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Luftrecht und Behörden | Vereinsfliegerei und Lizenzkontrolle  
18. September 2020: Von T. Magin 

Das ein Verein sicherstellen muss, dass seine fliegenden Mitglieder ueber alle Lizenzen und Berechtigungen verfuegen ist klar. Also insbesondere Medical und Klassenberechtigung. Aber wie steht es mit der 90-Tage-Regel? Muss der Verein pruefen, ob ein Mitglied berechtigt ist einen Gast mitzunehmen, sprich die drei Landungen in den letzten 90 Tagen eingehalten wurden? Schliesslich koennen die dafuer notwendigen Fluege ja ausserhalb des Vereins getaetigt worden sein. Dazu gubt's bei uns eine heisse Diskussion und ich waere fuer sachdienliche Hinweise dankbar.

18. September 2020: Von T Rund an T. Magin Bewertung: +5.00 [5]

Dann sollte der Verein am Besten auch noch vor jedem Flug überprüfen, dass eine ordnungsgemäße Flugplanung gemacht und die Vorflugkontrolle durchgeführt wurde. Auch eine Alkohol- und Drogenkontrolle vor dem Abflug wäre sicherlich noch sinnvoll.

18. September 2020: Von Achim H. an T. Magin Bewertung: +4.00 [4]

Wo steht, dass ein Verein die Lizenzen prüfen muss?

18. September 2020: Von T. Magin an Achim H.

Ergibt sich aus den Versicherungskonditionen. Der Versicherungsnehmer, also der Verein für seine Piloten, muss sicherstellen, dass nur der ein Vereinsflugzeug bewegt, der es auch darf. Das ist ja ganz ähnlich wie ein Flugzeug zu chartern. Zeig mir mal nen Vercharterer, der nicht Deine Papiere sehen will, bevor er Dir die Schlüssel gibt.

18. September 2020: Von Daniel K. an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Bei uns im Verein läuft das zu großen Teilen über Vereinsflieger, was sich der Vorstand regelmäßig anschaut. Komplett und umfassend wird das nie gehen, weil einer nicht im Internet ist oder wegen Datenschutz die Flüge nicht imVereinsflieger erfasst.

18. September 2020: Von Sven Walter an T. Magin Bewertung: +3.00 [3]

Na dann zitiere die Versicherungskonditionen bitte hier, denn eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht.

Bei sprachlicher Unklarheit kontaktiere die Versicherung jetzt VOR dem Schadensfall. Je nach Auskunft würden die sich in widersprüchliches Verhalten setzen, und dann seid ihr nach Treu und Glauben aus dem Schneider. Oder wechselt halt die Versicherung - die wollen alle eure Prämien verdienen.

PIC heißt auf Deutsch immer noch verantwortlicher Luftfahrzeugführer. Ihr habt kein AOC.

18. September 2020: Von Achim H. an T. Magin

Dann muss die Frage an den Versicherer gestellt werden, denn eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht.

Vielleicht reicht es ja, wenn der Nutzer schriftlich bestätigt, dass er alle Voraussetzungen erfüllt und exemplarisch werden einige genannt?

18. September 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Achim H. Bewertung: +5.00 [5]

wir werden leider zur vollkaskomentalität erzogen...aber - die 90tageregel ist eindeutig der eigenen flugvorbereitung zugeteilt, dh der luftfahrzeugführer muß selber schaun, ober in die 90 tage reinfällt oder nicht. der verein stellt lediglich das lfzg und versichert es entsprechend.

die nichterfüllung der 90tageregel stellt eine OWI dar, die im versicherungsfalle sicherlich die versicherung regressberechtigt macht.

ein bisschen mitdenken macht nicht häßlich...

mfg

ingo fuhrmeister

18. September 2020: Von Achim H. an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister

Naja, der Versicherungsvertrag ist privatrechtlich, dort kann prinzipiell alles vereinbart werden. Daher liegt die Antwort auch ausschließlich im Versicherungsvertrag.

wir werden leider zur vollkaskomentalität erzogen...

und zur Blockwartmentalität....

18. September 2020: Von Chris B. K. an T. Magin

Aber wie steht es mit der 90-Tage-Regel? Muss der Verein pruefen, ob ein Mitglied berechtigt ist einen Gast mitzunehmen, sprich die drei Landungen in den letzten 90 Tagen eingehalten wurden?

Wenn es um die 90 Tage Regel zur Einhaltung der Passagierberechtigung geht, frage ich mich gerade, wie der Verein das prüfen will/soll? Ich gehe morgens zum Flugplatz mit meinem Passagier, schicke ihn einen Kaffee trinken, mache drei Platzrunden, lasse den PAssagier danach zusteigen und mache zwei Streckenflüge. Am Abend trage ich dann alle fünf Flüge in den Vereinsflieger ein. Wie soll der Verein da irgendetwas kontrollieren?

Etwas Anderes könnte es aber sein, wenn die 90 Tage Regel Bestandteil des Versicherungsvertrags ist. Bei uns im Verein ist es z.B. so, daß man ein Flugzeug nur benutzen darf (auch Solo!), wenn man innerhalb der 90 Tage Regel ist. Fällt man raus, ist ein Überprüfungsflug mit einem Fluglehrer obligatorisch, um wieder einen Flieger aus dem Hangar ziehen zu dürfen. Wahlweise kann man natürlich auch auf vereinsfremden Flugzeugen der gleichen Klasse (UL, Motorsegler, Echo-, Segler, ...) drei Starts hinlegen, um wieder in die 90 Tage Regel zu rutschen. Die 90 Tage Regel ist halt auch für Solo-Flüge bei uns wohl Teil der Versicherungsbedingungen.

Entsprechend waren wir alle rund um Corona und der Schließung des Flugplatzes ganz schön am Krebsen, um nicht aus der 90 Tage Regel rauszufallen. Man kommt ja ohne Hilfe eines Fluglehrers nicht mehr wieder rein.

18. September 2020: Von Tobias Schnell an Chris B. K.

Die 90 Tage Regel ist halt auch für Solo-Flüge bei uns wohl Teil der Versicherungsbedingungen

Das würde ich mir mal zeigen lassen. Sowas ist in der Regel FUD, und sonst gar nichts...

18. September 2020: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Steht so in der Betriebsordnung. Um ein Vereinsflugzeug (auch solo) nutzen zu dürfen, ist ein Checkflug mit FI durchzuführen, wenn in den letzten 90 Tagen in der jeweiligen Flugzeugklasse nicht geflogen wurde.

18. September 2020: Von Tobias Schnell an Chris B. K. Bewertung: +4.33 [6]

Steht so in der Betriebsordnung

Sag' ich doch - FUD :-). Ich fresse einen Besen, wenn das tatsächlich in den Versicherungsbedingungen steht.

Irgendwie bin ich allergisch gegen "gold plating" von Regeln...

18. September 2020: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Macht am Ende aber keinen Unterschied wo es steht. Einmal aus der 90 Tage Regel raus, darf ich nicht mehr fliegen, Punkt!

18. September 2020: Von Alfred Obermaier an Chris B. K. Bewertung: +0.33 [2]

Halter des Flugzeugs gibt das Flugzeug an einen berechtigten Nutzer, das kann jede Person sein. Wer "Berechtigter" ist/ sein kann, muss vielleicht bestimmte Formalia erfüllen.
Fertig.
90 Tage Regel muss der Nutzer ggü. den Vorschriften erfüllen, geht den Halter gar nichts an.
Fertig.
In diesem unserem Lande haben wir Vertragsfreiheit, also dürfen meine Flugzeuge nur Personen nutzen die weiße Sneaker während der Nutzung tragen.
So what...

18. September 2020: Von Pat Wie an Alfred Obermaier

"90 Tage Regel muss der Nutzer ggü. den Vorschriften erfüllen, geht den Halter gar nichts an."

Ob das im Schadensfalle ein Richter auch so sieht oder den Vereinsvorstand aufgrund von Organisationsverschulden je nach Lage des Einzelfalls in Haftung nimmt ? Vmtl. ist das der Hintergrund der Diskussion im Verein von Thomas. Und zum Organisationsverschulden in Luftfahrtvereinen gab es da schon für Vorstände unerfreuliche Urteile. Ein Beispiel ist das mit der Rückholung eines Motorseglers vom Langericht München.

VG

Patrick

18. September 2020: Von Alfred Obermaier an Pat Wie

"Organisation" bedeutet lediglich, der Halter muss sich so organisieren damit niemand seine Flugzeuge "unberechtigt" führt. Für die Berechtigung genügt eine gültige Lizenz plus gültiges Medical. Die Nutzung des Flugzeugs durch den "Berechtigten" bleibt ihm überlassen, ob VFR, IFR, nachts, ohne oder mit Begleitern.

18. September 2020: Von T. Magin an Alfred Obermaier

Dein Hinweis empfinde ich als sehr sachdienlich - Danke :-) Trotzdem werde ich auch den anderen Tipps nachgehen und nochmal die Versicherungsbedingungen hinterfragen.

Am Ende geht's nicht um eine eventuelle Vollkaskomentalitaet der Piloten, sondern um den Vorstand, der in diesen unseren Zeiten auch immer kaeltere Fuesse bekommt. Gibt ja kaum noch jemanden der solche Aemter uebernimmt.

18. September 2020: Von Alfred Obermaier an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Richtig Thomas, check die Versicherungsbedingungen.
völliger Nonsens, was hier ein total verunsicherter Vereinsvorstand erzählt oder hinein interpretiert.

Der Halter, hier der Verein, muss sich so organisieren damit nur berechtigte Personen die Flugzeuge pilotieren, weil sonst müsste er auch noch die Wetterbedingungen regeln.
Vereinfacht gesagt.
Lasst doch die Kirche im Dorf und tragt die nicht wie eine Monstranz vor Euch her.

Wenn ich dann in einem Fliegerverein in der Nachbarschaft sehe, ein 19 jähriger Student/ Schüler wird 1. Vorsitzender dann fällt mir gar nichts mehr dazu ein.

chris...du hast 2 wörter vergessen...: darf ich nicht mehr mit passagieren fliegen...bis die 3 landungen etc.

... und für Nachts nur Eine ... hey geht's noch.

Habe ich nicht vergessen. Es steht ausdrücklich in der Betriebsordnung, daß die 90 Tage Regel auch für Solo-Flüge gilt, will man mit einer Vereinsmaschine starten. Die Regel geht zwar noch über die gesetzliche Pax-Regel hinaus, aber wie oben schon von anderen Usern gesagt, kann der Halter frei festlegen wer mit seinen Maschinen fliegt und wer nicht.

18. September 2020: Von Jens V. an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

Ich hab das noch so im Kopf, dass neben der Versicherung auch strafrechtlich ein Halter doof da stehen kann, wenn ein Flugzeug zur Nutzung überlassen wird, ohne dass die lizenzrechtlichen Bedingungen vorliegen. Ganz offensichtlich sind dies die Lizenz und das Medical...aber auch wenn der Vorstand/Halter Kenntniss davaon hat, dass Bedingungen (Starts/Stunden etc) nicht erfüllt sind ist Handlung gefragt.

19. September 2020: Von Kilo Papa an Chris B. K. Bewertung: +4.00 [4]

Entsprechend waren wir alle rund um Corona und der Schließung des Flugplatzes ganz schön am Krebsen, um nicht aus der 90 Tage Regel rauszufallen. Man kommt ja ohne Hilfe eines Fluglehrers nicht mehr wieder rein.

Und davor habt ihr weshalb Angst? Du brauchst keine "Hilfe" (hoffe ich zumindest, denn du hast deine herausragende UL-Ausbildung ja bereits mehrfach über den grünen Klee gelobt) eines FI, sondern lediglich seine vereinsinterne Freigabe/Bestätigung, dass du noch Safe unterwegs bist. Sei doch lieber froh, dass dir ein erfahrener Luftsportgeräteführer mit Lehrberechtigung bestätigt, dass du noch alles richtig machst. Ich persönlich bin auf den Übungsflügen und regelmäßigen Prüfungen jedenfalls immer froh, mal wieder eine objektive Meinung zu hören und (hoffentlich ;) ) festzustellen, dass sich bei mir nicht irgendwie Versäumnisse und Marotten eingeschlichen haben.


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