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Etwaige Neuregelung: UL Stunden auf PPL anrechenbar
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13. November 2020: Von Gerald Werner an Michael Söchtig

Ich möchte das Thema gerne wiederbeleben.

Hintergrund ist der Hinweis des Leiters einer Flugschule den ich heute bekommen habe. Der gute Mann (ich halte ihn für äußerst zuverlässig) hat mir heute gesagt, dass seit ca. zwei Wochen die Regelung umgesetzt sei, dass man UL-Stunden auf die Pflichtstunden der LAPL anrechnen könne. Die Regelung würde allerdings bislang ausschließlich für die LAPL gelten, nicht aber für die PPL. Leider hatte sowohl ich, als auch er etwas Zeitdruck und ich konnte ihn nicht mehr danach fragen, ob er zu dem Thema etwas schriftlich hat.

Weiß zufällig jemand etwas zu dem Thema bzw. hat die gleichen Informationen aus "gesicherter" Quelle? In den Tiefen des World-wide-web konnte ich bislang nur die Berichterstattung über das grundsätzliche Vorhaben an und für sich finden. Aber keinen Hinweis zur tatsächlichen Umsetzung.

Danke.

PS: Ich habe in meiner bislang sehr kurzen Fliegerlaufbahn noch keine Probleme mit meinen Pflichtstunden, aber es wäre trotzdem gut über das Thema Bescheid zu wissen, da ich auch hin und wieder gerne mal ein UL fliege. Einfach nur: nice to know.

14. November 2020: Von airworx Aviation an Gerald Werner

Ja das stimmt - das kann man ab sofort. jedoch sind die Formblätter bei den Luftämtern/RP´s noch nicht geändert zum Teil

https://lbm.rlp.de/de/service/formulare/detail/?tx_rlppublications_detail%5Bpublication%5D=59&tx_rlppublications_detail%5Bpage%5D=1&tx_rlppublications_detail%5Baction%5D=show&tx_rlppublications_detail%5Bcontroller%5D=Publication&cHash=a0c5c97ed115e96ea29ba544cb25c8e1

weiss nicht ob der link funktioniert - LBM Rheinland Pfalz hat es auf der Homepage bei Service

lg

14. November 2020: Von Tobias Schnell an Gerald Werner Bewertung: +1.00 [1]

dass seit ca. zwei Wochen die Regelung umgesetzt sei

Genauer gesagt seit 18. März 2020 :-)

Hier noch der relevante Auszug aus der Primärquelle. Gilt klar auch für Klassenberechtigungen, die in einen PPL/CPL eingetragen sind (FCL.740):

AMC1 FCL.140.A; FCL.140.S; FCL.740.A(b)(1)(ii) Recency and revalidation requirements

All hours flown on aeroplanes or sailplanes that are subject to a decision as per Article 2(8) of the Basic Regulation or that are specified in Annex I to the Basic Regulation should count in full towards fulfilling the hourly requirements of points FCL.140.A, FCL.140.S, and FCL.740.A(b)(1)(ii) under the following conditions:

(a) the aircraft matches the definition and criteria of the respective Part-FCL aircraft category, class, and type ratings; [...]

17. November 2020: Von Jens V. an Tobias Schnell

Hmhm...weiß nicht ob die Aussage stimmt

also Fliegermagazin sagt: https://www.fliegermagazin.de/news/ppl-verlaengern-mit-ul-flugstunden/

Zitat:

"Es gibt allerdings einen Haken: Die AMC & GM erläutern im Detail, wie sich die EASA die Umsetzung von EU-Verordnungen vorstellt und gibt den nationalen Luftfahrtbehörden konkrete Interpretationshilfe. Allerdings erscheinen die AMC & GM, anders als die eigentlichen Gesetzesverordnungen, ausschließlich in englischer Sprache. Das wichtigste: Sie sind für die EASA-Mitgliedsstaaten rechtlich nicht bindend, sondern lediglich ein erläuternder Text."

Würde also jetzt davon ausgehen, dass dies seitens Bundesverkehrsministerium erstmal umgesetzt werden müssste....konnte da nix finden

Wäre also interessant zu hiunterfragen, auf welcher Grundlage die Leute bei der Bezirgsregierung ihre Formblätter angefasst haben

17. November 2020: Von Tobias Schnell an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Fliegermagazin :-)

Der Standpunkt des LBA bezüglich AMC's ist eigentlich sehr klar:

https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/FAQ_Allgemein/FAQ_Allgemein_node.html;jsessionid=C9F95FF3618D3FCCD1E7C56BFF43B4AF.live11291

Akzeptierte Nachweisverfahren (AMC) haben den Character einer Selbstverpflichtung der europäischen Behörden mit entsprechender Verbindlichkeit für die zuständige nationale Behörde. Diese hat von der Erfüllung der Regelungen in den EU-Vorschriften auszugehen, sobald vom Antragsteller die Inhalte des zutreffenden AMC korrekt angewendet und nachgewiesen worden sind [...]

17. November 2020: Von Jens V. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

ja, ist bekannt...nur warum tun sich die Behörden so schwer klar ja/nein zu sagen? Charakter einer Selbstverpflichtung ist doch Rumeierer

17. November 2020: Von Sven Walter an Jens V.

Behörden sind nun einmal träge. Wenn man sich aber konform der AMC verhält, gilt hier die Selbstbindung der Verwaltung. Und die gilt eben auch und gerade für die deutsche Verwaltung. Bezogen auf die Scheinverlängerung kannst du also direkt auf deine UL Stunden verweisen. So einfach ist das. Leider gilt das nicht überall. Sonst hätte der deutsche Gesetzgeber eine ganze Menge europäischer Namen schneller akzeptiert und die eigenen angepasst oder abgeschafft.

17. November 2020: Von Michael Söchtig an Sven Walter

Wie ist das dann eigentlich, wenn man eine PPL Validation gemacht hat (also keine eigene US Lizenz)? Mal angenommen, man fliegt zukünftig im zweiten Jahr 11 UL Stunden und 2 Stunden Echo, davon eine mit einem FI, der die deutsche PPL-Lizenz auf dieses Basis verlängert - gilt das dann auch für die Validation?

17. November 2020: Von Tobias Schnell an Michael Söchtig

Klar - die Verlängerung der 61.75- Lizenz braucht ja ohnehin keine Mindeststunden. Du musst natürlich trotzdem noch das Flight Review mit einem FAA-Instructor machen.

17. November 2020: Von Tobias Schnell an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

nur warum tun sich die Behörden so schwer klar ja/nein zu sagen?

Hast Du das denn konkret mal angefragt?

Also ich finde "entsprechende Verbindlichkeit für die zuständige nationale Behörde" sehr eindeutig. Und es ist auch die tatsächlich gelebte Praxis bei den EASA-rules - AMC's sind so verbindlich wie das "hard law".

17. November 2020: Von Sven Walter an Tobias Schnell

Jetzt müsste die EASA nur noch einen Vertreter Öffentlichen Interesses bzw. (EuGH-Äquivalent Generalanwalt) haben, der sachkundige, halb verbindliche Interpretationen bei Interpretationsabweichungen abgibt, um den exzellenten Rechtsdienst der FAA zu simulieren innerhalb unseres etwas komplexeren supranationalen Normwerkes.

Das würde gewaltig helfen, wenn die Normen entwerfende Behörde die passenden Interpretationen gleich mitliefern würde. Und bei zu großen Problemen die Heilung solcher Fehler beim nächsten Mal initiativ mit abstellt.

17. November 2020: Von Jens V. an Tobias Schnell

Damals ja, aktuell nein.....

17. November 2020: Von Tobias Schnell an Jens V. Bewertung: +2.00 [4]

Damals ja

Und wie lautete die Antwort?

Mir scheint manche Leute sind von unseren Rulemakern einfach so viele restriktive und unsinnig erscheinende Regeln gewohnt, dass sie gar nicht glauben können, wenn es mal eine positive Veränderung gibt.

Für die Anrechnung von UL-Stunden wird nix mehr kommen - die AMC's gelten, und man kann das einfach machen!

Erinnert mich an die Diskussion, ob man LAPL-Rechte auf einem PPL ausüben darf, wenn man nur ein LAPL-Medical hat. Da haben auch alle nach "offiziellen Stellungnahmen vom LBA" gefragt, obwohl die Änderung von FCL.040 schon seit Monaten umgesetzt war.

17. November 2020: Von Sven Walter an Tobias Schnell Bewertung: +3.00 [3]

Da erkennst du natürlich, wie man langfristig konditioniert wird. Bestes Beispiel Flugleiter. Jeder Deutsche, der länger beruflich in den USA ist und dort fliegt, stellt sich sofort mit dem Funken um, freut sich über 24/7 Tanken und PCL. Auch in Frankreich (aber wer funkt schon gerne auf Französisch :-)). Freiheit erzeugt traurigerweise erstmal Unsicherheit, wenn man sie nicht gewohnt ist.

17. November 2020: Von Patrick Lean Hard an Tobias Schnell

AMC ist so verbindlich wie hard law?

"Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Empfehlungen der EASA nicht verbindlich sind. Die AMC-Nachweisverfahren sind nämlich nur als Erleichterung gedacht. Wer den Empfehlungen folgt, muss keinen weiteren Nachweis erbringen, dass er das verbindliche EU-Luftrecht tatsächlich einhält."

Als Endverbraucher sind AMCs praktisch, kann man direkt nehmen.

Bei nationalen Behörden sieht das evtl. anders aus. Die Beweisen dann schon, dass sie auch ohne AMC das EU Luftrecht einhalten.

17. November 2020: Von Jens V. an Tobias Schnell

Damals: Ist national noch nicht geregelt

17. November 2020: Von Tobias Schnell an Jens V. Bewertung: +3.00 [3]

Damals: Ist national noch nicht geregelt

Das kann national auch gar nicht geregelt werden, da EASA-Lizenzen und -Klassenberechtigungen abschließend in Part-FCL geregelt sind. Wenn FCL für die SEP-Verlängerung 12 Stunden vorschreibt, kann eine nationale Behörde nicht 15 verlangen.

Am 2. Juni um 19:21 warst Du übrigens noch der gleichen Meinung. Was lässt Dich nun zweifeln? Der Artikel im Fliegermagazin?

Hier übrigens die Definition von AMC's und AltMOC's (Alternative means of compliance) von der EASA. Deckt sich mit dem, was auch das LBA sagt (Hervorhebungen von mir):

https://www.easa.europa.eu/document-library/acceptable-means-compliance-amcs-and-alternative-means-compliance-altmocs

[the legislator] provided the AMC adopted by EASA with a presumption of compliance with the rules, so that it commits competent authorities to recognise regulated persons complying with EASA AMC as complying with the law

"Non-binding" sind die nur in dem Sinne, dass "regulated persons" auch alternative Möglichkeiten haben, die Erfüllung der Basic Regulation oder der Implementing Rules nachzuweisen. In dem Fall sind sie aber in der Beweispflicht gegenüber der Behörde, dass die AltMOC's regelkonform sind - und das dürfte im Einzelfall eher schwierig sein.

Wie Patrick (und auch Sven) schreibt: Für "Endverbraucher" sind AMC's direkt anwendbar.

Aber ich bin jetzt ruhig. Es möge jeder die Stunden für seine CR-Verlängerung heranziehen, die er für richtig hält. Und mehr fliegen schadet sowieso nie :-)

18. November 2020: Von Jens V. an Tobias Schnell

Ja stimmt, war ich auch...nun bin ich da nicht so sicher

Was mich zweifeln lässt ist der Umgang, einerseits gibt es wenig seitens der Behörden (was zu erwarten ist, allerdings ist die Positionierung des LBA zu den AMC deutlich), die Verbände halten sich bedeckt (AOPA, DAEC und DULV) und keine relevante Zeitschrift berichtet deutlich. Dörner und Co. sind auch nicht deutlich.

Nun ja, ich hätte halt erwartet, dass eine solche Änderung (war ja neben UL auch Annex 13 und digitales Flugbuch) für mehr Kommunikation und anschließend Klarheit sorgt.

Am Ende vielleicht auch eher ein theoretischen Problemchen

19. November 2020: Von Gerald Werner an Tobias Schnell Bewertung: +3.00 [3]

Ich habe mittlerweile sowohl beim RegPräs Stuttgart, als auch beim LBM RP nachgefragt und von beiden Seiten wurde mir bestätigt, dass man mittlerweile in der Tat die Pflichtstunden auf UL (aerodynamisch gesteuert) erfliegen kann. Lediglich der Überprüfungsflug mit Fluglehrer muss auf Echo-Klasse (oder eben TMG, falls zutreffend) erfolgen.


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