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... Michelstädter-Flugplatz-Kneipenhund ...
... aber nur, weil er denkt, von der Currywurst fällt gelegentlich was für ihn ab, solange am Tisch Fliegergeschichten ausgetauscht werden ;-)
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... Also man kann sie von mir aus juristisch umgehen, aber faktisch sollte man, wenn man länger nicht geflogen ist, schon mal 3 Platzrunden drehen, bevor man Leute mitnimmt.
Um "Umgehen" geht es ja gerade nicht, sondern darum, sinnvollerweise einen erfahrenen Piloten, zB. Vereinskameraden, mitzunehmen, wenn man länger (> 90 Tage, in vielen Fällen beispielsweise von November bis April) nicht geflogen ist, und der nicht zwangsläufig FI sein muss. Natürlich muss in einem solchen Fall allen Beteiligten ihr Rolle klar sein und es sollte vor dem Start festgelegt sein, wer welche Rolle übernimmt...
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Diese Diskussion ist doch in 99,9% der Fälle akademisch. Nur dann, wenn etwas passiert und die Versicherung nicht zahlt, kommen die Probleme.
Versicherung:"Sie hatten doch gar keine 3 Landungen, sie hätten keinen Passagier mitnehmen dürfen, wir zahlen nicht". (Lassen wir mal weg, ob die Leistung zu Recht oder zu Unrecht verweigert wird; kausal für den Unfall dürfte das in den seltensten Fällen sein).
PIC:"Nee, der war Crew, hatten wir vorher abgesprochen."
Verletzte Crew/Pax:"Wie, ich soll Crew gewesen sein? Niemals! Höre ich zum ersten Mal!"
Und dann: Rechtsstreit über die Frage, ob Crew ja oder nein, weil da Folgen dranhängen.
Daher sollte das vorher schriftlich dokumentiert werden, wenn man diese Regelung anwenden will.
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Es sei denn, diese Leute sind lizenzierte Piloten - denn die werden deine (richtige) Auffassung teilen, aber den Flug selbst sicherer machen, weil sie auch dafür sensibilisiert sind, dass z.B. schleichend einsetzender Auftriebsverlust durch zu langsamen Flug im kurzen Endteil suboptimal sein kann. Drei Soloplatzrunden sind schön und sehr wichtig, aber nicht wichtiger, als mit zwotem Besatzungsmitglied mit Lizenz.
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"Diese Diskussion ist doch in 99,9% der Fälle akademisch. Nur dann, wenn etwas passiert und die Versicherung nicht zahlt, kommen die Probleme."
Das gilt für die meisten juristischen Diskussionen. Wo kein Kläger, da kein Richter...
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Prinzipiell richtig. Nur würde ich bei meinen 3 Platzrunden niemanden mit Ausbildungsstand unterhalb FI mitnehmen wollen. Und würde als einfacher PPL auch nicht bei jemand anderem daneben sitzen wollen.
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Ich hole das Thema nochmal zurueck...
Wenn ich also mein Logbuch dabei haben muss - reicht dann das letzte Buch wo die aktuellen Fluege drin stehen oder wie weit muss ich in der History zurueckgehen?
Hintergrund ist - wei bei den meisten - dass in den ersten paar Buechern diese und jene Einweisungen, Verlaengerungen etc. drinnen stehen und die natuerlich im gerade neu angefangenen Logbuch nicht sind.
Wie handhabt Ihr das?
Und ja - ich habe ein Flugzeug mit genug Zuladung - macht aber trotzdem kein Spass immer alles mitzuschleppen ;-|
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...und auch noch was von hier: ich führe mein Logbuch schon länger doppelt (Excel und händisch), und nun das Gleiche noch fürs Bordbuch. Werde nun dazu übergehen, die papierhaften Logbuchseiten mit Excel zu erzeugen: immer wenn eine Seite fertig ist, diese auf selbstklebendes Papier ausdrucken und einkleben. Spricht irgendwas dagegen?
Für ALLE Zeiten nutze ich von Anfang an übrigens die von SkyDemon aufgezeichneten Start- und Landezeiten. Der Unterschied zu Blockzeiten ist mir dabei egal...
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Die Schlussfolgerung war doch, dass Du das Logbuch nicht mitführen musst.
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mmhh... ok - wenn das so war muss ich nochmal genau nachlesen. Der Thread hatte sich mal wieder ziemlich selbststaendig gemacht.
Das soll mir auch recht sein - danke!
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Ich fuehre das logbuch haendisch und fuehre parallel auch noch die Excel Version - die habe ich immer im handy dabei, drucke sie aber nicht aus oder so...
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Wenn man ganz gewissenhaft sein will, kann man die Einträge bzgl. Differenzschulung, LAPL-Trainingsflügen etc. einscannen und digital mitführen. Das sollte dann auch kritische Rampchecker zumindest bis zur nachträglichen Vorlage des Papier-Flugbuchs zufrieden stellen.
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Werde nun dazu übergehen, die papierhaften Logbuchseiten mit Excel zu erzeugen: immer wenn eine Seite fertig ist, diese auf selbstklebendes Papier ausdrucken und einkleben. Spricht irgendwas dagegen?
Ja, der Aspekt, dass nachträgliche Änderungen nicht erkennbar bzw. sichtbar sind. Bei einer digitalen Lösung muss eine Historisierung von Änderungen vorhanden sein. Bei Papier muss man den korrigierten Eintrag noch erkennen können. Die Einklebe-Version erfüllt diese Anforderungen nicht.
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Mit "nachträglichen Änderungen" können ja eigentlich nur Fehlerkorrekturen gemeint sein, oder?
Die gab es bei mir in ~20 Jahren Fliegerei nur in Nachkommastellen...
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Es spielt keine Rolle, ob Du tatsächlich Änderungen hattest, nur ob man sie eindeutig nachvollziehen könnte, wenn es welche gäbe.
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Ich krame das Thema ob das Logbuch mitgeführt werden muss, noch mal für die Folgegenerationen aus.
Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
§ 120 Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen
„Das Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch ist vom Tag der letzten Eintragung an gerechnet zwei Jahre aufzubewahren und während der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitzuführen.“
Ich denke, noch eindeutiger kann man es nicht formulieren.
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Du hast weder diesen Thread noch das Gesetz gelesen und Deine Schlussfolgerung ist falsch.
§120 LuftPersV verweist auf §1 Absatz 1 Nummer 2 bis 4, damit sind Piloten von Flugzeugen nicht erfasst.
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Das erlaubnispflichtige Personal im Sinne des § 4 Absatz 1 und 2 des Luftverkehrsgesetzes umfasst:
(1. Luftfahrzeugführer auf Flugzeugen, Hubschraubern, Segelflugzeugen, Ballonen und Luftschiffen) 2. Flugingenieure, 3. Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder, 4. Luftsportgeräteführer
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Wie Achim schreibt, steht in §120 LuftPersV der Verweis auf 2 - 4 des §1. Bedeutet dies, dass ULer, die iirc unter (4) fallen, ein Logbuch dabei haben muessen? Welch Ironie des Schicksals ...
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Wie Achim schreibt, steht in §120 LuftPersV der Verweis auf 2 - 4 des §1. Bedeutet dies, dass ULer, die iirc unter (4) fallen, ein Logbuch dabei haben muessen? Welch Ironie des Schicksals ...
Ja, alle unter (1) genannten sind durch die EASA reguliert, daher wäre eine deutsche Sonderregelung eh nicht wirksam. FCL.045 / SFCL.045 sind da ziemlich abschließend.
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"(...) durch die EASA reguliert, daher wäre eine deutsche Sonderregelung eh nicht wirksam."
Seit wann schert sich denn Deutschland um so was ... ;-)
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Abschliessend der Verwaltungsrichter zum Beispiel.
Wir danken ab und zu mal der Gewaltenteilung.
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Wie Achim schreibt, steht in §120 LuftPersV der Verweis auf 2 - 4 des §1. Bedeutet dies, dass ULer, die iirc unter (4) fallen, ein Logbuch dabei haben muessen? Welch Ironie des Schicksals ...
Das ist tatsächlich so. Allerdings ist mittlerweile auch der Verband aka "Beauftragter", der meine UL-Lizenz ausgestellt hat, der Meinung, dass Flugbücher digital geführt werden können. Womit sich das Problem in der Praxis dann erledigt...
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Bei einem Flugunfall ist es recht wichtig, zu wissen, wie viel Erfahrung der PIC hatte, sofern er verstirbt und das Flugzeug beim Crash brennt. Wenn man die Log-Daten mitführt, verbrennen diese ebenfalls. Daher macht es schon Sinn, das Logbücher, auch die fürs Flugzeug nicht im Flieger mitzuführen sind.
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Bei einem Flugunfall ist es recht wichtig, zu wissen, wie viel Erfahrung der PIC hatte,
Wofür genau ist das wichtig?
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Z.B. hat er die letzten 3 Monate das Muster geflogen (3 Starts/Landung bei Paxe), hat er überhaupt Erfahrung auf dem Muster? Wie viel IR Stunden hat er? Wie viel davon in den letzten Monaten.Das alles steht in den Logs/Flugbuch und sonst nirgends. Diese Infos sind wichtig, um aus dem Unfall für zukünftge Fälle vorbeugen zu können. Und Versicherungen möchten das auch sehr gerne wissen......
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