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26. November 2017: Von RotorHead an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Es heißt doch klipp und klar, dass ein Inhaber einer PPL eine Nachtflugberechtigung braucht, wenn er die Rechte des IR bei Nacht ausüben möchte. Das Night Rating gehört in die PPL eingetragen, nicht das Fehlen unter Bemerkungen. Wer keinen Eintrag des Night Ratings in seiner PPL hat, darf bei Nacht nicht fliegen, egal, ob IR eingetragen ist oder nicht.

Als das Night Rating noch Voraussetzung zum IR war, hat das LBA den Eintrag des Night Ratings einfach weggelassen. Das geht heute so nicht mehr. - Jeder der ein Night Rating in seiner PPL hatte, sollte sich darum bemühen, den entsprechenden Eintrag wieder zu bekommen. Wie bereits angemerkt, kann das sonst im Ausland bösen Ärger bewirken. - Ähnliches gilt für andere deutschen Sonderlösungen, wenn man im Ausland ist.

Die Lizenzen CPL, MPL und ATPL schließen das Night Rating mit ein, hier ist kein gesonderter Eintrag notwendig.

26. November 2017: Von Chris _____ an RotorHead Bewertung: +2.00 [2]

"Es heißt doch klipp und klar, dass ein Inhaber einer PPL eine Nachtflugberechtigung braucht, wenn er die Rechte des IR bei Nacht ausüben möchte."

Hm, so klipp und klar finde ich das nicht. Da steht "Bewerber um eine IR müssen...".

Ich bin aber kein Bewerber. Ich habe mein IR. Ohne Einschränkung.

Und da sagt die andere Vorschrift offenbar, dass man sich für Nachtflug die Starts und Landungen der letzten 90 Tage sparen kann, wenn man IR besitzt - allerdings bezogen auf gewerblichen Luftverkehr, und sinnvoll ist diese Vorschrift wiederum nicht, weil hier Currency (in-Übung-sein bei Nachtlandungen) durch Rating (Fähigkeitsnachweis bei Tag) ersetzt wird.

Also... ich finde das überhaupt nicht klar geregelt. Also läuft's vermutlich drauf hinaus, dass ich D-reg auf Tag beschränkt bin, N-reg auch nachts fliegen darf, und das weltweit. Sehr sinnvoll, das alles...

26. November 2017: Von Bernhard Sünder an RotorHead

Also morgen Brief ans LBA...

26. November 2017: Von Achim H. an RotorHead

Ich vermute, dass die meisten Piloten mit IR, die in den letzten Jahren eine neue Lizenz ausgestellt bekommen haben (weil sich irgendwas geändert hat), das VFR-Nacht-Rating nicht im Schein haben.

Ich habe es auch nicht, früher war es einmal aufgeführt. Muss das LBA jetzt tausende von Lizenzen neu ausstellen und tun sie es auch wenn gefragt?

Hat vielleicht jemand ein Musterschreiben das funktioniert?

26. November 2017: Von Bernhard Sünder an Achim H.

Ich sehe noch nicht die "klare" Situation, siehe Chris T. Also erst einmal eine Stellungnahme beim LBA anfordern, dann sehen wir weiter.

26. November 2017: Von Bernhard Sünder an Achim H.

eMail an LBA L ist raus. Mal sehen was zurückkommt.

26. November 2017: Von  an Bernhard Sünder

Bin gespannt, was die schreiben!

26. November 2017: Von Maik Toth an Chris _____

"Und da sagt die andere Vorschrift offenbar, dass man sich für Nachtflug die Starts und Landungen der letzten 90 Tage sparen kann, wenn man IR besitzt - allerdings bezogen auf gewerblichen Luftverkehr, und sinnvoll ist diese Vorschrift wiederum nicht, weil hier Currency (in-Übung-sein bei Nachtlandungen) durch Rating (Fähigkeitsnachweis bei Tag) ersetzt wird."

Hast Du eine Referenz wo die Regelung bzgl. gewerblichem Luftverkehr steht?

26. November 2017: Von Tobias Schnell an Maik Toth

Hast Du eine Referenz wo die Regelung bzgl. gewerblichem Luftverkehr steht?

Die wird Chris nicht finden - die gibt es nämlich nicht ;-). Die relevante Regelung ist in FCL.060, und da gibt es keine Einschränkungen auf gewerbliche Operation.

Tobias

26. November 2017: Von Maik Toth an Tobias Schnell

... puh, doch nicht alles vergessen ;-)

26. November 2017: Von Wolff E. an RotorHead

Wo steht, das ein CPL, MPL Und ATPL kein extra "Nachteintrag" benötigt?

26. November 2017: Von Chris _____ an Tobias Schnell

Stichwort "gewerblich": ich habe nur das Posting von Wolfgang oben gelesen. Da stehts drin. Bin aktuell auf Reisen mit eingeschraenkter Verbindung, daher keine Quellenrecherche hier.

Ausserdem seid ihr sowieso fitter als ich, was die hiesigen Verhaeltnisse angeht... bin ja nur "Umschreiber".

26. November 2017: Von RotorHead an Wolff E.

Nachtflugausbildung ist Voraussetzung für die Erteilung von CPL, MPL und ATPL.

26. November 2017: Von RotorHead an Tobias Schnell

Zumindest für gewerblichen Single-Pilot Betrieb gilt ORO.FC.202, d.h. für Einsatz bei Nacht 3 Single Pilot Nachtlandungen oder eine Prüfung mit Nachtlandung in den letzten 90 Tagen.

26. November 2017: Von Tobias Schnell an RotorHead

... richtig - aber Chris meinte ja, dass sich FCL.060 und speziell der Wegfall der erforderlichen night-currency bei vorhandenem IR ausschließlich auf gewerbliche Flüge bezieht.

@Chris - hier nochmal der Passus - Du hast nur ein kleines Wörtchen überlesen ;-):

FCL.060 Recent experience
(b) Aeroplanes, helicopters, powered-lift, airships and sailplanes. A pilot shall
not operate an aircraft in commercial air transport or carrying passengers:

  1. (2) as PIC at night unless he/she:
    (i) has carried out in the preceding 90 days at least 1 take-off, approach and landing at night as a pilot flying in an aircraft of the same type or class or an FFS representing that type or class; or
    (ii) holds an IR;

27. November 2017: Von Andy Pa. an Bernhard Sünder

"... eMail an LBA L ist raus. Mal sehen was zurückkommt. ..."

Meine ausstellende Behörde (AustroControl) führte und führt trotz IR immer noch und weiterhin Night(A) in der Lizenz auf, ohne Ablaufdatum. Da es eine einmal erworbene Berechtigung ist m.E. auch korrekt, denn wenn ich mein IR verfallen lassen sollte, dürfte ich ja logischerweise dann keine NVFR-Flüge machen, weil die Berechtigung nicht mehr eingetragen ist- (Da würd ich gern beim LBA sehen, wie die das auf kleinem Dienstweg wieder eintragen, bzw. welche Stapel Papier an Nachweisen erbracht werden müssten).

Sehr konsequent ist ja, dass ich nach Ablauf von 90 Tagen zuerst 3 NVFR-Landungen machen muss, bevor ich wieder Paxe mitnehme, es sei denn, ich fliege IFR. Ich weiss jetzt gerade nicht, ob es bei IFR hinsichtlich Paxen und 90 Tagen auch eine Einschränkung gibt ?!?

27. November 2017: Von Chris _____ an Andy Pa.

"Sehr konsequent ist ja, dass ich nach Ablauf von 90 Tagen zuerst 3 NVFR-Landungen machen muss, bevor ich wieder Paxe mitnehme, es sei denn, ich fliege IFR."

Nicht wirklich konsequent ist das (oder war das ironisch gemeint?). Denn IFR in IMC AM TAG fliegen hilft nicht, bei Landungen in der Nacht in Übung zu bleiben.

Es sagt ja auch mal ein anderer Forist hier (weiß nicht mehr wer) völlig zutreffend, dass man im Simulator das Abfliegen von IFR-Prozeduren prima üben kann, nur eben die Landungen, die kann man nur im echten Flugzeug üben.

27. November 2017: Von Bernhard Sünder an Andy Pa.

Da eigentlich Nacht unabhängig davon ist, ob ich VFR oder IR fliege, ist es unlogisch, ohne 3 Nachtlandungen in den letzten 90 Tagen IFR mit Paxe fliegen zu dürfen, VFR aber nicht. Was wäre denn mit der Interpretation, wenn in den letzten 90 Tagen 3 Nachlandungen VFR oder 3 Flüge / Landungen IR gemacht worden sind?

27. November 2017: Von  an Chris _____

Ich finde nicht, dass es für das IR Rating notwendig ist, "Landungen" zu üben ... das sollte man schon vorher können. Ich würde aber das komplette Verfahrenstraining in den Simulator legen, wo man in kurzer Zeit viel mehr lernen kann als im Flugzeug. Das Interceoten von Radials oder Bearings muss man wirklich nicht im Flugzeug lernen.

Im Flugzeug würde ich konsequent vor allem das Fliegen in IMC üben, sowie auf Streckenflügen Wetter-Strategien entwickeln ...

27. November 2017: Von Chris _____ an 

"Ich finde nicht, dass es für das IR Rating notwendig ist, "Landungen" zu üben ... das sollte man schon vorher können."

Stimme zu.

Aber fürs Landen sollte man die Landungen geübt haben.

Und fürs nachts-Landen die Nachtlandungen.

:-)

PS. Das Abfliegen von Prozeduren, bspw. eines Holdings oder Approaches (ohne Landung), kann man aber prima in einem Simulator üben. Auch in ganz einfachen unzertifizierten Consumer-Flugsimulatoren auf dem PC.

27. November 2017: Von RotorHead an Bernhard Sünder

Um Passagiere zu befördern braucht man wenigstens drei Landungen in den letzten 90 Tagen. Darin muss nur dann eine Landung bei Nacht enthalten sein, wenn man kein IR besitzt. - D.h. es darf bei vorhandenem IR selbstverständlich auch dann Nachts mit Passagieren nach VFR geflogen werden, wenn sämtliche Landungen (wenigstens drei) in den letzten 90 Tagen bei Tag waren.

27. November 2017: Von Andy Pa. an Chris _____

das war sogar sehr ironisch gemeint !!!

27. November 2017: Von Andy Pa. an Bernhard Sünder

Es wäre immer noch mein Ansinnen, nicht interpretieren zu müssen, sondern nach Rechtslage korrekt zu sein.

Für mich persönlich ist es wenig schlüssig, etwas IFR zu dürfen, was ich VFR so eben nicht darf. Die äußeren Bedingungen in diesem Falle wären ja identisch (bis aufs Anflugverfahren), wenn denn eben Nacht ist...

27. November 2017: Von Maik Toth an Andy Pa. Bewertung: +1.00 [1]

"FCL.060 Recent experience
(b) Aeroplanes, helicopters, powered-lift, airships and sailplanes. A pilot shall
not operate an aircraft in commercial air transport or carrying passengers:

  1. (2) as PIC at night unless he/she:
    (i) has carried out in the preceding 90 days at least 1 take-off, approach and landing at night as a pilot flying in an aircraft of the same type or class or an FFS representing that type or class; or
    (ii) holds an IR;"

Findest du in den letzen beiden Seiten mehrmals ;-)

27. November 2017: Von Bernhard Sünder an RotorHead

Es kommt (wie immer) auf die Kleinigkeiten an: Also nicht wenn ich IR "fliege" sondern, wenn ich IR "besitze".

PS: Die erste Antwort vom LBA war sehr schnell da, musste aber erstmal noch hinterfragt werden.


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