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14. Juli 2023 08:05 Uhr: Von Thomas R. an Holgi _______ Bewertung: +13.00 [13]

Du bringst da einiges durcheinander.
Du verlängerst nicht den PPL, denn der unbegrenzt gültig.
Was Du verlängern musst ist die Musterberechtigung.,
Die ist aber niur für TMG und SEP 2 Jahre gültig.
Andere Musterberechtigungen sind nur ein Jahr gültig, Auch im PPL.
Die Verlängerung richtet sich nach der Gültigkeit der Musterberechtigung und nicht pauschal slle 2 Jahre.

Außerdem ist das kein Checkflug, sondern ein Übungsflug.

Es ist keine Musterberechtigung, sondern eine Klassenberechtigung. Und auch kein Übungsflug, sondern eine Auffrischungsschulung.

Wenn man selbst keine Ahnung hat sollte man wirklich keine anderen belehren...

14. Juli 2023 12:26 Uhr: Von Wolff E. an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

Wenn man selbst keine Ahnung hat sollte man wirklich keine anderen belehren...

@Thomas, das haben ihm schon einige hier gesagt, aber er ist da beratungsresistent oder uneinsichtig....


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