Damals: Ist national noch nicht geregelt
Das kann national auch gar nicht geregelt werden, da EASA-Lizenzen und -Klassenberechtigungen abschließend in Part-FCL geregelt sind. Wenn FCL für die SEP-Verlängerung 12 Stunden vorschreibt, kann eine nationale Behörde nicht 15 verlangen.
Am 2. Juni um 19:21 warst Du übrigens noch der gleichen Meinung. Was lässt Dich nun zweifeln? Der Artikel im Fliegermagazin?
Hier übrigens die Definition von AMC's und AltMOC's (Alternative means of compliance) von der EASA. Deckt sich mit dem, was auch das LBA sagt (Hervorhebungen von mir):
https://www.easa.europa.eu/document-library/acceptable-means-compliance-amcs-and-alternative-means-compliance-altmocs
[the legislator] provided the AMC adopted by EASA with a presumption of compliance with the rules, so that it commits competent authorities to recognise regulated persons complying with EASA AMC as complying with the law
"Non-binding" sind die nur in dem Sinne, dass "regulated persons" auch alternative Möglichkeiten haben, die Erfüllung der Basic Regulation oder der Implementing Rules nachzuweisen. In dem Fall sind sie aber in der Beweispflicht gegenüber der Behörde, dass die AltMOC's regelkonform sind - und das dürfte im Einzelfall eher schwierig sein.
Wie Patrick (und auch Sven) schreibt: Für "Endverbraucher" sind AMC's direkt anwendbar.
Aber ich bin jetzt ruhig. Es möge jeder die Stunden für seine CR-Verlängerung heranziehen, die er für richtig hält. Und mehr fliegen schadet sowieso nie :-)