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18. September 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Achim H. Bewertung: +5.00 [5]

wir werden leider zur vollkaskomentalität erzogen...aber - die 90tageregel ist eindeutig der eigenen flugvorbereitung zugeteilt, dh der luftfahrzeugführer muß selber schaun, ober in die 90 tage reinfällt oder nicht. der verein stellt lediglich das lfzg und versichert es entsprechend.

die nichterfüllung der 90tageregel stellt eine OWI dar, die im versicherungsfalle sicherlich die versicherung regressberechtigt macht.

ein bisschen mitdenken macht nicht häßlich...

mfg

ingo fuhrmeister

18. September 2020: Von Achim H. an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister

Naja, der Versicherungsvertrag ist privatrechtlich, dort kann prinzipiell alles vereinbart werden. Daher liegt die Antwort auch ausschließlich im Versicherungsvertrag.

wir werden leider zur vollkaskomentalität erzogen...

und zur Blockwartmentalität....


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