Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

26. November 2017: Von Achim H. an RotorHead Bewertung: +2.00 [2]

Ein IR mit Nachteinschränkung würde ich jetzt als nicht vollwertiges IR betrachten, denn es handelt sich ja um eine Einschränkung (darf nach IFR aber nicht nachts) und nicht mehr eine Qualifikation (darf VFR auch nachts).

Außer Nachtblindheit gibt es vermutlich wenige Gründe, das IR so zu limitieren. Man muss ja nicht nachts fliegen aber es wäre sehr unpraktisch, wenn man sich für den ungeplanten Fall der Fälle in die Illegalität begibt, vor allem in unseren Breiten, wo es bei SERA Nacht oft noch ziemlich hell ist.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang