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Ein IR beinhaltet eben NICHT das Recht, bei Nacht zu fliegen. Dazu ist entweder eine CPL, MPL, ATPL oder eine Nachtflugberechtigung notwendig.
Siehe auch
"FCL.610 IR — Voraussetzungen und Anrechnung
Bewerber um eine IR müssen
a) Inhaber folgender Lizenzen sein:
(1) mindestens einer PPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie und
i) der Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810, wenn die IR-Rechte nachts ausgeübt werden, oder
ii) einer ATPL in einer anderen Luftfahrzeugkategorie oder
(2) einer CPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie.
..."
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DAS finde ich jetzt einen interessanten Verlauf des Threads. Danke Rotorhead und Wolfgang L.
Tatsache ist, mein PPL(A) mit IR-Eintragung enthält keinerlei Erwähnung von Tag oder Nacht, insbesondere auch nicht unter "Einschränkungen".
Dennoch hatte ich lediglich den US-PPL(A) vor der Umschreibung (der die Nachflugberechtigung für N-reg einschließt), und soweit ich mich erinnere - habe dieses Schreiben leider gerade nicht vorliegen - hatte mir das LBA verweigert, die Nachtflugberechtigung einfach mit einzutragen.
Folglich habe ich mich vermutlich geirrt und DARF nachts fliegen, nur dann halt nicht nach VFR.
@Rotorhead: der Wortlaut der FCL.610 scheint mir nicht einschlägig zu sein. Denn der bezieht sich auf die Voraussetzungen zum Erwerb der IR und ist keine Beschreibung der mit IR verbundenen Berechtigungen. Theoretisch könnte man ATPL in einer anderen Lfz-Kategorie ohne Nachtflugerfahrung sein, dann PPL-IR erwerben und hätte ein vollwertiges IR ohne Einschränkung MIT der Berechtigung, auch nachts zu fliegen, siehe FCL.060.
Allerdings bezieht sich FCL.060 auf "gewerblichen Luftverkehr". Passt also wieder nicht.
Aber ok, ich will den Thread nicht kidnappen. Fliege ich halt vorerst nur tagsüber.
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Habe jetzt im Schein nachgeschaut. Da steht PPL(A), PIC und IR. Da ich weiß, dass ich Nacht habe, heißt das, IR beinhaltet Nacht, wenn nicht irgendeine Restriction eingetragen ist.
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Jam ist bei mir auch so - seit ich 2002 IR eingetragen bekommen habe, stehen CVFR und NVFR nicht mehr drin.
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Es heißt doch klipp und klar, dass ein Inhaber einer PPL eine Nachtflugberechtigung braucht, wenn er die Rechte des IR bei Nacht ausüben möchte. Das Night Rating gehört in die PPL eingetragen, nicht das Fehlen unter Bemerkungen. Wer keinen Eintrag des Night Ratings in seiner PPL hat, darf bei Nacht nicht fliegen, egal, ob IR eingetragen ist oder nicht.
Als das Night Rating noch Voraussetzung zum IR war, hat das LBA den Eintrag des Night Ratings einfach weggelassen. Das geht heute so nicht mehr. - Jeder der ein Night Rating in seiner PPL hatte, sollte sich darum bemühen, den entsprechenden Eintrag wieder zu bekommen. Wie bereits angemerkt, kann das sonst im Ausland bösen Ärger bewirken. - Ähnliches gilt für andere deutschen Sonderlösungen, wenn man im Ausland ist.
Die Lizenzen CPL, MPL und ATPL schließen das Night Rating mit ein, hier ist kein gesonderter Eintrag notwendig.
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"Es heißt doch klipp und klar, dass ein Inhaber einer PPL eine Nachtflugberechtigung braucht, wenn er die Rechte des IR bei Nacht ausüben möchte."
Hm, so klipp und klar finde ich das nicht. Da steht "Bewerber um eine IR müssen...".
Ich bin aber kein Bewerber. Ich habe mein IR. Ohne Einschränkung.
Und da sagt die andere Vorschrift offenbar, dass man sich für Nachtflug die Starts und Landungen der letzten 90 Tage sparen kann, wenn man IR besitzt - allerdings bezogen auf gewerblichen Luftverkehr, und sinnvoll ist diese Vorschrift wiederum nicht, weil hier Currency (in-Übung-sein bei Nachtlandungen) durch Rating (Fähigkeitsnachweis bei Tag) ersetzt wird.
Also... ich finde das überhaupt nicht klar geregelt. Also läuft's vermutlich drauf hinaus, dass ich D-reg auf Tag beschränkt bin, N-reg auch nachts fliegen darf, und das weltweit. Sehr sinnvoll, das alles...
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Dennoch hatte ich lediglich den US-PPL(A) vor der Umschreibung (der die Nachflugberechtigung für N-reg einschließt)
Die Forderungen im Syllabus für den FAA VFR nacht sind ja geringer als die für die Eintragung von VFR nacht in den EASA-PPL. Hast Du mal gefragt, ob sie eine verkürzte Ausbildung zur Erfüllung der EASA Minima anerkennen würden?
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Nein, bisher nicht, ist aber eine gute Idee. Ich habe übrigens etwa 40h nachts geloggt. Ist jetzt nicht die Welt, aber doch deutlich mehr als die in der Schulung geforderten (ich glaube 5) Stunden. Insofern verwunderlich, warum man's nicht einfach einträgt.
Noch verwunderlicher aber, dass Alexis und andere offenbar ihr Nachtrating "verloren" haben, jedenfalls der nicht auf dem Schein steht. Wenn das LBA schon Regularien anpasst, sollten sie das doch zu Ende durchdenken.
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Also morgen Brief ans LBA...
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Ich vermute, dass die meisten Piloten mit IR, die in den letzten Jahren eine neue Lizenz ausgestellt bekommen haben (weil sich irgendwas geändert hat), das VFR-Nacht-Rating nicht im Schein haben.
Ich habe es auch nicht, früher war es einmal aufgeführt. Muss das LBA jetzt tausende von Lizenzen neu ausstellen und tun sie es auch wenn gefragt?
Hat vielleicht jemand ein Musterschreiben das funktioniert?
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Ich sehe noch nicht die "klare" Situation, siehe Chris T. Also erst einmal eine Stellungnahme beim LBA anfordern, dann sehen wir weiter.
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eMail an LBA L ist raus. Mal sehen was zurückkommt.
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Bin gespannt, was die schreiben!
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"Und da sagt die andere Vorschrift offenbar, dass man sich für Nachtflug die Starts und Landungen der letzten 90 Tage sparen kann, wenn man IR besitzt - allerdings bezogen auf gewerblichen Luftverkehr, und sinnvoll ist diese Vorschrift wiederum nicht, weil hier Currency (in-Übung-sein bei Nachtlandungen) durch Rating (Fähigkeitsnachweis bei Tag) ersetzt wird."
Hast Du eine Referenz wo die Regelung bzgl. gewerblichem Luftverkehr steht?
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Hast Du eine Referenz wo die Regelung bzgl. gewerblichem Luftverkehr steht?
Die wird Chris nicht finden - die gibt es nämlich nicht ;-). Die relevante Regelung ist in FCL.060, und da gibt es keine Einschränkungen auf gewerbliche Operation.
Tobias
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... puh, doch nicht alles vergessen ;-)
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Wo steht, das ein CPL, MPL Und ATPL kein extra "Nachteintrag" benötigt?
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Allerdings bezieht sich FCL.060 auf "gewerblichen Luftverkehr".
Das stimmt nicht. Lies nochmal genau...
Tobias
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Stichwort "gewerblich": ich habe nur das Posting von Wolfgang oben gelesen. Da stehts drin. Bin aktuell auf Reisen mit eingeschraenkter Verbindung, daher keine Quellenrecherche hier.
Ausserdem seid ihr sowieso fitter als ich, was die hiesigen Verhaeltnisse angeht... bin ja nur "Umschreiber".
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Nachtflugausbildung ist Voraussetzung für die Erteilung von CPL, MPL und ATPL.
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Zumindest für gewerblichen Single-Pilot Betrieb gilt ORO.FC.202, d.h. für Einsatz bei Nacht 3 Single Pilot Nachtlandungen oder eine Prüfung mit Nachtlandung in den letzten 90 Tagen.
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... richtig - aber Chris meinte ja, dass sich FCL.060 und speziell der Wegfall der erforderlichen night-currency bei vorhandenem IR ausschließlich auf gewerbliche Flüge bezieht.
@Chris - hier nochmal der Passus - Du hast nur ein kleines Wörtchen überlesen ;-):
FCL.060 Recent experience (b) Aeroplanes, helicopters, powered-lift, airships and sailplanes. A pilot shall not operate an aircraft in commercial air transport or carrying passengers:
-
(2) as PIC at night unless he/she: (i) has carried out in the preceding 90 days at least 1 take-off, approach and landing at night as a pilot flying in an aircraft of the same type or class or an FFS representing that type or class; or (ii) holds an IR;
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"... eMail an LBA L ist raus. Mal sehen was zurückkommt. ..."
Meine ausstellende Behörde (AustroControl) führte und führt trotz IR immer noch und weiterhin Night(A) in der Lizenz auf, ohne Ablaufdatum. Da es eine einmal erworbene Berechtigung ist m.E. auch korrekt, denn wenn ich mein IR verfallen lassen sollte, dürfte ich ja logischerweise dann keine NVFR-Flüge machen, weil die Berechtigung nicht mehr eingetragen ist- (Da würd ich gern beim LBA sehen, wie die das auf kleinem Dienstweg wieder eintragen, bzw. welche Stapel Papier an Nachweisen erbracht werden müssten).
Sehr konsequent ist ja, dass ich nach Ablauf von 90 Tagen zuerst 3 NVFR-Landungen machen muss, bevor ich wieder Paxe mitnehme, es sei denn, ich fliege IFR. Ich weiss jetzt gerade nicht, ob es bei IFR hinsichtlich Paxen und 90 Tagen auch eine Einschränkung gibt ?!?
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"Sehr konsequent ist ja, dass ich nach Ablauf von 90 Tagen zuerst 3 NVFR-Landungen machen muss, bevor ich wieder Paxe mitnehme, es sei denn, ich fliege IFR."
Nicht wirklich konsequent ist das (oder war das ironisch gemeint?). Denn IFR in IMC AM TAG fliegen hilft nicht, bei Landungen in der Nacht in Übung zu bleiben.
Es sagt ja auch mal ein anderer Forist hier (weiß nicht mehr wer) völlig zutreffend, dass man im Simulator das Abfliegen von IFR-Prozeduren prima üben kann, nur eben die Landungen, die kann man nur im echten Flugzeug üben.
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Da eigentlich Nacht unabhängig davon ist, ob ich VFR oder IR fliege, ist es unlogisch, ohne 3 Nachtlandungen in den letzten 90 Tagen IFR mit Paxe fliegen zu dürfen, VFR aber nicht. Was wäre denn mit der Interpretation, wenn in den letzten 90 Tagen 3 Nachlandungen VFR oder 3 Flüge / Landungen IR gemacht worden sind?
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