Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Luftrecht und Behörden | Fliegen in USA mit Foreign based FAA Lizenz  
5. Juni 2019: Von Joachim Hofmann 

Hallo zusammen,

ich versuche gerade meine frische „Foreign based“ FAA Lizenz, d.h. Auf Basis von Anerkennung des EASA PPL und EASA Medicals durch einen einfachen Formularprozess erhalten - soweit zu vervollständigen daß selbständiges Fliegen und Chartern möglich wird.

Dazu fehlt nach meinem Verständnis nur noch ein „BRF“ d.h. Der prüfungsähnliche Ground und Airtime Check mit einem CFI vor Ort.

Ein zusätzliches „FAA-Medical“ ist für die foreign based Lizenz ausdrücklich nicht erforderlich bzw. Auch gar nicht sinnvoll, denn die Foreign based Lizenz wäre ungültig sobald z.B. Das grundlegende EASA Medical weg wäre - mit oder ohne FAA Medical.

Meine Frage nun: Kann jemand bestätigen oder dementieren, dass ein „zusätzliches“ FAA Medical gebraucht wird oder nicht, und wenn nein, wie überzeuge ich den CFI vor Ort, der das Gegenteil behauptet?

Nochmals zur Verdeutlichung: Ich rede nicht von einer durch Flugpraxis erworbenen unlimitierten FAA Lizenz, sondern von der „FOREIGN based“ Variante.

Vielen Dank

Joachim

5. Juni 2019: Von Florian Kowohl an Joachim Hofmann

Hallo Joachim,

das steht so in FAR 61.75 b (4), das sollte denke ich reichen :-)

Viele Grüße, Flo

5. Juni 2019: Von  an Joachim Hofmann

Das ist auch mein Verständnis (dass man kein extra FAA-Medical braucht). Praktisch ausprobieren werde ich das aber erst im Juli.

Was mir „mein“ FSDO noch nicht beantwortet hat, ist die Frage, ob ich den „BFR“ (der nicht mehr so heisst) bei einem beliebigen CFI machen kann oder ob mir die FSDO einen zuteilen muss.

5. Juni 2019: Von Laro Kreuznach an  Bewertung: +0.00 [1]

Ich habe das ganze letztes Jahr im Mai gemacht, und da war es noch so: Ein separates Medical ist nach den Regeln zwar nicht erforderlich, da es dadurch ersetzt wird, dass die nationale Behörde die Existenz des nationalen Medicals bestätigt. ABER: Das LBA stellt solche Bestätigungen aus Datenschutzgründen nicht aus. Und daher brauchst Du doch ein FAA-Medical.

Ich habe mir den Instructor für die notwendige ground school und airtime für das BFR selbst ausgesucht, das war kein Problem.

5. Juni 2019: Von  an Laro Kreuznach

ABER: Das LBA stellt solche Bestätigungen aus Datenschutzgründen nicht aus.

Also bei mir hat es das LBA vor ein paar Wochen ohne Probleme gemacht ....

5. Juni 2019: Von Tobias Schnell an  Bewertung: +1.00 [1]

ob ich den „BFR“ (der nicht mehr so heisst) bei einem beliebigen CFI machen kann oder ob mir die FSDO einen zuteilen muss

Ersteres. Niemals würde ein FSDO Dir einen CFI „zuteilen“.

5. Juni 2019: Von Tobias Schnell an Joachim Hofmann

wie überzeuge ich den CFI vor Ort, der das Gegenteil behauptet

Der CFI hat nicht die Aufgabe zu prüfen, ob Du ein Medical hast. Du bist nicht PIC beim FR, und es ist in der FAA-Welt völlig legal, den sogar ganz ohne Medical zu machen. Erst wenn Du als PIC agieren möchtest, brauchst Du ein Medical.

Wie schon geschrieben, ist das EASA-Medical ausreichend.

5. Juni 2019: Von Willi Fundermann an Florian Kowohl

Vielen Dank für die Fundstelle! Die Aussage dort ist eindeutig.

5. Juni 2019: Von Joachim Hofmann an Florian Kowohl

Hallo Flo,

vielen Dank, ich versuche es mit FAR 61.75 (4).

Den CFI sucht man sich ja selbst bzw. Man bekommt ihn basierend auf Verfügbarkeit vom Vercharteter genannt/vermittelt, da ja jeder Vercharterer einen „Checkout“ verlangt, bekommt man idealerweise ein Angebot dieses zu kombinieren.

Bei diesem Zufallsprozess weiß man nie an wen man gerät, und es ist offenbar ein weitgehendes Ermessen wie der BFR genau ausgestaltet wird.

In meinem Fall habe ich leider den Eindruck, dass man es finanziell ausreizen möchte mit „mind. 3h Ground Assessment“ Time.
1.5h airtime habe ich inzwischen „zur Zufriedenheit“ absolviert.

Darüberhinaus ist die Situation menschlich suboptimal, wenn ich dem CFI der mich bez. FAR knowledge stundenlang prüfen möchte, erst erklären muss, dass er sich irrt.
Es geht um „Sante Monica Flyers“ @ KSMO.
Ich lasse Euch wissen, wie es ausgeht...

Gruß

Joachim

5. Juni 2019: Von Johannes König an Joachim Hofmann Bewertung: +2.00 [2]

Hallo Joachim,

kurz zusammengefasst:

- EASA Medical und Lizenz reichen. Das muss aber aus dem Validation-Letter der FAA hervorgehen. Irgendwo muss ein Satz stehen a la "the foreign license and medical certificate has been verified".

- Das Flight Review (früher BFR genannt) besteht aus 1h Ground und 1h Air. Manche CFIs versuchen da ne schnelle Mark zu verdienen und das Ding bis in die Unendlichkeit auszudehnen. Du kannst das Flight Review sogar in Deutschland machen, sogar noch bevor du deine FAA-Lizenz in den Händen hälst. Wichtig ist nur, dass du es irgendwann in den letzten 24 Kalendermonaten gemacht hast.

Anbei noch ein paar generelle Tipps:

- Wenn du das nächste Mal zum Fliegerdoc musst, such dir einen, der EASA und FAA kann. Dann kostet dich das FAA-Medical 20€ extra und du machst es einfach bei der nächsten EASA-Verlängerung mit.

- Von 2014 bis 2016 hat das LBA keine Medicals bestätigt, daher die Verwirrung in letzter Zeit. Mittlerweile tun die das aber wieder, daher brauchts kein FAA-Medical, um mit Validation in den USA zu fliegen.

- Denk dran, dass der Antrag im IACRA mindestens 72h vor dem Termin mit dem Examiner (zur Ausstellung der Validation) durchgegangen sein muss. Das System braucht so lange, um alles zu verarbeiten.

- Der Examiner sollte nicht mehr als $75 kosten, bei manchen FSDOs gibts die Dienstleistung sogar noch umsonst. Alles andere ist Rip-Off.

Leider ist deine PN nicht freigeschaltet. Falls du zufällig Freitag Abend in Ingolstadt bist, da gebe ich einen Vortrag zu Fliegen in den USA. Danach kann ich dir den Boden-Teil des Flight Review abzeichnen (ich bin FAA Ground Instructor). Es ist zulässig, dass man Ground- und Air-Teil des Flight Review an unterschiedlichen Terminen und mit unterschiedlichen Lehrern durchführt. Es gilt dann das frühere Datum. Wenn du Interesse hast, schreib mir ne Nachricht.

Grüße

Johannes

6. Juni 2019: Von David S. an Joachim Hofmann

Falls du den Eindruck hast, dass du "gemolken" wirst, würde ich kurzen Prozess machen und den CFI wechseln. Es gibt keinen Grund, sich mit einem schlechten CFI rumzuschlagen.

6. Juni 2019: Von Florian Kowohl an 

Hi Florian,

wie ja schon geschrieben wurde, kannst du den CFI selbst wählen und das Ganze (wenn du magst) auch bereits vorab in Deutschland machen. Je nachdem wo du genau herkommst, kann ich dir gerne anbieten mit dir zu fliegen. Ich bin FAA CFI und wohne in Nürnberg.

Grüße, Flo

6. Juni 2019: Von Alex Rehf an Florian Kowohl

Hallo,

ich habe das ganze im Mai gemacht. Lief leider nicht so ganz straight forward. Ich hatte 2-3 Monate vorher bei der FAA per EMail beantragt, meine Lizenz und Medical anzuerkennen. Eine Woche bevor es in die USA ging, kam per Email eine halbe Bestätigung, mit der Anmerkung, dass mein Medical angeblich nicht aus dem gleichen Land käme, wie meine Lizenz. Ich habe beides letztes Jahr in Deutschland erhalten. Um es trotzdem hinzubekommen, habe ich, als ich in den USA war (San Diego) im FSDO angerufen und mir wurde gesagt, ich solle ein FAA medical möglichst schnell machen. Das habe ich dort auch gemacht und 100€ später hatte ich dieses auch in meinen Händen. Damit bin ich dann zum FSDO und meine Lizenz wurde validiert. Man bekommt dann erstmal einen DINA4 Zettel, eine richtige Karte wird einem dann nach Deutschland geschickt. Im nächsten Schritt sollte nun der Checkout mit einem FI stattfinden. Leider hat das Wetter nicht mitgespielt und in diesem Urlaub konnte das nicht stattfinden. Immerhin ist der Behördenkrimskrams jetzt durch und beim nächsten Mal sollte es dann schnell klappen.

Gruß

Alex

6. Juni 2019: Von Mark Juhrig an Alex Rehf

hier https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2014,05,09,03,1228868 ist der ganze Vorgang mit "To-Do-Liste" in Wort und Bild beschrieben.

Stand 2014 ging die Sache noch mit einem deutschen Medical, obwohl eigentlich schon ein US-Medical, bzw. eine Validierung des Medicals durch die Landeluftfahrtbehörde erforderlich war. Zum Glück wusste das 2014 mein FAA Prüfer noch nicht ;-)

7. Juni 2019: Von Joachim Hofmann an Johannes König

Hallo Johannes, all,

es lief so:

U.a. Hat mir auch Dr. Schwahn - Autor des bekannten und sehr guten Buches „Fliegen in den USA“ Auf Anfrage ebenfalls die eindeutige Regelung FAR 61.75(4) genannt.

Leider ist die Flugschule und Charter Firma „Santa Monica Flyers“ (KSMO) nicht bereit die gültigen FAR Regeln zu akzeptieren, und lehnt mich als Kunden ab, nachdem ich bereits 450$ für den Praxispart ausgegeben habe. - eine eher unangenehme Erfahrung.

„...Well, there are 2 different rules and I'm justing referring to FAA regulations which I just follow that, 61.23 says different than 61.75.
Anyways our flight school is not renting out planes to pilots without FAA medical.
And FYI I'm not in error Sir, I just referred to a rule. „

Der CFI/CFII Erfan Zagari möchte mich nach 1.5 h airtime und 1.1h ground time noch „mindestens“ 2 weitere Stunden zu 95$/h „testen“ - und teilt mir mit, dass danach ein Chartern sowieso nicht möglich sei. - das habe ich dann abgebrochen.

Insofern ist das. Projekt „BFR“ und selbständiges Fliegen in den USA erstmal gescheitert.

Es ist wohl bis zu einem gewissen Grad Glücksache, an wen man gerät.

Danke für alles Feedbaclk

7. Juni 2019: Von  an Joachim Hofmann Bewertung: +1.00 [1]

Es ist ja jedem Unternehmen selbst überlassen, mit wem es Geschäfte macht und mit wem nicht. Auserdem wissen wir nicht, was bei dieser speziellen Schule in den Versicherungsverträgen steht. Das spielt in den USA ja auch immer ne Rolle.

Allgemein gilt: Wer nicht will, der hat offenbar schon und ich kann mein Geld auch zu jemanden bringen, der es zu schätzen weiss...

P.S.: Der Kommentar "I'm not in error" deutet zudem darauf hin, dass da auch kommunikativ etwas schief gelaufen ist. solche Worte würde man in Amerika typischerweise nicht in den Mund nehmen bzw. in Emails verwenden...

7. Juni 2019: Von Chris _____ an Joachim Hofmann Bewertung: +2.00 [2]

Eine Idee wäre evtl. noch, einfach ein FAA Medical zu machen?

7. Juni 2019: Von Tobias Schnell an Joachim Hofmann

Es ist wohl bis zu einem gewissen Grad Glücksache, an wen man gerät

Leider scheint es zunehmend schwieriger zu werden, gute Adressen zum Chartern in den USA zu finden. Die meisten Firmen spezialisieren sich inzwischen auf das Geschäft mit zero-to-hero-Commercial-Multi-IR-Kursen für Flugschüler aus dem nicht-EASA-Ausland. Ein Charterkunde mit Ansprüchen an Fluggerät und fixe Termine ist da deutlich schwieriger zu handeln als die genannte Spezies von Schülern, die sowieso immer am Flugplatz rumhängt, durch Visum etc. fix an die Schule gebunden ist und nur irgendwann das begehrte Papier haben möchte.

8. Juni 2019: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell

Bisher hatte ich keine echten Probleme.

Zuletzt sehr zufrieden mit Naples Air Charter in Naples Florida. C172S mit G1K für 175 US-Dollar mit voller Haftungsfreistellung.

RexAir nicht zu empfehlen, eigene und fremde Erfahrung

11. April 2020: Von Patrick Leanhard an Alfred Obermaier

Hat jemand in letzter Zeit Erfahrungen gemacht welche FSDO noch direkt 61.75 Validierungen machen? Danke!

12. April 2020: Von Rockhopper Flyer an Patrick Leanhard Bewertung: +1.00 [1]

Das FSDO in Atlanta hat mit einer Woche Voranmeldung (gibt einen festen Tag in der Woche) Anfang des Jahres schnell und kompetent validiert.

12. April 2020: Von Patrick Leanhard an Rockhopper Flyer

Danke!


22 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang