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1. Dezember 2020: Von Sven Walter an Timm H. Bewertung: +1.00 [1]

Es gibt schon aus Gründen des Rechtstaatsprinzips eine Selbstbindung der Verwaltung. Wenn die dann hier eine schwammige Enthaftung mit dazunehmen, wird trotzdem das VerwG in eigener Bewertung urteilen. Und sich dann bei so einer geringen Wertschätzung verbindlicher Aussagen möglicherweise eher auf Seiten des Staatsbürgers stellen.

Nur: Wer will sich darauf wirklich verlassen - vielleicht eher der, welcher Sicherheiten jederzeit ohne mit der Wimper zu zucken stellen kann. Und dem Staat mal eins auswischen will. Dürfte nach meinen Erfahrungen mit Mandanten die absolute Minderheit sein.


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