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26. November 2017: Von Malte Höltken an Chris _____

Dennoch hatte ich lediglich den US-PPL(A) vor der Umschreibung (der die Nachflugberechtigung für N-reg einschließt)

Die Forderungen im Syllabus für den FAA VFR nacht sind ja geringer als die für die Eintragung von VFR nacht in den EASA-PPL. Hast Du mal gefragt, ob sie eine verkürzte Ausbildung zur Erfüllung der EASA Minima anerkennen würden?

26. November 2017: Von Chris _____ an Malte Höltken

Nein, bisher nicht, ist aber eine gute Idee. Ich habe übrigens etwa 40h nachts geloggt. Ist jetzt nicht die Welt, aber doch deutlich mehr als die in der Schulung geforderten (ich glaube 5) Stunden. Insofern verwunderlich, warum man's nicht einfach einträgt.

Noch verwunderlicher aber, dass Alexis und andere offenbar ihr Nachtrating "verloren" haben, jedenfalls der nicht auf dem Schein steht. Wenn das LBA schon Regularien anpasst, sollten sie das doch zu Ende durchdenken.


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