Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

28. November 2017: Von Achim H. an Alfred Obermaier

Die Frage ist aber immer noch, was im Schein stehen muss. Bei mir wurde aus dem hier

durch Erwerb des IR das hier

Sollte die NFQ nach wie vor aufgeführt sein?

28. November 2017: Von Walter Adam an Achim H.

Ja sie muss aufgeführt sein.

Hier hat der/die Sachbearbeiter/in beim LBA schlicht vergessen das Rating mit zu übernehmen.

28. November 2017: Von Achim H. an Walter Adam

Die Sache ist komplizierter. Das LBA hat das absichtlich und regelmäßig gemacht, da nach ihrer Ansicht das IR die NFQ impliziert. Läge die NFQ nicht vor, wäre eine Einschränkung des IR vermerkt.

Was hier aufgeworfen wurde: wie beurteilen Nachbarstaaten so eine Lizenz, wenn ich damit zur Geisterstunde auf dem ILS runterkomme?

28. November 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Walter Adam Bewertung: +1.00 [1]

Wenn ich das von Alfred gepostete Statement vom LBA richtig verstanden habe, dann wäre der Wegfall von NFQ korrekt, wenn eine CPL- oder ATPL-Lizenz vorliegt. Lt. LBA impliziert die Lizenz die NFQ, was auch korrekt ist, da die Nachflugausbildung, wenn nicht vorher schon vorhanden, zwingender Bestandteil der parktischen CPL-Ausbildung ist und für die Ertieilung des ATPL 100h Nachtflugzeit Voraussetzung sind.

In einem PPL müsste die NFQ aber auch bei IR aufgeführt sein.

Dass auch in einem CPL beim FI als Zusatz "night" enthalten sein muss, liegt daran, dass die Fähigkeit zur Nachtausbldungsberechtigung von einer ATO bestätigt werden muss. Es genügt als FI nicht einfach nur eine Nachtflugberechtigung zu haben.

Jedenfalls ist das bei mir genaus so gegeben: CPL als Lizenz, IR bei den Berechtigungen und FI night, aber kein Eintrag von NFQ.

FCL.060 sagt dann nur, dass ich bei IR keine Nachtlandung in den vorausgehenden 90 Tagen benötige, um sofort Passagiere mitzunehmen oder gewerblich in der Nacht fliegen zu dürfen. Es wäre auch weltfremd, wenn erfahrene kommerzielle Piloten, dann eine Nacht-Platzrunde z.B. mit der Citation fliegen müssten, bevor sie mit Paxen auf Strecke gehen, nur weil in den Sommermonaten die Nachtflüge aufgrund des späten Sonnenuntergangs nicht notwendig waren.

Michael

28. November 2017: Von Maik Toth an Achim H.

Würde ich mal nachfragen, bei mir sieht es folgendermaßen aus, nachdem ich vom RP ans LBA übergeben wurde.



1 / 1

PPL_RP_LBA.jpg

28. November 2017: Von Walter Adam an Mich.ael Brün.ing

ja das ist korrekt.

Bei Achim beziehe ich mich auf seine Lizenz: PPL/IR und da muss (meine Meinung) die NFQ extra aufgeführt sein

28. November 2017: Von  an Walter Adam

Meine Lizenz sieht genau so aus wie Achims, und ich habe das komplette NVFR als Voraussetzung für IFR gemacht.

Wobei: Ich erinnere mich, dass zwar 5 Stunden Nachtflugausbildungen inklusive aller Landungen etc. absolviert wurden – es aber keine eigenen "NVFR-Prüfung" gab.

28. November 2017: Von Markus Doerr an Achim H.

Warum reden alle von NFQ? Seit Part-FCL ist das wieder ein Raiting.

Zuvor als Qualifikation war das den JAR-FCL als Langtext in der Lizenz (The privileges of this licence can be used at night...)

Es gibt keine NFQ mehr, sondern nur noch ein Night Rating.

28. November 2017: Von Chris _____ an Achim H.

"Was hier aufgeworfen wurde: wie beurteilen Nachbarstaaten so eine Lizenz, wenn ich damit zur Geisterstunde auf dem ILS runterkomme?"

Vermutlich wird es niemals jemand merken und hinterfragen. Außer, du hast einen Unfall bei einer Nachtlandung. Dann werden alle den Kopf schütteln. Wie konnte der nur... ohne Night rating? Das MUSSTE ja schiefgehen.

Weil, Gründe.

28. November 2017: Von Achim H. an Chris _____

Ich habe ja das Night-Rating, könnte also maximal zusätzlichen Erklärungsbedarf bedeuten.

Allerdings bleibt nach wie vor die Frage -- hat das LBA die Eintragung absichtlich und systematisch nicht gemacht? War es damals ein Fehler bzw. ist es jetzt ein Fehler und korrigieren sie diesen Fehler auf Antrag? Mein NFQ ist bereits zu JAR verschwunden und mit EASA nicht wieder aufgetaucht.

28. November 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Achim H.

Ich würde ja auf eine Lizenz im Stil von Maik hoffen.

Ein Kollege stellte ausserdem die gemeine Frage / Aussage:

  • Angenommen, man verbummelt sein IR.

Dann darfst Du zwar weiterhin VFR fliegen, aber deine im IR vorgeblich implizit enthaltene Nachtflugqualifikation ist perdu.

28. November 2017: Von Markus Doerr an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Richtige CAA tragen auch Night ein.

Ich glaube das LBA ist die einzige Luftfahrtbehörde die das verpennt hat. Vielleicht kann da jemand bei der EASA nachfragen.


12 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang