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„So ganz werde ich aus der Definition zum gewerblichen Luftverkehr nach Art. 3 Nr. 24 (EU) 2018/1139 nicht schlau, die da lautet: "'commercial air transport’ means an aircraft operation to transport passengers, cargo or mail for remuneration or other valuable consideration;" Ist damit bereits die gewerbliche Flugschule gemeint, oder der örtliche gewerbliche Rundfluganbieter (transport passengers; remuneration; valuable consideration)?“ Flugschulen fallen gemäß EASA immer unter NCO oder NCC (abhängig vom verwendeten Gerät). Sie sind somit per Definition immer nichtgewerblicher Verkehr.
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Alles klar.
Wie verhält es sich mit Rundfluganbietern? Hierzu findet sich noch eine Fußnote bzw. Übersetzung in der NfL, die sich auf (EU) 2018/1139 bezieht: "zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Leistungen"
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Bezüglich (gewerblichen) Rundflügen bin ich mir nicht ganz sicher. M. W. gab es mal eine EUVO, die Rundflüge (da ja kein Transport von A nach B, sondern nur von A nach A stattfindet) grundsätzlich zum nichtgewerblichen Verkehr rechnete. Allerdings finde ich sie auf die Schnelle gerade nicht und ich weiß nicht, ob sie noch in Kraft ist.
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Bezüglich (gewerblichen) Rundflügen bin ich mir nicht ganz sicher. M. W. gab es mal eine EUVO, die Rundflüge (da ja kein Transport von A nach B, sondern nur von A nach A stattfindet) grundsätzlich zum nichtgewerblichen Verkehr rechnete
Gewerbliche A-to-A-Rundflüge fallen unter Part-CAT und brauchen ein AOC, Berufspiloten etc., aber keine Betriebsgenehmigung des LBA.
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Sind sie damit dem „gewerblichen Luftverkehr“ gemäß Artikel 3 Nr. 24 der Verordnung (EU) 2018/1139 zuzuordnen? Ich frage so penetrant, weil an meinem Heimatplatz zumindest an Wochenenden intensiv gewerbliche Rundflüge stattfinden und ich die Vermutung habe, dass die GF des Platzes dies zum Anlass nimmt, komplett auf FoF zu verzichten bzw. sich mit der Sache gar nicht zu beschäftigen.
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Die Deutsche Version ist hier eindeutiger, als die Englische: "Befördert" werden Passagiere auch, wenn man von A nach A fliegt.
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Das hatte ich auch so interpretiert und befürchtet
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Tangiert mich zwar nicht - aber könnte der Rundflugbetrieb nicht seinen eigenen Flugleiter haben (der dann auch nur den eigenen AOC Betrieb abwickelt)?
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Hier müssen zwei Dinge unterschieden werden:
1. Flugleiter
2. RFF
ad 1: Der Flugleiter ist immer eine Verpflichtung, die dem Platzhalter von der Luftfahrtbehörde auferlegt wird. Er wird also vom Platzhalter gestellt. Natürlich kann ein gewerblicher Operator sich auch mit dem Platzhalter ins Benehmen setzen und mit Zustimmung von Platzhalter (und in manchen Fällen auch der Behörde) selbst einen Flugleiter stellen.
ad 2: Jetzt kann es aber sein, dass ein Flugleiter an einem Platz nicht mehr nötig ist, somit auch kein Personal für RFF vorgehalten wird, aber ein gewerblicher Operator trotzdem einzelne Flüge durchführen möchte. Klassisches Beispiel bei der Entwicklung der NfL war hierfür ein Inselplatz, an dem ein oder zweimal am Tag ein Linienflug mit einer BN-2 landet...
Der in der NfL enthaltene Passus, dass dann 15 Minuten vor Beginn des gewerblichen Betriebes bis 15 Minuten nach Ende des gewerblichen Betriebes RFF vorzuhalten ist, ist genau hierfür gedacht. Der jeweilige Check-In Agent kann in die Bedienung des RFF eingewiesen werden. Wenn er dann spätestens 15 Minuten vor der Landung dort ist und nach Abflug noch 15 Minuten abwartet, so kann dieser Verkehr auch an einem ansonsten unbesetzten Flugplatz ohne Probleme abgewickelt werden.
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Ich war gestern für ca. 20 Minuten am Flugplatz Orléans St. Denis de l'Hotel (LFOZ). In diesen 20 Minuten fanden am Platz statt:
-Motorflug (sah nach Schulung aus)
-Kunstflug über dem Platz
-Fallschirmsprungbetrieb
-Segelflug (Windenschlepp)
Jetzt darf geraten werden, was zu der Zeit für ein Dienst auf dem Turm war (TWR, AFIS, Flugleiter, oder gar nichts)....
Alles nichts Neues, aber die müssen sich schon ziemlich kaputtlachen über uns...
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Kürzlich selbiges in Italien erlebt :)
Gibt es denn mittlerweile irgendwelche Neuigkeiten bzgl. FoF? Wurden schon Betriebsgenehmigungen geändert? Das eine auf der AERO vertretene RP (Kassel, Düsseldorf?) wollte ja Anträge kurzfristig annehmen und pragmatisch bearbeiten.
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Geänderte Genehmigungen für das Fliegen ohne Flugleiter gibt es meines Wissens derzeit nur eingeschränkt:
Plätze, die bereits eine Genehmigung für das Fliegen ohne Flugleiter mit Hilfsperson haben, können (abhängig von der zuständigen Luftfahrtbehörde) jetzt eine Streichung der Hilfsperson beantragen. Allerdings bleiben (voerst) die darin enthaltenen Auflagen weiter in Kraft.
Von anderen genehmigten Anträgen weiß ich derzeit noch nichts.
Hintergrund: Derzeit warten die meisten Behörden auf die Ergebnisse eine Arbeitsgruppe der Länder. Diese soll die genauen Bedingungen festlegen, nach denen ein Fliegen ohne Flugleiter möglich ist... Ich bin mal gespannt, was dabei herauskommt...
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Gründungen von Arbeitsgruppen bei dem Thema, was so lange, planbar und absehbar im Schneckentempo vorankommt... Ich breche. Ist absolut symptomatisch für viele andere Themenbereiche. Wann war noch die Rückrede von Roman Herzog? 1997 oder so?
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In diesem Fall, wenn sowieso alles bürokratisch erstarrt ist und aufgeräumt werden muss, ist eine Arbeitsgruppe besser als nichts. Sonst interpretiert jede Landesluftfahrtbehörde nach Gusto ihre gewünschten Restriktionen in den Text und braucht dafür Jahre. Jedenfalls die hiesige.
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FoF wurde im Rahmen dieses Workshops ja lediglich als möglicher "enabler" abgetan. Leider gibt es hinsichtlich eines normalen - also flugleiterlosen - Flugbetriebes erhebliche Meinungsunterschiede zwischen den Bundesländern. Herzogs Ruck wird es niemals geben, solange Behördenvertreter sachfremd und am Kunden vorbei nur die eigene Absicherung zu Lasten Dritter im Blick haben.
Nicht Thema, aber ähnlich gelagert: Hier diskutiert der Bauausschuss ernsthaft über Absperrgitter entlang eines Kanals, welcher jahrzehntelang unfallfrei von Radfahrern, Schlittschuhläufern und Anglern genutzt wird. Das ganze soll mehrere Hunderttausend Euro kosten und ist völlig sinnlos. Aber irgendjemand kam mit der Haftungsfrage und schon geht der Irrsinn los. Ein Trauerspiel.
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Man stelle sich vor, erst heute würde die Eisenbahn erfunden. Dann gäbe es - nach 20 Jahren Genehmigungsverfahren - eine flughafenähnliche Zugangstechnik, aber ganz sicher keinen Bahnsteig.
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Das ist pure Spekulation und hat mit dem Thema nichts zu tun.
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Das geht leider in beide Richtungen. Wenn dann doch mal jemand in den Kanal fällt nach Jahrzehnten, dann muss natürlich jemand (Anderes) schuld dran sein und natürlich auch haftbar.
Allgemeines Lebensrisiko wird in dieser Vollkaskogesellschaft leider nicht mehr akzeptiert.
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Das Problem ist neben der Gesellschaft, volle Zustimmung, auch die uneinheitliche Rechtsprechung; wenn jeder Löschteich jetzt schon eingezäunt gehört und die Eltern nicht mehr selbst schuld sind, wer will da schon noch Bürgermeister werden.
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Das ist der Grund. Warum wurden dutzende Badeteiche vor einigen Jahren geschlossen, so dass man nach Jahrzehnten auf einmal illegal baden musste? Weil ein lebensfremder Richter entschieden hatte, dass eine Gemeinde haftet, wenn man keine Badeaufsicht gestellt hat an eine bekanntem Badestelle. Badeaufsicht stellen oder Baden verbieten. Sonst Haftung bei Badeunfällen. Eigenverantwortung in DE: n.e. Ausgangspunkt war Jahre vorher eine Frau, die anscheinend eine Umkleidekabine so gesxhickt genutzt hat, dass diese umfiel und sie selbst sich dabei verletzte. Schuld war natürlich die Stadt, die die Kabine aufgestellt hatte...
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Hintergrund: Derzeit warten die meisten Behörden auf die Ergebnisse eine Arbeitsgruppe der Länder. Diese soll die genauen Bedingungen festlegen, nach denen ein Fliegen ohne Flugleiter möglich ist... Ich bin mal gespannt, was dabei herauskommt...
Wahnsinn! Ich bin kein Freund von diesem ewigen Gemecker über den Staat und alles drumherum, aber manchmal ...
Hätte man die Arbeitsgruppe, die die Grundlage für FoF geschaffen hat, nicht auch gleich dafür nutzen können, wie man das Beschlossene hinterher umsetzt? Ich erinnere mich an einen Thread hier im Forum, in dem jemand (Guido?) Auszüge aus Unterlagen dieser Arbeitsgruppe veröffentlicht hat. Ich meine, diese wurden über Frag den Staat zur Verfügung gestellt. Dort ging es seitensweise um Terminfindungen, Krankmeldungen, Terminverschiebungen usw. Die Ineffizienz unserer Verwaltung verschlägt einem manchmal die Sprache.
@ Guido: Hast du Informationen darüber, wie diese neue Arbeitsgruppe arbeitet? Ist man da überhaupt an einer Umsetzung interessiert, oder wird FoF jetzt quasi im Endspurt torpediert, weil einige Bundesländer gar kein Interesse daran haben? Tagt diese Arbeitsgruppe schon? Gibt es ein Stimmungsbild, welche Bundesländer pro/contra FoF sind?
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Mich würde mal interessieren, was die einzelnen Länder für einen Grund haben sollten, FoF nicht zu genehmigen? Es ist doch kein Mehraufwand...
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Über den Inhalt der Arbeitsgruppe kann ich nicht wirklich was erzählen, da meine Infos auch nur aus dritter Hand kommen.
Von daher sind die folgenden Dinge mit einer gewissen Vorsicht zu genießen:
- Die Arbeitsgruppe besteht meines Wissens aus Vertretern der Landesluftfahrtbehörden.
- Es gibt gerüchteweise zwei Ziele:
- Zu definieren unter welchen Umständen und an welchen Plätzen weiterhin ein Flugleiter erforderlich ist. Das wird recht spannend, da der Flugleiter momentan nicht recht vom AFISO abgegrenzt ist und die meisten heutigen Aufgaben der Flugleiter teilweise in den durch die EASA regulierten Bereich des AFISO ragen.
- Es sollen Verfahren für das Fliegen ohne Flugleiter entwickelt werden.
- Die Gruppe hat bereits mindestens einen Termin hinter sich und ich hoffe, dass wir evtl. erste Zwischenergebnisse im Juni sehen werden.
Bezüglich der Gründe für eine Ablehnung des Fliegens ohne Flugleiter werden von einigen Behörden folgende Punkte aufgeführt:
- In einigen Bundesländern übernehmen Flugleiter teilweise noch hoheitliche Aufgaben der Landesluftfahrtbehörden (z. B. Dokumentenkontrollen etc.). Dies müsste dann in ein anderes System überführt werden (z. B. hat NRW dies vor gut 20 Jahren umgestellt. Dort sind die Kontrolleure jetzt mobil und kontrollieren landesweit an Flugplätzen).
- Eine Behörde im Süden sorgt sich besonders um Flugplätze mit einem "Schranken- oder Ampelbetrieb". Dort müssen für den Flugbetrieb öffentliche Straßen gesperrt werden. Diesen Eingriff in den Straßenverkehr könne man keiner Privatperson überlassen. Inwiefern ich als Fußgänger und Privatperson dann weiterhin den Knopf an der Fußgängerampel bedienen darf, erschließt sich mir nicht so wirklich...
- Teilweise wird angeführt, dass bei sich kreuzenden Bahnen auch ein Flugleiter anwesend sein müsse, um die Koordination des Verkehrs vorzunehmen. Mal abgesehen davon, dass er das eigentlich gar nicht darf, funktioniert das Fliegen ohne Flugleiter z. B. in GB, wo noch viele Plätze sogar drei sich kreuzende Bahnen besitzen, seit Jahrzehnten erstaunlich gut...
- Ebenfalls wird oft der Mischbetrieb ins Feld geführt, der einer Koordination bedürfe. Wie wir dem Beitrag von Philipp Thiemann ja entnehmen konnten, funktioniert auch dies andernorts erstaunlich reibungslos...
- Beim Fliegen ohne Flugleiter ist der RFF für gewerblichen Flugverkehr nicht unbedingt vorhanden. Einige Bundesländer betrachten ihre Verkehrslandeplätze als Teil der öffentlichen Infrastruktur, die damit allen und somit auch CAT-Fliegern jederzeit während ihrer Öffnungszeiten zur Verfügung stehen müsse. Ich weise dann gerne auf diverse Verkehrslandeplätz mit 800 m Grasbahn hin, die vermutlich die letzten Jahrzehnte keinen CAT-Verkehr gesehen haben. Außerdem stellt sich m. E. in diesem Bereich auch durch Angebot und Nachfrage ein optimales Equilibrium ein...
- Als Totschlagargument kommt am Ende dann gerne die Haftung des Platzhalters für den einwandfreien Zustand der Piste. Das ist für den Start m. E. unkritisch, da der Pilot auch ohne Probleme selbst die Piste abrollen kann. Ansonsten hilft die Analogie zum Straßenverkehr: Dort haben die Kommunen auch nicht an jeder Straße einen Straßenwächter, der den Schlaglöchern beim Wachsen zusieht... Ein ordentlich strukturierter Plan für die Sicherung (z. B. zu bestimmten Zeiten oder Tagen wird die Piste vom Halter kontrolliert) ist da juristisch meines Wissens völlig aureichend. Und wie auf der Podiumsdiskussion schon erwähnt: Wir trauen es einer 14 jährigen Segelflugschülerin auf ihrem ersten Überlandflug zu, ein ihr unbekanntes und für Flugbetrieb vollkommen unvorbereitetes Außenlandefeld anzufliegen, zu begutachten und dort ohne Möglichkeit eines Go Around zu landen. Ich glaube, dann sollten gut ausgebildete Lizenzinhaber das an einem vorbereiteten Flugplatz ohne Probleme hinbekommen...
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Von den Mitgtliedern der Arbeitsgruppe liest hier keiner mit. Dazu bräuchte es schon eine Anweisung vom Chef, es während der Dienstzeit zu tun.
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Ist die AOPA oder der DAeC nicht auch Teil der Arbeitsgruppe?
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