert. Geht ja nur um ein paar unserer Wochenendinselflieger, die einheitliche Durchsetzung von Rechtsnormen, Entbürokratisierung, Flugsicherheit und Liberalität zugleich. Haue wie Strauß damals vom Spiegel (ich meine in den 80ern, nicht bei der Inhaftierung Augsteins) würde er nicht bekommen.

11. März 2025 23:20 Uhr: Von Sven Walter an Mark Juhrig Bewertung: +1.00 [1]

Wie ein Parlament eine solche Fürsorgepflicht ausgestaltet, ist dem Parlament vorbehalten. Wenn du das aus Normen herauslesen willst, geht das mE noch am ehesten übers Staatshaftungsrecht (839 BGB iVm 34 GG), aber das ist dann erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Dass vorher ein Bürger nicht darauf verpflichtend klagen kann, ist dann quasi Ausfluss unserer demokratischen Ordnung. (Plastisches Beispiel: Die Alarme auf Mobiltelefone nach reiner Geographie kannte ich schon mindestens 10 Jahre aus den USA, Stichwort Tornadowarnung im Mittleren Westen, lange vor der Ahrtaltragödie. Das hätte Seehofer schon lange vorher aufgleisen können, hatte dann aber ganz viele Ausreden. Nur: Als Bürger hätte man eine verpflichtende Gesetzgebung nicht einklagen können.)

Eine Verpflichtung beispielsweise der Bundesländer, Rettungsdienste vorzuhalten, ist dann jeweils gesetzgeberisch geregelt, auch in Details. Da musst du dann aber beim jeweiligen Bundesland nachgucken. Auf Bundesebene wüsste ich es aus dem Kopf nicht, und da wäre ja gerade für das offene Meer der Bedarf mit am größten.

Verkehrssicherungspflicht sichert dann ja nur das gefährliche Objekt (Beispiel Löschteiche, in denen dann 7-Jährige ertrinken...).

11. März 2025 23:26 Uhr: Von Sven Walter an Markus S.

Vor allen Dingen beschleunigt es die Suche maximal und spart dadurch ja sogar knappe Such- und Rettungskapazitäten.

Auch wenn vielleicht mal ab und an ein Alarm zu früh oder fälschlicherweise ausgelöst wird, was man bei den alten ELTs auf 121,5 ja oft genug an Flugplätzen hörte, weil es irgendwo im Hangar lospiepte.

12. März 2025 10:52 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter Bewertung: -1.00 [1]

da hast du schon recht....aber das führt immer weiter in die vollkaskomentalität ohne EV (eigenverantwortung)...die man als erwachsener haben sollte - auch das recht, gewisse gesetze nicht zu befolgen!


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