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21. April 2023: Von Mike G. an P. K.

Hier gab es etwas Verwirrung:

"zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Leistungen"

Lesart:
1.) Zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post
2.) gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Leistungen (Charakter der Gewerblichkeit - das "oder" bezieht sich auf Entgelt)

Die "sonstige geldwerte Leistungen" stehen im Kontext zur Gewerblichkeit, also einem Ersatz für Entgelt. Einige lasen es zuerst als eine Erweiterung der ICAO-Vorgabe in Zeile 1 und begannen Spekulationen, was hier hinein interpretiert werden könnte. Dies ist nicht der Fall.

Insofern sollte es klar sein, dass ausschließlich der gewerbliche Lufttransport gemeint ist (Beförderung von etwas entweder gegen Entgelt oder eine andere Gegenleisung).


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