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Luftrecht und Behörden | Turnusmäßiger Checkflug PPL vs. UL  
21. März 2023: Von E. Max 

Frage zum Checkflug:

Wenn man als PPL inhaber zusätzlich eine vom DAeC ausgestellte UL-Lizenz hat, zählen die Stunden ja auch für die PPL Lizenz.

Wie sieht das nun mit dem Checkflug für PPLer aus, der ja alle 24 Monate fällig ist.

1. Kann dieser auch auf einem UL absolviert wedern?

2. Muss dieser vom einem PPL-FI durchgeführt werden oder kann das auch ein UL-FI erledigen?

Vielen Dank im Voraus :-)

21. März 2023: Von Tobias Schnell an E. Max Bewertung: +1.00 [1]

Die Stunden für die Verlängerung einer Klassenberechtigung SEP können auch auf Annex-1-Flugzeugen erfüllt werden, Starts und Landungen und der Übungsflug müssen allerdings auf einer EASA-SEP und mit einem EASA FI/CRI geflogen werden.

21. März 2023: Von Michael Söchtig an Tobias Schnell

Wie ist das eigentlich mit dem Flugbuch - sollte man für Mike ein eigenes Buch anlegen, oder kann man die Zeiten in ein Buch schreiben, und falls ja, muss dann die Mike Zeit separat erfasst werden?

21. März 2023: Von E. Max an Tobias Schnell

Vielen Dank, Tobias.

21. März 2023: Von E. Max an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe ein "Universal Flugbuch", in dem Spalten für Motorflug , TMG, Luftsportgerät und Segler vorhanden sind. Die Stunden werden spaltenweise erfasst, stehen aber auf jeder Seite summiert unten bzw. im Übertrag. Damit hast Du fix alles was Du brauchst.

Guckst Du z.B. hier (den Link musst Du wohl zusammenpappen, die Foren-SW ... ):

https://www.siebert.aero/products/Katalog/Karten-Medien/Flugbcher-Formulare/Flugbcher/Universal-Flugbuch-Schiffmann.html

21. März 2023: Von Tobias Schnell an E. Max Bewertung: +2.00 [2]

Ich habe ein "Universal Flugbuch", in dem Spalten für Motorflug , TMG, Luftsportgerät und Segler vorhanden sind

Zu diesem Flugbuch sei angemerkt, dass es nicht EASA-konform ist (siehe AMC1 FCL.050). Das kann ggf. bei einer Prüfung zum Problem werden. Vor allem fällt es einem aber gnadenlos auf die Füße, wenn man mal Flugerfahrung für weiterführende Lizenzen und Berechtiungen ermitteln und nachweisen muss.

Es empfiehlt sich dringend, parallel das Flugbuch auch in elektronischer Form zu führen.

22. März 2023: Von Oliver Bucher an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Hallo,

für das elektonische Flugbuch kann ich z.B. B4TakeOff empfehlen. Ist EASA FCL.050 konform, der FI/FE kann elektronisch unterschreiben und ist auch nicht so teuer (ich glaube 34 oder 36 Euro für 24 Monate) . Änderungen werden wie von vielen Behörden mittlerweile verlangt revisionssicher pro Datensatz (Flug bzw. Sammeleintrag) mitgeschrieben. Sehr gut ist unter anderem auch die Schnittstelle in und von dem Vereinsflieger. Es geht leicht ein Export (auch gefiltert) mit CSV bzw. Excel / PDF.

Die Entwickler sind sehr aufgeschlossen und Änderungen werden auch eingebracht. So wurden z.B. fehlende Flugplätze (gibt es in der Zwischenzeit nicht mehr wie z.B. Bristol-Filton) in Ihre Datenbank nachgepflegt.

Ich habe in B4takeOff z.B. Motor- / Segel- und UL-Flugbuch. Sowie zusammengefasst ein Gesamtflugbuch. Der Import über Excel / CSV hat auch mit mehr als 6000 Datensätze leicht funktioniert. Man kann ebenfalls, wenn gewünscht, pro Flugbuch einen individuellen Startwert anlegen. Das ganze ist Web-Basierend und hat ebenfalls IOS bzw. Android Apps. Die automatische Flugbucherfassung ist wirklich sehr gut. Erkennt Low-Appr. und T&G sehr zuverlässig. Man hat dann auch noch ein KLM File, welches mit dem Flug verknüpft ist (Std. über 3 Monate, lässt sich aber deaktivieren).

Gruß Oliver

22. März 2023: Von Joachim P. an Oliver Bucher
Danke für den Bericht. Habs mir aufgrund ähnlicher Berichte auch gekauft, hab aber bisher jedesmal vergessen, es vor dem Flug einzuschalten. Muss ich irgendwie auf die Checkliste basteln. ;)
22. März 2023: Von Bernhard Tenzler an Joachim P.

wenn Du den Flug in Sky Demon oder Foreflight augezeichnet hast, kannst Du nach B4Takeoff exportieren

22. März 2023: Von Wolff E. an Joachim P.

Habe ich das korrekt verstanden. Ist mein Handy (mit GPS) immer an, schreibt es automatisch die Zeiten mit und überrägt diese?

22. März 2023: Von Jürgen Hirnickel an Wolff E.

Nur wenn man die App öffnet und einen Flug startet zeichnet die App auf und überträgt. Ist auch ganz praktisch mit eigenem Flieger dann bekommt man auch die Info wann die Kontrollen fällig sind.

Gruß Jürgen

24. März 2023: Von Tobias Schnell an Oliver Bucher Bewertung: +6.00 [6]

Änderungen werden wie von vielen Behörden mittlerweile verlangt revisionssicher pro Datensatz (Flug bzw. Sammeleintrag) mitgeschrieben

Angefixt von Deinem Beitrag und einer sehr überzeugenden Live-Demo von b4Takeoff bei einem Kollegen habe ich mich nochmal mit dem Thema Zulässigkeit einer (ausschließlich) elektronischen Führung des Flugbuchs im NCO-Umfeld beschäftigt.

Da gibt es ja die NfL 2021-2-602, in der es heißt

4.3 Form und Weise der Flugbuchführung
Alle Flüge sind in einem Flugbuch dauerhaft und unmittelbar noch am Tag des jeweiligen Fluges gemäß den Festlegungen dieses Anhangs zu dokumentieren.

Interessant ist das im Vergleich zur zurückgezogenen Vorgänger-NfL aus 2017, die unter demselben Punkt folgendes Wording hat:

4.3 Form und Weise der Flugbuchführung
Alle Flüge sind in einem Flugbuch in gebundener Form zu dokumentieren. Eintragungen sind
handschriftlich dauerhaft (dokumentenecht) und unmittelbar – ohne schuldhafte
Verzögerung – nach jedem Flug gemäß den Festlegungen dieses Anhangs vorzunehmen.

Kein Verweis mehr auf ein gebundenes Flugbuch und auf Handschriftlichkeit mehr... That means?

27. März 2023: Von Gerald Werner an E. Max

Noch ein kleiner Einschub:

Meines Wissens (man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege), müssen im Übrigen auch die drei Starts und Landungen in den letzten 90 Tagen, um Fluggäste mitnehmen zu dürfen, auf der jeweiligen Flugzeugklasse geflogen worden sein. Starts und Landungen auf einer Echo-Maschine zählen also nicht für ein UL und anders herum.

Man darf demnach im UL nur Fluggäste mitnehmen, wenn man in den vergangenen 90 Tagen auch drei Starts und Landungen auf einem UL im Buch stehen hat.

27. März 2023: Von Hubert Eckl an Gerald Werner

Interessante Aspekte. Angewandt: Muss ich, obwohl seit Monaten regelmäßig mit (Spornrad-)E-Klasse geflogen, für TMG(Spornrad) auch "meine 89Tage-Regel" auf eben dem TMG einhalten um einen Gast mitfliegen zu lassen?

27. März 2023: Von Tobias Schnell an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
SEP und TMG sind unterschiedliche Klassen, damit müssen die Recency-requirements aus FCL.060 jeweils separat erfüllt werden. Mit Spornrad oder nicht hat das nix zu tun…
27. März 2023: Von Adam Trzcinski an Hubert Eckl
Japp!
27. März 2023: Von Michael Weyrauch an Tobias Schnell

Allerdings ist folgender Satz in den FAQ zu B4Takeoff irritierend:

"Während einer Tagung der Vertreter der Landesluftfahrtbehörden zusammen
mit dem BMVI Ende Oktober 2021 durften wir B4Takeoff vorstellen und das Produkt präsentieren.
Im Rahmen dessen hat sich gezeigt, dass grundsätzlich gegen die Nutzung als elektronisches Flugbuch
keine Einwände bestehen.

Wichtig: Dennoch muss sich derzeit jeder Pilot bei seiner zuständigen Landesluftfahrtbehörde
bezüglich der Anwendbarkeit persönlich rückversichern."

Entweder ist es zugelassen oder nicht. Da sollte sich die DFS/LBA/landesluftfahrtbehörden klar äussern. EASA lässt es im Prinzip zu, aber die deutschen Behörden müssen die juristische Zulässigkeit verdrahten. Und das sehe ich nicht klar und deutlich in der zitierten NFL.

27. März 2023: Von Oliver Bucher an Michael Weyrauch

Hallo,

ich habe es so verstanden (auch nach Rückfragen an Personen, welche darin involviert sind/waren).

Die Behörden haben nichts gegen B4TakeOff. Jedoch wollen Sie keine Freigabe für ein Produkt "A", "B" oder "C" geben. Wichtig ist für die Behörden, dass man wie in einem "Buch" Änderungen nachverfolgen kann, wie auch die Reihenfolge der Einträge sich nicht nachträglich ändern lässt. Daher früher die Vorgabe eines gebundenen Buches (also keine Einzelblattsammlung). Dies bietet B4TakeOff, da die Historie eines Datensatzes immer ersichtlich ist. Es gibt dafür einen "Knopf", dann sieht man das Anlegedatum und die Änderungshistorie samt Zeitstrahl. Ich denke, dass bei einer selbstprogrammierten Lösung dies einer Behörde schwer vermittelbar ist (da kann man immer selbst die Datenabank ändern so wie man will). Dies trifft mich persönlich mit meinem mittlerweile 20 Jahree altem MS ACCESS Flugbuch auch hart (Schreibe darüber unter anderem auch meine Rechnungen als FI und FE. Wolle ncah der FCL Änderung eigenelich nur noch das führen ohne Papier "Back-Up".

Bei B4TakeOff finde ich cool, dass man sein Flugbuch (gefilterte Bereiche) anderen Personen / Behörden zur Ansicht zugänglich machen kann. Z.B. wenn man einen FI(A) machen will, kann man der ATO so die relevanten Flüge zur Ansicht für einen Zeitraum X zur Verfügung stellen.Ist immer noch besser wie Kopien erstellen und zuzuschicken. Die ATO kann sich in diesem Fall selbst PDF´s davon ausdrucken.

PS: Die Ausdrucke sind in B4TakeOff noch "verbesserungswürdig". Steht aber schon bei den Entwicklern auf der To-Do List.

Gruß Oliver

27. März 2023: Von Oliver Bucher an Tobias Schnell

Hallo Tobi,

ich interpretiere es so, dass man nun Sein Flugbuch auch elektronisch führen kann. So wie ich gehört habem ist jedoch ist die Akzeptanz der Behörden nur dann gebgen wenn eine nachträgliche nicht zu sehende Änderung verhindert wird. Es steht immer noch (leider) in der FCL "in einer Form wie von der Behörde akzeptiert".

LG Oliver

27. März 2023: Von F. S. an Oliver Bucher Bewertung: +1.00 [1]

Kurz gesagt: Es könnte sein, dass B4Takeoff die Anforderungen der FCL erfüllt, es wurde aber noch nie neutral überprüft.

Jetzt könnte man hektisch werden und eine offizielle TÜV-Zertifizierung der Lösung fordern, oder einfach ganz pragmatisch das System nutzen und drauf Vertrauen, dass es schon nicht schief gehen wird - vermutlich sind die zu erwartenden Strafen, wenn dann doch das LBA zu einer anderen Einschätzung kommt eher gering.

Als das viel gravierendere Problem aller elektronischen Flugbuchlösungen sehe ich Abhängikeit vom Anbieter: Wir haben ja vor gar nicht so langer Zeit erlebt, wie ein internationaler Anbieter sich gedacht hat: "Jetzt hab ich so viele Kunden, da kann ich an Stelle einer Einmalzahlung auch 100USD pro Jahr nehmen" - und die Einmalzahlung war ja nur für eine Version, die auf aktuellen Betriebssystemen nicht mehr läuft.
Wenn ich dann von dem Anbieter weg wechseln will, dann habe ich ein Problem: Spätestens beim Datenabzug ist die geforderte Nachvollziehbarkeit von Veränderungen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr gegeben und Ausdrucke sind immer eine Lose-Blatt Sammlung.

In so fern würde ich mir weniger Gedanken darum machen, ob so eine Lösung heute FCL-konform ist und mehr darum, wie ich von dieser Lösung FCL-konform wieder weg komme, wenn der Anbieter plötzlich 1000EUR/Monat haben will.

13. Juli 2023 22:36 Uhr: Von Tobias Schnell an Oliver Bucher

Im Rahmen eines ATO-Audits hatte ich heute Gelegenheit, das Thema mit dem für uns zuständigen RP (Stuttgart) zu diskutieren: Elektronische Flugbuch-Führung ist zulässig (und wird sogar ausdrücklich begrüßt), so lange die Vorgaben der NfL 2021-2-602 eingehalten werden und Änderungen nachvollziehbar bleiben. Konkrete Produkte/Anbieter werden nicht vorgegeben oder auch nur empfohlen.

Diese Aussage gilt natürlich zunächst mal nur für VFR-PPL's, die vom RPS ausgestellt worden sind. In Verbindung mit dem geänderten wording der NfL würde ich mich aber trauen, das auch für andere Lizenzen anzuwenden.

13. Juli 2023 23:34 Uhr: Von Achim H. an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Sehr interessant! Jetzt muss man ein paar AMCs etablieren, d.h. konkrete Umsetzungen, die den deutschen Behörden gefallen.

Was wäre mit Tabellenkalkulation und regelmäßige Ausdrucke mit Unterschrift?

14. Juli 2023 01:08 Uhr: Von Sven Walter an Achim H.

Die gelten dann aber nur, wenn du sie bei Nipptide ab dem ersten Solo nach Braunschweig oder ans Bundesjustizamt gefaxt hast. Ersatzweise mit notarieller Beglaubigung.

14. Juli 2023 02:48 Uhr: Von Patrick Lean Hard an Oliver Bucher

Gehts nur mir so oder ist b4takeoff fürchterlich in der Anwendung? Ich habs wirklich versucht, aber fand es total mühsam. Keine gute UX!

14. Juli 2023 07:04 Uhr: Von Holgi _______ an E. Max
Du bringst da einiges durcheinander.
Du verlängerst nicht den PPL, denn der unbegrenzt gültig.
Was Du verlängern musst ist die Musterberechtigung.,
Die ist aber niur für TMG und SEP 2 Jahre gültig.
Andere Musterberechtigungen sind nur ein Jahr gültig, Auch im PPL.
Die Verlängerung richtet sich nach der Gültigkeit der Musterberechtigung und nicht pauschal slle 2 Jahre.

Außerdem ist das kein Checkflug, sondern ein Übungsflug.

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