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14. Juli 2023 07:19 Uhr: Von Tobias Schnell an Achim H.

Was wäre mit Tabellenkalkulation und regelmäßige Ausdrucke mit Unterschrift?

Tabellenkalkulation wurde ungefragt als Beispiel dafür genannt, was eben nicht akzeptabel ist.

Das ist bedauerlich, weil alle mir bekannten elektronischen Logbuch-Lösungen gravierende Defizite haben, die mich bisher von einer Umstellung abgehalten haben. Von der fehlenden Konfigurierbarkeit, schlechtem UI bis hin zum vendor-lock-in. Momentan mache ich "doppelte Buchführung".

Jetzt muss man ein paar AMCs etablieren, d.h. konkrete Umsetzungen, die den deutschen Behörden gefallen

Damit ist eher nicht zu rechnen. Mehr als die genannten NfL's wird da erst mal nicht mehr kommen.

14. Juli 2023 07:31 Uhr: Von Holgi _______ an Tobias Schnell
Ich benutze LogTen. Auf dem Mac und auf dem IPhone.
14. Juli 2023 08:05 Uhr: Von Thomas R. an Holgi _______ Bewertung: +13.00 [13]

Du bringst da einiges durcheinander.
Du verlängerst nicht den PPL, denn der unbegrenzt gültig.
Was Du verlängern musst ist die Musterberechtigung.,
Die ist aber niur für TMG und SEP 2 Jahre gültig.
Andere Musterberechtigungen sind nur ein Jahr gültig, Auch im PPL.
Die Verlängerung richtet sich nach der Gültigkeit der Musterberechtigung und nicht pauschal slle 2 Jahre.

Außerdem ist das kein Checkflug, sondern ein Übungsflug.

Es ist keine Musterberechtigung, sondern eine Klassenberechtigung. Und auch kein Übungsflug, sondern eine Auffrischungsschulung.

Wenn man selbst keine Ahnung hat sollte man wirklich keine anderen belehren...

14. Juli 2023 08:11 Uhr: Von F. S. an Tobias Schnell

Tabellenkalkulation wurde ungefragt als Beispiel dafür genannt, was eben nicht akzeptabel ist.

Mit welcher Begründung? Der regelmäßige Audruck schafft ja die "Unveränderbarkeit".

Wenn das tatsächlich nicht reichen würde, dann wäre elektronisches Flugbuch heute reine Theorie. Es gibt in der Praxis keine einzige Lösung bei der die geforderte Unveränderbarkeit im Zuge eines Wechsels von einem Anbieter zu einem anderen (z.B. in Folge einer Pleite) anders als über Papierausdrucke herstellbar ist.

In dem Licht klingt das "ausdrücklich begrüßt" dann wie eine typische Beamtenaussage: "aber ist ja Dein Problem, dass es gar nicht geht"

14. Juli 2023 08:28 Uhr: Von Tobias Schnell an F. S.

Mit welcher Begründung? Der regelmäßige Audruck schafft ja die "Unveränderbarkeit".

Über Ausdrucke haben wir nicht gesprochen. Aber so lange die Ausdrucke eine Lose-Blatt-Sammlung sind, wird das nicht dem Anspruch der Behörde genügen, fürchte ich.

Man könnte jeden Abend (da in der NfL "taggenau" gefordert wird) ein Papier ausdrucken und z.B. in ein gebundenes Logbuch einkleben. Aber dann kann ich den Eintrag auch gleich von Hand machen.

Alles noch nicht so ganz befriedigend.

14. Juli 2023 09:36 Uhr: Von Sven Walter an Tobias Schnell

Der Witz ist ja, selbst auf EU-Ebene haben wir manipulationsfreie Buchungssoftware für das Kaufmännische, um Betrug zu verhindern. Das hätte man ja gleich mal mit verabschieden können für die elektronische Speicherung.

Korrekturen gehen immer, werden aber manipulationsfrei geloggt.

Und viele unserer Flüge (nicht alle Länder haben zum Glück ein Hauptbuch, aber es gibt ja auch Logbücher für die Fluggeräte, kaufmännische Erfassungen etc.) wären dann doch im Verdachtsfalle der Stichhaltigkeitskontrolle zugänglich.

14. Juli 2023 12:26 Uhr: Von Wolff E. an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

Wenn man selbst keine Ahnung hat sollte man wirklich keine anderen belehren...

@Thomas, das haben ihm schon einige hier gesagt, aber er ist da beratungsresistent oder uneinsichtig....

14. Juli 2023 13:05 Uhr: Von Achim H. an Tobias Schnell

Über Ausdrucke haben wir nicht gesprochen. Aber so lange die Ausdrucke eine Lose-Blatt-Sammlung sind, wird das nicht dem Anspruch der Behörde genügen, fürchte ich.

Man könnte jeden Abend (da in der NfL "taggenau" gefordert wird) ein Papier ausdrucken und z.B. in ein gebundenes Logbuch einkleben. Aber dann kann ich den Eintrag auch gleich von Hand machen.

Das Flugbuch muss man ja nur auf Anordnung ohne schuldhafte Verzögerung vorlegen können. Ich führe alle Zeiten in einer Google Sheets-Tabelle, die genau dem EU.OPS Flugbuch von Jeppesen in Aufbau und Format entspricht.

Alle paar Wochen setze ich mich hin und übertrage es von Hand in mein Jeppesen-Buch. Das ist sicherlich konform und praktisch -- allerdings aufwändig.

Würde ich stattdessen alle paar Tage/Wochen/auf Anforderung meine Tabelle auf Papier ausdrucken, jede Seite fortlaufend numerieren und unterschreiben, wäre ich nach der NfL und den Aussagen des RPs sicherlich genauso konform.

Oder sehe ich das falsch?

14. Juli 2023 13:44 Uhr: Von F. S. an Achim H.

Hier geht glaub ich was durcheinander:

- Nach den AMC zu FCL.050 müssen die Einträge "as soon as practicable" gemacht werden. Man kann im Einzelfall drüber streiten, was "practicable" ist (z.B. ob man das noch am Flugplatz machen muss oder abends zu Hause ok ist), aber sicher nicht nach mehreren Wochen

- Die Zeit in der im Falle eine Kontrolle ein Flugbuch vorgelegt werden muss, hat damit nix zu tun.

- Es gibt zumindest Gerüchteweise zuständige Behörden, die sich an einer lose Blatt sammlung stören würden - ganz egal, ob die Blätter unterschrieben sind. Auch ein unterschriebenes Blatt kann man nachträglich austauschen ohne, dass das nachvollziehbar ist.

Wie gesagt: Ich halte diese strikte Auslagung der Manipulationssicherheit für Unsinn, weil es im Moment keine technische Lösung gibt, welche eine solche herstellt. In dem Moment, in dem man seinen Anbieter wechseln muss, kann man das immer Manipulieren - und damit hat man für die Zeit vor einem Anbieter-Wechsel kein gültiges Flugbuch ...

14. Juli 2023 15:03 Uhr: Von Bernhard Tenzler an Patrick Lienhart

Gehts nur mir so oder ist b4takeoff fürchterlich in der Anwendung? Ich habs wirklich versucht, aber fand es total mühsam. Keine gute UX!

Ich benutze es, vor allem weil die Flüge daraus in den Vereinsflieger übertragen werden können. Wenn Skydemon die Flüge geloggt hat, kann man sie anschließend in B4Takeoff transferieren, das klappt eigentlih ganz gut. Verbeserungspotential beim look and feel ist aber definitv vorhanden.

14. Juli 2023 16:45 Uhr: Von Achim H. an F. S.
>>> Nach den AMC zu FCL.050 müssen die Einträge "as soon as practicable" gemacht werden. Man kann im Einzelfall drüber streiten, was "practicable" ist (z.B. ob man das noch am Flugplatz machen muss oder abends zu Hause ok ist), aber sicher nicht nach mehreren Wochen
- Die Zeit in der im Falle eine Kontrolle ein Flugbuch vorgelegt werden muss, hat damit nix zu tun.

Was ich tun soll ist mir relativ egal, wichtig ist nur, dass ich bei einer Nachprüfung konform bin. Da ich das Logbuch nicht sofort vorlegen muss, bleibt mir bei der aktuellen Methode immer genügend Zeit, das Delta von der Tabellenkalkulation ins Buch zu übertragen und ich kann alle Anforderungen erfüllen.

Jetzt bräuchte man nur noch einen Hinweis, wie man es von der Tabellenkalkulation in eine akzeptable Form bekommt ohne händisches Abschreiben.
14. Juli 2023 19:50 Uhr: Von Tobias Schnell an Achim H.

Oder sehe ich das falsch?

Die Frage wird einem wohl niemand verbindlich beantworten. Dann ist es vielleicht besser, sie gar nicht zu stellen :-)

14. Juli 2023 22:25 Uhr: Von Alexander Callidus an Bernhard Tenzler

Skydemon loggt ja automatisch und SD selbst wird ja wohl einigermaßen revisionssicher sein. Du kannst aus Skydemon CSV exportieren.

Würde es nicht reichen, so lange man SD verwendet, den programminternen log vorzuweisen, einmal im Quartal oder einmal im Jahr einen Ausdruck aller bisherigen Flüge aus SD heraus zu machen, mit Datum zu unterschreiben und einfach abzuheften? Solange SD existiert, hätte man kein Problem, wenn man wechseln müßte, könnte man durch die kontinuierlichen Ausdrucke die Stunden des letzten plausibel machen.

Ich mag mein FLugbuch mit den vielen Stempeln trotzdem, es stecken viele Erinnerungen drin

14. Juli 2023 23:38 Uhr: Von Bernhard Tenzler an Alexander Callidus

würde mir nicht reichen, da ich es erwas granularer brauche, Schulung, VFR, IFr, usw.

15. Juli 2023 00:05 Uhr: Von Joachim P. an Alexander Callidus

Ich mag mein FLugbuch mit den vielen Stempeln trotzdem, es stecken viele Erinnerungen drin

Mal interessehalber: Was sind das für Stempel? Ich habe seit 1992 vier Flugbücher, aber keinen einzigen Stempel. Hab ich was falsch gemacht?

15. Juli 2023 00:25 Uhr: Von airworx Aviation an Holgi _______
Beitrag vom Autor gelöscht
15. Juli 2023 07:55 Uhr: Von Alfred Obermaier an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]
Joachim, inzwischen habe ich Flugbuch Nummer 15. Da sind keine Stempel mehr drin. Flugbuch 1 begann in 1971, damals war es nicht nur üblich sondern auch nötig bei einer Landung auf einem fremden Flugplatz sich den Eintrag von der örtlichen Luftaufsicht Stelle bestätigen zu lassen. Schöne Erinnerungen an damals, erstmals in EDFB oder Le Bourget, oder, oder …
15. Juli 2023 09:30 Uhr: Von Chris _____ an Alfred Obermaier

(Antwort an den letzten)

Es ist bekloppt, dass man jede Flugstunde loggen muss. Eigentlich sollte es doch reichen, nur die Flüge zu loggen, die ggf. für eine Scheinverlängerung, Erhalt der Currency oder den Erwerb von Musterberechtigung etc. erforderlich sind. Naja, Deutschland halt...

Ich führe mein Logbuch primär per Excel und drucke jeweils eine Seite (7 Flüge) aus, klebe sie dann in mein Papier-Logbuch und unterschreibe sie. Korrekturen passieren eigentlich nur dann, wenn ich wieder mal vergessen habe, eine IFR-Zeit oder einen Approach einzutragen. Solche Korrekturen mache ich dann handschriftlich.

Und da "7 Flüge" ja eigentlich "7 Legs" sind, also zB ein Hin- und Rückflug mit einer Tank-Zwischenlandung bereits "3 Flüge" ergibt, vergeht für die Fertigstellung einer Logbuchseite recht wenig Zeit. Ich finde ein Einkleben alle paar Wochen "practicable".

15. Juli 2023 09:42 Uhr: Von Chris _____ an Achim H.

Was ich tun soll ist mir relativ egal, wichtig ist nur, dass ich bei einer Nachprüfung konform bin.

Achim, du hast mich früher mal dafür gerügt, als ich gesagt habe, mir ist der Unterschied zwischen Flug- und Blockzeit ziemlich egal, ich sammle ja keine Stunden mehr und logge einfach nur die Flugzeit. Da meintest du, das sei aber grob gesetzeswidrig (oder sowas). Seit deiner damaligen Bemerkung zähle ich halt vorne und hinten 2min dazu und habe so meine "Blockzeit". Es kommt doch niemandem so genau drauf an. Mir selbst erst recht nicht.

15. Juli 2023 12:58 Uhr: Von Achim H. an Chris _____

Flugzeit statt Blockzeit zu loggen ist einfach nur falsch, mehr nicht.

Mir geht es nicht darum, falsche Urkunden zu erstellen, mein Flugbuch ist ja richtig. Wichtig ist mir, dass ich Regelkonformität nachweisen kann, wenn sie geprüft wird.

Ich könnte mir ja auch nach jeder S-Bahn-Fahrt ein Ticket kaufen. Dann habe ich alle meine Fahrten bezahlt, nur wird es problematisch, bei einer Kontrolle zu bestehen.

Die US-Erleichterung des fakultativen Logbuchs ist nicht ICAO-konform und auch in den USA nur für das ganz untere Segment der Privatfliegerei gebräuchlich. Man muss an vielen Stellen genauere Nachweise erbringen können (Versicherung, Behörde, Vercharterung...) so dass Amis in der Praxis ihr Logbuch ähnlich führen.


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