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26. November 2017: Von Johannes König an Chris _____

Es steht dir frei, das auch in Deutschland in der Grundausbildung zu fliegen. Der Unterschied ist, dass du in Deutschland die Wahl hast.

Der Vorteil dieser Wahlfreiheit ist übrigens, dass man in D seinen PPL an einem Platz machen kann, der keinen Nachtbetrieb hat. Und das sind im Gegensatz zu den USA der Großteil der Plätze.
(Ergänzung: Und auf einem Flugzeug, das nicht NVFR-ausgerüstet ist, wie in meinem Fall ein TMG)

Ich finde die aktuelle Regelung gar nicht so nicht schlecht...

26. November 2017: Von Chris _____ an Johannes König

"gar nicht so schlecht", dass eine Umschreibung zusaetzlich verkompliziert wird?

Ich habe andernorts geschrieben, was es braucht, um einen banalen US-PPL mit IR hierher umzuschreiben. Ich will's hier nicht wiederholen. Nur soviel: fuer den Nachtflug braucht es dann on top nochmal 5 (oder so) Stunden. In einem Land, wo viele Plaetze nachts schliessen.

Naja, "gar nicht so schlecht" in dem Sinn, dass es immer schlimmer sein koennte. Aber optimal wohl kaum.

26. November 2017: Von Johannes König an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Ich rede von der Ausbildung (so wie du, in dem Post, auf den ich geantwortet habe). Du regst dich nun wieder über die Umschreibung auf. Sind 2 Paar Schuhe...


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