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26. November 2017: Von Bernhard Sünder an RotorHead

Also morgen Brief ans LBA...

26. November 2017: Von Achim H. an RotorHead

Ich vermute, dass die meisten Piloten mit IR, die in den letzten Jahren eine neue Lizenz ausgestellt bekommen haben (weil sich irgendwas geändert hat), das VFR-Nacht-Rating nicht im Schein haben.

Ich habe es auch nicht, früher war es einmal aufgeführt. Muss das LBA jetzt tausende von Lizenzen neu ausstellen und tun sie es auch wenn gefragt?

Hat vielleicht jemand ein Musterschreiben das funktioniert?

26. November 2017: Von Bernhard Sünder an Achim H.

Ich sehe noch nicht die "klare" Situation, siehe Chris T. Also erst einmal eine Stellungnahme beim LBA anfordern, dann sehen wir weiter.

26. November 2017: Von Erik N. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Tja, warum musste ich dann das NVFR explizit machen und warum wird es abgefragt ?

Also, noch mal, es ist wie Rotorhead sagt. Ich musste, um das IR auch bei Nacht ausüben zu dürfen, explizit als Eingangsvoraussetzung für die Anmeldung das NVFR nachweisen. Aktueller gehts nicht mehr, habe nächste Woche den showdown beim LBA.

Hätte ich das NVFR nicht, dürfte ich die Rechte aus dem IR bei Nacht nicht ausüben. Aktuellste Version, CBIR.

Da jibbets nix zu deuteln. Kann aber doch sein, dass bei einer Umschreibung vom FAA IR dieses Detail nicht berücksichtigt wird, oder ?

26. November 2017: Von Bernhard Sünder an Achim H.

eMail an LBA L ist raus. Mal sehen was zurückkommt.

26. November 2017: Von  an Bernhard Sünder

Bin gespannt, was die schreiben!

26. November 2017: Von Maik Toth an Chris _____

"Und da sagt die andere Vorschrift offenbar, dass man sich für Nachtflug die Starts und Landungen der letzten 90 Tage sparen kann, wenn man IR besitzt - allerdings bezogen auf gewerblichen Luftverkehr, und sinnvoll ist diese Vorschrift wiederum nicht, weil hier Currency (in-Übung-sein bei Nachtlandungen) durch Rating (Fähigkeitsnachweis bei Tag) ersetzt wird."

Hast Du eine Referenz wo die Regelung bzgl. gewerblichem Luftverkehr steht?

26. November 2017: Von Tobias Schnell an Maik Toth

Hast Du eine Referenz wo die Regelung bzgl. gewerblichem Luftverkehr steht?

Die wird Chris nicht finden - die gibt es nämlich nicht ;-). Die relevante Regelung ist in FCL.060, und da gibt es keine Einschränkungen auf gewerbliche Operation.

Tobias

26. November 2017: Von Maik Toth an Tobias Schnell

... puh, doch nicht alles vergessen ;-)

26. November 2017: Von Wolff E. an RotorHead

Wo steht, das ein CPL, MPL Und ATPL kein extra "Nachteintrag" benötigt?

26. November 2017: Von Tobias Schnell an Chris _____

Allerdings bezieht sich FCL.060 auf "gewerblichen Luftverkehr".

Das stimmt nicht. Lies nochmal genau...

Tobias

26. November 2017: Von Wolfgang Lamminger an Erik N.

Natürlich ist die Nachtflugausbildung Voraussetzung für den Erwerb eines IR, steht auch so in FCL.610 - das bedeutet aber nicht, dass es zwangsläufig in der Lizenz eingetragen sein muss, da ein IR - als höherwertiges Rating - dies einschließt. Ggf. entfiel die Eintragung nur bei "vor-Part-FCL" erworbenen IRs.

In meinem Fall: Nachtflugausbildung als Bestandteil der IR-Ausbilung, aber nie einen Eintrag "NVFR" in der Lizenz. Trotzem steht in meiner Lehrberechtigung "night".

und: für den Inhaber eines IR entfällt die night-currency (FCL.060), die für den Inhaber eines NVFR-Ratings zu beachten ist. (ob das sinnvoll ist, kann man hinterfragen, die FAA benennt für "night-currency" ja 3 Starts und Landungen, unabhängig von Flugregeln und/oder IR.


Zudem: welchen zusätzlichen Eintrag erwartet ein IR-Inhaber?

FCL.810 - night-rating:

(1) If the privileges of an LAPL, an SPL or a PPL for aeroplanes, TMGs or airships are to be exercised in VFR conditions at night, (...)

da ist von IFR keine Rede...

Ich lasse mich ja gerne von etwas Besserem überzeugen, kann aber aus dem mir bekannten Regelwerk nix finden...

26. November 2017: Von Chris _____ an Tobias Schnell

Stichwort "gewerblich": ich habe nur das Posting von Wolfgang oben gelesen. Da stehts drin. Bin aktuell auf Reisen mit eingeschraenkter Verbindung, daher keine Quellenrecherche hier.

Ausserdem seid ihr sowieso fitter als ich, was die hiesigen Verhaeltnisse angeht... bin ja nur "Umschreiber".

26. November 2017: Von RotorHead an Wolff E.

Nachtflugausbildung ist Voraussetzung für die Erteilung von CPL, MPL und ATPL.

26. November 2017: Von RotorHead an Tobias Schnell

Zumindest für gewerblichen Single-Pilot Betrieb gilt ORO.FC.202, d.h. für Einsatz bei Nacht 3 Single Pilot Nachtlandungen oder eine Prüfung mit Nachtlandung in den letzten 90 Tagen.

26. November 2017: Von Tobias Schnell an RotorHead

... richtig - aber Chris meinte ja, dass sich FCL.060 und speziell der Wegfall der erforderlichen night-currency bei vorhandenem IR ausschließlich auf gewerbliche Flüge bezieht.

@Chris - hier nochmal der Passus - Du hast nur ein kleines Wörtchen überlesen ;-):

FCL.060 Recent experience
(b) Aeroplanes, helicopters, powered-lift, airships and sailplanes. A pilot shall
not operate an aircraft in commercial air transport or carrying passengers:

  1. (2) as PIC at night unless he/she:
    (i) has carried out in the preceding 90 days at least 1 take-off, approach and landing at night as a pilot flying in an aircraft of the same type or class or an FFS representing that type or class; or
    (ii) holds an IR;

26. November 2017: Von Maik Toth an Wolfgang Lamminger

Also ich lese das so, dass NFQ nur benötigt wird wenn man IR auch nachts fliegen möchte.

"FCL.610 IR — Prerequisites and crediting

Applicants for an IR shall: (a) hold:
(1) at least a PPL in the appropriate aircraft category, and:
(i) the privileges to fly at night in accordance with FCL.810, if the IR privileges will be used at night; or.."

Wenn ich IFR nur am Tage fliegen möchte, brauche ich keine NFQ. So lese ich den Paragraph und das war für mein Verständnis auch eines der Neuerungen die mit CBIR & EIR kamen.

Sei mal dahingestellt wer das kontrolliert. In meiner Lizenz steht bei den Berechtigungen SEP(land) Pic, IR & bei sonstigen Berechtigungen Night explizit mit drin.

Beim FI(A) steht der Night eintrag auch mit drin.

26. November 2017: Von Artus an Maik Toth

Ich interpretiere das auch so wie Rotorhead, Erik und Maik. Die Annahme dürfte sein, dass sich die letzten 200-500 ft ja schon noch unterscheiden, je nachdem ob man nun bei Tag oder Nacht landet... Und ob man eine Taschenlampe dabei hat oder nicht.

27. November 2017: Von Alfred Obermaier an Maik Toth

Genau so ist es.

Hatte dazu vor kurzem ein Statement vom LAS erhalten.

27. November 2017: Von Andy Pa. an Bernhard Sünder

"... eMail an LBA L ist raus. Mal sehen was zurückkommt. ..."

Meine ausstellende Behörde (AustroControl) führte und führt trotz IR immer noch und weiterhin Night(A) in der Lizenz auf, ohne Ablaufdatum. Da es eine einmal erworbene Berechtigung ist m.E. auch korrekt, denn wenn ich mein IR verfallen lassen sollte, dürfte ich ja logischerweise dann keine NVFR-Flüge machen, weil die Berechtigung nicht mehr eingetragen ist- (Da würd ich gern beim LBA sehen, wie die das auf kleinem Dienstweg wieder eintragen, bzw. welche Stapel Papier an Nachweisen erbracht werden müssten).

Sehr konsequent ist ja, dass ich nach Ablauf von 90 Tagen zuerst 3 NVFR-Landungen machen muss, bevor ich wieder Paxe mitnehme, es sei denn, ich fliege IFR. Ich weiss jetzt gerade nicht, ob es bei IFR hinsichtlich Paxen und 90 Tagen auch eine Einschränkung gibt ?!?

27. November 2017: Von Chris _____ an Andy Pa.

"Sehr konsequent ist ja, dass ich nach Ablauf von 90 Tagen zuerst 3 NVFR-Landungen machen muss, bevor ich wieder Paxe mitnehme, es sei denn, ich fliege IFR."

Nicht wirklich konsequent ist das (oder war das ironisch gemeint?). Denn IFR in IMC AM TAG fliegen hilft nicht, bei Landungen in der Nacht in Übung zu bleiben.

Es sagt ja auch mal ein anderer Forist hier (weiß nicht mehr wer) völlig zutreffend, dass man im Simulator das Abfliegen von IFR-Prozeduren prima üben kann, nur eben die Landungen, die kann man nur im echten Flugzeug üben.

27. November 2017: Von Bernhard Sünder an Andy Pa.

Da eigentlich Nacht unabhängig davon ist, ob ich VFR oder IR fliege, ist es unlogisch, ohne 3 Nachtlandungen in den letzten 90 Tagen IFR mit Paxe fliegen zu dürfen, VFR aber nicht. Was wäre denn mit der Interpretation, wenn in den letzten 90 Tagen 3 Nachlandungen VFR oder 3 Flüge / Landungen IR gemacht worden sind?

27. November 2017: Von  an Chris _____

Ich finde nicht, dass es für das IR Rating notwendig ist, "Landungen" zu üben ... das sollte man schon vorher können. Ich würde aber das komplette Verfahrenstraining in den Simulator legen, wo man in kurzer Zeit viel mehr lernen kann als im Flugzeug. Das Interceoten von Radials oder Bearings muss man wirklich nicht im Flugzeug lernen.

Im Flugzeug würde ich konsequent vor allem das Fliegen in IMC üben, sowie auf Streckenflügen Wetter-Strategien entwickeln ...

27. November 2017: Von Chris _____ an 

"Ich finde nicht, dass es für das IR Rating notwendig ist, "Landungen" zu üben ... das sollte man schon vorher können."

Stimme zu.

Aber fürs Landen sollte man die Landungen geübt haben.

Und fürs nachts-Landen die Nachtlandungen.

:-)

PS. Das Abfliegen von Prozeduren, bspw. eines Holdings oder Approaches (ohne Landung), kann man aber prima in einem Simulator üben. Auch in ganz einfachen unzertifizierten Consumer-Flugsimulatoren auf dem PC.

27. November 2017: Von RotorHead an Bernhard Sünder

Um Passagiere zu befördern braucht man wenigstens drei Landungen in den letzten 90 Tagen. Darin muss nur dann eine Landung bei Nacht enthalten sein, wenn man kein IR besitzt. - D.h. es darf bei vorhandenem IR selbstverständlich auch dann Nachts mit Passagieren nach VFR geflogen werden, wenn sämtliche Landungen (wenigstens drei) in den letzten 90 Tagen bei Tag waren.


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