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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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42 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Zu spätes Ankommen?  
4. Mai 2014: Von Stephan Schwab 
Wie ist die aktuelle Lage in Deutschland im Falle eines zu späten Eintreffens am Zielflugplatz?

Meine Frage bezieht sich auf die Regeln und weniger auf Erfordernisse wie Befeuerung.

Darf man mittlerweile auch ohne Anwesenheit von jemandem am Boden landen? Mein Kenntnisstand ist, daß das nicht erlaubt ist.

Wenn ich also einen Platz anfliege, der um z.B. 19:00 schließt und ich komme da um 19:10 an und es antwortet mir keiner, dann muß ich irgendwo anders hinfliegen. Oder hat sich da etwas geändert. Ich bin im Zweifel, weil ich gerade einen Artikel aus 2007 gelesen habe, der so tat als müßte man einfach nur die Blindmeldungen absetzen und dann ginge das.
4. Mai 2014: Von Tobias Schnell an Stephan Schwab
Grundsätzlich hängt das von lokalen Regularien und der Betriebsgenehmigung des jeweiligen Flugplatzes ab. An den meisten Flugplätzen ist der Betrieb außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten jedoch nicht erlaubt. Zum Teil hängt das an den Arbeitszeiten eines Flugleiters oder Lotsen (dann kann man bei 10 min delay sicher verhandeln), in vielen Fällen (und das wird bei der Diskussion um FoF gerne unterschlagen) ist jedoch in der Betriebsgenehmigung des Flugplatzes der Flugbetrieb außerhalb gewisser Zeiten untersagt. Dann hilft Dir auch ein Flugleiter, der seinen Feierabend verschiebt nichts.

FoF gibt es nur an wenigen Plätzen, i.d.R. nur für ortsansässige Flugzeuge bzw. Piloten und unter ganz bestimmten Auflagen.
4. Mai 2014: Von Achim H. an Stephan Schwab
Ein Flugplatz ist juristisch gesehen nur ein Flugplatz, solange er geöffnet ist. Landest Du außerhalb der Öffnungszeiten, handelt es sich um eine Außenlandung und das ist sogar eine Straftat.
4. Mai 2014: Von Othmar Crepaz an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]
Die größte Frechheit erlaubt sich hier der Flughafen Innsbruck LOWI. Offizieller Betriebsschluss um 20.00 Uhr - mit Ausnahme von "gewerblichen Flügen", also die gesamte Linienfliegerei. Die dürfen bis 22.00 Uhr starten und bis 23.00 landen.
Ein altes Zugeständnis an (grüne) Flughafengegner, als noch kaum Linienflugverkehr und schon gar kein Charter sich nach Innsbruck verirrte. Die GA war das "Bauernopfer", dafür dass hemmungslos expandiert werden konnte.
Heute lärmen Jets bis spät am Abend - und wir nichtgewerblichen GA-Flugzeuge werden um 20.01 erbarmungslos nach Salzburg geschickt, damit die GrünInnen ihre Ruhe haben. Alle Versuche, wenigstens nach Streckenflügen auf der Homebase weitestgehend lautlos landen zu dürfen, wurden abgeschmettert. Dabei ist der Platz natürlich voll betriebsbereit - vom Turm bis zur Feuerwehr sind ja alle da.
Gleiches gilt am frühen Morgen: Um 6.00 starten die Linienflugzeuge lautstark in den Morgenhimmel - wir dürfen den Motor erst um 6:30 anlassen (um vom Hangar vor das Abfertigungsgebäude zu rollen) - damit bloß niemand vorzeitig geweckt werden kann. Schilda lässt grüßen.
Politiker und maßgebliche Wirtschaftsleute wurden bemüht - alles ohne Erfolg. Wir haben leider keine Lobby.
4. Mai 2014: Von Stephan Schwab an Achim H.
Das war mir in Erinnerung und mit der Grund für meine Frage.

Also ist erstmal noch alles beim alten Zustand geblieben. :-(
4. Mai 2014: Von Tobias Schnell an Othmar Crepaz
... das ist beileibe nicht nur in Innsbruck so. Viele Verkehrsflughäfen haben für die GA restriktivere Zeiten als für die kommerzielle Luftfahrt. Spontan fallen mir EDSB, EDNY, LSZH und LFSB ein, da gibt es aber sicher noch weitere Beispiele.
6. Mai 2014: Von Frank Naumann an Stephan Schwab Bewertung: +1.00 [1]
Wenn ich also einen Platz anfliege, der um z.B. 19:00 schließt und ich komme da um 19:10 an und es antwortet mir keiner, dann muß ich irgendwo anders hinfliegen.

Nicht unbedingt! Für diesen Fall gibt es das juristische Konstrukt der "Sicherheitslandung". Sollte Dir um 19:10 Uhr vor lauter Schreck, weil keiner antwortet, etwas flau im Magen werden und Du schätzt ein, daß eine "pilot incapacitation" unmittelbar bevorsteht, dann kannst Du ohne weiteres auch auf dem geschlossenen Flugplatz landen. Genauso, wie Du auf jedem x-beliebigen anderen Stück Wiese auch hättest landen dürfen. Nachdem Du Deinen Schreck überwunden und die drohende Unterzuckerung im Flugplatzrestaurant beseitigt hast, darfst Du nach deutschem Recht auch ohne Genehmigung der Luftfahrtbehörden wieder starten, nachdem Du den Grundstückseigentümer (in dem Fall also die Flugplatzgesellschaft) in Kenntnis gesetzt hast. Ist doch praktisch, oder? Letzten Endes also alles eine Frage der durchdachten Argumentation.
6. Mai 2014: Von Thore L. an Frank Naumann Bewertung: +1.00 [1]
Dass einem flau wurde, kann aber blöde Nachfragen medizinischer Art hinter sich her schleppen. Die Wespe im Cockpit, die sich beim Öffnen der Türe glücklicherweise direkt aus dem Staub gemacht hat, ohne mich zu verletzten, hat da ein bisschen mehr Charme.

Und ich weiß, klingt jetzt doof, aber ich hatte das wirklich schon 2x. Ganz in echt. Mit ganz echter Wespe (oder Biene oder halt so was gelb/schwarz geringeltes, keine Ahnung).

Ist die Wespe im Cockpit, und wie zufällig stehen da Mitflieger am Platz bereit, alle steigen ein und es geht weiter, war glaube ich gerichtlich nicht abgedeckt. Gibt also ne Grenze. Das wäre bei "mir ist flau" aber sicher auch nicht anders.

Dass es so was wie "Öffnungszeiten" überhaupt gibt, ist natürlich Schwachsinn hoch 5. Aber das steht auf einem anderen Blatt.
6. Mai 2014: Von Hubert Eckl an Frank Naumann
Interessante Frage.. Kam vor einigen Jahren von Dänemark zu meiner Homebase nach Kyritz zurück und musste 20 min im Norden warten, weil direkt über dem Platz sich ein Gewitter austobte. Als ich landete war es friedlich und windstill. Kein Mensch war mehr da, ich mittlerweile short of fuel, bin auf vom Gewitterregen noch dampfender Runway 14 gelandet. Ruhig eingehallt und zufrieden zum Wochenendausklang nach Hause. Das Wochenende drauf flüsterte mir verschwörungskumpelhaft falsch der Türmer. " Ich will Dich ja nicht verpfeifen. Aber das war eine verbotenen Aussenlandung. Kann Dich in massive Schwierigkeiten bringen. Also ich sag nix..." Ein echter Freund.
6. Mai 2014: Von Ursus Saxum-is an Thore L.
Das sind ja auch keine "Öffnungszeiten", sondern "Betriebszeiten" ... ;-)
6. Mai 2014: Von Ursus Saxum-is an Hubert Eckl
In Kyritz ??? Gerade die haben doch sogar offiziell O/T O/R 24h NVFR, also prinzipiell rund um die Uhr Betrieb ...

Die Unterscheidung Öffnungszeit zu Betriebszeit finde ich in Deutschland ziemlich unglücklich und das Lesen der Betriebsordnungen der einzelnen Plätze hat auch immer etwas von Telefonbuch lesen ... zumal nur recht wenige die Betriebsordnungen auf ihre Website gestellt haben.
6. Mai 2014: Von Hubert Eckl an Ursus Saxum-is
..und wie willst das im Funk "requesten" wenn keiner da ist?
6. Mai 2014: Von Frank Naumann an Hubert Eckl
Wie man sieht, gibt es viele plausible Gründe, die Trumpfkarte "Sicherheitslandung" aus dem Ärmel zu schütteln. Der "Spritjoker" wie in Deinem Beispiel zieht eigentlich immer. Ich habe mich schon oft gewundert, wieso es eigentlich erlaubt ist, einen VFR-Flug mit lediglich 30 min. final reserve fuel zu planen. Die Sicherheitslandung bzw. die Möglichkeit dazu könnte ein wesentlicher Grund dafür sein. Wenn es knapp wird, darf man schließlich jederzeit auf jedem Acker landen. Nur wissen sollte man von diesem Recht, und da haperts leider bei vielen, so auch bei Deinem "befreundeten" Türmer.

Vor zwei Jahren ist bei uns ein Hubschrauber, der nach Salzburg wollte, bei Schlechtwetter gegen den Teisenberg geflogen. Dabei sind alle vier Insassen ums Leben gekommen. Im Unfallbericht stand zu lesen:

Warum der Pilot den örtlich begrenzten schlechten Wetterbedingungen nicht auswich,
den Turmlotsen in Salzburg nicht ausdrücklich über das vor ihm liegende Wetterproblem
unterrichtete und das höhere Gelände nicht umflog oder eine Sicherheitslandung
durchführte, bleibt aus Sicht der BFU ungeklärt. An Bord des Hubschraubers
hätte sich ausreichend Kraftstoff für ein Umfliegen des Schlechtwettergebietes befunden. Es gab auch entlang der Autobahn vielfältige Möglichkeiten für eine Sicherheitslandung.
(Quelle: Untersuchungsbericht BFU CX011-12)

Hätte der Pilot von der Möglichkeit der Sicherheitslandung gewußt, würden er und seine Paxe vermutlich noch leben.
6. Mai 2014: Von Markus Nitsche an Frank Naumann
Wenn keiner da ist, dann hat man auch Gott sei Dank ausreichend Zeit, sich einen Grund für die Sicherheitslandung zu überlegen.

Es könnte dem Pax schlecht geworden sein. Bei der TB-Reihe zieht z. B. immer eine unklare Tankanzeige.

Wenn beide Tanks 1/4 zeigen, sind zwar theoretisch noch insgesamt 80 l drin, aber die Genauigkeit der Anzeige probiere ich dann eher doch trotz Verbrauchsberechnumg nie aus. Lieber sicherheitslande ich auf dem gerade geschlossenen Flugplatz...
6. Mai 2014: Von B. Quax F. an Hubert Eckl
Ich vermute der eine oder andere könnte glauben das man wenn man ein Gewitter über dem Platz sieht ggf. in UKW Reichweite seien könnte und vor der Abfahrt vom Flugleiter über die Verspätung/PPR zu sprechen.
6. Mai 2014: Von Achim H. an Frank Naumann
Wenn man eigentlich fast immer innerhalb der vorgeschriebenen 30-Minuten Sicherheitsmarge einen H24-Platz mit hohen Gebühren hat, dann zieht das Argument schwer.

Wenn es verfolgt wird, muss man seine Gründe glaubhaft machen und das wird schwer.

In den goldenen Zeiten (als F.-J. Strauss noch lebte und flog) musste unser Flugleiter auf dem Turm übernachten wenn der Chef des örtlichen Unterwäscheherstellers möglicherweise einflog und vorher die Petroleumlampen am Bahnrand anzünden.
6. Mai 2014: Von Daniel Krippner an Markus Nitsche
Reicht Pax Übelkeit für eine Sicherheitslandung als Grund aus? Wusste ich gar nicht...
6. Mai 2014: Von Lutz D. an B. Quax F. Bewertung: +1.00 [1]
Es gibt vermutlich in Deutschland allein in jedem Jahr eine hohe dreistellige oder niedrige vierstellige Zahl an Außenlandungen mit Segelflugzeugen. Da kräht kein Hahn nach, obwohl statistisch recht unfallträchtig (klar, immer noch safe, aber eben unfallträchtiger als auf Flugplatz zu landen). Der Flugplatzzwang für Motorflugzeuge ist reine Behördenschikane. Komme mir jetzt niemand mit Fragen der Besiedlungsdichte. Man könnte eine praktikable Norm finden zwischen Flugplatzzwang (geöffnet) und land-where-you-want.
6. Mai 2014: Von Othmar Crepaz an Daniel Krippner
Bei diesen Geschichten muss man höllisch aufpassen (Übelkeit). Mein großer Lehrmeister (Gott hab' ihn selig) hat sich in den Kopf gesetzt, in Pisa zu landen. Geschlossen für die GA. Da meldete er beim Überflug einen "Passagier malata".
Landung genehmigt - und unten wartete ein Krankenwagen. Da nützten alle Beteuerungen nichts, dass es dem Passagier bereits besser ginge - er wurde ins Krankenhaus gefahren und dort 2 Tage (!) lang beobachtet und festgehalten. Flugplatz und Krankenhaus scheinen dort jedenfalls gut zusammen zu arbeiten ;-) ;-)
6. Mai 2014: Von Frank Naumann an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Die 30-Minuten-Marge ist wohlgemerkt final reserve fuel! Alternate fuel zu einem 24-h-Flughafen ist VFR nicht vorgeschrieben. Wenn man beinhart in Ryanair-Manier plant, endet somit jeder VFR-Flug auch bei völlig planmäßigem Verlauf zwangsläufig kurz vor der fuel emergency, und das ist völlig legal! Vor diesem rechtlichen Hintergrund kann man meines Erachtens jede Sicherheitslandung ganz zwanglos mit dem "Spritjoker" argumentieren, ohne sich dem Vorwurf mangelhafter Treibstoffplanung auszusetzen.
6. Mai 2014: Von Daniel Krippner an Othmar Crepaz
Othmar, ich meinte das jetzt gar nicht als vorgeschobenen Grund sondern ehrlich, z.B. in der as Situation wo man gerade nur einen der vermaledeiten Sonderlandeplätze um sich herum hat, oder eben nen Platz der gerade mal wieder zu hat.

Ich hatte schon mal so ein Pflänzchen dabei, und bin halt wieder zur Hahnweide zurück geflogen obwohl z.B. Pattonville näher gewesen wäre. Spucktüten habe ich immer greifbar wenn Paxe dabei sind...
6. Mai 2014: Von Achim H. an Lutz D.
Der Flugplatzzwang für Motorflugzeuge ist reine Behördenschikane.

Nee, das ist genauso sinnvoll und wichtig wie der Schornsteinfeger, die Handelskammer und die grüne Plakette an jedem Neuwagen. :-)

Schade dass ich meine Heizung und mein Auto nicht G-reg oder N-reg betreiben darf...
6. Mai 2014: Von Lutz D. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Stimmt, Achim, ich vergaß!
Meisterzwang, Apothekenmehrbesitz, Frequenzzuteilung und Rabattverbot außerhalb des Schlußverkaufs solltest Du auch noch nennen. Wie? Letzteres wurde abgeschafft? Die Welt ist nicht untergegangen? Krass.
6. Mai 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Frank Naumann
War der Heli-Pilot damals Deutscher oder Österreicher?
Im österr. Luftrecht gibt es die "Sicherheitslandung" nicht.
6. Mai 2014: Von Malte Höltken an Achim H.
Beim Thema Flugplatzzwang hilft Dir aber auch weder G- noch N-Reg...

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