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Interessante Frage.. Kam vor einigen Jahren von Dänemark zu meiner Homebase nach Kyritz zurück und musste 20 min im Norden warten, weil direkt über dem Platz sich ein Gewitter austobte. Als ich landete war es friedlich und windstill. Kein Mensch war mehr da, ich mittlerweile short of fuel, bin auf vom Gewitterregen noch dampfender Runway 14 gelandet. Ruhig eingehallt und zufrieden zum Wochenendausklang nach Hause. Das Wochenende drauf flüsterte mir verschwörungskumpelhaft falsch der Türmer. " Ich will Dich ja nicht verpfeifen. Aber das war eine verbotenen Aussenlandung. Kann Dich in massive Schwierigkeiten bringen. Also ich sag nix..." Ein echter Freund.
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In Kyritz ??? Gerade die haben doch sogar offiziell O/T O/R 24h NVFR, also prinzipiell rund um die Uhr Betrieb ...
Die Unterscheidung Öffnungszeit zu Betriebszeit finde ich in Deutschland ziemlich unglücklich und das Lesen der Betriebsordnungen der einzelnen Plätze hat auch immer etwas von Telefonbuch lesen ... zumal nur recht wenige die Betriebsordnungen auf ihre Website gestellt haben.
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..und wie willst das im Funk "requesten" wenn keiner da ist?
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Wie man sieht, gibt es viele plausible Gründe, die Trumpfkarte "Sicherheitslandung" aus dem Ärmel zu schütteln. Der "Spritjoker" wie in Deinem Beispiel zieht eigentlich immer. Ich habe mich schon oft gewundert, wieso es eigentlich erlaubt ist, einen VFR-Flug mit lediglich 30 min. final reserve fuel zu planen. Die Sicherheitslandung bzw. die Möglichkeit dazu könnte ein wesentlicher Grund dafür sein. Wenn es knapp wird, darf man schließlich jederzeit auf jedem Acker landen. Nur wissen sollte man von diesem Recht, und da haperts leider bei vielen, so auch bei Deinem "befreundeten" Türmer.
Vor zwei Jahren ist bei uns ein Hubschrauber, der nach Salzburg wollte, bei Schlechtwetter gegen den Teisenberg geflogen. Dabei sind alle vier Insassen ums Leben gekommen. Im Unfallbericht stand zu lesen:
Warum der Pilot den örtlich begrenzten schlechten Wetterbedingungen nicht auswich, den Turmlotsen in Salzburg nicht ausdrücklich über das vor ihm liegende Wetterproblem unterrichtete und das höhere Gelände nicht umflog oder eine Sicherheitslandung durchführte, bleibt aus Sicht der BFU ungeklärt. An Bord des Hubschraubers hätte sich ausreichend Kraftstoff für ein Umfliegen des Schlechtwettergebietes befunden. Es gab auch entlang der Autobahn vielfältige Möglichkeiten für eine Sicherheitslandung. (Quelle: Untersuchungsbericht BFU CX011-12)
Hätte der Pilot von der Möglichkeit der Sicherheitslandung gewußt, würden er und seine Paxe vermutlich noch leben.
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Ich vermute der eine oder andere könnte glauben das man wenn man ein Gewitter über dem Platz sieht ggf. in UKW Reichweite seien könnte und vor der Abfahrt vom Flugleiter über die Verspätung/PPR zu sprechen.
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Wenn man eigentlich fast immer innerhalb der vorgeschriebenen 30-Minuten Sicherheitsmarge einen H24-Platz mit hohen Gebühren hat, dann zieht das Argument schwer.
Wenn es verfolgt wird, muss man seine Gründe glaubhaft machen und das wird schwer.
In den goldenen Zeiten (als F.-J. Strauss noch lebte und flog) musste unser Flugleiter auf dem Turm übernachten wenn der Chef des örtlichen Unterwäscheherstellers möglicherweise einflog und vorher die Petroleumlampen am Bahnrand anzünden.
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Es gibt vermutlich in Deutschland allein in jedem Jahr eine hohe dreistellige oder niedrige vierstellige Zahl an Außenlandungen mit Segelflugzeugen. Da kräht kein Hahn nach, obwohl statistisch recht unfallträchtig (klar, immer noch safe, aber eben unfallträchtiger als auf Flugplatz zu landen). Der Flugplatzzwang für Motorflugzeuge ist reine Behördenschikane. Komme mir jetzt niemand mit Fragen der Besiedlungsdichte. Man könnte eine praktikable Norm finden zwischen Flugplatzzwang (geöffnet) und land-where-you-want.
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Die 30-Minuten-Marge ist wohlgemerkt final reserve fuel! Alternate fuel zu einem 24-h-Flughafen ist VFR nicht vorgeschrieben. Wenn man beinhart in Ryanair-Manier plant, endet somit jeder VFR-Flug auch bei völlig planmäßigem Verlauf zwangsläufig kurz vor der fuel emergency, und das ist völlig legal! Vor diesem rechtlichen Hintergrund kann man meines Erachtens jede Sicherheitslandung ganz zwanglos mit dem "Spritjoker" argumentieren, ohne sich dem Vorwurf mangelhafter Treibstoffplanung auszusetzen.
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Der Flugplatzzwang für Motorflugzeuge ist reine Behördenschikane.
Nee, das ist genauso sinnvoll und wichtig wie der Schornsteinfeger, die Handelskammer und die grüne Plakette an jedem Neuwagen. :-)
Schade dass ich meine Heizung und mein Auto nicht G-reg oder N-reg betreiben darf...
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Stimmt, Achim, ich vergaß!
Meisterzwang, Apothekenmehrbesitz, Frequenzzuteilung und Rabattverbot außerhalb des Schlußverkaufs solltest Du auch noch nennen. Wie? Letzteres wurde abgeschafft? Die Welt ist nicht untergegangen? Krass.
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War der Heli-Pilot damals Deutscher oder Österreicher?
Im österr. Luftrecht gibt es die "Sicherheitslandung" nicht.
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Beim Thema Flugplatzzwang hilft Dir aber auch weder G- noch N-Reg...
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Der Heli war Österreicher, der Pilot und die Passagiere Deutsche.
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Hat eigentlich noch jemand diesen Bug, dass bei Erreichen von exakt 25 Beiträgen, man zunächst auf einer leeren 2. Seite landet?
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Ja ;-)
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Ja.
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Ja ;-)
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Dabei ist gerade im Heli eine Sicherheitslandung kaum ein Problem.
Da reicht schon eine Lichtung mit 30x30m, wenn's pressiert. Dumm nur, wenn da die Wildschweine in der Nacht alles zu Schlamm gemacht haben. Dann ist Aufsetzten das Dümmste, was man tun kann. Über so einer Lichtung bin ich mal geschwebt. Kein schöner Anblick. Ruck zuck hängt man mit der Kufe im Schlamm und kommt nicht wieder weg.
Zu den Betriebszeiten: Wir sind mal während meiner Ausbildung zu einem anderen Platz zum Tanken geflogen, der offen hätte sein sollen. War nur niemand da.
Blindmeldungen abgesetzt, Überflug, Windsack checken, Anflug, Landung, und dann im FTK geblättert und den Betreiber aus dem Bett geklingelt, damit der uns die Zapfsäule aufschließt. Der hatte einfach verpennt...
Merke: selbst wenn ein Platz offen ist, muss noch lange nicht jemand am Funk sitzen. Hat bei uns gefahrlos funktioniert.
Olaf
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Schade dass ich meine Heizung und mein Auto nicht G-reg oder N-reg betreiben darf...
Beim Elektroauto bring N reg ja nix, aber G reg ist gut. Der liebe Herr Cameron lässt da umgerechnet 6000 Euro springen pro Fahrzeug und als Geschäftswagen gibts 0% geldwerten Vorteil und 100% Sonder Afa.
G kann ich empfehlen. |
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Schon super wie der Herr Cameron da die ausländische Industrie subventioniert.
Ich zahle 0,3 €/kWh für meinen Garagenstrom, bekomme dafür 0 € Kaufanreiz.
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@Lutz. Bei Meisterzwang habe ich so meine Einschränkung. War gerade vor kurzem ein Bericht aus dem Handwrksgewerbe. Da werden Aufträge angenommen, obwohl der Europäer (nicht Deutscher) solche Sachen nachweislich noch nie gemacht haben. Da kann dann schnell Pfusch aufgrund nicht wissen entsehen. Jetzt werden viele sagen, es gibt ja auch im Meisterbetrieb sowas. Das stimmt, aber wenn einer erst 5 Jahre etwas macht, ist mir der suspekter als jemand, der etwas schon 15 Jahre macht und einen Gesellenbrief und Meisterbrief hat.
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Ja. Aber das kann ich doch selbst entscheiden, ob ich zu einem Meisterbetrieb gehe oder nicht...
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