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28 Beiträge Seite 1 von 2

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28. Oktober 2019: Von Achim H. an Chris Schu Bewertung: +2.00 [2]

Die Schlussfolgerung war doch, dass Du das Logbuch nicht mitführen musst.

28. Oktober 2019: Von Chris Schu an Achim H.

mmhh... ok - wenn das so war muss ich nochmal genau nachlesen. Der Thread hatte sich mal wieder ziemlich selbststaendig gemacht.

Das soll mir auch recht sein - danke!

28. Oktober 2019: Von Tobias Schnell an Chris Schu

Wenn man ganz gewissenhaft sein will, kann man die Einträge bzgl. Differenzschulung, LAPL-Trainingsflügen etc. einscannen und digital mitführen. Das sollte dann auch kritische Rampchecker zumindest bis zur nachträglichen Vorlage des Papier-Flugbuchs zufrieden stellen.

24. April 2022: Von Jan Bühler an Achim H. Bewertung: -0.33 [1]

Ich krame das Thema ob das Logbuch mitgeführt werden muss, noch mal für die Folgegenerationen aus.

Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)

§ 120 Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen

„Das Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch ist vom Tag der letzten Eintragung an gerechnet zwei Jahre aufzubewahren und während der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitzuführen.“

Ich denke, noch eindeutiger kann man es nicht formulieren.

24. April 2022: Von Achim H. an Jan Bühler Bewertung: +3.00 [3]

Du hast weder diesen Thread noch das Gesetz gelesen und Deine Schlussfolgerung ist falsch.

§120 LuftPersV verweist auf §1 Absatz 1 Nummer 2 bis 4, damit sind Piloten von Flugzeugen nicht erfasst.

24. April 2022: Von T. Magin an Achim H.

---------------------

Das erlaubnispflichtige Personal im Sinne des § 4 Absatz 1 und 2 des Luftverkehrsgesetzes umfasst:

(1. Luftfahrzeugführer auf Flugzeugen, Hubschraubern, Segelflugzeugen, Ballonen und Luftschiffen)
2. Flugingenieure,
3. Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder,
4. Luftsportgeräteführer

---------------------

Wie Achim schreibt, steht in §120 LuftPersV der Verweis auf 2 - 4 des §1. Bedeutet dies, dass ULer, die iirc unter (4) fallen, ein Logbuch dabei haben muessen? Welch Ironie des Schicksals ...

24. April 2022: Von Malte Höltken an T. Magin Bewertung: +2.00 [2]

Wie Achim schreibt, steht in §120 LuftPersV der Verweis auf 2 - 4 des §1. Bedeutet dies, dass ULer, die iirc unter (4) fallen, ein Logbuch dabei haben muessen? Welch Ironie des Schicksals ...

Ja, alle unter (1) genannten sind durch die EASA reguliert, daher wäre eine deutsche Sonderregelung eh nicht wirksam. FCL.045 / SFCL.045 sind da ziemlich abschließend.

24. April 2022: Von T. Magin an Malte Höltken

"(...) durch die EASA reguliert, daher wäre eine deutsche Sonderregelung eh nicht wirksam."

Seit wann schert sich denn Deutschland um so was ... ;-)

24. April 2022: Von TH0MAS N02N an T. Magin

Abschliessend der Verwaltungsrichter zum Beispiel.

Wir danken ab und zu mal der Gewaltenteilung.

24. April 2022: Von Thomas R. an T. Magin

Wie Achim schreibt, steht in §120 LuftPersV der Verweis auf 2 - 4 des §1. Bedeutet dies, dass ULer, die iirc unter (4) fallen, ein Logbuch dabei haben muessen? Welch Ironie des Schicksals ...

Das ist tatsächlich so. Allerdings ist mittlerweile auch der Verband aka "Beauftragter", der meine UL-Lizenz ausgestellt hat, der Meinung, dass Flugbücher digital geführt werden können. Womit sich das Problem in der Praxis dann erledigt...

25. April 2022: Von Wolff E. an Thomas R.

Bei einem Flugunfall ist es recht wichtig, zu wissen, wie viel Erfahrung der PIC hatte, sofern er verstirbt und das Flugzeug beim Crash brennt. Wenn man die Log-Daten mitführt, verbrennen diese ebenfalls. Daher macht es schon Sinn, das Logbücher, auch die fürs Flugzeug nicht im Flieger mitzuführen sind.

25. April 2022: Von F. S. an Wolff E.

Bei einem Flugunfall ist es recht wichtig, zu wissen, wie viel Erfahrung der PIC hatte,

Wofür genau ist das wichtig?

25. April 2022: Von Wolff E. an F. S.

Z.B. hat er die letzten 3 Monate das Muster geflogen (3 Starts/Landung bei Paxe), hat er überhaupt Erfahrung auf dem Muster? Wie viel IR Stunden hat er? Wie viel davon in den letzten Monaten.Das alles steht in den Logs/Flugbuch und sonst nirgends. Diese Infos sind wichtig, um aus dem Unfall für zukünftge Fälle vorbeugen zu können. Und Versicherungen möchten das auch sehr gerne wissen......

25. April 2022: Von F. S. an Wolff E.

Das es die Versicherung interessieren könnte, wenn der Pilot illegal mit Passagieren geflogen ist, ist klar - hat aber mit der Unfalluntersuchung nix zu tun.

Bei allen anderen von Dir genannten Punkten ist mir völlig unklar, wie diese Informationen dazu beitragen können, zukünftige Unfälle zu verhindern. Was wäre denn die Sicherheitsempfehlung, die daraus folgt, dass ein bestimmter Unfall von einem Piloten mit besonders viel oder besonders wenig Erfahrung auf dem Typ hat? "Fliegt nicht in hard IMC, wenn ihr nicht genug Erfahrung habt"? "Glaubt auch mit 10.000h on type nicht, dass ihr schon Alles wisst"?.

Ich halte die Nennung der Flugerfahrung in Unfallberichten für eher kontraproduktiv, weil sie für den eigentlichen Unfallhergang völlig irrelevant ist und eigentlich nur dazu führt, dass zu viele Piloten denken "dass kann mir ja nicht passieren, da ich viel mehr/weniger/andere Erfahrung habe, als der Unfallpilot".

Ich finde insgesamt die Fixierung der Deutschen auf "Logbücher" ziemlich merkwürdig, wenn nicht ärgerlich: Klar, wenn ich um irgendwas zu dürfen eine bstimmte Anzahl Stunden/Landugen/Wasimmer brauche, dann muss ich das geeignet nachweisen. Auch bei einem Flugzeug, das alle x Stunden eine gewisse Wartung braucht ist es sinvoll, dass darüber Buch geführt werden muss, wann die x Stunden vorbei sind.
Aber ob ich persönlich im letzten Jahr 50, 100 oder 200 Stunden geflogen bin ist ziemlich wumpe - und geht eigentlich auch niemanden was an.

Das ist in Deutschland aber nicht nur in der Luftfahrt so - ich bin mal fast aus einem Tauchverein geflogen, weil ich mein Tauchlog nicht anständig geführt haben soll. Und da ist es noch irrelevanter...

25. April 2022: Von Alexander Callidus an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Die Flugstunden absolut und pro Zeit sind ein Indikator für die Erfahrung und den Übungsstand. Beides können Faktoren bei Unfall oder Vermeidung sein und sind für mich bei der Einordnung des Unfalls bedeutsam.

Ich lese Unfallberichte nicht aus Sensationslust, sondern weil ich mich frage: "wo passierte da wann warum ein Fehler? Wie würde ich in der Situation wohl handeln - und sollte ich das überdenken?

Beispiele?

Der Scheidungsvater, der hocherfahren und -qualifiziert war und durch äußere Umstände in miserablen Bedingungen mit höchstem Risiko geflogen ist - was ua ihn das Leben kostete.

Der französische Kunstflugmeister, der mit der Vereinsjodel sich und seine Familie umbrachte, weil er keine adäquaten Navigationsmittel dabeihatte.

Das sind andere Kategorien als z.B. frischgebackene Scheininhaber, die Django spielen und dabei verunfallen. Oder etwas erfahrenere Piloten mit mäßg viel Stunden, die mal einen Viersitzer chartern, mit Freunden volladen und dann von den schlechten Flugleistungen überrascht werden. Oder der Pilot, der mit meinem Flugzeugtyp in der Lagune von Venedig ertrunken ist, weil er die nicht verriegelte Haube im Flug schließen wollte und die Kontrolle verlor.

25. April 2022: Von Thomas R. an Wolff E.

Bei einem Flugunfall ist es recht wichtig, zu wissen, wie viel Erfahrung der PIC hatte, sofern er verstirbt und das Flugzeug beim Crash brennt. Wenn man die Log-Daten mitführt, verbrennen diese ebenfalls. Daher macht es schon Sinn, das Logbücher, auch die fürs Flugzeug nicht im Flieger mitzuführen sind.

Dafür habe ich mir eine Spezialtaktik ausgedacht. Vor jedem Flug lade ich die Daten ins Internet hoch, dann habe ich sie nicht bei mir. Nach dem Flug lade ich sie wieder runter. So ist sichergestellt, dass sie während des Flugs woanders sind! Wichtig ist nur, dass man sie nicht runterlädt und dann irgendwo vergisst, dann wären sie ja weg.

25. April 2022: Von Wolff E. an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Das du gern "anders" denkst, ist schon aufgefallen. Ich finde es aus meinen aufgeführten Gründen schon relevant, wenn man die Flugerfahrung weiß. Jeder Unfallbereicht beinhaltet das, selbst bei der Großluftfahrt wird das berücksichtigt bzw. erklärt es öfters, warum ein Pilot was nicht wusste bzw. wenn er Checks erst bei 2-3 Mal besteht. Und wenn einer eine Malibu crasht (SEP) aber überhaupt keine Erfahrung mit sowas hat, ist das schon relevant, zu wissen. Zumindest für viele. Wenn du das anders siehst, deine Sache...... hat aber nix "typisch deutsch" zu tun.

25. April 2022: Von R Cepeda an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Hi,

der Untersuchungsbericht muss die Flugerfahrung der in einem Unfall involvierten Flugbesatzung einchslissen. Das ist keine "deutsche Fixierung" sondern die Meinung der ICAO. Im ICAO Annex 13 "Aicraft Accident and Incident Investigation" kann man es lesen. ("Appendix: Format of the Final Report").

25. April 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Wolff E.

Bei einem Flugunfall ist es recht wichtig, zu wissen, wie viel Erfahrung der PIC hatte, sofern er verstirbt und das Flugzeug beim Crash brennt. Wenn man die Log-Daten mitführt, verbrennen diese ebenfalls. Daher macht es schon Sinn, das Logbücher, auch die fürs Flugzeug nicht im Flieger mitzuführen sind.

Das Logbuch für das Flugzeug, aka Bordbuch, ist aber für EASA-registrierte zwingend im Flugzeug mitzuführen. Das Alter, "Flugerfahrung" und insbesondere der Wartungszustand des Flugzeugs ergibt sich aus den Wartungsunterlagen, die nicht mitzuführen sind.

25. April 2022: Von F. S. an R Cepeda

Umso interessanter, dass die Amerikaner das ohne den deutschen Logbuch-Wahn hinbekommen.

Aber wenn die Mehrheit der Piloten hier der Meinung ist, das Piloten-Logbuch ist grundlegende Sicherheitsausrüstung will ich dem nicht im Weg stehen.

25. April 2022: Von Achim H. an F. S. Bewertung: +1.00 [1]
Auch in USA muss man Aufzeichnungen führen, die FAA fragt sogar viel mehr Informationen ab bei Prüfungen etc. Die currency-Regeln sind ebenfalls komplexer und es wird z.B. actual instrument time erfasst, die es bei EASA gar nicht gibt.
25. April 2022: Von F. S. an Achim H.

Ich bin nicht der absolute USA-Experte - aber mein Vorurteil war immer, dass man in den USA nur die Dinge loggen muss, die man wirklich braucht (für Currency, Prüfungen,...) - und man das auch nur dann nachweisen muss, wenn man es braucht.

Wenn ich gleich ne Runde um den Kirchturm fliege, ohne das in mein Flugbuch einzutragen, dann ist es in den USA möglicherweise nicht clever, weil mir der Flug später für irgendeine Currency fehlt - aber prinzipiell meine Sache.
Wenn ich das gleiche in Deutschland mache, dann ist es eine Ordnungswidrigkeit und ich werde bestraft.

Ich finde, das ist schon ein Unterschied.

P.S.: IFR-Zeit logged man in EASA-Land auch. Sie ist nur anders definiert, als in den USA. Für beides gibt es Vor- und Nachteile...

25. April 2022: Von Achim H. an F. S.

Nee, der Experte bist du wirklich nicht...

Wenn ich nicht jeden Flug loggen und dann bei der nächsten Gelegenheit der FAA alle Zeiten darlegen muss und mit der Unterschrift für die Richtigkeit hafte, habe ich ein kleines logisches Problem, oder?

IFR-Zeit gibt es auch unter FAA, nicht identisch zu IMC-Zeit.

25. April 2022: Von Wolff E. an Mich.ael Brün.ing

Michael, da hatte ich mich ungenau ausgedrückt. Mit Log meinte ich die Wartungsunterlagen des Flugzeuges. Sorry für die Ungenauigkeit...

25. April 2022: Von Johannes König an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Hallo Achim,

das ist in der FAA-Welt so nicht ganz richtig. Nach Part 61.51 ist man nur verpflichtet, die Zeiten zu loggen, die man für Currency oder weiterführende Ausbildung braucht, sowie die Zeiten, die man mit Lehrer geflogen ist.

Es steht jedem Piloten frei, einen Flug um den Kirchturm nicht zu loggen, so lange auch ohne den Flug alle Vorgaben (zB Passagierberechtigung) eingehalten sind.

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