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ELT/PLB - Was ist in DE erlaubt?
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11. März 2025 20:24 Uhr: Von T. Magin an F. S.

Da steht wortwörtlich, dass man PLBs für keine Alternative (zu ELTs) hält. Wenigstens nicht zum Zeitpunkt des Schreibens. Und dieses war an Avioniker und LTBs gerichtet um bitte was zu erreichen?

11. März 2025 21:53 Uhr: Von F. S. an T. Magin

Aber nicht, weil sie nicht zulässig wären, sondern nur, weil sich der deutsche Bürokrat nicht vorstellen kann, dass man eines hat - weil es ja in Deutschland keine Registrierungsstelle gibt.

Sie halten es für praktisch unmöglich, aber nicht für verboten.

11. März 2025 23:15 Uhr: Von Sven Walter an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

Bitter, und nicht nachvollziehbar, warum es in D-Land nicht möglich sein soll, PLBs offiziell zu registrieren. Und auch ein Herr Wissing war dazu nicht in der Lage, da was dran zu ändern. Ob es der oder die Nächste besser macht?

Einer der wenigen Punkte, wo auch ein Merz mal diskret dem LBA Präsi beiläufig sagen könnte, dass er diese Rechtsauslegung des LBA nicht so überzeugend fände, wenn man sich den Wortlaut der Verordnung anguckt. Das dürfte dann schon für stillen, "vorauseilenden" Gehorsam sorgen, ohne dass sich Merz exponiert. Geht ja nur um ein paar unserer Wochenendinselflieger, die einheitliche Durchsetzung von Rechtsnormen, Entbürokratisierung, Flugsicherheit und Liberalität zugleich. Haue wie Strauß damals vom Spiegel (ich meine in den 80ern, nicht bei der Inhaftierung Augsteins) würde er nicht bekommen.

11. März 2025 23:20 Uhr: Von Sven Walter an Mark Juhrig Bewertung: +1.00 [1]

Wie ein Parlament eine solche Fürsorgepflicht ausgestaltet, ist dem Parlament vorbehalten. Wenn du das aus Normen herauslesen willst, geht das mE noch am ehesten übers Staatshaftungsrecht (839 BGB iVm 34 GG), aber das ist dann erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Dass vorher ein Bürger nicht darauf verpflichtend klagen kann, ist dann quasi Ausfluss unserer demokratischen Ordnung. (Plastisches Beispiel: Die Alarme auf Mobiltelefone nach reiner Geographie kannte ich schon mindestens 10 Jahre aus den USA, Stichwort Tornadowarnung im Mittleren Westen, lange vor der Ahrtaltragödie. Das hätte Seehofer schon lange vorher aufgleisen können, hatte dann aber ganz viele Ausreden. Nur: Als Bürger hätte man eine verpflichtende Gesetzgebung nicht einklagen können.)

Eine Verpflichtung beispielsweise der Bundesländer, Rettungsdienste vorzuhalten, ist dann jeweils gesetzgeberisch geregelt, auch in Details. Da musst du dann aber beim jeweiligen Bundesland nachgucken. Auf Bundesebene wüsste ich es aus dem Kopf nicht, und da wäre ja gerade für das offene Meer der Bedarf mit am größten.

Verkehrssicherungspflicht sichert dann ja nur das gefährliche Objekt (Beispiel Löschteiche, in denen dann 7-Jährige ertrinken...).

11. März 2025 23:26 Uhr: Von Sven Walter an Markus S.

Vor allen Dingen beschleunigt es die Suche maximal und spart dadurch ja sogar knappe Such- und Rettungskapazitäten.

Auch wenn vielleicht mal ab und an ein Alarm zu früh oder fälschlicherweise ausgelöst wird, was man bei den alten ELTs auf 121,5 ja oft genug an Flugplätzen hörte, weil es irgendwo im Hangar lospiepte.

12. März 2025 10:52 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter Bewertung: -1.00 [1]

da hast du schon recht....aber das führt immer weiter in die vollkaskomentalität ohne EV (eigenverantwortung)...die man als erwachsener haben sollte - auch das recht, gewisse gesetze nicht zu befolgen!


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