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Ich möchte das Thema gerne wiederbeleben.
Hintergrund ist der Hinweis des Leiters einer Flugschule den ich heute bekommen habe. Der gute Mann (ich halte ihn für äußerst zuverlässig) hat mir heute gesagt, dass seit ca. zwei Wochen die Regelung umgesetzt sei, dass man UL-Stunden auf die Pflichtstunden der LAPL anrechnen könne. Die Regelung würde allerdings bislang ausschließlich für die LAPL gelten, nicht aber für die PPL. Leider hatte sowohl ich, als auch er etwas Zeitdruck und ich konnte ihn nicht mehr danach fragen, ob er zu dem Thema etwas schriftlich hat.
Weiß zufällig jemand etwas zu dem Thema bzw. hat die gleichen Informationen aus "gesicherter" Quelle? In den Tiefen des World-wide-web konnte ich bislang nur die Berichterstattung über das grundsätzliche Vorhaben an und für sich finden. Aber keinen Hinweis zur tatsächlichen Umsetzung.
Danke.
PS: Ich habe in meiner bislang sehr kurzen Fliegerlaufbahn noch keine Probleme mit meinen Pflichtstunden, aber es wäre trotzdem gut über das Thema Bescheid zu wissen, da ich auch hin und wieder gerne mal ein UL fliege. Einfach nur: nice to know.
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dass seit ca. zwei Wochen die Regelung umgesetzt sei
Genauer gesagt seit 18. März 2020 :-)
Hier noch der relevante Auszug aus der Primärquelle. Gilt klar auch für Klassenberechtigungen, die in einen PPL/CPL eingetragen sind (FCL.740):
AMC1 FCL.140.A; FCL.140.S; FCL.740.A(b)(1)(ii) Recency and revalidation requirements
All hours flown on aeroplanes or sailplanes that are subject to a decision as per Article 2(8) of the Basic Regulation or that are specified in Annex I to the Basic Regulation should count in full towards fulfilling the hourly requirements of points FCL.140.A, FCL.140.S, and FCL.740.A(b)(1)(ii) under the following conditions:
(a) the aircraft matches the definition and criteria of the respective Part-FCL aircraft category, class, and type ratings; [...]
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Hmhm...weiß nicht ob die Aussage stimmt
also Fliegermagazin sagt: https://www.fliegermagazin.de/news/ppl-verlaengern-mit-ul-flugstunden/
Zitat:
"Es gibt allerdings einen Haken: Die AMC & GM erläutern im Detail, wie sich die EASA die Umsetzung von EU-Verordnungen vorstellt und gibt den nationalen Luftfahrtbehörden konkrete Interpretationshilfe. Allerdings erscheinen die AMC & GM, anders als die eigentlichen Gesetzesverordnungen, ausschließlich in englischer Sprache. Das wichtigste: Sie sind für die EASA-Mitgliedsstaaten rechtlich nicht bindend, sondern lediglich ein erläuternder Text."
Würde also jetzt davon ausgehen, dass dies seitens Bundesverkehrsministerium erstmal umgesetzt werden müssste....konnte da nix finden
Wäre also interessant zu hiunterfragen, auf welcher Grundlage die Leute bei der Bezirgsregierung ihre Formblätter angefasst haben
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Fliegermagazin :-)
Der Standpunkt des LBA bezüglich AMC's ist eigentlich sehr klar:
https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/FAQ_Allgemein/FAQ_Allgemein_node.html;jsessionid=C9F95FF3618D3FCCD1E7C56BFF43B4AF.live11291
Akzeptierte Nachweisverfahren (AMC) haben den Character einer Selbstverpflichtung der europäischen Behörden mit entsprechender Verbindlichkeit für die zuständige nationale Behörde. Diese hat von der Erfüllung der Regelungen in den EU-Vorschriften auszugehen, sobald vom Antragsteller die Inhalte des zutreffenden AMC korrekt angewendet und nachgewiesen worden sind [...]
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ja, ist bekannt...nur warum tun sich die Behörden so schwer klar ja/nein zu sagen? Charakter einer Selbstverpflichtung ist doch Rumeierer
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Behörden sind nun einmal träge. Wenn man sich aber konform der AMC verhält, gilt hier die Selbstbindung der Verwaltung. Und die gilt eben auch und gerade für die deutsche Verwaltung. Bezogen auf die Scheinverlängerung kannst du also direkt auf deine UL Stunden verweisen. So einfach ist das. Leider gilt das nicht überall. Sonst hätte der deutsche Gesetzgeber eine ganze Menge europäischer Namen schneller akzeptiert und die eigenen angepasst oder abgeschafft.
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Wie ist das dann eigentlich, wenn man eine PPL Validation gemacht hat (also keine eigene US Lizenz)? Mal angenommen, man fliegt zukünftig im zweiten Jahr 11 UL Stunden und 2 Stunden Echo, davon eine mit einem FI, der die deutsche PPL-Lizenz auf dieses Basis verlängert - gilt das dann auch für die Validation?
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Klar - die Verlängerung der 61.75- Lizenz braucht ja ohnehin keine Mindeststunden. Du musst natürlich trotzdem noch das Flight Review mit einem FAA-Instructor machen.
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nur warum tun sich die Behörden so schwer klar ja/nein zu sagen?
Hast Du das denn konkret mal angefragt?
Also ich finde "entsprechende Verbindlichkeit für die zuständige nationale Behörde" sehr eindeutig. Und es ist auch die tatsächlich gelebte Praxis bei den EASA-rules - AMC's sind so verbindlich wie das "hard law".
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Jetzt müsste die EASA nur noch einen Vertreter Öffentlichen Interesses bzw. (EuGH-Äquivalent Generalanwalt) haben, der sachkundige, halb verbindliche Interpretationen bei Interpretationsabweichungen abgibt, um den exzellenten Rechtsdienst der FAA zu simulieren innerhalb unseres etwas komplexeren supranationalen Normwerkes.
Das würde gewaltig helfen, wenn die Normen entwerfende Behörde die passenden Interpretationen gleich mitliefern würde. Und bei zu großen Problemen die Heilung solcher Fehler beim nächsten Mal initiativ mit abstellt.
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Damals ja, aktuell nein.....
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Damals ja
Und wie lautete die Antwort?
Mir scheint manche Leute sind von unseren Rulemakern einfach so viele restriktive und unsinnig erscheinende Regeln gewohnt, dass sie gar nicht glauben können, wenn es mal eine positive Veränderung gibt.
Für die Anrechnung von UL-Stunden wird nix mehr kommen - die AMC's gelten, und man kann das einfach machen!
Erinnert mich an die Diskussion, ob man LAPL-Rechte auf einem PPL ausüben darf, wenn man nur ein LAPL-Medical hat. Da haben auch alle nach "offiziellen Stellungnahmen vom LBA" gefragt, obwohl die Änderung von FCL.040 schon seit Monaten umgesetzt war.
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Da erkennst du natürlich, wie man langfristig konditioniert wird. Bestes Beispiel Flugleiter. Jeder Deutsche, der länger beruflich in den USA ist und dort fliegt, stellt sich sofort mit dem Funken um, freut sich über 24/7 Tanken und PCL. Auch in Frankreich (aber wer funkt schon gerne auf Französisch :-)). Freiheit erzeugt traurigerweise erstmal Unsicherheit, wenn man sie nicht gewohnt ist.
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AMC ist so verbindlich wie hard law?
"Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Empfehlungen der EASA nicht verbindlich sind. Die AMC-Nachweisverfahren sind nämlich nur als Erleichterung gedacht. Wer den Empfehlungen folgt, muss keinen weiteren Nachweis erbringen, dass er das verbindliche EU-Luftrecht tatsächlich einhält."
Als Endverbraucher sind AMCs praktisch, kann man direkt nehmen.
Bei nationalen Behörden sieht das evtl. anders aus. Die Beweisen dann schon, dass sie auch ohne AMC das EU Luftrecht einhalten.
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Damals: Ist national noch nicht geregelt
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Damals: Ist national noch nicht geregelt
Das kann national auch gar nicht geregelt werden, da EASA-Lizenzen und -Klassenberechtigungen abschließend in Part-FCL geregelt sind. Wenn FCL für die SEP-Verlängerung 12 Stunden vorschreibt, kann eine nationale Behörde nicht 15 verlangen.
Am 2. Juni um 19:21 warst Du übrigens noch der gleichen Meinung. Was lässt Dich nun zweifeln? Der Artikel im Fliegermagazin?
Hier übrigens die Definition von AMC's und AltMOC's (Alternative means of compliance) von der EASA. Deckt sich mit dem, was auch das LBA sagt (Hervorhebungen von mir):
https://www.easa.europa.eu/document-library/acceptable-means-compliance-amcs-and-alternative-means-compliance-altmocs
[the legislator] provided the AMC adopted by EASA with a presumption of compliance with the rules, so that it commits competent authorities to recognise regulated persons complying with EASA AMC as complying with the law
"Non-binding" sind die nur in dem Sinne, dass "regulated persons" auch alternative Möglichkeiten haben, die Erfüllung der Basic Regulation oder der Implementing Rules nachzuweisen. In dem Fall sind sie aber in der Beweispflicht gegenüber der Behörde, dass die AltMOC's regelkonform sind - und das dürfte im Einzelfall eher schwierig sein.
Wie Patrick (und auch Sven) schreibt: Für "Endverbraucher" sind AMC's direkt anwendbar.
Aber ich bin jetzt ruhig. Es möge jeder die Stunden für seine CR-Verlängerung heranziehen, die er für richtig hält. Und mehr fliegen schadet sowieso nie :-)
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Ja stimmt, war ich auch...nun bin ich da nicht so sicher
Was mich zweifeln lässt ist der Umgang, einerseits gibt es wenig seitens der Behörden (was zu erwarten ist, allerdings ist die Positionierung des LBA zu den AMC deutlich), die Verbände halten sich bedeckt (AOPA, DAEC und DULV) und keine relevante Zeitschrift berichtet deutlich. Dörner und Co. sind auch nicht deutlich.
Nun ja, ich hätte halt erwartet, dass eine solche Änderung (war ja neben UL auch Annex 13 und digitales Flugbuch) für mehr Kommunikation und anschließend Klarheit sorgt.
Am Ende vielleicht auch eher ein theoretischen Problemchen
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Ich habe mittlerweile sowohl beim RegPräs Stuttgart, als auch beim LBM RP nachgefragt und von beiden Seiten wurde mir bestätigt, dass man mittlerweile in der Tat die Pflichtstunden auf UL (aerodynamisch gesteuert) erfliegen kann. Lediglich der Überprüfungsflug mit Fluglehrer muss auf Echo-Klasse (oder eben TMG, falls zutreffend) erfolgen.
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