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VFR-Night und ATC
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27. November 2017: Von Andy Pa. an Chris _____

das war sogar sehr ironisch gemeint !!!

27. November 2017: Von Andy Pa. an Bernhard Sünder

Es wäre immer noch mein Ansinnen, nicht interpretieren zu müssen, sondern nach Rechtslage korrekt zu sein.

Für mich persönlich ist es wenig schlüssig, etwas IFR zu dürfen, was ich VFR so eben nicht darf. Die äußeren Bedingungen in diesem Falle wären ja identisch (bis aufs Anflugverfahren), wenn denn eben Nacht ist...

27. November 2017: Von Maik Toth an Andy Pa. Bewertung: +1.00 [1]

"FCL.060 Recent experience
(b) Aeroplanes, helicopters, powered-lift, airships and sailplanes. A pilot shall
not operate an aircraft in commercial air transport or carrying passengers:

  1. (2) as PIC at night unless he/she:
    (i) has carried out in the preceding 90 days at least 1 take-off, approach and landing at night as a pilot flying in an aircraft of the same type or class or an FFS representing that type or class; or
    (ii) holds an IR;"

Findest du in den letzen beiden Seiten mehrmals ;-)

27. November 2017: Von Bernhard Sünder an RotorHead

Es kommt (wie immer) auf die Kleinigkeiten an: Also nicht wenn ich IR "fliege" sondern, wenn ich IR "besitze".

PS: Die erste Antwort vom LBA war sehr schnell da, musste aber erstmal noch hinterfragt werden.

27. November 2017: Von Andy Pa. an Maik Toth

Danke Dir !!!

Zugegebenermaßen hab ich nur ganz grob mitgelesen, aber Dein Zitat entspricht dem, wie ich es in Erinnerung hatte...

27. November 2017: Von Chris _____ an Bernhard Sünder

Kannst du bitte die Klarstellung vom LBA hier irgendwie inhaltlich wiedergeben?

Was ist mit der Nachtfliegerei, wenn ich IR "besitze", aber niemals den NVFR gemacht habe?

27. November 2017: Von Richard Georg an Chris _____

nochmals, es gibt keine NVFR Berechtigung

Es gibt nur eine Nachtflugberechtigung.

Wenn ich diese habe darf ich bei Nacht VFR oder IFR fliegen mit SEP, MEP mit Turbine, mit Jet, PPL, CPL, ATPL usw.

27. November 2017: Von Bernhard Sünder an Chris _____

Sobald ich brauchbare Antworten habe, werde ich sie hier veröffentlichen.

28. November 2017: Von Alfred Obermaier an Bernhard Sünder Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Bernhard, hierzu das Statement einer Luftfahrtbehörde:

Quote

„... wenn die Rechte einer LAPL, einer SPL oder einer PPL für Flugzeuge, TMGs oder Luftschiffe unter VFR-Bedingungen bei Nacht ausgeübt werden sollen, muss der jeweilige Lizenzinhaber nach FCL.810 a) (1) über eine Nachtflugberechtigung verfügen.

Aus FCL.610 a) (1) folgt, dass Inhaber einer PPL die Rechte aus einer Instrumentenflugberechtigung nachts nur dann ausüben dürfen, wenn sie zugleich über eine Nachtflugberechtigung verfügen. Hieraus ergibt sich wiederum, dass Nachtflüge bei PPL-Inhabern immer eine Nachtflugberechtigung voraussetzen; IR alleine ist hierfür nicht ausreichend.

Weder FCL.810 noch FCL.610 schreiben allerdings für CPL und ATPL eine gesonderte Nachtflugberechtigung vor; dies beruht offenbar darauf, dass bei CPL und ATPL die Nachtflugausbildung bereits Teil der Ausbildung zum Erwerb der Lizenz selbst ist.

Im Ergebnis bedeutet dies:

- Inhaber einer PPL benötigen für Nachtflüge immer eine Nachtflugberechtigung (auch wenn sie Inhaber einer IR-Berechtigung sind);
- Inhaber einer CPL / ATPL benötigen keine zusätzliche Nachtflugberechtigung in der Lizenz, da diese bereits Teil der CPL / ATPL als solcher ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

...

meine Anfrage zum Thema:


Betreff: IR vs NVFR

Sehr geehrter Herr ...
ich hätte da mal eine Frage.

Wer Nachts fliegen will benötigt nach FCL 810 ff u.a. hierfür eine Berechtigung. Üblicherweise VFR plus Nacht, also "VFRN".

Wie verhält es sich für Inhaber eines IR?
Dürfen diese (gem. FCL610) nachts VFR fliegen, ohne weiteres Rating wie eben "Night" oder wird zusätzlich VFRN als Eintrag in den PPL / CPL / ATPL benötigt?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

mit freundlichen Grüßen

Alfred Obermaier

unquote

28. November 2017: Von Achim H. an Alfred Obermaier

Die Frage ist aber immer noch, was im Schein stehen muss. Bei mir wurde aus dem hier

durch Erwerb des IR das hier

Sollte die NFQ nach wie vor aufgeführt sein?

28. November 2017: Von Walter Adam an Achim H.

Ja sie muss aufgeführt sein.

Hier hat der/die Sachbearbeiter/in beim LBA schlicht vergessen das Rating mit zu übernehmen.

28. November 2017: Von Achim H. an Walter Adam

Die Sache ist komplizierter. Das LBA hat das absichtlich und regelmäßig gemacht, da nach ihrer Ansicht das IR die NFQ impliziert. Läge die NFQ nicht vor, wäre eine Einschränkung des IR vermerkt.

Was hier aufgeworfen wurde: wie beurteilen Nachbarstaaten so eine Lizenz, wenn ich damit zur Geisterstunde auf dem ILS runterkomme?

28. November 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Walter Adam Bewertung: +1.00 [1]

Wenn ich das von Alfred gepostete Statement vom LBA richtig verstanden habe, dann wäre der Wegfall von NFQ korrekt, wenn eine CPL- oder ATPL-Lizenz vorliegt. Lt. LBA impliziert die Lizenz die NFQ, was auch korrekt ist, da die Nachflugausbildung, wenn nicht vorher schon vorhanden, zwingender Bestandteil der parktischen CPL-Ausbildung ist und für die Ertieilung des ATPL 100h Nachtflugzeit Voraussetzung sind.

In einem PPL müsste die NFQ aber auch bei IR aufgeführt sein.

Dass auch in einem CPL beim FI als Zusatz "night" enthalten sein muss, liegt daran, dass die Fähigkeit zur Nachtausbldungsberechtigung von einer ATO bestätigt werden muss. Es genügt als FI nicht einfach nur eine Nachtflugberechtigung zu haben.

Jedenfalls ist das bei mir genaus so gegeben: CPL als Lizenz, IR bei den Berechtigungen und FI night, aber kein Eintrag von NFQ.

FCL.060 sagt dann nur, dass ich bei IR keine Nachtlandung in den vorausgehenden 90 Tagen benötige, um sofort Passagiere mitzunehmen oder gewerblich in der Nacht fliegen zu dürfen. Es wäre auch weltfremd, wenn erfahrene kommerzielle Piloten, dann eine Nacht-Platzrunde z.B. mit der Citation fliegen müssten, bevor sie mit Paxen auf Strecke gehen, nur weil in den Sommermonaten die Nachtflüge aufgrund des späten Sonnenuntergangs nicht notwendig waren.

Michael

28. November 2017: Von Maik Toth an Achim H.

Würde ich mal nachfragen, bei mir sieht es folgendermaßen aus, nachdem ich vom RP ans LBA übergeben wurde.



1 / 1

PPL_RP_LBA.jpg

28. November 2017: Von Walter Adam an Mich.ael Brün.ing

ja das ist korrekt.

Bei Achim beziehe ich mich auf seine Lizenz: PPL/IR und da muss (meine Meinung) die NFQ extra aufgeführt sein

28. November 2017: Von  an Walter Adam

Meine Lizenz sieht genau so aus wie Achims, und ich habe das komplette NVFR als Voraussetzung für IFR gemacht.

Wobei: Ich erinnere mich, dass zwar 5 Stunden Nachtflugausbildungen inklusive aller Landungen etc. absolviert wurden – es aber keine eigenen "NVFR-Prüfung" gab.

28. November 2017: Von Markus Doerr an Achim H.

Warum reden alle von NFQ? Seit Part-FCL ist das wieder ein Raiting.

Zuvor als Qualifikation war das den JAR-FCL als Langtext in der Lizenz (The privileges of this licence can be used at night...)

Es gibt keine NFQ mehr, sondern nur noch ein Night Rating.

28. November 2017: Von Chris _____ an Achim H.

"Was hier aufgeworfen wurde: wie beurteilen Nachbarstaaten so eine Lizenz, wenn ich damit zur Geisterstunde auf dem ILS runterkomme?"

Vermutlich wird es niemals jemand merken und hinterfragen. Außer, du hast einen Unfall bei einer Nachtlandung. Dann werden alle den Kopf schütteln. Wie konnte der nur... ohne Night rating? Das MUSSTE ja schiefgehen.

Weil, Gründe.

28. November 2017: Von Achim H. an Chris _____

Ich habe ja das Night-Rating, könnte also maximal zusätzlichen Erklärungsbedarf bedeuten.

Allerdings bleibt nach wie vor die Frage -- hat das LBA die Eintragung absichtlich und systematisch nicht gemacht? War es damals ein Fehler bzw. ist es jetzt ein Fehler und korrigieren sie diesen Fehler auf Antrag? Mein NFQ ist bereits zu JAR verschwunden und mit EASA nicht wieder aufgetaucht.

28. November 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Achim H.

Ich würde ja auf eine Lizenz im Stil von Maik hoffen.

Ein Kollege stellte ausserdem die gemeine Frage / Aussage:

  • Angenommen, man verbummelt sein IR.

Dann darfst Du zwar weiterhin VFR fliegen, aber deine im IR vorgeblich implizit enthaltene Nachtflugqualifikation ist perdu.

28. November 2017: Von Markus Doerr an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Richtige CAA tragen auch Night ein.

Ich glaube das LBA ist die einzige Luftfahrtbehörde die das verpennt hat. Vielleicht kann da jemand bei der EASA nachfragen.


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