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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Fliegen ohne Flugleiter ab November 22 - Rückzug NfL I 72/83
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21. April 2023: Von Johannes König an P. K. Bewertung: +2.00 [2]

Ich nehme an, das ist die normale CAT-Definition und bezieht sich auf Lufthansa und Vergleichbare. Flugausbildung ist Part-NCO (oder ggf. Part-NCC). Der Schüler zahlt für Ausbildung, nicht für Transport.

Bei Rundflügen stecke ich nicht ganz so tief in der Thematik drin, aber bei einem Rundflug, der an Flugplatz A beginnt und dort auch wieder endet fehlt es ebenso offensichtlich am Transport-Merkmal (Verbringung Personen oder Sachen von einem Ort zu einem anderen(!) Ort).

Etwas schade ist, dass Flughäfen hier nicht mit abgedeckt sind. EDNY ist ein schönes Beispiel, da sind nach 20 Uhr wir vom Verein oft die einzigen, die noch Flugbewegungen durchführen. Vielen Regionalplätzen geht es da sicher nicht anders und hier könnten massiv Kosten eingespart werden, wenn man den Service einfach früher auf PPR umstellt.

21. April 2023: Von Guido Frey an P. K.
„So ganz werde ich aus der Definition zum gewerblichen Luftverkehr nach Art. 3 Nr. 24 (EU) 2018/1139 nicht schlau, die da lautet: "'commercial air transport’ means an aircraft operation to transport passengers, cargo or mail for remuneration or other valuable consideration;"

Ist damit bereits die gewerbliche Flugschule gemeint, oder der örtliche gewerbliche Rundfluganbieter (transport passengers; remuneration; valuable consideration)?“

Flugschulen fallen gemäß EASA immer unter NCO oder NCC (abhängig vom verwendeten Gerät). Sie sind somit per Definition immer nichtgewerblicher Verkehr.
21. April 2023: Von P. K. an Johannes König

Ich möchte nicht ausschließen, dass dazu auch etwas in der NfL steht, was ich jetzt nicht wiedergegeben habe. Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Absätze, Ausnahmen etc. Wenn ihr euch ans AIS wendet, erhaltet ihr die NfL postwended. Ich hatte sie nach 1 Minute in der Mail.

21. April 2023: Von Guido Frey an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]
Flughäfen fallen üblicherweise unter die Zertifizierung durch die EASA. Dort gilt, dass kein RFF erforderlich ist, so lange kein Commercial Air Traffic (CAT) stattfindet…
21. April 2023: Von P. K. an Guido Frey

Alles klar.

Wie verhält es sich mit Rundfluganbietern? Hierzu findet sich noch eine Fußnote bzw. Übersetzung in der NfL, die sich auf (EU) 2018/1139 bezieht: "zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Leistungen"

21. April 2023: Von Guido Frey an P. K.

Anbei ein PDF mit dem Auszug aus den NfL. Weiß leider nicht, ob der Anhang lesbar ist? Viele Grüße aus dem überfüllten ICE…



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FliegenohneRFF.pdf
Adobe PDF | 94.0 kb | Details




21. April 2023: Von Mike G. an P. K.

Hier gab es etwas Verwirrung:

"zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Leistungen"

Lesart:
1.) Zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post
2.) gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Leistungen (Charakter der Gewerblichkeit - das "oder" bezieht sich auf Entgelt)

Die "sonstige geldwerte Leistungen" stehen im Kontext zur Gewerblichkeit, also einem Ersatz für Entgelt. Einige lasen es zuerst als eine Erweiterung der ICAO-Vorgabe in Zeile 1 und begannen Spekulationen, was hier hinein interpretiert werden könnte. Dies ist nicht der Fall.

Insofern sollte es klar sein, dass ausschließlich der gewerbliche Lufttransport gemeint ist (Beförderung von etwas entweder gegen Entgelt oder eine andere Gegenleisung).

21. April 2023: Von Guido Frey an P. K.

Bezüglich (gewerblichen) Rundflügen bin ich mir nicht ganz sicher. M. W. gab es mal eine EUVO, die Rundflüge (da ja kein Transport von A nach B, sondern nur von A nach A stattfindet) grundsätzlich zum nichtgewerblichen Verkehr rechnete. Allerdings finde ich sie auf die Schnelle gerade nicht und ich weiß nicht, ob sie noch in Kraft ist.

21. April 2023: Von Juergen Baumgart an Guido Frey

Hallo Guido !

Gibt es eigentlich auch Forderungen für ein Tempolimit für den ICE ? Könnte man ja auch viel Energie sparen !? :-)

21. April 2023: Von Guido Frey an Juergen Baumgart Bewertung: +1.00 [1]

Das Tempolimit macht die Bahn gerade ganz von alleine: Außerplanmäßiger Halt, da das Einfahrtsgleis noch besetzt ist, eine Weichen- oder Signalstörung vorliegt, der vorausliegende Streckenabschnitt noch besetzt ist...

Also alles der Fliegerei nicht unähnlich...;-))

21. April 2023: Von Tobias Schnell an Guido Frey Bewertung: +2.00 [2]

Bezüglich (gewerblichen) Rundflügen bin ich mir nicht ganz sicher. M. W. gab es mal eine EUVO, die Rundflüge (da ja kein Transport von A nach B, sondern nur von A nach A stattfindet) grundsätzlich zum nichtgewerblichen Verkehr rechnete

Gewerbliche A-to-A-Rundflüge fallen unter Part-CAT und brauchen ein AOC, Berufspiloten etc., aber keine Betriebsgenehmigung des LBA.

22. April 2023: Von P. K. an Tobias Schnell
Sind sie damit dem „gewerblichen Luftverkehr“ gemäß Artikel 3 Nr. 24 der Verordnung (EU) 2018/1139 zuzuordnen?

Ich frage so penetrant, weil an meinem Heimatplatz zumindest an Wochenenden intensiv gewerbliche Rundflüge stattfinden und ich die Vermutung habe, dass die GF des Platzes dies zum Anlass nimmt, komplett auf FoF zu verzichten bzw. sich mit der Sache gar nicht zu beschäftigen.
22. April 2023: Von airworx Aviation an Guido Frey

Bei mir gehts ! vielen Dank dafür !

tolle Arbeit

gruß roland

22. April 2023: Von F. S. an P. K.

Die Deutsche Version ist hier eindeutiger, als die Englische: "Befördert" werden Passagiere auch, wenn man von A nach A fliegt.

22. April 2023: Von P. K. an F. S.
Das hatte ich auch so interpretiert und befürchtet
22. April 2023: Von Andy W ✈️ an Tobias Schnell

Tangiert mich zwar nicht - aber könnte der Rundflugbetrieb nicht seinen eigenen Flugleiter haben (der dann auch nur den eigenen AOC Betrieb abwickelt)?

24. April 2023 09:53 Uhr: Von Guido Frey an Andy W ✈️ Bewertung: +3.00 [3]

Hier müssen zwei Dinge unterschieden werden:

1. Flugleiter

2. RFF

ad 1: Der Flugleiter ist immer eine Verpflichtung, die dem Platzhalter von der Luftfahrtbehörde auferlegt wird. Er wird also vom Platzhalter gestellt. Natürlich kann ein gewerblicher Operator sich auch mit dem Platzhalter ins Benehmen setzen und mit Zustimmung von Platzhalter (und in manchen Fällen auch der Behörde) selbst einen Flugleiter stellen.

ad 2: Jetzt kann es aber sein, dass ein Flugleiter an einem Platz nicht mehr nötig ist, somit auch kein Personal für RFF vorgehalten wird, aber ein gewerblicher Operator trotzdem einzelne Flüge durchführen möchte. Klassisches Beispiel bei der Entwicklung der NfL war hierfür ein Inselplatz, an dem ein oder zweimal am Tag ein Linienflug mit einer BN-2 landet...

Der in der NfL enthaltene Passus, dass dann 15 Minuten vor Beginn des gewerblichen Betriebes bis 15 Minuten nach Ende des gewerblichen Betriebes RFF vorzuhalten ist, ist genau hierfür gedacht. Der jeweilige Check-In Agent kann in die Bedienung des RFF eingewiesen werden. Wenn er dann spätestens 15 Minuten vor der Landung dort ist und nach Abflug noch 15 Minuten abwartet, so kann dieser Verkehr auch an einem ansonsten unbesetzten Flugplatz ohne Probleme abgewickelt werden.

19. Mai 2023 13:10 Uhr: Von Philipp Tiemann an Guido Frey Bewertung: +11.00 [11]

Ich war gestern für ca. 20 Minuten am Flugplatz Orléans St. Denis de l'Hotel (LFOZ). In diesen 20 Minuten fanden am Platz statt:

-Motorflug (sah nach Schulung aus)

-Kunstflug über dem Platz

-Fallschirmsprungbetrieb

-Segelflug (Windenschlepp)

Jetzt darf geraten werden, was zu der Zeit für ein Dienst auf dem Turm war (TWR, AFIS, Flugleiter, oder gar nichts)....

Alles nichts Neues, aber die müssen sich schon ziemlich kaputtlachen über uns...

19. Mai 2023 14:19 Uhr: Von P. K. an Philipp Tiemann

Kürzlich selbiges in Italien erlebt :)

Gibt es denn mittlerweile irgendwelche Neuigkeiten bzgl. FoF? Wurden schon Betriebsgenehmigungen geändert? Das eine auf der AERO vertretene RP (Kassel, Düsseldorf?) wollte ja Anträge kurzfristig annehmen und pragmatisch bearbeiten.

21. Mai 2023 11:36 Uhr: Von Guido Frey an P. K. Bewertung: +1.00 [1]

Geänderte Genehmigungen für das Fliegen ohne Flugleiter gibt es meines Wissens derzeit nur eingeschränkt:

Plätze, die bereits eine Genehmigung für das Fliegen ohne Flugleiter mit Hilfsperson haben, können (abhängig von der zuständigen Luftfahrtbehörde) jetzt eine Streichung der Hilfsperson beantragen. Allerdings bleiben (voerst) die darin enthaltenen Auflagen weiter in Kraft.

Von anderen genehmigten Anträgen weiß ich derzeit noch nichts.

Hintergrund: Derzeit warten die meisten Behörden auf die Ergebnisse eine Arbeitsgruppe der Länder. Diese soll die genauen Bedingungen festlegen, nach denen ein Fliegen ohne Flugleiter möglich ist... Ich bin mal gespannt, was dabei herauskommt...

21. Mai 2023 12:36 Uhr: Von Sven Walter an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]
Gründungen von Arbeitsgruppen bei dem Thema, was so lange, planbar und absehbar im Schneckentempo vorankommt... Ich breche.

Ist absolut symptomatisch für viele andere Themenbereiche. Wann war noch die Rückrede von Roman Herzog? 1997 oder so?
21. Mai 2023 13:02 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an Sven Walter

In diesem Fall, wenn sowieso alles bürokratisch erstarrt ist und aufgeräumt werden muss, ist eine Arbeitsgruppe besser als nichts. Sonst interpretiert jede Landesluftfahrtbehörde nach Gusto ihre gewünschten Restriktionen in den Text und braucht dafür Jahre. Jedenfalls die hiesige.

21. Mai 2023 15:09 Uhr: Von Mike G. an Guido Frey Bewertung: +2.00 [2]

FoF wurde im Rahmen dieses Workshops ja lediglich als möglicher "enabler" abgetan. Leider gibt es hinsichtlich eines normalen - also flugleiterlosen - Flugbetriebes erhebliche Meinungsunterschiede zwischen den Bundesländern. Herzogs Ruck wird es niemals geben, solange Behördenvertreter sachfremd und am Kunden vorbei nur die eigene Absicherung zu Lasten Dritter im Blick haben.

Nicht Thema, aber ähnlich gelagert: Hier diskutiert der Bauausschuss ernsthaft über Absperrgitter entlang eines Kanals, welcher jahrzehntelang unfallfrei von Radfahrern, Schlittschuhläufern und Anglern genutzt wird. Das ganze soll mehrere Hunderttausend Euro kosten und ist völlig sinnlos. Aber irgendjemand kam mit der Haftungsfrage und schon geht der Irrsinn los. Ein Trauerspiel.

21. Mai 2023 15:26 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an Mike G. Bewertung: +2.00 [2]

Man stelle sich vor, erst heute würde die Eisenbahn erfunden. Dann gäbe es - nach 20 Jahren Genehmigungsverfahren - eine flughafenähnliche Zugangstechnik, aber ganz sicher keinen Bahnsteig.

21. Mai 2023 18:00 Uhr: Von Holgi _______ an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: -1.00 [3]
Das ist pure Spekulation und hat mit dem Thema nichts zu tun.

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