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32 Beiträge Seite 1 von 2

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18. September 2020: Von Pat Wie an Alfred Obermaier

"90 Tage Regel muss der Nutzer ggü. den Vorschriften erfüllen, geht den Halter gar nichts an."

Ob das im Schadensfalle ein Richter auch so sieht oder den Vereinsvorstand aufgrund von Organisationsverschulden je nach Lage des Einzelfalls in Haftung nimmt ? Vmtl. ist das der Hintergrund der Diskussion im Verein von Thomas. Und zum Organisationsverschulden in Luftfahrtvereinen gab es da schon für Vorstände unerfreuliche Urteile. Ein Beispiel ist das mit der Rückholung eines Motorseglers vom Langericht München.

VG

Patrick

18. September 2020: Von Alfred Obermaier an Pat Wie

"Organisation" bedeutet lediglich, der Halter muss sich so organisieren damit niemand seine Flugzeuge "unberechtigt" führt. Für die Berechtigung genügt eine gültige Lizenz plus gültiges Medical. Die Nutzung des Flugzeugs durch den "Berechtigten" bleibt ihm überlassen, ob VFR, IFR, nachts, ohne oder mit Begleitern.

18. September 2020: Von T. Magin an Alfred Obermaier

Dein Hinweis empfinde ich als sehr sachdienlich - Danke :-) Trotzdem werde ich auch den anderen Tipps nachgehen und nochmal die Versicherungsbedingungen hinterfragen.

Am Ende geht's nicht um eine eventuelle Vollkaskomentalitaet der Piloten, sondern um den Vorstand, der in diesen unseren Zeiten auch immer kaeltere Fuesse bekommt. Gibt ja kaum noch jemanden der solche Aemter uebernimmt.

18. September 2020: Von Alfred Obermaier an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Richtig Thomas, check die Versicherungsbedingungen.
völliger Nonsens, was hier ein total verunsicherter Vereinsvorstand erzählt oder hinein interpretiert.

Der Halter, hier der Verein, muss sich so organisieren damit nur berechtigte Personen die Flugzeuge pilotieren, weil sonst müsste er auch noch die Wetterbedingungen regeln.
Vereinfacht gesagt.
Lasst doch die Kirche im Dorf und tragt die nicht wie eine Monstranz vor Euch her.

Wenn ich dann in einem Fliegerverein in der Nachbarschaft sehe, ein 19 jähriger Student/ Schüler wird 1. Vorsitzender dann fällt mir gar nichts mehr dazu ein.

19. September 2020: Von Thomas R. an Alfred Obermaier Bewertung: +9.00 [9]

Wenn ich dann in einem Fliegerverein in der Nachbarschaft sehe, ein 19 jähriger Student/ Schüler wird 1. Vorsitzender dann fällt mir gar nichts mehr dazu ein.

Also wenn ich mir so die "Performance" von einigen über 60-Jährigen silberberückten Vereinsvorständen oder auch Verbandsfunktionären gerade in der letzten Zeit während der Corona-Krise so anschaue (Stichworte "FUD", absolut unkritische Obrigkeitshörigkeit und Verabschiedung vom letzten Rest selbständigen Denkens bzw. der Übernahme jeglicher Verantwortung), dann wäre es vielleicht gar nicht so schlecht, wenn der Nachwuchs mal die Zukunft gestaltet...

19. September 2020: Von Alfred Obermaier an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

Zum Verständnis Thomas, wie so häufig ist die Mitte das richtige Maß. Also, weder der 19-jährige, der vielleicht den Ernst des Lebens noch nicht richtig begriffen hat noch den Silberrücken, die vor lauter Risikoscheu nicht mehr wissen, was sie tun sollen.
Die Mitte, also die 30-50jährigen fehlen als Führungsschicht, egal wo ..,

19. September 2020: Von Thomas R. an Alfred Obermaier

Da würde ich Dir zustimmen, Alfred. Ist vermutlich ein strukturelles Problem, die mittlere Altersgruppe ist oft einfach mit anderen Themen zu beschäftigt, um z.B. ein Vorstandsamt zu übernehmen.

19. September 2020: Von Sven Walter an Alfred Obermaier Bewertung: +2.00 [2]

Ganz richtig, denn die Silber rücken sind oftmals nicht besonders kritikfähig. Nehmen Dinge persönlich. Können abweichende Meinungen nicht tolerieren. Kommt mir gerade irgendwie bekannt vor…

19. September 2020: Von Achim H. an Sven Walter

Ist nicht das ganze Vereinswesen generell auf dem Rückzug?

19. September 2020: Von Sven Walter an Achim H.

Mein Beitrag von 10.10 h war spezifisch gemeint.

Allgemein? Keine Ahnung - die Verbände werden da sicher Datenmaterial haben zu Mitgliedschaften, Flugbewegungen im unsäglich überflüssigen Hauptbuch und (gesetzlich nicht vorgeschriebenen) Schüleranmeldungen. Ich bin ein großer Fan von Vereinen, aber je nachdem, wie da vor Ort gearbeitet wird, gibt es da eine gewaltige Abstimmung mit den Füßen...

19. September 2020: Von Holgi _______ an Sven Walter Bewertung: +5.00 [6]

Natürlich gibt es ein Gesetz welches den Halter bestraft wenn er:

"oder als Halter eines Luftfahrzeugs die Führung oder das Bedienen Dritten, denen diese Erlaubnis nicht erteilt ist, gestattet."

"wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft."

§4 LuftVG in Verbindung mit §60 LuftVG Abs. 2

Ich bin immer wieder überrascht wie hier mit fester Überzeugung Nichtwissen vorgetragen wird, obwohl derjenige überhaupt keine Ahnung hat.

19. September 2020: Von Lennart Mueller an Holgi _______

"oder als Halter eines Luftfahrzeugs die Führung oder das Bedienen Dritten, denen diese Erlaubnis nicht erteilt ist, gestattet."

Aha. Bei Vereinseintritt lässt man sich die Lizenz zeigen und erfüllt somit die Anforderung.

Man kann ab da an natürlich je nach Paranoia beliebig hocheskalieren, bis hin zum täglichen Datenabruf bei den Behörden, ob nicht einem Kleinkind Mitglied die Lizenz entzogen wurde. Es mündet dann im Datenstriptease bei Vereinscloudanbietern und völlig überteuerten Schlüsselkästen mit Live-Check der Ablaufdaten für besonders ängstliche Vorstände.

Solche Chartervereine ohne Vertrauen und Einbindung der Mitglieder können trotz jammern gerne verschwinden.

19. September 2020: Von Alfred Obermaier an Lennart Mueller

Yep, frage mich ohnehin wie der Verein die fortlaufende Flugerfahrung bei LAPL Inhabern kontrollieren will. Vermutlich geht das nur wenn der Pilot sein Flugbuch in der Vereinscloude führt.
Paranoia oder Überwachung in Perfektion ��

19. September 2020: Von Sven Walter an Holgi _______ Bewertung: +3.00 [3]

Die Frage im Fred ist nach der 90-Tage-Regel, die Erlaubnis ist die Lizenz. Dass die vorliegt, hat der OP von vornherein festgestellt, auch von Medical war nicht die Rede. Sonst noch was?

19. September 2020: Von Holgi _______ an Sven Walter

"sonst noch was?"

Ja, Du hast Dir gerade nen Schuh angezogen.

19. September 2020: Von ch ess an Holgi _______ Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin immer wieder überrascht mit welcher Vehemenz hier nicht-einschlägige Gesetze und Verordnungen zitiert werden, die scheinbar etwas beantworten, was so gar nicht gefragt war...

19. September 2020: Von Sven Walter an Holgi _______

Leider nein, du kannst ja meine Beiträge nochmal durchlesen. Verwechselst du mich? (Jurist bist du offenkundig nicht...)

(P:S.: "Ich bin immer wieder überrascht wie hier mit fester Überzeugung Nichtwissen vorgetragen wird, obwohl derjenige überhaupt keine Ahnung hat." - äh, oder nicht lesen kann, guck mal in den Spiegel.)

20. September 2020: Von Hubert Eckl an Holgi _______ Bewertung: +1.00 [1]

Das ist teuflisch! Woher weiß denn der Halter, daß der Pilot sein medical verloren hat, wenn dieser das nicht kund tut? Woher weiß denn der Halter, daß der Pilot mit OCL OPL etc. nicht doch einen Pax mitnimmt bzw, alleine fliegt? Wollen wir wirklich bei den Startleitern die Einschränkungen aushängen?

20. September 2020: Von T. Magin an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

"Woher weiß denn der Halter, daß der Pilot sein medical verloren hat, wenn dieser das nicht kund tut? Woher weiß denn der Halter, daß der Pilot mit OCL OPL etc. nicht doch einen Pax mitnimmt bzw, alleine fliegt? Wollen wir wirklich bei den Startleitern die Einschränkungen aushängen?"

Nein, man laesst einfach ein wenig Vernunft walten! Das gelebte "AML" der Lizenz-/Medicalpruefung ist, dass ein Vereinsmitglied bei Aufnahme seine Papiere vorzeigt, eine Kopie archiviert und das Ablaufdatum notiert wird. Dieser Prozess wird von jeder Vereins-SW, z.B. Resi, Vereinsflieger usw. unterstuetzt. Bis zum Ablauf der Gueltigkeit, muessen die dann zu aktualisierenden Lizenzen neu hinterlegt werden, ansonsten wird der Pilot im Reservierungssystem gesperrt. Die Pilotin natuerlich auch. Das ist ein fairer Kompromiss zwischen keiner und taeglicher Kontrolle.

Mal ein Beispiel aus dem Geschaeftsleben des Firmenfahrzeugs: wenn Du als Angestellter einen Firmenwagen faehrst muss Dein Arbeitgeber auch regelmaessig das Vorhandensein einer gueltigen Fahrerlaubnis pruefen. Frueher musste ich die Fuehrerscheine meiner MitarbeiterInnen in Augenschein nehmen und Papierlisten fuehren, heute geht das per Software, indem Du Deinen Fuehrerschein mit einer speziellen App abfotografierst und verifizieren laesst. Oder Du bekommst ein RFID-Tag auf Deinen Lappen und haelst den alle sechs Monate an ein Lesegeraet, dass es z.B. bei allen groesseren Shell-Tankstellen gibt.

Kurz: nicht nur in der voellig ueberregelten Fliegerei gibt es die Pflicht Lizenzen regelmaessig zu kontrollieren, sondern auch in anderen Bereichen des Lebens.

20. September 2020: Von Patrick Lean Hard an T. Magin

Die Frage ist was diese Kontrollen bringen.

In den Vermietungsbedingungen ist festgehalten dass nur mit vorhandener Berechtigung geflogen werden darf.

Das entspricht auch dem Gesetz, und sollte mMn ausreichen.

Wer sich daran hält, fliegt nicht mit abgelaufenem Schein.

Wer sich nicht daran hält, fliegt halt einfach, oder fälscht bzw. trägt sich die Verlängerung selbst ein etc...

Die zusätzliche Kontroll-Ebene bei Resi und Co. bringt da wenig, nur zusätzlichen Aufwand.

20. September 2020: Von Achim H. an Patrick Lean Hard Bewertung: +6.67 [7]

Was man tun muss als Halter wäre dann ausschließlich Rechtssprechung.

Das mit der 90-Tage-Regel für Solo ist natürlich reine Wichtigtuerei. Leider ziehen Leitungsfunktionen in Vereinen oft eine besondere Art von Mensch an, die dort ausleben können was sie sonst nicht dürfen. Nur soll man sich ja lieber nicht beschweren, sondern es selbst lieber besser machen...

20. September 2020: Von T. Magin an Achim H. Bewertung: +4.00 [4]

Ich empfehle allen ach so g'scheiten Menschen doch zu unseren Hallennachbarn zu gehen. Die hatten einen sehr tragischen Unfall an einem sehr beruehmten Berg der Segelflieger. Und dann fragt Ihr dort doch einfach mal die Verantwortlichen was da wohl nach diesem Unfall los war. Und wie weit man mit Euren coolen Aussagen wohl gekommen waere, wenn Staatsanwaltschaft, Versicherung und was weiss ich wer noch in der Tuer stehen.

Ich bin weiss Gott kein Freund der Buerokratie. Aber das ein Verein ein paar Basics seiner seiner Mitglieder regelmaessig abfragt, halte ich nun echt nicht fuer verkehrt. Damit meine ich Medical und Klassenberechtigung. Bestimmt nicht ZUeP, Sprechfunkzeugnis, 90-Tage-Regel usw. Das waere dann i.d.T. die Buerokratie der Wichtigtuer.

16. Oktober 2020: Von Maik Toth an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Genau darum geht es. Nimmt man den tragischen Unfall auf der Wasserkuppe. Dort waren zum Zeitpunkt desUnfalls alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt um das Flugzeug zu bewegen. Also SEP & Medical. Die Frage ist doch, wie würde der Vorstand in der Haftung stehen wenn SEP oder Medical oder beides am Vortag abgelaufen wären?

17. Oktober 2020: Von Willi Fundermann an Maik Toth Bewertung: +1.33 [3]

"Die Frage ist doch, wie würde der Vorstand in der Haftung stehen wenn SEP oder Medical oder beides am Vortag abgelaufen wären?"

Das war ziemlich exakt die Ausgangsfrage von Thomas. Und nu?

17. Oktober 2020: Von Tom Tom an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Moin Miteinander,
aus meiner Sicht - ist aber Halb-, bzw. Viertelwissen in Kombi mit (hoffentlich) gesundem Menschenverstand.

Die Vorstände eines Vereins sind sicherlich in der Haftung. Wenn diese in einem Verein nicht dafür sorgen, dass die Voraussetzungen für eine fortwährende Kontrolle gegeben sind, dann wird es diese wohl mit der Haftung erwischen. Wäre aus meiner Sicht mindestens fahrlässig. Dies sehe ich bei der 90 Tage Regelung (größtenteils ebenso gegeben) - auch wenn eigentlich der Pilot (wie bei den restlichen Voraussetzungen auch) dafür verantwortlich wäre / ist.

Könnte mir zur Lösung dieses Problemes z.B. vorstellen:
Variante a) Das Reservierungssystem lässt eine Buchung eines Flugzeuges nicht zu, sofern die Voraussetzungen (welche der Verein darin definiert hat) nicht gegeben sind.

Variante a) mit b) im Kombi Es gibt (wie z.B. in Vilshofen) Schlüssel- und Papierboxen für das jeweilige Luftfahrzeug. Diese können vom jeweiligen Piloten, nach Buchung des Lfzgs, nur geöffnet werden wenn eben. Buchung korrekt (Zeitfenster eingehalten) und die Voraussetzungen wie z.B. Medical, Lizenzablauf, Checkflug usw. gegeben sind.

Variante c) Der Flugleiter am Platz hat eine Liste mit Ablaufdaten (z.B. in der Mitgliedsliste) der jeweiligen Gültigkeiten und warnt den Piloten bei Übertretung (als dem Nicht-Einhalten). Aber wie will er das dann im Unglücksfall nachweisen... Im Zweifelsfall, sofern der Pilot dies ignoriert, müsste er sozusagen den Flugplatz schliessen - so dass der dies ignorierende Pilot einen "Aussenstart" auf dem geschlossenen Flugplatz durchführt - sofern dieser uneinsichtig wäre. Siehe hierzu den Fall "Coburg Brandensteinsebene und Start eines Geschäftsfliegers vor einigen Jahren - dieser wurde dort vor Gericht verhandelt. Oder in einer Art "Nothilfe" dem Piloten den Schlüssel abnehmen - aber ob das rechtlich so geht...hmmmm
Ebenso könnten die als erstes den Flug verhindernden Ablaufdaten (aus Lizenzrechtlichen Gründen) in dem "Flugleiter-Programm" hinterlegt sein. - Sofern vorhanden -

Da der Flugleiter, welcher meist ja auch ein Vereinsmitglied ist, auf einem "Vereinsplatz" diesen Zugriff auf das Lfzg. nicht direkt verhindern kann, müsste er theoretisch um sich rechtlich abzusichern, bei Kenntnis dieses Vergehens, wohl mindestens den Vorstand (oder evtl. z.B. die Polizei oder vgl.) unverzüglich kontaktieren.
.
Wie war das gleich wieder:
Wir stellen uns vor.... Ein Pilot, sichtlich angetrunken, möchte fliegen gehen. Er setzt sich mit der Absicht das Lfzg. bewegen zu wollen hinter das Steuer. Würde der Flugleiter dies nicht versuchen zu verhinden, dann kann ich mir sehr wohl vorstellen dass das rechtliche Konsequenzen für den Flugleiter (und für den besoffenen Piloten sowieso) nach sich zieht.
.
Also gehe ich davon aus, dass ein Unterlass hier auf jeden Fall ein extremes Haftungsrisiko nach sich zieht.

Korrigiert mich, sofern ich damit falsch liege....

Habt nen schönen - nebeligen Tag,
Tom


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