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26. November 2017: Von Achim H. an RotorHead Bewertung: +2.00 [2]

Ein IR mit Nachteinschränkung würde ich jetzt als nicht vollwertiges IR betrachten, denn es handelt sich ja um eine Einschränkung (darf nach IFR aber nicht nachts) und nicht mehr eine Qualifikation (darf VFR auch nachts).

Außer Nachtblindheit gibt es vermutlich wenige Gründe, das IR so zu limitieren. Man muss ja nicht nachts fliegen aber es wäre sehr unpraktisch, wenn man sich für den ungeplanten Fall der Fälle in die Illegalität begibt, vor allem in unseren Breiten, wo es bei SERA Nacht oft noch ziemlich hell ist.


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