Da ich gestern nach längerer Zeit mal wieder in Norwegen war, dachte ich, ich würde hier mal ein paar nützliche Informationen zusammenstellen, vor allem zum Thema „Zoll“ (aber nicht nur).
Einen ganz interessanten Thread hatte es ja vor einiger Zeit hier gegeben.
https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2013,03,09,11,2733574
1. Zoll
Dieses muss man, damit nichts durcheinander gebracht wird, in zwei Teilen betrachten.
1.1 Die „norwegische Seite“
Die AIP bzw. der Jeppesen von Norwegen liefern zwar konkrete Hinweise, hinterlassen aber auch ein paar Fragezeichen.
Grundsätzlich ist Norwegen ja nicht Mitglied der EU, dafür aber Mitglied beim Schengener Abkommen.
Daher wäre – ganz grundsätzlich genommen – für die notwendige Zollkontrolle stets zunächst ein Zollplatz anzufliegen. So steht es auch in der AIP.
Die Zollplätze sind dort auch aufgeführt. Uneingeschränkte Zollplätze sind allerdings nur die beiden Flughäfen Oslo und Bergen, welche beide relativ teuer und dazu auch noch slot-koordiniert sind (diese seien hier mal „Kategorie 1“ genannt).
Alle anderen aufgeführten Zollplätze (17 Stück, hier mal „Kategorie 2“ genannt) erfordern eine PN (prior notice) für zollrelevante Flüge. Außerdem gibt es in der AIP einen Warnhinweis, der besagt, dass bei diesen Plätzen die eventuellen Kosten für die Zollabfertigung zu Lasten des Flugzeugbetreibers gehen.
Darüber hinaus gibt es dann noch die schon seit einigen Jahren praktizierte Ausnahmeregel, dass Kleinflugzeuge (bei Intra-Schengen-Flügen und ohne zu deklarierende Waren) sowohl beim Einflug als auch beim Ausflug aus Norwegen auch von anderen Flugplätzen operieren können, insofern der Start bzw. die Landung mit mindestens 4 Stunden Vorlauf beim Zoll (durch Übermittlung einer Kopie des Flugplans) so angemeldet wird.
Während meiner Recherchen bin ich auf die Website des Zolls gestoßen, welche das Verfahren näher erläutert.
Diese lautet: https://toll.no/templates_TAD/Article.aspx?id=145132&epslanguage=en
Dort findet sich auch als „Appendix 3“ die Liste jener Flugplätze, für die dieses Verfahren zutrifft (hier mal Kategorie 3“ genannt). Man erkennt also, dass dieses Verfahren für praktisch alle „öffentlichen“ Flugplätze angewandt werden kann; bei „Privatplätzen“ allerdings nicht! Und: es gilt wie gesagt nur bei Intra-Schengen-Flügen und kann daher von und nach UK nicht angewandt werden.
Übrigens kann man über die dort angegebenen Kontaktdaten bei Bedarf noch weitere Detailfragen stellen. Diese werden in vorbildlicher Manier beantwortet.
Man bekommt übrigens nach Absendung der e-mail mit der Flugplankopie keinerlei Rückbestätigung vom Zoll. Dies soll also nicht beunruhigen. Man sollte allerdings vielleicht einen Ausdruck der email machen und diesen sicherheitshalber mit sich führen.
Ich habe dieses Verfahren bei meinem gestrigen Flug nach Norwegen angewendet ist es hat keinerlei Probleme gegeben.
Beim Ausflug aus Norwegen (in Richtung Dänemark) habe ich übrigens einen der Flughäfen aus der „Kategorie 2“ verwendet. Als ich – gemäß AIP – der dortigen ATC telefonisch eine Stunde PN geben wollte, sagte man mir aber, dass für einen Flug Norwegen à Dänemark gar keine PN nötig sei. Auch recht. Da es sich aber ja trotzdem um einen Zollflughafen hielt, habe ich dann natürlich auch keine 4-stündige Vorab-Benachrichtigung mehr an den Zoll gesandt. Es hat also letztlich für diesen Flug überhaupt kein PN gegeben. Ob dies bei allen „Kategorie 2-Plätzen“ so läuft, würde ich sicherheitshalber jeweils einzeln abklären.
1.2 Die „andere“ Seite (also das Land aus welchem nach Norwegen bzw. in welches aus Norwegen kommend geflogen wird)
Diesbezüglich gibt es natürlich ja nach Land und „Status“ ganz unterschiedliche Fälle. Hier soll nur der Fall „Deutschland“ näher betrachtet sein.
Wie dankenswerterweise Achim schon im Rahmen des letzten Norwegen-Threads recherchiert hatte, gibt es hier Regelungen, wegen derer man wiederum zwischen dem Ausflug aus Deutschland und dem Wiedereinflug unterscheiden muss.
Beim Ausflug (in Richtung eines „Schengen:ja aber EU:nein-Landes“ wie Norwegen) ist laut Information des deutschen Zolls…
https://www.pilotundflugzeug.de/img/ud/2013/03/13/19/3155726/003559-merkblatt_befreiung_zollflugplatzzwang.pdf
…die Benutzung eines Zollplatzes nicht notwendig, insofern keine zu deklarierenden Waren transportiert werden.
Dieses Verfahren ist am Rande bemerkt auch für Flüge aus Deutschland in die Schweiz interessant. Hier gibt es also in aller Regel eine Notwendigkeit für „Ausflugszoll“ gar nicht und daher auch keine Notwendigkeit, extra einen „Zollstopp“ einzulegen.
Beim Einflug aus einem Drittland in Richtung Deutschland hingegen gibt es diese „Befreiung“ nicht.
Und: Ob andere Länder wie Dänemark oder Schweden solche ähnlichen Befreiungen haben, ist vorab individuell zu klären.
2. Flugpläne
Kann man problemlos mit ATC in der Luft schließen. Im Süden des Landes hat Oslo Control auch in recht niedrigen Höhen und trotz der bergigen Landschaft eine recht gute Abdeckung. Dieses Verfahren ist zu empfehlen, denn je nachdem, wie abgelegen der Landeplatz ist, hat man unter Umständen keinen GSM-Empfang und dann hat man ein Problem…
Nachteil: falls man beim Anflug crasht, sucht einen kein Mensch.
Für VFR-Inlandsflüge, die nur kurzzeitig durch kontrollierten Lufträumen führen (z.B. weil man an einem kontrollierten Platz landet oder startet) ist in der Regel kein Flugplan erforderlich (aber evtl. trotzdem ratsam).
Über das norwegische AIS-Portal (www.ippc.no) kann man Flugpläne aufgeben, NOTAMs einsehen, etc. Allerdings ist ein Login notwendig, der mir (Angabe: „private pilot from Germany visiting Norway") aus Kapazitätsgründen nicht gewährt wurde. RocketRoute tut es aber auch.
3. Tanken
Hierzu nur so viel: wenn man aus Norwegen ausfliegt, kann man unmittelbar vorher steuerfrei tanken. Avgas dann sensationelle 1,55 Euro z.B. in ENCN!
4. IFR im unkontrollierten Luftraum
…ist in der Tat - ganz ICAO-konform – überhaupt kein Problem. D.h. auch Flüge zu kleinen Plätzen ohne IAPs können im FPL als „I“ geplant und dann im Flug auch so durchgeführt werden. Kein „report ready to cancel IFR“ (wie mittlerweile z.B. auch in Dänemark).
5. IFR-Departures (SIDs)
Die normalen SIDs an den norwegischen Flughäfen sind mittlerweile überwiegend "P-RNAV only". Flugzeuge, die kein P-RNAV haben, bekommen daher als Departure oft eine "Omnidirectional Departure" zugewiesen. Diese ist (zumindest im Fall ENCN) kurz auf dem Blatt mit den P-RNAV-Departures als Fußnote erläutert.
6. VFR-Karten
Nachdem die 1:500000er Karten jahrelang nicht neu aufgelegt wurde, gibt es nun wieder neue Karten (2013er Version, erschienen im Mai). Sind allerdings ziemlich teuer (40 Euro pro Stück).
7. VFR Guide Norway
Diese offizielle Zusammenfassung der Regeln für das VFR-Fliegen in Norwegen wird jährlich neu aufgelegt. Die brandneue 2013er Version gibt es hier:
https://luftfartstilsynet.no/incoming/article10277.ece/BINARY/VFR2013-web.pdf
Auch für IFR-Flieger sind hier viele relevante Infos dabei. Es ist ein wahre Freude, dieses Dokument zu lesen – so glasklar, ICAO-konform und pragmatisch sind die Regelungen.