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18. September 2020: Von Tobias Schnell an Chris B. K.

Die 90 Tage Regel ist halt auch für Solo-Flüge bei uns wohl Teil der Versicherungsbedingungen

Das würde ich mir mal zeigen lassen. Sowas ist in der Regel FUD, und sonst gar nichts...

18. September 2020: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Steht so in der Betriebsordnung. Um ein Vereinsflugzeug (auch solo) nutzen zu dürfen, ist ein Checkflug mit FI durchzuführen, wenn in den letzten 90 Tagen in der jeweiligen Flugzeugklasse nicht geflogen wurde.

18. September 2020: Von Tobias Schnell an Chris B. K. Bewertung: +4.33 [6]

Steht so in der Betriebsordnung

Sag' ich doch - FUD :-). Ich fresse einen Besen, wenn das tatsächlich in den Versicherungsbedingungen steht.

Irgendwie bin ich allergisch gegen "gold plating" von Regeln...

18. September 2020: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Macht am Ende aber keinen Unterschied wo es steht. Einmal aus der 90 Tage Regel raus, darf ich nicht mehr fliegen, Punkt!

18. September 2020: Von Alfred Obermaier an Chris B. K. Bewertung: +0.33 [2]

Halter des Flugzeugs gibt das Flugzeug an einen berechtigten Nutzer, das kann jede Person sein. Wer "Berechtigter" ist/ sein kann, muss vielleicht bestimmte Formalia erfüllen.
Fertig.
90 Tage Regel muss der Nutzer ggü. den Vorschriften erfüllen, geht den Halter gar nichts an.
Fertig.
In diesem unserem Lande haben wir Vertragsfreiheit, also dürfen meine Flugzeuge nur Personen nutzen die weiße Sneaker während der Nutzung tragen.
So what...

18. September 2020: Von Pat Wie an Alfred Obermaier

"90 Tage Regel muss der Nutzer ggü. den Vorschriften erfüllen, geht den Halter gar nichts an."

Ob das im Schadensfalle ein Richter auch so sieht oder den Vereinsvorstand aufgrund von Organisationsverschulden je nach Lage des Einzelfalls in Haftung nimmt ? Vmtl. ist das der Hintergrund der Diskussion im Verein von Thomas. Und zum Organisationsverschulden in Luftfahrtvereinen gab es da schon für Vorstände unerfreuliche Urteile. Ein Beispiel ist das mit der Rückholung eines Motorseglers vom Langericht München.

VG

Patrick

18. September 2020: Von Alfred Obermaier an Pat Wie

"Organisation" bedeutet lediglich, der Halter muss sich so organisieren damit niemand seine Flugzeuge "unberechtigt" führt. Für die Berechtigung genügt eine gültige Lizenz plus gültiges Medical. Die Nutzung des Flugzeugs durch den "Berechtigten" bleibt ihm überlassen, ob VFR, IFR, nachts, ohne oder mit Begleitern.

18. September 2020: Von T. Magin an Alfred Obermaier

Dein Hinweis empfinde ich als sehr sachdienlich - Danke :-) Trotzdem werde ich auch den anderen Tipps nachgehen und nochmal die Versicherungsbedingungen hinterfragen.

Am Ende geht's nicht um eine eventuelle Vollkaskomentalitaet der Piloten, sondern um den Vorstand, der in diesen unseren Zeiten auch immer kaeltere Fuesse bekommt. Gibt ja kaum noch jemanden der solche Aemter uebernimmt.

18. September 2020: Von Alfred Obermaier an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Richtig Thomas, check die Versicherungsbedingungen.
völliger Nonsens, was hier ein total verunsicherter Vereinsvorstand erzählt oder hinein interpretiert.

Der Halter, hier der Verein, muss sich so organisieren damit nur berechtigte Personen die Flugzeuge pilotieren, weil sonst müsste er auch noch die Wetterbedingungen regeln.
Vereinfacht gesagt.
Lasst doch die Kirche im Dorf und tragt die nicht wie eine Monstranz vor Euch her.

Wenn ich dann in einem Fliegerverein in der Nachbarschaft sehe, ein 19 jähriger Student/ Schüler wird 1. Vorsitzender dann fällt mir gar nichts mehr dazu ein.

chris...du hast 2 wörter vergessen...: darf ich nicht mehr mit passagieren fliegen...bis die 3 landungen etc.

... und für Nachts nur Eine ... hey geht's noch.

Habe ich nicht vergessen. Es steht ausdrücklich in der Betriebsordnung, daß die 90 Tage Regel auch für Solo-Flüge gilt, will man mit einer Vereinsmaschine starten. Die Regel geht zwar noch über die gesetzliche Pax-Regel hinaus, aber wie oben schon von anderen Usern gesagt, kann der Halter frei festlegen wer mit seinen Maschinen fliegt und wer nicht.

18. September 2020: Von Jens V. an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

Ich hab das noch so im Kopf, dass neben der Versicherung auch strafrechtlich ein Halter doof da stehen kann, wenn ein Flugzeug zur Nutzung überlassen wird, ohne dass die lizenzrechtlichen Bedingungen vorliegen. Ganz offensichtlich sind dies die Lizenz und das Medical...aber auch wenn der Vorstand/Halter Kenntniss davaon hat, dass Bedingungen (Starts/Stunden etc) nicht erfüllt sind ist Handlung gefragt.

19. September 2020: Von Thomas R. an Alfred Obermaier Bewertung: +9.00 [9]

Wenn ich dann in einem Fliegerverein in der Nachbarschaft sehe, ein 19 jähriger Student/ Schüler wird 1. Vorsitzender dann fällt mir gar nichts mehr dazu ein.

Also wenn ich mir so die "Performance" von einigen über 60-Jährigen silberberückten Vereinsvorständen oder auch Verbandsfunktionären gerade in der letzten Zeit während der Corona-Krise so anschaue (Stichworte "FUD", absolut unkritische Obrigkeitshörigkeit und Verabschiedung vom letzten Rest selbständigen Denkens bzw. der Übernahme jeglicher Verantwortung), dann wäre es vielleicht gar nicht so schlecht, wenn der Nachwuchs mal die Zukunft gestaltet...

19. September 2020: Von Alfred Obermaier an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

Zum Verständnis Thomas, wie so häufig ist die Mitte das richtige Maß. Also, weder der 19-jährige, der vielleicht den Ernst des Lebens noch nicht richtig begriffen hat noch den Silberrücken, die vor lauter Risikoscheu nicht mehr wissen, was sie tun sollen.
Die Mitte, also die 30-50jährigen fehlen als Führungsschicht, egal wo ..,

19. September 2020: Von Thomas R. an Alfred Obermaier

Da würde ich Dir zustimmen, Alfred. Ist vermutlich ein strukturelles Problem, die mittlere Altersgruppe ist oft einfach mit anderen Themen zu beschäftigt, um z.B. ein Vorstandsamt zu übernehmen.

19. September 2020: Von Sven Walter an Alfred Obermaier Bewertung: +2.00 [2]

Ganz richtig, denn die Silber rücken sind oftmals nicht besonders kritikfähig. Nehmen Dinge persönlich. Können abweichende Meinungen nicht tolerieren. Kommt mir gerade irgendwie bekannt vor…

19. September 2020: Von Achim H. an Sven Walter

Ist nicht das ganze Vereinswesen generell auf dem Rückzug?

19. September 2020: Von Sven Walter an Achim H.

Mein Beitrag von 10.10 h war spezifisch gemeint.

Allgemein? Keine Ahnung - die Verbände werden da sicher Datenmaterial haben zu Mitgliedschaften, Flugbewegungen im unsäglich überflüssigen Hauptbuch und (gesetzlich nicht vorgeschriebenen) Schüleranmeldungen. Ich bin ein großer Fan von Vereinen, aber je nachdem, wie da vor Ort gearbeitet wird, gibt es da eine gewaltige Abstimmung mit den Füßen...

19. September 2020: Von Holgi _______ an Sven Walter Bewertung: +5.00 [6]

Natürlich gibt es ein Gesetz welches den Halter bestraft wenn er:

"oder als Halter eines Luftfahrzeugs die Führung oder das Bedienen Dritten, denen diese Erlaubnis nicht erteilt ist, gestattet."

"wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft."

§4 LuftVG in Verbindung mit §60 LuftVG Abs. 2

Ich bin immer wieder überrascht wie hier mit fester Überzeugung Nichtwissen vorgetragen wird, obwohl derjenige überhaupt keine Ahnung hat.

19. September 2020: Von Lennart Mueller an Holgi _______

"oder als Halter eines Luftfahrzeugs die Führung oder das Bedienen Dritten, denen diese Erlaubnis nicht erteilt ist, gestattet."

Aha. Bei Vereinseintritt lässt man sich die Lizenz zeigen und erfüllt somit die Anforderung.

Man kann ab da an natürlich je nach Paranoia beliebig hocheskalieren, bis hin zum täglichen Datenabruf bei den Behörden, ob nicht einem Kleinkind Mitglied die Lizenz entzogen wurde. Es mündet dann im Datenstriptease bei Vereinscloudanbietern und völlig überteuerten Schlüsselkästen mit Live-Check der Ablaufdaten für besonders ängstliche Vorstände.

Solche Chartervereine ohne Vertrauen und Einbindung der Mitglieder können trotz jammern gerne verschwinden.

19. September 2020: Von Alfred Obermaier an Lennart Mueller

Yep, frage mich ohnehin wie der Verein die fortlaufende Flugerfahrung bei LAPL Inhabern kontrollieren will. Vermutlich geht das nur wenn der Pilot sein Flugbuch in der Vereinscloude führt.
Paranoia oder Überwachung in Perfektion ��

19. September 2020: Von Sven Walter an Holgi _______ Bewertung: +3.00 [3]

Die Frage im Fred ist nach der 90-Tage-Regel, die Erlaubnis ist die Lizenz. Dass die vorliegt, hat der OP von vornherein festgestellt, auch von Medical war nicht die Rede. Sonst noch was?

19. September 2020: Von Holgi _______ an Sven Walter

"sonst noch was?"

Ja, Du hast Dir gerade nen Schuh angezogen.

19. September 2020: Von ch ess an Holgi _______ Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin immer wieder überrascht mit welcher Vehemenz hier nicht-einschlägige Gesetze und Verordnungen zitiert werden, die scheinbar etwas beantworten, was so gar nicht gefragt war...


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