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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. März 2023: Von Oliver Bucher an Michael Weyrauch

Hallo,

ich habe es so verstanden (auch nach Rückfragen an Personen, welche darin involviert sind/waren).

Die Behörden haben nichts gegen B4TakeOff. Jedoch wollen Sie keine Freigabe für ein Produkt "A", "B" oder "C" geben. Wichtig ist für die Behörden, dass man wie in einem "Buch" Änderungen nachverfolgen kann, wie auch die Reihenfolge der Einträge sich nicht nachträglich ändern lässt. Daher früher die Vorgabe eines gebundenen Buches (also keine Einzelblattsammlung). Dies bietet B4TakeOff, da die Historie eines Datensatzes immer ersichtlich ist. Es gibt dafür einen "Knopf", dann sieht man das Anlegedatum und die Änderungshistorie samt Zeitstrahl. Ich denke, dass bei einer selbstprogrammierten Lösung dies einer Behörde schwer vermittelbar ist (da kann man immer selbst die Datenabank ändern so wie man will). Dies trifft mich persönlich mit meinem mittlerweile 20 Jahree altem MS ACCESS Flugbuch auch hart (Schreibe darüber unter anderem auch meine Rechnungen als FI und FE. Wolle ncah der FCL Änderung eigenelich nur noch das führen ohne Papier "Back-Up".

Bei B4TakeOff finde ich cool, dass man sein Flugbuch (gefilterte Bereiche) anderen Personen / Behörden zur Ansicht zugänglich machen kann. Z.B. wenn man einen FI(A) machen will, kann man der ATO so die relevanten Flüge zur Ansicht für einen Zeitraum X zur Verfügung stellen.Ist immer noch besser wie Kopien erstellen und zuzuschicken. Die ATO kann sich in diesem Fall selbst PDF´s davon ausdrucken.

PS: Die Ausdrucke sind in B4TakeOff noch "verbesserungswürdig". Steht aber schon bei den Entwicklern auf der To-Do List.

Gruß Oliver

27. März 2023: Von F. S. an Oliver Bucher Bewertung: +1.00 [1]

Kurz gesagt: Es könnte sein, dass B4Takeoff die Anforderungen der FCL erfüllt, es wurde aber noch nie neutral überprüft.

Jetzt könnte man hektisch werden und eine offizielle TÜV-Zertifizierung der Lösung fordern, oder einfach ganz pragmatisch das System nutzen und drauf Vertrauen, dass es schon nicht schief gehen wird - vermutlich sind die zu erwartenden Strafen, wenn dann doch das LBA zu einer anderen Einschätzung kommt eher gering.

Als das viel gravierendere Problem aller elektronischen Flugbuchlösungen sehe ich Abhängikeit vom Anbieter: Wir haben ja vor gar nicht so langer Zeit erlebt, wie ein internationaler Anbieter sich gedacht hat: "Jetzt hab ich so viele Kunden, da kann ich an Stelle einer Einmalzahlung auch 100USD pro Jahr nehmen" - und die Einmalzahlung war ja nur für eine Version, die auf aktuellen Betriebssystemen nicht mehr läuft.
Wenn ich dann von dem Anbieter weg wechseln will, dann habe ich ein Problem: Spätestens beim Datenabzug ist die geforderte Nachvollziehbarkeit von Veränderungen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr gegeben und Ausdrucke sind immer eine Lose-Blatt Sammlung.

In so fern würde ich mir weniger Gedanken darum machen, ob so eine Lösung heute FCL-konform ist und mehr darum, wie ich von dieser Lösung FCL-konform wieder weg komme, wenn der Anbieter plötzlich 1000EUR/Monat haben will.


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