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24. April 2022: Von Malte Höltken an T. Magin Bewertung: +2.00 [2]

Wie Achim schreibt, steht in §120 LuftPersV der Verweis auf 2 - 4 des §1. Bedeutet dies, dass ULer, die iirc unter (4) fallen, ein Logbuch dabei haben muessen? Welch Ironie des Schicksals ...

Ja, alle unter (1) genannten sind durch die EASA reguliert, daher wäre eine deutsche Sonderregelung eh nicht wirksam. FCL.045 / SFCL.045 sind da ziemlich abschließend.

24. April 2022: Von T. Magin an Malte Höltken

"(...) durch die EASA reguliert, daher wäre eine deutsche Sonderregelung eh nicht wirksam."

Seit wann schert sich denn Deutschland um so was ... ;-)

24. April 2022: Von TH0MAS N02N an T. Magin

Abschliessend der Verwaltungsrichter zum Beispiel.

Wir danken ab und zu mal der Gewaltenteilung.


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