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Luftrecht und Behörden | Russische Doppelstaatler gegroundet  
2. April 2022: Von Achim H.  Bewertung: +3.00 [3]

In der EU-Verordnung 833/2014 wurde eine Schikane für alle Russen, egal ob Airline, Businessjet oder Privatpiloten eingeführt. Der EU-Luftraum ist tabu. Jetzt gibt es neben klassischen Russen natürlich eine große Zahl an Doppelstaatlern, mit unterschiedlicher Nähe zu Russland. Man stelle sich den Russlanddeutschen vor, der vor über 20 Jahren nach Deutschland aussiedelte und seitdem nie wieder dort war, einen abgelaufenen russischen Pass (oder sogar sowjetisch) irgendwo in der Schublade hat und nie wieder dort war. Oder den Ukrainer, der auch einen russischen Pass hat, den er vielleicht bereits das Klo runtergespült hat. Der Wortlaut der Verordnung stellt die Frage, was mit Doppelstaatlern ist. Die EU-Kommission hat diesen Fall nun beantwortet und es ist tatsächlich so: jeder der noch eine russische Staatsbürgerschaft hat ist komplett gegroundet. Man kann aus der russischen Staatsbürgerschaft entlassen werden aber der Prozess wird wie man hört aktuell durch Russland massiv behindert.


Thank you for contacting the Europe Direct Contact Centre.
We have consulted the Directorate-General for Mobility
and Transport. Please find below the answer to your
question.
"Article 3d(1) of Regulation (EU) 833/2014 states that:
"It shall be prohibited for any aircraft operated by
Russian air carriers, including as a marketing carrier in
code-sharing or blocked-space arrangements, or for any
Russian registered aircraft, or for any non-Russian-
registered aircraft which is owned or chartered, or
otherwise controlled by any Russian natural or legal
person, entity or body, to land in, take off from or
overfly the territory of the Union. "
As regards the nationality of the person, dual citizenship
does not relieve a person from the sanctions, if he/she
still also holds Russian citizenship.
In the case of question A, the aircraft would both be
owned (through the company owned by a Russian
citizen) by a Russian natural person and controlled by
the pilot who himself is a Russian citizen.
In the case of question B, the pilot would not be a
Russian citizen, but the aircraft is still owned by a
Russian citizen through this company.
Hence in both cases the flights fall under the sanctions
and are prohibited."
We hope you
find this information useful. Please contact
us again if you have other questions about the European
Union, its activities or institutions.

2. April 2022: Von Patrick Lean Hard an Achim H.
Ich könnte mir vorstellen dass das vom EUGH oder EGMR gekippt wird.

Wieso sollte ein EU/RU Bürger mit PPL zB kein Flugzeug chartern dürfen…
2. April 2022: Von Markus S. an Patrick Lean Hard Bewertung: +2.00 [2]

Ganz einfach, weil man vermutlich Oligarchen treffen möchte die „goldene EU Pässe“ in UK, Malta, Zypern,.... erworben haben. Diese Pässe sollten alle überprüft werden, dann kann man das vielleicht regulieren.

2. April 2022: Von thomas _koch an Achim H.

Die FAA formuliert es wie folgt:



1 / 1

03200E7E-C1E9-4421-962B-E2214E2A5EEA.jpeg

2. April 2022: Von Michael Söchtig an thomas _koch
Da wir ein Rechtsstaat sind kann dagegen der Rechtsweg beschritten werden. Und dann sieht man was Gerichte dazu sagen.
2. April 2022: Von Achim H. an Michael Söchtig Bewertung: +8.00 [8]

Wenn der Rechtsweg Jahre dauert währenddessen man nicht fliegen darf, bleibt wenig Gerechtigkeit übrig.

Ich persönlich würde weiterfliegen. Opernsänger etc. dürfen wenigstens entscheiden, ob sie sich vom Diktator distanzieren oder Nibelungentreue schwören und dann singen oder gecancelt werden aber ein rechtschaffener deutscher Bürger der vielleicht vor langer Zeit vor Verfolgung geflohen ist, wird jetzt aus dem Himmel verbannt.

Wo gehobelt wird fallen Späne aber einem Rechtsstaat unwürdig ist es. Die Frage ist, ob am Ende Russland demokratischer wird oder wir autoritärer.

2. April 2022: Von Patrick Lean Hard an thomas _koch Bewertung: +2.00 [2]
Die Amis machen‘s mal wieder besser.

Zu „goldenen Pässen“ mag man stehen wie man will, dies ist mMn wenn dann den ausstellenden Ländern vorzuwerfen, nicht den betroffenen Personen. Zuerst Pässe vergeben und dann diskriminieren ist nicht ok.
2. April 2022: Von Bernhard Tenzler an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

"Ich persönlich würde weiterfliegen."

In der Praxis kann das ohnehin niemand nachhalten, schon gar nicht, wenn es sich um eine Zweitstaatsbürgerschaft handelt.

3. April 2022: Von Stefan Jaudas an Patrick Lean Hard Bewertung: +1.00 [3]

Einspruch!

Zu „goldenen Pässen“ mag man stehen wie man will, dies ist mMn wenn dann den ausstellenden Ländern vorzuwerfen, nicht den betroffenen Personen. Zuerst Pässe vergeben und dann diskriminieren ist nicht ok.

Das ist durchaus den betreffenden Personen vorzuwerfen. Weil die diese "goldenen Pässe" ja aktiv und aus freiem Willen gekauft haben. Zwecks Umgehung allerhand "ärgerlicher" "Hindernisse" wie Visapflicht, usw. bzgl. der eigentlichen Staatsbürgerschaft. Bei den nicht verkaufenden anderen EU-Ländern. Da haben sich diverse Kleinstaaten, die dann die Folgen selber nicht tragen müssen, auf Kosten des Rests der EU eine goldene Nase dran verdient (https://de.wikipedia.org/wiki/Passhandel; https://www.rnd.de/politik/schluss-mit-goldenen-paessen-fuer-russische-oligarchen-A557YVBJDVDXVLT2ZMECCAFNII.html). Und häufig sind das Länder, die so schon nicht immer durch EU-solidarisches Verhalten auffallen. Ich frage mich, was wohl wäre, wenn alle diese Passkäufer dann auch einen angemessenen Wohnsitz in ihren neuen "Heimatländern" aufnehmen würden. Also, echt aufnehmen. Nicht nur ein Postfach mieten. Sondern eine standesgemäße Immobilie erwerben und bewohnen würden. Dann könnte das schon mal eng werden auf einer kleinen Insel.

Mitgegangen, mitgefangen. Insbesondere da es nicht möglich ist, zwischen "guten" (echten) und "bösen" (gekauften) Mehrstaatlichkeiten zu unterscheiden. Weil das ja dann die pässeverkaufenden "neuen Heimaten" machen würden. Mit welchem Ergebnis wohl? Dass man natürlich garnienicht nie keinen einzigen Pass an einen Oligarchen oder Kleptokraten verkauft hat.

3. April 2022: Von Patrick Lean Hard an Stefan Jaudas
Ich glaube Du verstehst nicht was ich meine.

Nochmal:

Sich am Schwarzmarkt einen gefälschten Pass kaufen (mittlerweile technisch eh sinnlos): Kann man vorwerfen, illegal

Eine Staatsbürgerschaft/einen Aufenthaltstitel eines Landes erwirken über offizielle Wege (Investitionen etc..): Kann man nicht vorwerfen, legal

Den Ländern die sowas anbieten kann man das durchaus vorhalten. Den Leuten die das in Anspruch nehmen und dabei nichts illegales getan haben nicht, egal wie man moralisch dazu stehen mag. Die Konsequenzen müssen die „Anbieter“ tragen die das entschieden haben, nicht die „Endkunden“.
3. April 2022: Von Patrick Lean Hard an Patrick Lean Hard Bewertung: +2.00 [2]
„Mitgegangen, mitgefangen“ ist genau das was es in einem Rechtsstaat nicht geben sollte.
3. April 2022: Von Markus S. an Patrick Lean Hard Bewertung: +0.00 [2]
Das sehe ich bei Leuten die mithilfe eines Diktators ihr Land ausgeplündert haben durchwegs etwas anders.
3. April 2022: Von Stefan Jaudas an Patrick Lean Hard Bewertung: +1.00 [1]

Auch Cum-Ex und Cum-Cum war mal "legal". Irgendwie. Angeblich.

3. April 2022: Von Hubert Eckl an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Eine russische Staatsbürgerschaft ist per se noch kein Indiz für Ganoventum. Kenne eine arme Sau, welche schon seit ewigen Zeiten einen deutschen Pass hat, aber formell auch noch russischer Staatsbürger ist. Der hat mit Putin so absolut gar nichts gemein. Wieso soll der plötzlich kein Flugzeug mehr fliegen dürfen?

@Stefan Jaudes Ex-Cum-war nie legal. Der Mechanismus ist so absurd, daß es im Prinzip kein explizites Verbot geben kann. Vergleichbar mit einer Kinokarte die - nicht abgerissen - immer nach hinten wieder weitergereicht wird und kostenlos Einlass gewährt. Der Kinobetreiber hat dem Angestellten nicht gesagt, daß die Karte zerrissen werden muss. Der Gesetzgeber hat nicht klargestellt, daß die Körperschaftssteuer auf die Dividende nur einmal erstattet werden kann. ( ist noch ein bisschen komplizierter).

3. April 2022: Von Markus S. an Hubert Eckl
Das mag so sein und betrifft sicher auch ein paar unschuldige. Es bestand aber Handlungsdruck, weshalb die Sache wohl schnell entschieden wurde. Muss man halt im Nachhinein reparieren.
3. April 2022: Von Patrick Lean Hard an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]
Alle EU/RU DSB haben ihr Land geplündert?
3. April 2022: Von Hubert Eckl an Markus S.

Würde ja schon reichen, wenn die Ritter und Förderer der großen Sauger zur Verantwortung gezogen werden. Boris Johnson hat einen Oligarchen sogar ins Oberhaus, house of lords, des Parlaments befördert. Ausser Empörung folgte nix.

3. April 2022: Von Markus S. an Hubert Eckl
Hoffe nur, dass selbst bei Boris Johnson die Erkenntnis gewinnt, dass man solche Leute besser nicht ins Parlament holt zum wohle der Demokratie und die Fehler der Vergangenheit rückgängig gemacht werden.
3. April 2022: Von Hubert Eckl an Markus S.

PAH! Die Ab schaffung der Korruption ist ein Kampf gegen Medusa. Schlägst Du einen Arm ab, wächst ein anderer nach. Boris Johnson ist einer der korruptestens Vögel der Gegenwart..

3. April 2022: Von Stefan Jaudas an Hubert Eckl

Schwieriges Thema ...

Eine russische Staatsbürgerschaft ist per se noch kein Indiz für Ganoventum. Kenne eine arme Sau, welche schon seit ewigen Zeiten einen deutschen Pass hat, aber formell auch noch russischer Staatsbürger ist. Der hat mit Putin so absolut gar nichts gemein. Wieso soll der plötzlich kein Flugzeug mehr fliegen dürfen?

Das wäre dann ein Kollateralschaden. Aber vielleicht sollte diversen Doppelstaatlern mal klar werden, dass das ggf. auch mal mit Nachteilen verbunden sein könnte? Anstatt immer nur a la carte die jeweiligen Vorteile einzufordern?

@Stefan Jaudes Ex-Cum-war nie legal. Der Mechanismus ist so absurd, daß es im Prinzip kein explizites Verbot geben kann. Vergleichbar mit einer Kinokarte die - nicht abgerissen - immer nach hinten wieder weitergereicht wird und kostenlos Einlass gewährt. Der Kinobetreiber hat dem Angestellten nicht gesagt, daß die Karte zerrissen werden muss. Der Gesetzgeber hat nicht klargestellt, daß die Körperschaftssteuer auf die Dividende nur einmal erstattet werden kann. ( ist noch ein bisschen komplizierter).

Zur Legalität der goldenen Pässe: https://www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/politik/bulgarien-abschaffung-goldene-paesse-eu-pass-100.html. War schon immer doch eher umstritten. Der Mechanismus ist so absurd, dass man durch Kauf eines Passes eines Kleinstaats unbeschränkten Zugang zur ganzen EU bekommt ...

Und was soll da unklar sein, dass man für ein Mal Steuer zahlen eben nicht mehr als einmal diese Steuern zurückfordern kann??? Aber egal, das driftet ab.

Aber ich mache mir da keine großen Sorgen. Ich rechne damit, dass das wieder peinlich wird, und teuer ...

3. April 2022: Von Achim H. an Stefan Jaudas Bewertung: +3.00 [3]

Aber vielleicht sollte diversen Doppelstaatlern mal klar werden, dass das ggf. auch mal mit Nachteilen verbunden sein könnte?

Es sind ca 2,5 Millionen Menschen als Spätaussiedler aus der Sowjetunion/Russland nach Deutschland gekommen. Die meisten werden vermutlich immer noch formal russische Staatsbürger sein, da die Staatsbürgerschaft nie explizit aufgegeben wurde. Dieser Prozess ist nicht ganz einfach und aktuell ist er im Wesentlichen versperrt. Die Anerkennung als Spätaussiedler war die Feststellung, dass man qua Abstammung schon immer Deutscher gewesen ist, es ist kein Erwerb einer neuen Staatsbürgerschaft, bei der man die bisherige aufgeben musste.

Die aktuelle EU-Regelung generiert meiner Ansicht nach mehr Beifang als zielgerichtete Schikane von vermögenden Putinisten.

3. April 2022: Von Friedhelm Stille an Hubert Eckl
Ex-Kanzler Schröder, immer noch alimentiert durch den deutschen Steuerzahler, gehört dann aber in dieselbe Liga. Lobbyist eines Kriegsverbrechers. Hat sicherlich auch zwei Pässe (oder gar mehr).
3. April 2022: Von Michael Söchtig an Friedhelm Stille

Im zweiten Weltkrieg hat man in den USA auch Japaner interniert. Nein, ich finde das in der Allgemeinheit auch nicht gut - es bleibt aber der Verweis auf den Rechtsweg, ggf. mit Eilverfahren. Und ja, die Probleme damit sind mir bekannt.

3. April 2022: Von Friedhelm Stille an Michael Söchtig
Die Problematik der US Japaner im WWII ist mir bekannt.
Nicht immer gerecht, wie so vieles in Kriegszeiten.
Meiner Meinung nach müsste die BRD aber gegen Schröder ermitteln, Vermögen einfrieren und Besitz beschlagnahmen wie bei den Oligarchen auch. Der Rechtsweg steht dem gelernten Juristen ja offen.
3. April 2022: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Man versucht damit in der Tat Doppelstaatler zu sanktionieren, zB den russischen Piloten eines Oligarchen mit einem britischen oder zypriotischen zweiten Pass. Angesichts der Autokorsos von Russen in Unterstützung FÜR Putin und der aktuellen Bilder, die uns erreichen, kann ich nur sagen: ist doch schön, wenn der Pilot nur vom Fliegen ausgeschlossen ist und nicht wie die Zivilisten in Butscha im Gulli entsorgt wurde. Dann besteht ja noch Hoffnung. Mit anderen Worten: they should shut the f*** up.


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