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Habe ich nicht vergessen. Es steht ausdrücklich in der Betriebsordnung, daß die 90 Tage Regel auch für Solo-Flüge gilt, will man mit einer Vereinsmaschine starten. Die Regel geht zwar noch über die gesetzliche Pax-Regel hinaus, aber wie oben schon von anderen Usern gesagt, kann der Halter frei festlegen wer mit seinen Maschinen fliegt und wer nicht.

18. September 2020: Von Jens V. an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

Ich hab das noch so im Kopf, dass neben der Versicherung auch strafrechtlich ein Halter doof da stehen kann, wenn ein Flugzeug zur Nutzung überlassen wird, ohne dass die lizenzrechtlichen Bedingungen vorliegen. Ganz offensichtlich sind dies die Lizenz und das Medical...aber auch wenn der Vorstand/Halter Kenntniss davaon hat, dass Bedingungen (Starts/Stunden etc) nicht erfüllt sind ist Handlung gefragt.


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