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VFR-Night und ATC
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26. November 2017: Von Achim H. an Bernhard Sünder Bewertung: +1.00 [1]

IR setzt VFR-Nacht vorraus. Allerdings kann bei medizinischen Gründen ein IR mit Limitierung auf Tag ausgestellt werden.

26. November 2017: Von  an Bernhard Sünder

Bei mir war NVFR die Voraussetzung für das IR. Kann mich noch gut erinnern, wie wir eine ganze Nacht durch Deutschalnd flogen, um das abzuarbeiten, inklusive eines Low Approaches auf Tegel ...

26. November 2017: Von Johannes König an Chris _____

Es steht dir frei, das auch in Deutschland in der Grundausbildung zu fliegen. Der Unterschied ist, dass du in Deutschland die Wahl hast.

Der Vorteil dieser Wahlfreiheit ist übrigens, dass man in D seinen PPL an einem Platz machen kann, der keinen Nachtbetrieb hat. Und das sind im Gegensatz zu den USA der Großteil der Plätze.
(Ergänzung: Und auf einem Flugzeug, das nicht NVFR-ausgerüstet ist, wie in meinem Fall ein TMG)

Ich finde die aktuelle Regelung gar nicht so nicht schlecht...

26. November 2017: Von Chris _____ an Achim H.

Achim, ich habe IR und kein NVFR. Nicht aus medizinischen Gruenden. (also jedenfalls nicht bei mir. Wenn dann bei den Leuten vom LBA :-)

Yes Sir, das gibt es. Aber vermutlich nur hier.

26. November 2017: Von Chris _____ an Johannes König

"gar nicht so schlecht", dass eine Umschreibung zusaetzlich verkompliziert wird?

Ich habe andernorts geschrieben, was es braucht, um einen banalen US-PPL mit IR hierher umzuschreiben. Ich will's hier nicht wiederholen. Nur soviel: fuer den Nachtflug braucht es dann on top nochmal 5 (oder so) Stunden. In einem Land, wo viele Plaetze nachts schliessen.

Naja, "gar nicht so schlecht" in dem Sinn, dass es immer schlimmer sein koennte. Aber optimal wohl kaum.

26. November 2017: Von  an Chris _____

Du hast ein deutsches IFR ohne NVFR? Davon höre ich zum ersten Mal. 2002 war NVFR Pflicht für die IFR-Ausbildung.

26. November 2017: Von Chris _____ an 

gibt fuer alles ein erstes Mal :-)

26. November 2017: Von Richard Georg an Bernhard Sünder

Die Frage 2 Verstehe ich nicht.

Es gibt auch keinen extra Schein für IFR.

Bei CPL mit kassischem IFR ist im Schein z. B. eingetragen

MER (land)

PIC bis ...

IFR bis ...

SEP (land)

PIC bis ....

IFR bis ....

"night" ist hier nicht gesondert eingetragen, da es das klassische IFR nur mit Nachtflugberechtigung gab.

nur bei sonstigen Berchtigungen wie FI ist "night" gesondert als Bestandteil was geschult werden darf eingetragen.

Bei PPL ist "Night" unter "sonstige Berechtigungen" mit unbefristet eingetragen.

Es gibt nur die Pilotenlizenz mit den Einträgen der verschiedenen Berechtigungen.

26. November 2017: Von Achim H. an Chris _____

Dann darfst Du kein IFR nachts fliegen.

26. November 2017: Von Chris _____ an Achim H.

so ist es

26. November 2017: Von Johannes König an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Ich rede von der Ausbildung (so wie du, in dem Post, auf den ich geantwortet habe). Du regst dich nun wieder über die Umschreibung auf. Sind 2 Paar Schuhe...

26. November 2017: Von Bernhard Sünder an Richard Georg

Egal ob "Night rating" oder bei mir "Extra-Scheinchen" für IFR bei Nacht, das ist natürlich eine nicht korrekt,e Formulierung. Du hast die korrekte Auflistung dargestellt. Aber zum Thema: Es gibt das klassische IFR nur mit Nachtflugberechtigung. D.h. Nacht ist hier keine Sonderqualifikation. Wenn "IR nicht bei Nacht" dann sind das spezifische Restriktionen , die aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Umschreibung möglich sind, aber die Ausnahmen sind.

26. November 2017: Von Stefan K. an Bernhard Sünder

@all.... FPL wie am Tag ohne Zusatz und kann natürlich auch zu Tag Zeiten beginnen und in die Nacht führen..... ab Januar werden die FIS Öffnungszeiten in Langen bis 20 Uhr LCL verlängert und man wird dann noch weniger den Übergang bemerken.....

26. November 2017: Von RotorHead an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

"IR setzt VFR-Nacht vorraus."

Falsch! - Das gilt schon seit einigen Jahren nicht mehr.

Auch das LBA wollte die Regeländerung erst nicht glauben. Statt allen PPL-Inhabern mit IR, die vormals ein Night Rating hatten, dieses wieder in die Lizenz einzutragen, haben nun IR-Inhaber ohne Night Rating eine Restriction unter den Bemerkungen in der Lizenz. - Bei einem Ramp Check außerhalb Deutschlands kann das für Ärger sorgen, da ein IR kein Night Rating mehr enthält und der Nachweis eines Night Rating ohne Eintrag in die Lizenz umständlich wird.

Noch etwas dazu: Für den Eintrag eines Night Rating in eine PPL muss tatsächlich eine Ausbildung nachgewiesen werden. Für die Erteilung einer CPL reicht der Nachweis von ausreichender Flugerfahrung bei Nacht. Da macht auch das LBA keine Schwierigkeiten.

26. November 2017: Von Achim H. an RotorHead Bewertung: +2.00 [2]

Ein IR mit Nachteinschränkung würde ich jetzt als nicht vollwertiges IR betrachten, denn es handelt sich ja um eine Einschränkung (darf nach IFR aber nicht nachts) und nicht mehr eine Qualifikation (darf VFR auch nachts).

Außer Nachtblindheit gibt es vermutlich wenige Gründe, das IR so zu limitieren. Man muss ja nicht nachts fliegen aber es wäre sehr unpraktisch, wenn man sich für den ungeplanten Fall der Fälle in die Illegalität begibt, vor allem in unseren Breiten, wo es bei SERA Nacht oft noch ziemlich hell ist.

26. November 2017: Von Erik N. an  Bewertung: +0.67 [2]

Klar gibts das. IFR ohne NVFR ist auf den Tag begrenzt.

26. November 2017: Von Wolfgang Lamminger an Erik N.

Klar gibts das. IFR ohne NVFR ist auf den Tag begrenzt.

Nein, wie Rotorhead bereits schrieb:

Ein IR beinhaltet das Privileg, bei Nacht zu fliegen, unabhängig ob nach IFR oder VFR.

Beim auf den Tag limitierten IR ist die Limitierung eingetragen.

In meiner IR-Ausbildung (vor Part-FCL und JAR) wurde der NVFR-Part während der Ausbildung mit erledigt.

Vielleicht hilft "FCL.060 Fortlaufende Flugerfahrung" da auch etwas weiter:


b) Flugzeuge, (...) Ein Pilot darf ein Luftfahrzeug im gewerblichen Luftverkehr oder zum Transport von Fluggästen nur betreiben:

(1) als PIC oder als Kopilot, wenn er in den letzten 90 Tagen mindestens 3 Starts, Landeanflüge und Landungen (...)

(2) als PIC bei Nacht, wenn er

i) in den letzten 90 Tagen mindestens einen Start, Landeanflug und Landung bei Nacht (...)

oder

ii) eine IR besitzt;

26. November 2017: Von RotorHead an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.67 [4]

Ein IR beinhaltet eben NICHT das Recht, bei Nacht zu fliegen. Dazu ist entweder eine CPL, MPL, ATPL oder eine Nachtflugberechtigung notwendig.

Siehe auch

"FCL.610 IR — Voraussetzungen und Anrechnung

Bewerber um eine IR müssen

a) Inhaber folgender Lizenzen sein:

(1) mindestens einer PPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie und

i) der Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810, wenn die IR-Rechte nachts ausgeübt werden, oder

ii) einer ATPL in einer anderen Luftfahrzeugkategorie oder

(2) einer CPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie.

..."

26. November 2017: Von Chris _____ an RotorHead

DAS finde ich jetzt einen interessanten Verlauf des Threads. Danke Rotorhead und Wolfgang L.

Tatsache ist, mein PPL(A) mit IR-Eintragung enthält keinerlei Erwähnung von Tag oder Nacht, insbesondere auch nicht unter "Einschränkungen".

Dennoch hatte ich lediglich den US-PPL(A) vor der Umschreibung (der die Nachflugberechtigung für N-reg einschließt), und soweit ich mich erinnere - habe dieses Schreiben leider gerade nicht vorliegen - hatte mir das LBA verweigert, die Nachtflugberechtigung einfach mit einzutragen.

Folglich habe ich mich vermutlich geirrt und DARF nachts fliegen, nur dann halt nicht nach VFR.

@Rotorhead: der Wortlaut der FCL.610 scheint mir nicht einschlägig zu sein. Denn der bezieht sich auf die Voraussetzungen zum Erwerb der IR und ist keine Beschreibung der mit IR verbundenen Berechtigungen. Theoretisch könnte man ATPL in einer anderen Lfz-Kategorie ohne Nachtflugerfahrung sein, dann PPL-IR erwerben und hätte ein vollwertiges IR ohne Einschränkung MIT der Berechtigung, auch nachts zu fliegen, siehe FCL.060.

Allerdings bezieht sich FCL.060 auf "gewerblichen Luftverkehr". Passt also wieder nicht.

Aber ok, ich will den Thread nicht kidnappen. Fliege ich halt vorerst nur tagsüber.

26. November 2017: Von Bernhard Sünder an RotorHead

Habe jetzt im Schein nachgeschaut. Da steht PPL(A), PIC und IR. Da ich weiß, dass ich Nacht habe, heißt das, IR beinhaltet Nacht, wenn nicht irgendeine Restriction eingetragen ist.

26. November 2017: Von  an Bernhard Sünder

Jam ist bei mir auch so - seit ich 2002 IR eingetragen bekommen habe, stehen CVFR und NVFR nicht mehr drin.

26. November 2017: Von RotorHead an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Es heißt doch klipp und klar, dass ein Inhaber einer PPL eine Nachtflugberechtigung braucht, wenn er die Rechte des IR bei Nacht ausüben möchte. Das Night Rating gehört in die PPL eingetragen, nicht das Fehlen unter Bemerkungen. Wer keinen Eintrag des Night Ratings in seiner PPL hat, darf bei Nacht nicht fliegen, egal, ob IR eingetragen ist oder nicht.

Als das Night Rating noch Voraussetzung zum IR war, hat das LBA den Eintrag des Night Ratings einfach weggelassen. Das geht heute so nicht mehr. - Jeder der ein Night Rating in seiner PPL hatte, sollte sich darum bemühen, den entsprechenden Eintrag wieder zu bekommen. Wie bereits angemerkt, kann das sonst im Ausland bösen Ärger bewirken. - Ähnliches gilt für andere deutschen Sonderlösungen, wenn man im Ausland ist.

Die Lizenzen CPL, MPL und ATPL schließen das Night Rating mit ein, hier ist kein gesonderter Eintrag notwendig.

26. November 2017: Von Chris _____ an RotorHead Bewertung: +2.00 [2]

"Es heißt doch klipp und klar, dass ein Inhaber einer PPL eine Nachtflugberechtigung braucht, wenn er die Rechte des IR bei Nacht ausüben möchte."

Hm, so klipp und klar finde ich das nicht. Da steht "Bewerber um eine IR müssen...".

Ich bin aber kein Bewerber. Ich habe mein IR. Ohne Einschränkung.

Und da sagt die andere Vorschrift offenbar, dass man sich für Nachtflug die Starts und Landungen der letzten 90 Tage sparen kann, wenn man IR besitzt - allerdings bezogen auf gewerblichen Luftverkehr, und sinnvoll ist diese Vorschrift wiederum nicht, weil hier Currency (in-Übung-sein bei Nachtlandungen) durch Rating (Fähigkeitsnachweis bei Tag) ersetzt wird.

Also... ich finde das überhaupt nicht klar geregelt. Also läuft's vermutlich drauf hinaus, dass ich D-reg auf Tag beschränkt bin, N-reg auch nachts fliegen darf, und das weltweit. Sehr sinnvoll, das alles...

26. November 2017: Von Malte Höltken an Chris _____

Dennoch hatte ich lediglich den US-PPL(A) vor der Umschreibung (der die Nachflugberechtigung für N-reg einschließt)

Die Forderungen im Syllabus für den FAA VFR nacht sind ja geringer als die für die Eintragung von VFR nacht in den EASA-PPL. Hast Du mal gefragt, ob sie eine verkürzte Ausbildung zur Erfüllung der EASA Minima anerkennen würden?

26. November 2017: Von Chris _____ an Malte Höltken

Nein, bisher nicht, ist aber eine gute Idee. Ich habe übrigens etwa 40h nachts geloggt. Ist jetzt nicht die Welt, aber doch deutlich mehr als die in der Schulung geforderten (ich glaube 5) Stunden. Insofern verwunderlich, warum man's nicht einfach einträgt.

Noch verwunderlicher aber, dass Alexis und andere offenbar ihr Nachtrating "verloren" haben, jedenfalls der nicht auf dem Schein steht. Wenn das LBA schon Regularien anpasst, sollten sie das doch zu Ende durchdenken.


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