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25. Februar 2010: Von M Schnell an Ernst-Peter Nawothnig
Hallo,

Na generell fallen Ja erstmal nur Flugplätze unter die Beschränkungen welche 15.000 Flugbewegungen und mehr per Jahr haben.
Alle anderen Plätze welchen die lärmverordnung aufgrdrückt wurde,haben dieses Schicksal aufgrund verschiedener "schutzbedürftiger"umstände...

von welchen dann aussagen kommen wie "Ja,hät ich den ahnen können das dauernd Flugzeuge über mein Neues Haus Fliegen,nur weil da drüben seit 40Jahren ein Flugplatz ist?"..die Verordnung ist eh Müll...bei mir fliegen die Maschinen mit Anflug auf Nürnberg zum Anfassen nahe vorbei..das Geräusch ist im Gegensatz zum Verkehr der A73 Beruhigend...(und ausserdem schaut so ein A320 Nachts,mit Gear Down und voller festbeleuchtung richtig genial aus)..

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