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1. Dezember 2020: Von Guido Frey an Erik N.

"Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich."

Diesen Zusatz finde ich in diesem Zusammenhang schon etwas absurd. Ich antworte als Behörde auf eine konkrete Frage, möchte aber für die Auskunft dann doch nicht gerade stehen...

Ich bin weder Jurist noch Zollexperte, weswegen ich mich frage, ob diese Auskunft bei einem Verfahren wirklich Bestand hat? Für mich klingt der oben zitierte Satz nicht nach wirklicher Rechtssicherheit.

Gleichzeitig vermag ich aber auch nicht abzuschätzen, wie hoch das Verfolgungsinteresse des Zolls in dieser Richtung wirklich ist.


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