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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. September 2020: Von Achim H. an T. Magin Bewertung: +4.00 [4]

Wo steht, dass ein Verein die Lizenzen prüfen muss?

18. September 2020: Von T. Magin an Achim H.

Ergibt sich aus den Versicherungskonditionen. Der Versicherungsnehmer, also der Verein für seine Piloten, muss sicherstellen, dass nur der ein Vereinsflugzeug bewegt, der es auch darf. Das ist ja ganz ähnlich wie ein Flugzeug zu chartern. Zeig mir mal nen Vercharterer, der nicht Deine Papiere sehen will, bevor er Dir die Schlüssel gibt.

18. September 2020: Von Daniel K. an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Bei uns im Verein läuft das zu großen Teilen über Vereinsflieger, was sich der Vorstand regelmäßig anschaut. Komplett und umfassend wird das nie gehen, weil einer nicht im Internet ist oder wegen Datenschutz die Flüge nicht imVereinsflieger erfasst.

18. September 2020: Von Sven Walter an T. Magin Bewertung: +3.00 [3]

Na dann zitiere die Versicherungskonditionen bitte hier, denn eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht.

Bei sprachlicher Unklarheit kontaktiere die Versicherung jetzt VOR dem Schadensfall. Je nach Auskunft würden die sich in widersprüchliches Verhalten setzen, und dann seid ihr nach Treu und Glauben aus dem Schneider. Oder wechselt halt die Versicherung - die wollen alle eure Prämien verdienen.

PIC heißt auf Deutsch immer noch verantwortlicher Luftfahrzeugführer. Ihr habt kein AOC.

18. September 2020: Von Achim H. an T. Magin

Dann muss die Frage an den Versicherer gestellt werden, denn eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht.

Vielleicht reicht es ja, wenn der Nutzer schriftlich bestätigt, dass er alle Voraussetzungen erfüllt und exemplarisch werden einige genannt?

18. September 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Achim H. Bewertung: +5.00 [5]

wir werden leider zur vollkaskomentalität erzogen...aber - die 90tageregel ist eindeutig der eigenen flugvorbereitung zugeteilt, dh der luftfahrzeugführer muß selber schaun, ober in die 90 tage reinfällt oder nicht. der verein stellt lediglich das lfzg und versichert es entsprechend.

die nichterfüllung der 90tageregel stellt eine OWI dar, die im versicherungsfalle sicherlich die versicherung regressberechtigt macht.

ein bisschen mitdenken macht nicht häßlich...

mfg

ingo fuhrmeister

18. September 2020: Von Achim H. an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister

Naja, der Versicherungsvertrag ist privatrechtlich, dort kann prinzipiell alles vereinbart werden. Daher liegt die Antwort auch ausschließlich im Versicherungsvertrag.

wir werden leider zur vollkaskomentalität erzogen...

und zur Blockwartmentalität....

19. September 2020: Von Joachim P. an Achim H.

Wo steht, dass ein Verein die Lizenzen prüfen muss?

ich dachte das ist analog zum Auto, dass ich als Halter sicherstellen muss, dass Nutzer des F*zeug gscheid lizenziert sein müssen?

Kommt das echt aus der Versicherung, oder ist irgendwo die Verantwortung des Halters(m/w/d) geregelt?


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