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17. November 2020: Von Sven Walter an Tobias Schnell

Jetzt müsste die EASA nur noch einen Vertreter Öffentlichen Interesses bzw. (EuGH-Äquivalent Generalanwalt) haben, der sachkundige, halb verbindliche Interpretationen bei Interpretationsabweichungen abgibt, um den exzellenten Rechtsdienst der FAA zu simulieren innerhalb unseres etwas komplexeren supranationalen Normwerkes.

Das würde gewaltig helfen, wenn die Normen entwerfende Behörde die passenden Interpretationen gleich mitliefern würde. Und bei zu großen Problemen die Heilung solcher Fehler beim nächsten Mal initiativ mit abstellt.


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