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Erhöhter Lärmschutz bis 2009 - und dann?
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65 Beiträge Seite 2 von 3
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Erste praktische Auswirkungen heute per Post eingegangen (von wegen, "teuere Plätze werden einfach nicht angeflogen" - Geld spielt nur nebenrolle):
ein berühmt berüchtigter Vercharterer aus EDML, gibt heute bekannt:
Ab sofort dürfen seine Flugzeuge (< 9.000 kg), alle ausser der Seneca, nicht mehr benutzt werden:
1. montag-freitag vor 0700, zw. 13:00 und 15:00, nach SS 2. Sa, So, feiertags vor 09:00 und nach 13:00 Uhr (unter 2. evtl. Ausnahme von Überlandsflügen -> hier not applicable ausser Seneca) -> keine Starts und Landungen 3. keine Platzrunden täglich zw 13:00 und 15:00 uhr, sonn- und Feiertags nach 13:00 Uhr
alles valide für Landeplätze > 15.000 bewegungen gemessen im Vorjahr (Liste nach NfL)
schöne Bescherung, zur Einreihung in die Liste der Amtshandlungen der letzten Jahre. Die Gurt-Info mit positivem Ausgang ist dagegen nur ein kleines positives Tröpfchen - ich muss ja jetzt dauernd mit irgendwelchen 15.000-Bewegungslisten in der Tasche zum Fliegen gehn ... die Strategie "ich kauf mir eine Cirrus oder einen Flieger bei dem der Vorbesitzer schon alle Beile, Feuerlöscher und per Notam abzuschaltende Transponder eingebaut hat" - Strategie hilft selbst mir (oder anderen Lfz-losen Kollegen) hier nicht weiter.
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Hallo,
Bei dieser Thematik stellt sich mir schon länger,Generell die Frage: Wie kommt man in der BRD auf die Saublöde (man verzeihe mir diesen Ausdruck) idee erst erst Verträge (ICAO) abzuschließen und sich einer Übergeordneten Behörde (EASA) unterzuordnen und dann "Verordnungen" zu erlassen welche wieder alles Strenger macht..in diesem Fall mit der Landeplatzlärmschutzverordnung (wen will man da schützen??die Landplätze vor lärm??egal).. hier stellt man forderungen welche niemand mehr nach Stand der Technik erfüllen kann. evtl sollte hier einmal eine entsprechende Eingabe gemacht werden...denn Autos dürfen lauter sein..
Mfg: SF 23
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Warum das so ist?
Ganz einfach, man will nicht, das der Bürger privat fliegt. Ist ein "Reichensport". Da hängt eventuell uns auch noch die NS-Zeit etwas nach. Von wegen "Reichsflucht", genau wie der Begriff "Luftaufsicht".
Wie sagt Hagen Rether: ... was rege ich mich auf...
Ändern können wir es leider nicht, dazu sind wir zu wenig...
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Warum hat die LLV §4 hier Flugzeuge die vor dem 1.Jan.2000 gebaut wurden, nach dem 31.12.2009 nicht mehr erwähnt, auch wenn die höheren Werte mit dem Flieger zB.Bauj< 2000 erfüllt werden, wird man hier durch das Bauj. ausgeknockt! siehe Anlage. § 4 Erhöhte Schallschutzanforderungen (1) Die zeitlichen Einschränkungen nach § 1 gelten nicht für propellergetriebene Flugzeuge und Motorsegler, die erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen. (2) Propellergetriebene Flugzeuge und Motorsegler, die vor dem 1. Januar 2000 gebaut wurden, entsprechen bis zum 31. Dezember 2009 erhöhten Schallschutzanforderungen, wenn sie die in Anlage 2 festgelegten Lärmgrenzwerte bei Kapitel 6 - Flugzeugen um mindestens 4 dB(A) und bei Kapitel 10 - Flugzeugen um mindestens 5 dB(A) unterschreiten.
(3) Propellergetriebene Flugzeuge und Motorsegler mit einem Baujahr ab 2000 entsprechen erhöhten Schallschutzanforderungen, wenn sie die in Anlage 2 festgelegten Lärmgrenzwerte bei Kapitel 6 - Flugzeugen um mindestens 6 dB(A) und bei Kapitel 10 - Flugzeugen um mindestens 7 dB(A) unterschreiten. (4) Das Luftfahrt-Bundesamt bestätigt bei der Verkehrszulassung, sonst auf Antrag, ob das propellergetriebene Flugzeug oder der Motorsegler erhöhten Schallschutzanforderungen entspricht. (5) Das Luftfahrt-Bundesamt gibt die propellergetriebenen Flugzeuge und Motorseglermuster, die erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen, im Bundesanzeiger und in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt. (6) Propellergetriebene Flugzeuge oder Motorsegler, die den erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen, dürfen besonders gekennzeichnet werden. Die besondere Kennzeichnung nach Satz 1 darf nicht erfolgen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das Luftfahrt-Bundesamt legt Einzelheiten der Kennzeichnung in einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger und in den Nachrichten für Luftfahrer fest.
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Hier zur besseren Übersicht:
Die alten Werte: Kapitel 6, 4dB(A) Kapitel 10, 5dB(A) Die neuen Werte: Kapitel 6, 6dB(A) Kapitel 10, 7dB(A)
Wichtig: Diese Werte aus §4 sind nur in Anlage 2 in Abzug zubringen, um den erhöhten Schallschutz zu erreichen!
In Anlage 1(Nicht im Inland zum Verkehr zugelassen) erfolgt kein Abzug der og. Werte!!
Kapitel 6 = Überflug Kapitel 10 = Startflug Rechenbeispiel f.nicht im Inland zugelassenes Flugzeug laut Anlage 1: Flugzeug MTOW = 1200KG Kapitel 6 gemessen 71 dB(A) Lgrenz = 68+(MTOW 1200 - 600)X (4/300)= 76dB(A) Ihr Flieger erfüllt die Anforderung nach Anlage 1 und ist sogar 5 dB(A)darunter.
Nachtrag: Ältere werden anerkannt sofern sie die Werte erfüllen, so wird es an Landeplätzen praktiziert!!
###-MYBR-###
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Denkfehler...
wenn ihr LFZ die werte für LFZ nach dem entsprechenden BJ (ink minderung) erfüllt müssen Sie lediglich einen neuen Antrag stellen...denn für LFZ vor diesem BJ galten eben andere Höchstgrenen und da war es egal wie weit sie darunter lagen..es gibt nur Erfüllt oder nicht erfüllt und da ein und das selbe Baumuster (siehe zb Lärmliste National bei DO27) zig verschiedene Lärmwerte haben kann (je nach Baustand) bügelt man da pauschal..wer die akuellen Werte noch erfüllt muß eben neuen Antrag stellen und ist dann wieder mit dabei. Darum geht es dem Staat ja..LÄRM MINDERN.und wenn freiwillig keiner bessere "abgastöpfe" ranbaut,weit er gezwungen..wehn triffts leider..GENAU uns Piloten..nicht die Hersteller..
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Neuer Antrag beim LBA, dann werde ich dies versuchen! Habe hier schon gelesen, daß der AOPA D eine Stellungnahme od.Interpretation des Ministeriums vorliegt, in Bezug auf ältere Flugzeuge. Bitte mal ein Link posten hier! Danke!!
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wenn ich die Interpretation finde werde ichs Posten.
Von der Logik her: Wenn ein Flugzeug die NEUEN Richtlinien (ermittelt entweder durch Messflug oder schon entsprechend im alten Lärmzeugnis ausgewiesen) erfüllt...warum sollten Sie dann KEINEN Erhöhten Lärmschutz geben??
Mfg: SF 23
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Habe heute gehört, daß einige Flugplätze sich von dieser LLV haben befreien lassen,zB.EDFE. Die Flugplätze >15000 Ldg. die sich davon nicht befreien lassen, werden auf Dauer den Rückgang schon merken. Vielleicht kommen die dann < 15000 und sind somit von der LLV befreit. Es gab gestern ein Startverbot in Mainz für eine N-reg Piper Arrow zu den genannten Zeiten.
Es müßte eine Liste geben welche Flugplätze die LLV anwenden und welche nicht.
Liste gefunden! AIP VFR unter AD 1-6
Alles gequirlte Sch...., schade um die Zeit die man mit dem Mist verbringt!!!
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find ich auch...
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Wie stellt man es denn an, sich befreien zu lassen? Gibt es das tatsächlich, dass die Behörde einfach gute Argumente einsieht und auf die Anwendung der LLV verzichtet?? Und wenn ja, für wie lange? Würde das auch durchstehen, wenn Lärmgegner vorstellig werden und die Anwendung verlangen? Letzeres ist ja nur eine Frage der Zeit.
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Für Flugplatzbetreiber gelten die gleichen Rechts-und Unternehmensformen wie für alle anderen Unternehmen auch. Die einzelnen Flugplätze und Landeplätze in der Bundesrepublik Deutschland werden bis auf wenige Ausnahmen unternehmerisch selbständig betrieben. Die Landeplätze könnten nach §2 (3)die Ausnahme beantragen, zB. wenn der Schutz der Bevölkerung nicht notwendig ist und bei Ablehnung des Antrags dagegen Klagen. An dem Flugplatz wo mein Flieger steht, so habe ich heute erfahren, wurde der Antrag gestellt und prompt vom RP abgelehnt.
Wir befinden uns in einer ungünstigen Lage, da man die Übergangsfrist von 10 Jahren ungenutzt (Verlängerung etc.) hat verstreichen lassen, obwohl jedem hätte klar sein müssen was ab dem 31.12.2009 passieren würde. Einige haben ihr Flugzeug rechtzeitig verkauft. Jetzt ist der Mist Rechtskräftig!! ###-MYBR-### ###-MYBR-###
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Hallo,
Na generell fallen Ja erstmal nur Flugplätze unter die Beschränkungen welche 15.000 Flugbewegungen und mehr per Jahr haben. Alle anderen Plätze welchen die lärmverordnung aufgrdrückt wurde,haben dieses Schicksal aufgrund verschiedener "schutzbedürftiger"umstände...
von welchen dann aussagen kommen wie "Ja,hät ich den ahnen können das dauernd Flugzeuge über mein Neues Haus Fliegen,nur weil da drüben seit 40Jahren ein Flugplatz ist?"..die Verordnung ist eh Müll...bei mir fliegen die Maschinen mit Anflug auf Nürnberg zum Anfassen nahe vorbei..das Geräusch ist im Gegensatz zum Verkehr der A73 Beruhigend...(und ausserdem schaut so ein A320 Nachts,mit Gear Down und voller festbeleuchtung richtig genial aus)..
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Hallo,
An dieser Stelle würde ich gerne die Situation von nicht inländisch registrierten Flugzeugen beleuchten, also z.B. unseren N-registrierten Maschinen.
Nach meinem Verständnis greift die LärmschutzV auch auf nicht D-registrierte Flugzeuge, da sie auf Flugplätze Bezug nimmt. Insofern gilt sie auch für N-regs.
Grundsätzlich sind während der in §1 (1) LärmschutzV genannten Zeiten ("Ruhezeiten") Starts und Landungen untersagt. §1 (2) billigt die Ausnahme, daß Überlandflüge auch während Ruhezeiten gestattet sind. Überlandflüge sind gemäß §3a (2) LuftVO solche Flüge, welche über "die Umgebung des Startflugplatzes" hinausführen. Persönliche Anmerkung: Mit dieser Definition kann ich nichts anfangen. Was ist die "Umgebung des Startflugplatzes"? Platzrunde, 10nm-, 20nm-Radius? 50nm? Flugplatz nicht mehr Sicht? Allerdings ist ein darauffolgender Start auch nur dann wieder gestattet, wenn das Flugzeug mindestens 60 Minuten in der Luft war. Also ist eine Definition der "Umgebung des Startflugplatzes" auch nicht so wichtig. §1 (2) sagt aber auch, daß Überlandflüge während der Ruhezeiten nur gestattet sind, wenn für das Flugzeug ein "Lärmzeugnis oder eine ihm entsprechende Urkunde des Staates erteilt ist, in dem das Luftfahrzeug zum Verkehr zugelassen ist." Frage: Was ist ein "Lärmzeugnis"? An dieser Stelle geht es gar nicht um erhöhten Lärmschutz, sondern nur um ein Lärmzeugnis. Ist das der Zettel von AOPA, welcher manchmal ja, manchmal nicht akzeptiert wird? Stellt die FAA "Lärmzeugnisse" aus? NfL II 56/99 regelt die Ausgabe usw. von Lärmzeugnissen...
https://www.lba.de/nn_53958/SharedDocs/download/NfLs/nfl__ii5699,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/nfl_ii5699.pdf
...aber das bezieht sich nur auf D-regs ("erteilt das Luftfahrt-Bundesamt für in Deutschland registrierte Luftfahrzeuge Lärmzeugnisse"). Die Frage, um die es hier geht, lautet: Sollte ich "Lärmzeugnis" nicht vorweisen können, wäre ich zu Ruhezeiten de facto gegroundet - ist das die richtige Interpretation?
@Udo Schenn: Vermietet der Vercharterer gar nicht mehr während der genannten Zeiten oder nur noch für Überlandflüge?
@Jürgen Kammer: Galt das Startverbot in Mainz für Platzrunden oder für einen Überlandflug? Konnten Sie ein "Lärmzeugnis" vorzeigen?
Über weiteren Erfahrungsaustausch würde ich mich freuen. Es wäre schon super zu wissen, ob man sein LFZ noch an mehr als 4 Stunden an einem Samstag bewegen darf - oder nicht.
Noch ein anderer kleinerer Aspekt: Seine 3 Starts und Landungen für eine night currency zu erwerben dürfte auf einer N-reg nun mittlerweile schier ein Ding der Unmöglichkeit sein, wenn ich es richtig interpretiere. Außer es gibt ein "Lärmzeugnis" und jede Platzrunde dauert mindestens 60 Minuten...?
Gruß###-MYBR-### David
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Noch eine andere Erwägung:
Für Flugzeuge, die nie erhöhten Schallschutzanforderungen entsprochen haben (Land der Registrierung unerheblich), hat sich nach dem 31.12.2009 doch eigentlich nicht verändert?
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Um die Frage genau zu beantworten muß ich mit dem betreffenden Fliegerkollege Rücksprache halten. Werde die Antwort hier posten. Ab dem 31.12.2009 haben wir ein 3 mit erhöht 4 Klassen System.
Sonstige Flugzeuge: Flüge unzulässig während §1 genannten Zeiten.
Anlage 1 Flugzeuge Ausland zugelassen: Eingeschränkt(60 min.etc.) während §1 genannten Zeiten.
Anlage 2 Flugzeuge D-reg: Eingeschränkt (60 min etc)während §1 gen. Zeiten. Anlage 2 nach Abzug von 6 od.7dB(A)entspricht erhöht,keine Einschränkung. Bemerkenswert: Die Werte aus der Anlage 1 (nicht D-reg) sind deutlich weniger restriktiv als die Werte aus Anlage 2 für D-reg.
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Ist das tatsächlich so, daß außerhalb der genannten Ruhezeiten nur noch LFZ mit erhöhtem Lärmschutz fliegen dürfen? Denn: §1 (2) LärmschutzV spricht lediglich von "Lärmzeugnis", nicht von "Lärmzeugnis mit dem Nachweis des erhöhten Schallschutzes".
Meiner aktuellen Interpretation nach sind LFZ mit erhöhtem Lärmschutz gänzlich nicht von §1 LärmschutzV betroffen, denn § 4 Erhöhte Schallschutzanforderungen (1) sagt: "Die zeitlichen Einschränkungen nach § 1 gelten nicht für propellergetriebene Flugzeuge und Motorsegler, die erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen."
Der Stein des Anstoßes ist doch aktuell die in diesem §4 unter (2) eingebaute Übergangsregelung bis 31.12.2009.
Für Ihre N-reg in Mainz dürfte sich daher eigentlich nichts nach dem 31.12.2009 geändert haben, denn diese hat nie erhöhten Lärmschutz besessen. Ergo hat diese N-reg nie der Übergangsregelung unterlegen (konnte nie unterliegen).
Richtig, falsch...?
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Für das betreffende Flugzeug muß eine Messung nach Kapitel 6 od.10 schon vorliegen um in die Anlagen anzuwenden.
Nicht im Inland erteile Urkunden, Zeugnisse werden anerkannt (AOPA Bescheinigung) "WENN" Anlage 1 erfüllt wird!
Hier noch ein Link für die Anlage 1&2
https://www.generalaviation.de/misc/landeplatz-laermschutz-verordnung.htm
Mehr informationen gibt es nicht! Jetzt muß jeder rausfinden welche Werte sein Fluzeug hat und entsprechend § 1 Fliegen, an Flugplätzen > 15000 Starts und Landungen.
PS. Es herrscht deshalb so wenig Solidarität unter uns Fliegern, weil der Gesetzgeber uns alle ungleich behandelt.
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@sto Der Vercharterer hat erstmal eine interne Bekanntmachung vor allem für Schulung ausgegeben - mit Hauptaugenmerk auf Platzrunden (+ eMpfehlung für Nachbarplatz)
Nachträglich wurde mitgeteilt dass 2 Cessna's demnächst doch mit erhöhtem Lärmschutz zugelassen werden.
Wie ich die Verordnung verstehe, darf man z B morgens vor 0700 auch nicht zum Streckenflug starten - von solchen Aktionen bin ich persönlich nicht sehr betroffen (EDML eigentlich auch nicht). Die Wochenend-Politik klärt sich bis zum Sommer hoffentlich - bis dahin vertreibe ich meine Zeit mit PuF-Lesen.
Gruß, Udo
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besser Puf lesen als Puff gehen... ;-)
sorry
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>Richtig, falsch...?
Richtig. Wer überhaupt ein Lärmzeugnis hat, darf zu Überlandflügen los. Wer nicht, der nicht. Wer erhöhten Lärmschutz hat, darf auch Platzrunden drehen. Was am Wochenende in Landshut dazu führte, dass eine Seneca munter Platzrunden flog, während eine Archer am Boden blieb...
Ein in D zugelassenes Flugzeug hat immer (fast) ein Lärmzeugnis - es ist Teil der Zulassung. Ein N-reg aber nicht, denn in den USA gibt es das Lärmzeugnis nicht. Wohl dem, dessen Flugzeug nachgewiesene Lärmwerte im POH stehen hat (z.B. Cirrus, AFAIK). Ansonsten gibt es offizielle Lärmlisten von EASA und LBA. Wenn man als N-reg einen Ausdruck davon mitführt, lassen sich die meisten Luftaufsichtler überzeugen.
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Hallo,
hier der Link zur EASA. Da kann dann jeder selber schauen, ob und wenn was er für einen "Lärmschutz" hat bzw. für N Maschinen den Wert "offiziell" ausdrucken.
https://www.easa.eu.int/ws_prod/c/doc/Design_Appro/Noise/odoc/MAdB%20LIGHT%20PROP%20(091216).xls ###-MYBR-###
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@Jürgen Kammer: Galt das Startverbot in Mainz für Platzrunden oder für einen Überlandflug? Konnten Sie ein "Lärmzeugnis" vorzeigen?
Beim Startverbot in Mainz handelte es sich um eine Piper Arrow 180hp N-reg. Der Flieger hatte die Werte der Anlage 1 nicht erfüllt und nach § 1 war somit ein Flug unzulässig während der genannten Zeiten.
Ich kann nur empfehlen auf den Lärmlisten der EASA (Urkunde) den entsprechenden Flieger (Motor,Propeller) ausfindig zu machen und dann bleibt nur zu hoffen, daß der Flieger in Anlage 1 oder 2 reinpaßt. Die EASA Werte sind zum Teil besser, da hier alle Werte aus dem EASA Land zusammen getragen wurden.
Nochmal: Anlage 1 Flieger Ausland zugelassen = eingeschränkt Anlage 2 Flieger = D-reg eingeschränkt. Anlage 2 nach Abzug § 4 Werte = uneingeschränkt. Sonstige sind während der §1 genannten Zeiten gegrounded
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Paßt der Aero Star in die Anlage 2 ? Nur beantworten wenn die Frage nicht indiscret ist! Wir haben eine Beech Baron mit 2 Blatt, da fehlt 1dB(A) um in die Anlage 2 reinzupassen. Bei der Seneca mit 3 Blatt 76,6 zu 78 Anlage 2 wäre sogar noch 1,4 dB(A)nach unten Spiel.
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