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26. November 2017: Von Erik N. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Tja, warum musste ich dann das NVFR explizit machen und warum wird es abgefragt ?

Also, noch mal, es ist wie Rotorhead sagt. Ich musste, um das IR auch bei Nacht ausüben zu dürfen, explizit als Eingangsvoraussetzung für die Anmeldung das NVFR nachweisen. Aktueller gehts nicht mehr, habe nächste Woche den showdown beim LBA.

Hätte ich das NVFR nicht, dürfte ich die Rechte aus dem IR bei Nacht nicht ausüben. Aktuellste Version, CBIR.

Da jibbets nix zu deuteln. Kann aber doch sein, dass bei einer Umschreibung vom FAA IR dieses Detail nicht berücksichtigt wird, oder ?

26. November 2017: Von Wolfgang Lamminger an Erik N.

Natürlich ist die Nachtflugausbildung Voraussetzung für den Erwerb eines IR, steht auch so in FCL.610 - das bedeutet aber nicht, dass es zwangsläufig in der Lizenz eingetragen sein muss, da ein IR - als höherwertiges Rating - dies einschließt. Ggf. entfiel die Eintragung nur bei "vor-Part-FCL" erworbenen IRs.

In meinem Fall: Nachtflugausbildung als Bestandteil der IR-Ausbilung, aber nie einen Eintrag "NVFR" in der Lizenz. Trotzem steht in meiner Lehrberechtigung "night".

und: für den Inhaber eines IR entfällt die night-currency (FCL.060), die für den Inhaber eines NVFR-Ratings zu beachten ist. (ob das sinnvoll ist, kann man hinterfragen, die FAA benennt für "night-currency" ja 3 Starts und Landungen, unabhängig von Flugregeln und/oder IR.


Zudem: welchen zusätzlichen Eintrag erwartet ein IR-Inhaber?

FCL.810 - night-rating:

(1) If the privileges of an LAPL, an SPL or a PPL for aeroplanes, TMGs or airships are to be exercised in VFR conditions at night, (...)

da ist von IFR keine Rede...

Ich lasse mich ja gerne von etwas Besserem überzeugen, kann aber aus dem mir bekannten Regelwerk nix finden...

26. November 2017: Von Maik Toth an Wolfgang Lamminger

Also ich lese das so, dass NFQ nur benötigt wird wenn man IR auch nachts fliegen möchte.

"FCL.610 IR — Prerequisites and crediting

Applicants for an IR shall: (a) hold:
(1) at least a PPL in the appropriate aircraft category, and:
(i) the privileges to fly at night in accordance with FCL.810, if the IR privileges will be used at night; or.."

Wenn ich IFR nur am Tage fliegen möchte, brauche ich keine NFQ. So lese ich den Paragraph und das war für mein Verständnis auch eines der Neuerungen die mit CBIR & EIR kamen.

Sei mal dahingestellt wer das kontrolliert. In meiner Lizenz steht bei den Berechtigungen SEP(land) Pic, IR & bei sonstigen Berechtigungen Night explizit mit drin.

Beim FI(A) steht der Night eintrag auch mit drin.

26. November 2017: Von Artus an Maik Toth

Ich interpretiere das auch so wie Rotorhead, Erik und Maik. Die Annahme dürfte sein, dass sich die letzten 200-500 ft ja schon noch unterscheiden, je nachdem ob man nun bei Tag oder Nacht landet... Und ob man eine Taschenlampe dabei hat oder nicht.

27. November 2017: Von Alfred Obermeier an Maik Toth

Genau so ist es.

Hatte dazu vor kurzem ein Statement vom LAS erhalten.


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